| Titel: | Erklärung des dem Abrah. Heinr. Chambers, Esq. in Bond Street in der Grafschaft Middlesex, ertheilten Patentes auf eine Verbesserung in Bereitung oder Erzeugung von Materialien zur Bildung von Chausseen oder anderen Straßen, welche Materialien, auf diese Art bereitet, zugleich auch zu anderen nüzlichen Zweken dienen können. Den 18. März 1820. | 
| Fundstelle: | Band 6, Jahrgang 1821, Nr. XLIII., S. 257 | 
| Download: | XML | 
                     
                        XLIII.
                        Erklärung des dem Abrah. Heinr. Chambers, Esq. in Bond Street in der Grafschaft Middlesex, ertheilten Patentes auf eine Verbesserung in Bereitung oder Erzeugung von
                           Materialien zur Bildung von Chausseen oder anderen Straßen, welche Materialien, auf diese Art bereitet, zugleich auch zu anderen
                           nüzlichen Zweken dienen können. Den 18. März 1820.
                        Im Repertory of Arts, Manufactures et Agriculture. II. Series. N. CCXXVI. Maͤrz 1821. S. 193Baiern, Boͤhmen und Wuͤrtemberg sind die Koͤnigreiche in
                                 Deutschland, die die meisten Chausseen besizen; das eigentliche Oesterreich hat deren
                                 nur wenige; Sachsen und Preußen haben sie leider bisher noch
                                 groͤßtentheils nur auf dem Papiere. Nicht fuͤr die
                                 Straßenbau-Inspektoren in den Laͤndern, in welchen die Regierungen
                                 durch Errichtung und Unterhaltung von Chausseen vaͤterlich fuͤr
                                 das Wohl ihrer Unterthanen sorgen, sondern fuͤr einzelne
                                 Guͤterbesizer, die zu ihren Besitzungen fahrbare Straßen herstellen,
                                 fuͤr Gemeinden, die ihre oft grundlosen Wege fuͤr sich und andere
                                 fahrbar machen wollen, haben wir dieses in so mancher Hinsicht lustige Patent
                                 hier uͤbersezen und einruͤken lassen. Allerdings werden manche,
                                 vielleicht sogar viele, Ideen des Hrn. Chambers unter
                                 gewissen Verhaͤltnissen, vorzuͤglich in Gegenden, wo der Boden
                                 thonig und kein Mangel an Brennmaterials ist, ausfuͤhrbar und
                                 nuͤzlich seyn: allein, wie, wenn bei dem besten Materials zum
                                 Straßenbaue, Guͤterbesizer wie Gemeinden, lieber grundlose Wege als
                                 fahrbare Straßen haben, lieber sich Haͤlse und ihren Pferden Kreuz und
                                 Beine brechen wollen, als auf schoͤn geebnetem Wege hinzurollen? Und
                                 endlich, wie, wenn bei uns ein verstaͤndiger Guͤterbesizer, eine
                                 thaͤtige Gemeinde ihre Straßen mit gebranntem Thone und mit Schlaken
                                 bauen und bessern wollte, und ein Hr. Chambers
                                 verdammte sie dafuͤr, kraft eines Privilegiums, zur Strafe fuͤr
                                 ihren Fleiß eine horrende Buße zu bezahlen, und zwaͤnge sie, ihre Straßen
                                 von ihm allein machen zu lassen? A. d. Ueb..
                        Chamber's Bereitung oder Erzeugung von Materialien zur Bildung der Chausseen etc.
