| Titel: | Ueber tragbare geruchlose Abtritte. Von Hrn. Matthien. | 
| Fundstelle: | Band 13, Jahrgang 1824, Nr. IX., S. 40 | 
| Download: | XML | 
                     
                        IX.
                        Ueber tragbare geruchlose Abtritte. Von Hrn.
                           Matthien.
                        Aus dem Mercure technologique. October 1823. S.
                              86. (Im Auszuge).
                        Mit Abbildungen auf Tab. III. Fig. 25. und 26.
                        Matthien, über tragbare geruchlose Abtritte.
                        
                     
                        
                           Wenn auch die Abtritte des Hrn. Darcet (siehe polytechn. Journ. B. 2. S.
                                 338) unter allen bisher bekannten unstreitig die beßten sind, indem sie
                              die Ursache des uͤblen Geruches entfernen, so haben sie doch den Nachtheil,
                              daß sie sich gewoͤhnlich nur an neuen Gebaͤuden, nicht immer aber an
                              aͤlteren, bereits bestehenden, anbringen lassen. Hr. Mathien ließ sich daher, um geruchlose Abtritte in jedem Hause
                              anzubringen, und diese zugleich tragbar zu machen, auf folgende Einrichtung
                              derselben im Jahre 1821 ein Patent ertheilen.
                           A, ist ein Gewoͤlbe oder eine Grotte von 5
                              Quadratfuß Grundflaͤche und 6 bis 7 Fuß Hoͤhe entweder zu ebener Erde
                              oder im Keller. Die Roͤhre B, nimmt den Unrath
                              auf. In einer Laͤnge von 18 bis 20 Zoll unter ihrem Eintritte in das
                              Gewoͤlbe theilt
                              sich diese Roͤhre in drei Aeste, um den Unrath in die zwei Faͤsser D und E zu leiten. Der
                              dikere Theil des Unrathes sinkt zu Boden, und der fluͤssige schwimmt oben
                              auf, und wenn die beiden Faͤsser D und E voll sind, laͤuft dasjenige, was zu viel
                              geworden ist, durch die Ueberlaufs-Roͤhren in die vorderen beiden
                              Faͤsser F und G. Wenn
                              endlich auch diese voll, oder beinahe voll sind, so nimmt man dieselben weg, und
                              bringt andere an ihre Stelle, was auf eine sehr leichte Weise geschieht, und ohne
                              allen Geruch, indem die Faͤsser hermetisch schließen. Man hat
                              naͤmlich, zur Erleichterung dieser Operation, bei H und II Vorstoͤße angebracht.
                           Das Ministerium des Inneren unterstuͤzt Hrn. Matthien bei seiner Unternehmung, zu welcher eine eigene Compagnie sich
                              bildete (Compagnie Mathien, deren Hauptbureau zu Paris rue
                                 Chaume, Nro. 2., sich befindet) und welche das Publicum selbst auf alle
                              moͤgliche Weise foͤrdert, indem sie nicht bloß die laͤstigen
                              Reparationen an den Senkgruben erspart, sondern nach dem Durchsikern des Unrathes in
                              benachbarte Brunnen und Keller auf das kraͤftigste vorbeugt, und, wie gesagt,
                              vollkommen geruchlos ist. Die Kosten einer solchen Einrichtung sind nicht sehr
                              bedeutend, sowohl in Hinsicht auf Errichtung als Unterhaltung derselben. Die
                              Compagnie Matthien verlangt von den Hauseigenthuͤmern, welche sie damit
                              bedienen soll, jaͤhrlich nur 40 Franken Zins, welcher vierteljaͤhrig
                              mit 10 Franken zu entrichten kommt, und dann noch 2 Franken fuͤr die
                              Wegschaffung eines jeden Fasses. Der Hauseigenthuͤmer hat auf seine Kosten
                              dabei zu sorgen: 1tens, fuͤr Unterhaltung der Oeffnung, durch welche die
                              Faͤsser herausgeschafft werden; 2tens, fuͤr Fuͤhrung der
                              Roͤhre bis 5 Fuß uͤber dem Boden des Gewoͤlbes; 3tens,
                              fuͤr Pflasterung des lezteren; 4tens, fuͤr eine Leiter zur allenfalls
                              noͤthigen Besichtigung des Apparates und fuͤr einen Haken zur
                              Herausschaffung der Faͤsser, wo dieser noͤthig seyn sollte.
                           Diese Gewoͤlber bleiben bei dieser Vorrichtung so rein, daß Silber darin nicht
                              anlaͤuft; ein deutlicher Beweis, daß kein geschwefeltes Wasserstoffgas sich
                              in denselben entwikelt. Die Faͤsser, die der Compagnie angehoͤren,
                              sind nicht bloß betheert, sondern auch mit Oehlfarbe stark angestrichen. Die Abnahme
                              der Faͤsser
                              geschieht, nach dem Zeugnisse der Commissaͤre, ohne allen uͤblen
                              Geruch.