| Titel: | Ueber Bier-Verfälschung. | 
| Fundstelle: | Band 3, Jahrgang 1820, Nr. LXVI., S. 466 | 
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                        LXVI.
                        Ueber Bier-Verfälschung.
                         Von Friedr. Accum Aus Accums Treatise on Adulterations
                                       	etc. uͤbers. S. 153.. 
                        Mit Anmerkungen das deutsche Braͤuwesen betreffend.
                        Friedr. Accum über Bier-Verfälschung.
                        
                     
                        
                           Biere (malt liquors), und besonders Porter, das
                              Lieblings-Getraͤnk der Londner und der Bewohner anderer großer Staͤdte,
                              gehoͤren zu jenen Artikeln, bei welchen der groͤbste Betrug sich so
                              haͤufig zeigt.
                           Das Gesez verbiethet dem Braͤuer bei seinem Gebraͤude andere
                              Materialien zu gebrauchen als Malz und Hopfen
                              Auch in anderen Laͤndern wird durch Berechnung der Bier-Preise
                                    von diesen Bestandtheilen des Bieres ausgegangen;
                                    allein nicht blos die Guß-Fuͤhrung,
                                    welche bei der Berechnung beruͤcksichtiget wird, sondern auch die Bestandtheile – das Materiale, weiß der
                                    deutsche Braͤuer, wie der Londner, nicht selten fuͤr seine
                                    Rechnung zu aͤndern, und das sogenannte Doctorn ist in der deutschen Braͤustaͤtte zur
                                    wahrhaft englischen Vollkommenheit emporgehoben
                                    worden, ohne daß gerade der beruͤhmte Jackson Unterricht gegeben hat. Bei dem ungeheuern Einflusse auf
                                    Gesundheit und Leben stehet zu erwarten, daß diesem, wie so manchem
                                    Gegenstande aͤhnlicher Art, noch eine groͤßere Aufmerksamkeit
                                    gewidmet werden wird. – Das Prinzip, welches so manche Vorschrift der
                                    Vorsorge hervorgerufen hat, moͤchte wohl hinsichtlich dieses
                                    Gegenstandes nicht zu verkennen seyn. A. d. Uebs.; allein nur zu oft werden diejenigen, welche glauben, sie trinken ein
                              nahrhaftes, nur aus solchen Bestandtheilen gebraͤutes Getraͤnk,
                              groͤblich getaͤuscht, indem sie in der That nichts mehr und nichts
                              weniger als ein Gemenge der schaͤdlichsten
                                 Substanzen verschlingen. Uebrigens ist die Gewohnheit des
                              Bier-Verfaͤlschens schon sehr alt. Schon seit der Koͤniginn
                              Anna Regierung ist den Braͤuern durch eine foͤrmliche Acte untersagt,
                              bei schwerer Strafe niemals cocculus indicus oder andere
                              schaͤdliche Substanzen zu ihren Bier-Erzeugnissen zu nehmen: allein
                              beinahe hundert Jahre lang nach dieser Acte fand man nur wenige
                              Uebertretungs-Faͤlle derselben. Die neuern Zeiten hingegen sind so
                              fruchtbar geworden an diesen Legitimitaͤten, daß die Stadt London im J. 1819
                              ihre Braͤuer vor dem Parliament der Giftmischerei anklagen mußte.