                        
                     
                        
                           Meine Verbesserung in Bereitung oder Erzeugung von Materialien
                              zur Bildung von Chausseen und zu anderen nuͤzlichen Zweken besteht im Brennen, Calciniren
                              und Verglasen gewisser Erden oder erdiger Substanzen, und in Anwendung derselben
                              nach dem Brennen, Calciniren, und Verglasen auf eine eigene unten beschriebene Weise
                              zur Bildung und Ausbesserung der Straßen und Fußpfade; ferner in ihrer
                              Benuͤzung zu anderen neuen und nuͤzlichen unten genannten Zweken. Die
                              von mir hierzu gewaͤhlten Erden sind: Thon, Lehm, Mergel oder irgend eine
                              andere, unter was immer fuͤr einem Nahmen vorkommende, Erde, die nicht zu
                              Staube zerfaͤllt, oder guter lebendiger Kalk wird, nachdem sie in dem Ofen
                              gebrannt wurde, sondern die in der Hize desselben erhaͤrtet und verglaset:
                              ein in geringer Menge in
                              derselben vorkommender Kalk kann nicht schaden. Diese Erden muͤssen in Oefen
                              oder Meilern gebrannt, und die Oefen selbst so nahe als moͤglich an der
                              anzulegenden oder auszubessernden Straße, und an der zu brennenden Erde errichtet
                              werden, aus dem einleuchtenden Grunde, alle Ausgaben fuͤr Zufahren derselben
                              sowohl durch Pferde als durch Ochsen zu ersparen, worin einer der Hauptvortheile
                              meines neuen Straßenbau-Systemes, das keine solche Auslagen noͤthig
                              macht, besteht: denn bei demselben darf nur das noͤthige Feuermateriale und
                              der wie unten gezeigt werden wird, zum Binden noͤthige Kalk herbeigefahren
                              werden. Ich will durch meine Erfindung keines Weges den Gebrauch der Steine, des
                              Schuttes oder anderer guter und harter Materialien, wo man sie an Ort und Stelle
                              haben kann, und diese daher wohlfeiler als alles andere zu stehen kommen,
                              uͤberfluͤßig machen; sondern ich beschranke sie vorzuͤglich nur
                              auf jene schweren kalten lehmigen oder thonigen Gegenden, wo man keine guten und
                              harten Materialien zum Straßenbaue findet, und diese nur mit vielen Auslagen aus der
                              weiten Ferne herbeigeschaft werden koͤnnen. Die Vortheile meiner Methode sind
                              daher einleuchtend, indem durch dieselbe Straßenbau-Materialien von der
                              besten Art an Ort und Stelle selbst, wo sie am noͤthigsten sind, um einen
                              verhaͤltnißmaͤßig sehr geringen Preis erzeugt werden; denn nach dieser
                              Methode kann eine uͤber eine Streke Thonlandes oder uͤberhaupt
                              uͤber brenn- und verglasbare Erde hinlaufende Straße durch diesen Thon
                              und durch diese Erde selbst ausgebessert und verbessert werden. Die Mittel, deren
                              ich mich in dieser Hinsicht bediene, und welche ich hiezu empfehle, sind: parallel
                              laͤngs der Straße hin einen ungefaͤhr zwei (engl.) Fuß breiten
                              Graͤben an einer oder an beiden Seiten derselben aufzuwerfen: die Tiefe
                              dieser Graͤben muß betraͤchtlich genug seyn, um die Straße vollkommen
                              troken zu legen. Die
                              aus diesen Graͤben ausgeworfene Erde muß auf Haufen geschlagen und am Rande
                              derselben entweder auf der Straße selbst, oder wenn nicht Plaz genug da ist, an
                              irgend einer schiklichen Stelle so aufgeschichtet werden, daß die Basis oder der
                              Grund des Haufens ungefaͤhr drei Fuß weit wird. In diesem Zustande
                              laͤßt man die Erde so lang, bis sie an der Luft hinlaͤnglich troken
                              geworden ist, um in den Ofen oder Meiler zum Brennen oder Verglasen gebracht zu
                              werden, waͤhrend welcher Zeit sowohl die Straße selbst, als der Theil, aus
                              welchem die ausgegraͤbene Erde aufgehaͤuft lag, durch die an der Seite
                              gezogenen Graͤben bedeutend abgetroknet seyn wird. Die Oefen zum Brennen,
                              Verkalken oder Verglasen der besagten Materialien muͤssen aus derselben
                              ausgegraͤbenen Erde errichtet werden, und wenn eine neue Straße angelegt
                              werden soll, so sollen diese Oefen nicht weiter als zehn Poles oder fuͤnf und
                              fuͤnfzig YardsEin Yard ist 3 engl. Fuß. A. d. Ueb. von einander entfernt stehen, um die Auslagen zu ersparen, die das
                              Zu- und Abfuͤhren der Materialien zu und von den Oefen verursachen
                              wuͤrde. Die Oefen koͤnnen von beliebiger Laͤnge, duͤrfen
                              aber von der Basis nie breiter als sechs Yards seyn (die Dike der
                              Seitenwaͤnde mit eingerechnet), welche an den ersten drei Fuß ihrer
                              Hoͤhe zwischen dritthalb und drei Fuß in der Dike halten muͤssen. Der
                              Grund, warum die Oefen oder Meiler auf diese Breite beschraͤnkt werden, ist,
                              um sie mit Segeltuch, Flechtwerk oder Brettern bei nasser Witterung oder Plazregen
                              schuͤzen oder deken zu koͤnnen, was solang hoͤchst
                              noͤthig ist, bis die Oefen oder Meiler wenigstens vier bis fuͤnf Fuß
                              hoch mit Feuermateriale und gut durchgehizter Erde angefuͤllt sind, wo man
                              sie dann fuͤr ziemlich sicher gestellt halten darf. Die Feuer- und
                              Straßenbau-Materialien koͤnnen in einem Ofen oder Meiler dieser Art
                              fuͤnf bis sechs Fuß hoch eingetragen werden, und die Weist, wie dieß
                              geschieht, so wie die Bauart des Ofens selbst ist folgende: Der Meiler oder Ofen
                              besteht aus einer Hinter- und Vorder-Seite und aus zwei
                              End-Waͤnden aus Thon oder Erde, wie oben bemerkt wurde. Durch die
                              Hinter- und Vorder-Seite laufen Feuerloͤcher von
                              ungefaͤhr neun Zoll Hoͤhe und einen Fuß Breite tiefer als die
                              Flaͤche der inneren Erde oder die Sohle des Ofens, und ungefaͤhr sechs
                              (engl.) Fuß von einander. Ein aͤhnliches Loch laͤuft durch den
                              Mittelpunkt einer jeden der besagten Endwaͤnde. Graͤben oder
                              Kanaͤle von ungefaͤhr einem (engl.) Fuß Breite und neun Zoll Tiefe
                              werden in dem Boden innerhalb des Meilers von einem Feuerloche zu dem anderen
                              gegenuͤber stehenden von der Hinter-Seite zur Vorder-Seite
                              gezogen, und ein aͤhnlicher Kanal oder Graͤben laͤuft mitten
                              durch den Meiler von einem Endloche zu dem anderen so, daß er alle vorigen
                              Kanaͤle unter einem rechten Winkel durchkreuzt. Holz, Steinkohlen, Coks, Torf
                              (Culm?), Schlaken und Steinkohlen-Asche (cinder-ashes, in London soil and breeze
                              genannt), koͤnnen als Feuermateriale benuͤzt werden: in jedem Falle
                              muͤssen aber Holzreiser in Buͤndel gebunden zuerst angewendet werden,
                              um diese Feuer-Materialien in Gluth zu bringen, und diese Buͤndel
                              muͤssen in die oberwaͤhnten Canaͤle oder Graͤben gelegt
                              werden, welche man mit denselben ganz voll fuͤllen muß, und zwar so, daß die
                              Reiser-Enden einiger dieser Buͤndel aus den besagten
                              Feuerloͤchern hervorragen. Auf diese Weise wird ein Ofen oder Meiler von
                              zwoͤlf Yards Laͤnge und sechs Yards Breite (die Waͤnde mit
                              eingeschlossen) ungefaͤhr hundert trokene ReisebuͤndelIn England, wo Brennholz außerordentlich theuer ist, und alles Steinkohlen
                                    brennt, bedient man sich zum Unterzuͤnden der Reiserbuͤndel
                                    (Faggots), die theils bestimmte Groͤße, theils bestimmte Preise
                                    haben. A. d. Ueb. fordern. Auf diese Buͤndel kommt Scheiterholz oder anderes Brennmateriale, und das Ganze
                              wird zwei (engl.) Fuß Hoch mit Thon oder anderer tauglicher Erde, die, wie gesagt,
                              vorher an Luft und Sonne getroknet wurde, bedekt. Auf dieses Lager von zwei Fuß
                              Maͤchtigkeit wird wieder soviel hartes Holz oder anderes
                              Feuer-Materiale aufgetragen, als hinreichend ist um, wenn es durch und durch
                              durchgluͤht, den roͤßten Theil des Eintrages in den Ofen zu brennen,
                              kalciniren und zu verglasen, welcher immer in Stuͤken von verschiedener Form,
                              in welchen diese Materialien gewoͤhnlich vorkommen, eingesezt werden muß.