                              Vorzuͤglich war waͤhrend des franzoͤsischen Krieges die
                              Betruͤgerei, dem Porter und dem Aehl durch narkotische Stoffe eine berauschende Kraft zu
                              geben; im hoͤchsten Schwunge. Obschon der Einfuhrs-Zoll auf cocculus indicus bedeutend erhoͤht wurde, wurde
                              doch waͤhrend des Krieges binnen fuͤnf Jahren mehr von diesem Gifte
                              eingefuͤhrt, als ehevor nicht in 12 Jahren auf unsere Insel gebracht wurde,
                              und der Preis dieses Artikels stieg von 2 Schilling auf 7 Schilling fuͤr das
                              Pfund. Das Extract von cocculus indicus erschien nun
                              foͤrmlich auf dem Preiß-Courant der Braͤuer-Drogisten;
                              und Hr. Jackson, beruͤchtigten Andenkens, verfiel
                              auf die unselige Idee, aus verschiedenen Materialien, ohne Hopfen und ohne Malz Bier
                              zu braͤuenWenn diese, Manchem lieb gewordene, Kunst noch mehr in Aufschwung kommen
                                    sollte, wofuͤr jedoch die Polizei Jeden bewahren moͤge, dann
                                    wuͤrde es nothwendig werden, die Kunstbraͤuer und die Braͤuer, welche wirklich Hopfen und Malz verbraͤuen, in der
                                    Klassification von einander zu unterscheiden. A. d. Uebs.. Dieser Chemiker ward zwar nicht selbst Braͤuer; er ergriff aber die
                              eintraͤglichere Kunst, und lehrte seine sauberen Vortheile den
                              Braͤuern fuͤr gutes Geld. Von dieser Zeit stammt die Bruderschaft der
                              Braͤuer-Chemisten, welche ihre Musterreiter durchs Land schikten, um
                              Listen und Proben ihrer Composition mit Bestimmung des Preißes und der
                              Qualitaͤt den Braͤuern anzubiethen. Eine Parliaments-Acte aus
                              Georg III. Zeiten untersagt den Chemikern, Gewuͤrzkraͤmern und
                              Drogisten das Abreichen schaͤdlicher Materialwaaren an Braͤuer bei
                              schwerer Strafe; – dessen ungeachtet enthaͤlt ein Auszug aus den
                              oͤffentlichen Acten vom J. 1812 bis 1819 im Ganzen 19 Nahmen solcher
                              Uebertreter. Strafen von 20 bis 500 Pfund wurden denselben aufgelegt.
                           Porter wurde in der fruͤheren Zeit nur aus
                              Darr-Malz (brown malt) gebraͤuet; daher
                              der eigenthuͤmliche Geschmack und die Farbe desselben. Seit einigen Jahren
                              wird Luft und
                              Darr-Malz (pale et brown malt) genommen. In
                              einigen Braͤuereien wird jedes dieser Malze besonders gemischt, und die
                              Wuͤrze beider wird spaͤter erst zusammengemischt. Beinahe jeder
                              Braͤuer hat seine eigenen Verhaͤltnisse, nach welchen er diese beiden
                              Sorten von Malz mengt. Im Durchschnitte werden drei Pfund Hopfen auf ein Faß oder 36
                              GalloneEin Gallon ist 3,264 Wiener Maß (in Decimalen). A. e. Lesers. Porter genommen. Die Londner Braͤuer fanden bei den hohen
                              Gersten-Preisen, daß Luft-Malz eine groͤßere Menge
                              Wuͤrze von gleicher Staͤrke gibt, als Darrmalz: dieß gab aber
                              bleicheres und minder bitteres Bier. Diesem Uebel abzuhelfen, erfanden sie einen
                              kuͤnstlichen Faͤrbestoff; sie kochten naͤhmlich braunen Zucker
                              so lang, bis dieser eine sehr dunkle Farbe erhielt, und eine Aufloͤsung
                              desselben mußte dann zur Faͤrbung des Porter dienen. Auch Quassia und Wermuth
                              Diesen kuͤnstlich pikanten Bier-Geschmack kann man auch in
                                    Deutschland, vielleicht noch in hoͤherem Grade finden; doch
                                    wuͤrde man bei der ungescheuten Praxis eine solche Geschmacks-Verbesserung schwerlich in eine
                                    deutsche Abhandlung uͤber
                                    Getraͤnk-Verfaͤlschungen aufnehmen. Uebers. wurde von betruͤgerischen Braͤuern gebraucht, um den bitteren
                              Geschmack zu ersezen. Ein Gesez vom Jul. 1817 verbiethet den Gebrauch von gebranntem
                              Zucker, und will nur Malz und Hopfen als Bestandtheile des Bieres: auch der Gebrauch
                              der Hausenblase (icingglass) zur Klaͤrung wird im
                              Geseze nicht erlaubt.