                              Aller bei dem Troknen erzeugte Staub muß bei Seite gethan werden (damit er nicht das
                              Feuer ausloͤsche, wie wir unten zeigen werden), indem dieser feine Stoff die
                              Einwirkung des Feuers hindern wuͤrde, da er alle Zwischenraͤume
                              verschließt, und hierdurch den Zug verstopft. KelpSehr grobe Soda, die aus der Asche der See-Unkraͤuter
                                    ausgelaugt wird. A. d. Ueb., Farnkraͤuter, Abfaͤlle beim Beschneiden der Reben,
                              Heu-Abfaͤlle, und andere Pflanzen, welche beim Verbrennen Alkali
                              erzeugen, koͤnnen so mit der ausgegraͤbenen Erde gemengt werden, daß
                              sie die Verglasung derselben beguͤnstigen; auch wohl Salz, Barille (Soda oder
                              Natron), Pottasche oder Seifensiederasche kann zu diesem Zweke angewendet werden, wo
                              man immer diese Artikel zu hinlaͤnglich niedrigen Preisen erhalten kann.
                              Sollten Lage oder Umstaͤnde einen groͤßeren Ofen oder Meiler als den
                              hier beschriebenen erfordern, so kann noch ein Stuͤk von gleichen Dimensionen
                              daran angesezt werden, und zwar an der Ruͤk- oder Vorder-Seite,
                              in welchem ersteren Falle die erste oder urspruͤngliche
                              Ruͤk-Seite nur eine Scheidewand wird, und nicht uͤber achtzehn
                              Zoll dik zu seyn braucht. Waͤren noch fernere Ansaͤze noͤthig,
                              so koͤnnen diese dadurch gebildet werden, daß man die Endwaͤnde sechs Yards
                              weiter ausdehnt, und entweder eine andere Scheidewand achtzehn Zoll dik
                              auffuͤhrt, oder eine Endwand von dritthalb bis drei Fuß Dike. Diese
                              Ansaͤze muͤssen jedoch alle gemacht worden seyn, ehe der Meiler
                              angezuͤndet wird, und auf diese Weise koͤnnen Meiler von beliebigem
                              Umfange noͤthigen Ortes errichtet werden, jedoch mit der Vorsicht, daß, wo
                              immer Scheidewaͤnde gebildet werden, auch Loͤcher, gleichsam als
                              Fenster, von ungefaͤhr achtzehn Zoll im Gevierte, gelassen werden, und zwar
                              in einer Hoͤhe von beilaͤufig fuͤnfzehn bis achtzehn Zoll
                              uͤber den unteren Feuerloͤchern, und gerade uͤber denselben zum
                              leichteren Durchgange und zur Mitteilung des Feuers, welches beinahe an allen diesen
                              Loͤchern zugleich anzusteken ist, immer jedoch zuerst an jener Seite des
                              Meilers, welche im Winde (leeward) liegt. Der Einsaz
                              eines Meilers kann beinahe nie durchaus so gebrannt, calcinirt oder verglast werden,
                              daß alle Stuͤke gleich hart und von derselben Guͤte waͤren:
                              denn dieß haͤngt von der Natur der eingesezten Erde, mit welcher man zu thun
                              hat, von der Menge und Guͤte des Feuer-Materiales, von der
                              Staͤrke und Richtung des Windes, der auf das Feuer wirkt, und von anderen
                              Umstaͤnden ab, so daß man in jedem Meiler nach jedem Brande in Hinsicht auf
                              Guͤte alles erhaͤlt, was zwischen gemeinem Ziegel und der
                              haͤrtesten verglasten Substanz in der Mitte gelegen ist. Es muß also
                              ausgeschieden werden, und Farbe und Haͤrte zeigt bald, was zu einander
                              gehoͤrt. Was roth ist, nenne ich gebrannt; das
                              hell Karmesin calcinirt; das außen schwaͤrzlich
                              Rothe, inwendig dunkel Purpurfarbene und Zeitige, wie Bimsstein, geflossen, und das schwaͤrzlich Gruͤne, das
                              wie Glas aussieht, vollkommen verglaset. Nebst diesen
                              wird stets noch eine Menge gebrannter Thon-Asche und Staubes erzeugt,
                              welcher, obschon untauglich zum Straßenbau, nichts desto weniger als Besserungs-Mittel der
                              Aeker hoͤchst schaͤzenswerth ist; so daß also bei diesem Verfahren
                              nichts verloren geht und alles die allgemeine Auslage ersezen hilft. Es ist
                              unvermeidlich, daß nicht eine gewisse Menge Asche und Standes waͤhrend dieser
                              Arbeit zum Vorscheine kaͤme, indem, nachdem die rohen zur Verglasung
                              bestimmten Materialien eingesezt wurden, und das Feuer oben an der Deke durchschlug,
                              dieses zur Vollendung der Operation gedaͤmpft und zuruͤckgehalten
                              werden muß, was am besten mittelst jener kleinen staubartigen Theile geschieht,
                              welche bei dem Troknen und Ausnehmen dieser Materialien abfallen, und, wie wir oben
                              erwaͤhnten, zu diesem Zweke bei Seite gelegt werden.
                           Nachdem ich meine Methode den Thon oder die Erde auszugraͤben und zu troknen,
                              und die Weise, wie der Ofen oder Meiler vor Regen geschuͤzt werden kann, um
                              verglaste und andere harte Materialien zum Straßenbaue zu erhalten, beschrieben
                              habe, will ich fortfahren die verschiedenen nuͤzlichen Zweke zu entwikeln, zu
                              welchen die besagten Materialien angewendet werden koͤnnen, und worauf ich
                              kraft meines Patentes ein ausschließliches Recht in Anspruch nehme: und zwar 1. auf
                              wissenschaftlichen Bau oͤffentlicher Heerstraßen und anderer Straßen; 2. auf
                              Trokenlegung der Laͤndereien; 3. auf Gartenwege, Fußpfade und Fahrwege in
                              Lustgaͤrten; 4. auf Boden in Scheunen, Tennen, Kornboͤden,
                              Pferde-, Kuͤhe- und Schweinstaͤllen und allen
                              Oekonomie-Gebaͤuden; 5. auf Pflasterbette, worauf Pflaster mit
                              Sicherheit ruhen kann; 6. auf Wassergraͤben, um Gebaͤude und
                              Landungsplaͤze an der Wasserseite zu sichern; 7. endlich auf ein Surrogat
                              fuͤr Asche oder Sand beim Moͤrtel- oder Porzolanamachen. Was
                              erstens den wissenschaftlichen Bau oͤffentlicher Heerstraßen und anderen
                              Straßen betrifft, so sind die nach meinem Patente erbauten Straßen in drei verschiedene Lager
                              getheilt, wovon das erste ein undurchdringlicher Grund oder Floͤz, das
                              zweite, ein Mittellager, der Koͤrper der Straße, und das dritte die
                              aͤußere Bedekung oder Oberflaͤche derselben ist. Stuͤke von
                              vier bis sechs Quadrat-Zollen der haͤrtesten im Ofen oder Meiler
                              erzeugten Materialien werden zur Bildung des undurchdringlichen Floͤzes oder
                              Grundes verwendet. Diese Stuͤke, obschon hoͤchst unregelmaͤßig
                              in ihren Formen, werden auf einem vollkommen ebenen Bette von kleinen gebrannten
                              oder kalcinirten Stuͤken, welche man stets bei Eroͤffnung des Ofens
                              oder Meilers findet, so nahe als moͤglich neben einander gelegt. Die
                              Zwischenraͤume zwischen diesen groͤßeren Stuͤken werden mit
                              kleineren ausgefuͤllt, uͤber welche noch kleinere Stuͤke
                              ausgestreut werden, welche die Loͤcher ausgleichen, und uͤber diese
                              werden endlich noch feinere gesiebt, bis durch Rechen und Pochen das Floͤz
                              oder der Grund vollkommen geebnet wurde. Hierauf wird das Ganze mit lebendigem Kalke
                              und Wasser zusammengekittet, und dadurch undurchdringlich fuͤr den Regen, der
                              auf seine Oberflaͤche herabfaͤllt, und mittelst der gehoͤrigen
                              Convenitaͤt derselben seitwaͤrts in die Abzuͤge
                              ablaͤuft, welche parallel mit der Straße neben derselben hinziehen und sich
                              in die Seitengraͤben entleeren. Ueberdieß sind unter der Oberflaͤche
                              des undurchdringlichen Floͤzes noch Unter-Abzuͤge von einem Fuß
                              bis zu fuͤnfzehn Zoll angebracht, und diese sowohl, als die eben
                              erwaͤhnten Seiten-Abzuͤge werden durchaus (nicht theilweise)
                              mit kleinen ausgesuchten Stuͤken der kalcinirten Materialien
                              ausgefuͤllt, um sie von allem Staube oder kleineren Abfaͤllen frey zu
                              halten; durch sie wird nicht nur der Moͤglichkeit einer Seiteneinsaugung des
                              Wassers in die Straße vorgebeugt, sondern auch aller Regen, der auf die
                              Oberflaͤche desselben fallen oder durch die Oberflaͤche durchsizen
                              mag, aufgefangen und abgeleitet.