                           Einige Herren ließen sich jezt Patente auf das Bierfaͤrben mittelst eigens bereiteten braunen Malzes ertheilen, das
                              damit gefaͤrbte Bier schlaͤgt aber leichter um; das
                              Faͤrbe-Malz enthaͤlt keinen Zuckerstoff; die darinn enthaltene
                              gummiartige Materie gibt zu viel Ferment, und Geneigtheit zum Uebergange in saure
                              Gaͤhrung.
                           
                           Die Staͤrke verschiedener Biere haͤngt, wie bei dem Weine, von der
                              Menge Geistes ab, der in einer gegebenen Masse der Fluͤssigkeit enthalten
                              ist. Im Durchschnitte ist das Verhaͤltniß der Menge Alkohols in dem bei den
                              Wirthen vorkommenden Porter 4,50 v. Ct.; die festen Bestandtheile betragen
                              21–23 Pfund in 36 Gallonen. Accum hat auch bei
                              vorzuͤglichen Braͤuern 7,25 v. Ct. Alkohol von 0,873 spezifischer
                              Schwere) gefunden; auch stieg die specifische Schwere von starkem braunen Bier (stout) auf 1,022, und von Porter auf 1,018. Mischung des
                              starken Bieres, Aehls, mit Tafelbier, Wasser etc. wird mit 50 Pfund Strafe
                              geahndet.
                           Eine Liste der wegen Mischung des Tischbieres mit starkem
                                 Biere vom J. 1815 bis 1818 bestraften Wirthe fuͤhrt 20 dieser
                              Legitimitaͤts-Veraͤchter auf; die Straf-Betraͤge
                              stiegen von 5 bis 400 PfundEine solche Bestrafung ist in Deutschland nicht immer denkbar, zumahl seit
                                    die Stadt-Polizei wieder den Hrn. Vettern und Herrn Schwaͤgern
                                    uͤberlassen ist, die die Frau Basen und Frau Schwaͤgerinnen
                                    mehr fuͤrchten, als die Schande des gerechten Unwillens des gesammten
                                    Publikums uͤber ihre elende Aufsicht auf Guͤte und Preise der
                                    Lebensmittel. Anm. e. Lesers a. d. Isar, nicht am Lech. (Und oft aber auch
                                    wehe! dem Braͤuer, vorzuͤglich in kleinen Staͤdten, der
                                    keine solche Frau Basen hat. B. a. d. D. – D.).
                           Unter die illegalen Substanzen gehoͤren Quassia als
                              Surrogat fuͤr Hopfen, wenn gleich ohne dessen aromatischen Geschmacke; eben
                              so Wermuth. Bier mit Quassia kann nur bei niedriger
                              Temperatur lang erhalten werden. Die Wirthe gebrauchen ferner noch eine Mischung von
                              schwefelsaurem Eisen, Alaun und Salz, um Schaͤumen
                              hervorzubringenIn Deutschland kennt man selbst ekelndere Sprizen etc., mittelst welchen dem
                                    Trinker schnell seine Portion zukommt, theils um mittelst dieser herrlichen
                                    Erscheinung die Superioritaͤt des pfennig
                                    vergeltlichen Bieres im hellen Glas Jedermann ad
                                       oculos darzustellen, theils auch, um bei minderer Quantitaͤt
                                    Fluͤssigkeit doch mittelst dieses einladenden Schaumes die Linie zu
                                    erklimmen, welche das Eichgefaͤß angibt. – In fruͤherer
                                    Zeit sah der Landmann auf das Ankleben der mit
                                    Bier gefuͤllten Glaͤser; die Kunst in der Braͤuerei hat
                                    ganz einfach an vielen Orten das angefuͤhrte Kriterien substituirt.