                           
                           Das mittlere Lager oder der Koͤrper der Straffe wird aus geflossenen und
                              calcinirten Materialien gebildet, die so klein sind, daß sie durch Loͤcher
                              von drei Quadratzollen im Wurfgitter durchgehen: die Deke hingegen oder die
                              Oberflaͤche wird aus den kleineren Theilen der haͤrtesten Materialien
                              mit Beihuͤlfe eines Theiles von Schutt (!) oder Ballast gebildet, und mit
                              einer schweren Walze niedergewalzt. Die große Unregelmaͤßigkeit in der Form
                              der verglasten, geflossenen und calcinirten Materialien, aus welchen der Grund, der
                              Koͤrper und die Oberflaͤche meiner Straffe besteht, gibt ein solches
                              System von Widerstand gegen das darauf druͤkende Gewicht, daß jeder Theil
                              derselben die Eigenschaft und Staͤrke eines Bogens, welcher, auf einem Lager
                              von Thon ruhend, das im trokenen Zustande erhalten und durch die Seiten (causeways) der Straffe gestuͤzt wird, im Stande
                              ist, ohne eingedruͤkt zu werden, jedes Gewicht zu ertragen, welches gesezlich
                              uͤber Straffen gefahren werden darf. 2) Nehme ich als ausschließliches
                              Privilegium und Recht in Anspruch den Gebrauch und die Anwendung verglaster,
                              geflossener und calcinirter oder gebrannter Thonerde oder anderer Erde, (leztere. so
                              stark gebrannt, daß sie unfaͤhig ist Wasser einzusaugen) zum
                              Auffuͤllen der Abzuggraͤben, die man Unterabzuggraͤben (under-drains) oder Landgraͤben (land-ditches) nennt. Diese Graͤben
                              muͤssen vollkommen von ihrem Boden an bis hinauf zu ihrer Schulter oder bis
                              an die oberste Kante, nachdem sie mit der gewoͤhnlichen dreiekigen Schaufel
                              oder mit dem Spaten ausgestochen wurden, mit den Stuͤken oder
                              Bruchstuͤken obiger Substanzen ausgefuͤllt werden. Auf diese Weise
                              werden die inneren Seiten dieser Abzuggraͤben gestuͤzt, und gesichert
                              gegen das Abfallen in den Graben, den sie sonst ausfuͤllen wuͤrden,
                              und diese außerordentlich harten und scharf winkeligen Spizen aller dieser Theile
                              verwehren zugleich den Maulwuͤrfen den Zutritt, die so haͤufig durch solche
                              Abzuggraͤben durchziehen, wenn diese zum Theile mit kleinem Geroͤlle
                              oder anderen Steinchen gefuͤllt sind. 3) Nehme ich bei meiner Erfindung als
                              ausschließliches Recht in Anspruch das Deken der Treppelwege (towing-paths) an der Seite der Canaͤle und Fluͤsse,
                              der Gaͤnge in den Garten und der Pfade durch Lustanlagen. 4) Nehme ich
                              gleichfalls in Anspruch die ausschließliche Anwendung meiner Erfindung um in
                              ScheunenEs heißt im Originale: for the bottoming of ricks et
                                       stacks, d.h. um den Boden fuͤr Heu- und
                                    Getreide-Schober zu machen. Da bei uns, nicht wie in England,
                                    Korn- und Heu-Schober im Freyen gehalten werden, so
                                    uͤbersezten wir dieß durch Scheune. Was wuͤrden unsere
                                    Landsleute sagen, wenn sie nicht mehr das Recht haͤtten den Boden
                                    ihrer Scheune zu machen, wie es ihnen gefaͤllt, und wenn sie hohe
                                    Strafe oder wenigstens endlose Processe daruͤber zu fuͤhren
                                    haͤtten, daß es einem derselben einfiele, (wie es wirklich mehreren
                                    eingefallen ist) seine Scheune mit kleingestampften Ziegeln auszulegen, mit
                                    grobem Ziegelmehle zu uͤberstreuen und dann festzustampfen. A. d.