                                    A. d. Uebs..
                           
                           Capsicum (tuͤrkischer Pfeffer) und Paradieskoͤrner, zwei sehr scharfe Substanzen,
                              werden gebraucht, um schwachen schalen Biere einen stechenden Geschmack zu geben.
                              Ingwer-Wurz, Koriander Samen und Orange-Schalen etc. werden ebenfalls
                              vorzuͤglich von Aehlbraͤuern zur Erhoͤhung des Geschmackes
                              angewendet.
                           Accum fuͤhrt mehrere Straf-Beispiele vom Jahre 1812 bis 1818 an; die
                              Strafsaͤtze berechneten sich bei einzelnen Braͤuern bis auf 500
                              Pfund.
                           Auch zeigt er, wie die Braͤuer, vorzuͤglich solche, welche starkes und
                              Tischbier bereiten, große Betruͤgereien in Hinsicht der Auflagen begehen; ein
                              Braͤuer zu Plymuth betrog den Staat um nicht weniger als 32,000 Pfund. Eine
                              Liste vom J. 1813 bis 1819 enthaͤlt mehr als zwanzig Braͤuer, welche
                              wegen Mischen des starken Bieres mit Tischbier gestraft wurden, die einzelnen
                              Strafen waren 10–400 Pfd.
                           Die Entdeckung der Bier-Verfaͤlschung durch schaͤdliche vegetabilische Substanzen uͤbersteigt das
                              Vermoͤgen der Gemischen AnalyseHierin liegt der große Schuz, dessen sich mancher Gewissenslose versichert
                                    haͤlt, wenn er, aus Gewinnsucht alle Verhaͤltnisse vergessend,
                                    zum Giftmischer wird. – A. d. Uebs.. Außer dem Cocculus Indicus (bei uns Cocculison – von dem Menispermum Cocculus) wird das Bier in England mit Opium, Toback,
                              Kraͤhenaugen und Mohnextract verfaͤlscht. Das Daseyn von
                              schwefelsaurem Eisen im Biere laͤßt sich finden, wenn man das Bier zur Trockenheit
                              abdaͤmpft, die ruͤckstaͤndige Masse mit chlorinsaurem Kali
                              (uͤberoxydirtsalzsaurem Kali) mengt, und in einem Tiegel bis zum
                              Gluͤhen erhizt. Das schwefelsaure Eisen bleibt unter dem Residuum im
                              Schmelztiegel; bei der Aufloͤsung im Wasser kann man die Bestandtheile des
                              Salzes, naͤhmlich Eisen und Schwefelsaͤure erproben; ersteres durch
                              Gallaͤpfel-Tinctur, Ammonium und blausaures Kali, lezteres durch
                              salzsauren Baryt. – Die Weise, nach welcher die Menge des im Bier vorhandenen
                              Alkohols bestimmt wird, ist die einfache Destillation. In gutem engl. Aehl (Ale) sind 8,30, in schottischem 6,20, in Porter 4,00, in
                              starkem Braunen 5,–6,80. In Small beer
                              0,75–1,28 WeingeistWir haben zwar auf dem festen Lande in unserem Biere weniger den Cocculus Indicus, und Opium und
                                    Kraͤhen-Augen zu fuͤrchten; dafuͤr aber doch
                                    nicht weniger Gifte. Mehrere unserer Braͤuer haben zu demjenigen, was
                                    sie Sud nennen, Recepte, die sich oft von
                                    2–300 Jahren her datieren, und die als ein Heiligthum bei der
                                    Braͤustaͤtte aufbewahrt und fortgeerbt werden. In diesen
                                    Recepten kommen, wie wir mit eigenen Augen gesehen haben, nicht unbedeutende
                                    Gaben von Bilsenkraut, Tollaͤpfel, Tollkirsche (Hyoscyamus niger, Datura Stramonium, Atropa
                                       Belladonna) vor. Bilsenkraut und Tollkirsche fanden wir am
                                    haͤufigsten, und leztere besonders in manchem Biere so
                                    haͤufig, daß man auf einige Glaͤser desselben deutlich das
                                    Ziehen an der Pupille theils selbst fuͤhlt, theils an anderen sieht.
                                    Es ist eine bei unseren kraͤutersammelnden Apothekern laͤngst
                                    bekannte Sache, daß, wenn sie nach Bilsenkraut zu suchen haben, und
                                    nirgendwo welches finden, sie sich nur in der Naͤhe der
                                    Braͤuhaͤußer um dasselbe umsehen duͤrfen, bei welchen
                                    es nur zu oft absichtlich gebaut scheint. Daß die Einwirkung dieser
                                    Pflanzengifte bei Leuten, welche gewohnt sind, taͤglich starke
                                    Portionen solcher Biere zu sich zu nehmen, nicht anders als hoͤchst
                                    nachtheilig seyn kann, daß daher nicht selten die Laͤhmungen und
                                    Schlagfluͤsse, das Zittern, die haͤßlichen Flechten etc. entstehen,
                                    wird wohl keines Beweises beduͤrfen! denn wer wird beweisen, daß Gift
                                    Gift ist! aIndessen ist ein guter Theil unserer Braͤuer unwissend
                                    genug, um nicht zu wissen, daß diese Pflanzen Gift sind, und zu glauben,
                                    diese Pflanzen machten das Bier bloß stark. Um dem nicht zu berechnenden
                                    Nachtheile solcher Giftmischereien zu steuern, bleibt kein anderes Mittel,
                                    als nach und nach einen Braͤuer um den andern vor Gericht zu fordern,
                                    und ihn unter Eidespflicht zu verhalten, das Recept seines Sudes in
                                    Gegenwart des PhysikusVorausgesezt, daß der Physikus ein Mann von gesundem Menschenverstand
                                          ist, der sich den Leidenschaften der Frau Basen nicht freigibt,
                                          sonst – D. vorzulegen: dieser und der Pfarrer haben ihn von der
                                    Schaͤdlichkeit und Straͤflichkeit seines Verfahrens zu
                                    uͤberzeugen, und er, der ungluͤckselige Giftmischer, hat
                                    eidlich zu erklaͤren, daß er sich nimmermehr solcher Gifte bedienen
                                    wird, unter der Strafe, die auf Eidbruͤchigkeit verhaͤngt ist.
                                    Allerdings werden dadurch gewisse Biere ihren bisher beliebten Geschmack
                                    verlieren, wer kann und darf aber an Giften Geschmack und Belieben finden?
                                    Man wird nicht sagen, daß in diesem Verfahren gegen die Braͤuer
                                    Haͤrte, Despotismus, Eingriff in die Freiheit der Gewerbe liegt: da
                                    es mehr Menschen, als Braͤuer, im Staate gibt, so verdienen jene vor
                                    diesen Ruͤcksicht, und wenn die Leute durchaus nicht klug seyn und
                                    ihren eigenen Vortheil erkennen wollen, so hat der Staat nicht nur das
                                    Recht, sondern sogar die Pflicht, dieselben zu regieren, d.h. sie (wie Schloͤzer das Wort regieren erklaͤrte) zu ihrem
                                       Vortheile zu zwingen. Es ist bemerkenswerth, daß mehrere unserer
                                    Braͤuer in Baiern die giftige Rinde der Ptelea
                                       trifoliata und die gleichfalls verdaͤchtigen Fruͤchte
                                    derselben statt Hopfens brauchen, und diesen kleinen Baum unter dem Nahmen
                                    Hopfenbaum so ganz im Stillen im Lande vermehren. Manches Bier hat sehr
                                    ausgezeichnet den Geschmack der Rinde der Ptelea. Anm. eines Lesers..