                                    Ueb., Tennen, Kornboͤden, Pferde-, Kuͤhe- und
                              Schweinstaͤllen und allen anderen Oekonomie-Gebaͤuden Boden
                              (mit oder ohne Kalk) zu legen, wodurch das Graben, Bruͤten, und der
                              Aufenthalt der Ratten und anderer Ungeziefers unmoͤglich gemacht wird. 5)
                              Nehme ich auch das ausschließliche Recht in Anspruch, meine Erfindung eines mit Kalk
                              gesezten Floͤzes von verglaster, geflossener, oder calcinirter Thon-
                              oder anderen Erde auf die Bereitung eines Bettes anzuwenden, auf welchem die
                              Straffen von London und anderen Staͤdten mit Sicherheit ruhen koͤnnen,
                              und das staͤte Einsinken und die Nothwendigkeit eines immerwaͤhrenden
                              Ausbesserns am Fahrpflaster kraͤftig vermieden werden kann. 6) Nehme ich das
                              ausschließliche Recht in Anspruch meine besagte Erfindung auf Wassergraͤben
                              um Landungsplaͤze, Waarenhaͤuser und andere Gebaͤude anzuwenden,
                              indem ich innenwendig an der aͤußeren Wand einen gewissen Raum, er mag mit
                              Wasser und Kalk ausgesezt seyn oder nicht, mit diesen Materialien ausfuͤlle,
                              um dem Graben, und Bruͤten der Ratten vorzubeugen, und zu hindern, daß sie
                              weder in diese Waͤnde, noch in andere Theile des Gebaͤudes kommen. 7)
                              Nehme ich gleichfalls das ausschließliche Recht in Anspruch, meine verglaste,
                              geflossenen, oder calcinirten Materialien zur Erzeugung britischer Porzolana und zur
                              Bildung eines ganz vorzuͤglichen Moͤrtels mit lebendigem Kalke
                              anzuwenden, indem alle diese Materialien kein Wasser verschlingen, aͤußerst
                              hart, hoͤchst unregelmaͤßig in Gestalt, und durchaus
                              unaufloͤslich sind, da sie gar keine Erde besizen, welche nur im Mindesten im
                              Wasser aufloͤslich waͤre.
                           Obschon ich in der Beschreibung der Bildung der Oefen oder Meiler, und der Weise der
                              Bereitung und des Gebrauches der Materialien so umstaͤndlich gewesen bin,
                              binde ich mich jedoch an keine besondere Form, Dimension und Bauart dieser Oefen
                              oder Meiler, auch nicht an die Materialien, aus welchen sie erbaut werden sollen,
                              indem der große Zwek darin besteht, Materialien zu erhalten, welche dem Zustande der
                              Verglasung so nahe als moͤglich kommen; und obschon das Verfahren, welches
                              ich beschrieb, diesem Zweke entspricht, so betrachte ich doch, wenn gleich derselbe
                              Zwek durch andere Mittel erreicht wirdO Patent-Wesen! Ist ein unmenschlicheres Unrecht denkbar, als Hr. Chambers hier in Anspruch nimmt. A. d. Ueb., und die Materialien so, wie ich oben sagte, gebraucht und angewendet
                              werden, jedes solche Produkt und jeden Gebrauch desselben als zu meinem Patente
                              gehoͤrig, und von demselben gedekt. Urkunde dessen etc.