| Titel: | Verbesserung bei dem Brennen und Zubereiten kalkartiger und anderer Substanzen zur Mörtel-Bereitung, worauf Jak. Frost, Baumeister zu Finchley in Middlesex, sich am 3. April 1823 ein Patent geben ließ. | 
| Fundstelle: | Band 13, Jahrgang 1824, Nr. XLII., S. 208 | 
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                        XLII.
                        Verbesserung bei dem Brennen und Zubereiten
                           kalkartiger und anderer Substanzen zur Mörtel-Bereitung, worauf Jak. Frost, Baumeister zu
                           Finchley in Middlesex, sich am 3. April 1823 ein Patent geben ließ.
                        Aus dem Repertory of Arts, Manufactures and
                                 Agriculture, January, 1824. S. 65.
                        Frost's Brennen der Substanzen zur
                           Mörtel-Bereitung.
                        
                     
                        
                           „Mein Verfahren“ sagt der Patenttraͤger,
                              „besteht in einem solchen Brennen talkartiger Substanzen, oder irgend
                                 einer natuͤrlichen oder kuͤnstlichen Mischung derselben mit
                                 anderen Erd Arten oder Oxiden, in so fern sie zu Moͤrtel taugt, daß
                                 vollkommene Abkuͤhlung derselben vor jedem Zutritte der aͤußeren
                                 atmosphaͤrischen Luft, oder irgend einer Feuchtigkeit Statt hat. Dieß
                                 bewirke ich durch Calcinirung dieser Substanzen in Reverberir-Oefen bei
                                 einem gehoͤrigen Grade von Hize (welcher von Her Natur der zu brennenden
                                 Substanzen abhaͤngt: die reinsten talkartigen Substanzen brauchen die
                                 groͤßte Hize, die gemengten die gereinigste), und durch Verstopfung und
                                 Verkittung aller Oeffnungen des Ofens, welchen ich so lang geschlossen halte,
                                 bis er und alles, was in demselben enthalten ist, vollkommen kalt geworden ist.
                                 Oder ich ziehe die gebrannten Materialien noch heiß durch eine Oeffnung am Boden
                                 des Ofens aus, welche waͤhrend des Brennens verschlossen gehalten wurde,
                                 und bringe sie in einen eisernen oder anderen Cylinder mit correspondirender
                                 Oeffnung, der uͤberall, ausser an dieser Oeffnung, wo er mit dem Ofen in
                                 Beruͤhrung steht, fuͤr Luft und Feuchtigkeit undurchdringlich ist,
                                 und in welchem ich die gebrannten Erden auskuͤhlen lasse, waͤhrend
                                 andere in dem Ofen gebrannt werden.“
                              
                           Diejenigen Mischungen talkartiger und anderer Erden und Oxide, welche bei starker
                              Rothgluͤh-Hize hinlaͤnglich gebrannt werden, brenne ich in
                              Oefen in starken eisernen Cylindern oder Retorten, die mit Sicherheits-Klappen zur
                              Entweichung der Dampfe versehen sind, und wodurch auch der Zutritt der ausseren
                              atmosphaͤrischen Luft bei dem Abkuͤhlen abgehalten wird: denn ich
                              lasse sie kalt werden, ehe ich die gebrannten Erden aus denselben herausnehme. Oder
                              ich befestige andere Cylinder an den Enden der vorgenannten, fuͤlle die
                              gebrannten Materialien in dieselben uͤber, und verwahre sie, waͤhrend
                              des Abkuͤhlens vor dem Zutritte der aͤußeren Luft und vor aller
                              Feuchtigkeit, waͤhrend in den zuerst genannten Cylindern schon wieder andere
                              Erden gebrannt werden. Die zum Abkuͤhlen bestimmten Cylinder muͤssen
                              mit Thuͤrchen versehen seyn, um die gebrannten und zu brennenden Materialien
                              in denselben aus und einladen zu koͤnnen, und diese Thuͤren
                              muͤssen luftdicht schliessen oder verkittet werden. Diese
                              Abkuͤhl-Cylinder koͤnnen auch zum Theile in anderen
                              groͤßeren Cylindern eingeschlossen seyn, und in die Zwischenraͤume
                              zwischen dem inneren und aͤusseren kann Wasser geschuͤttet werden,
                              wodurch die Abkuͤhlung in dem inneren fruͤher geschieht. Das erhizte
                              Wasser kann zu verschiedenen Zweken verwendet werden.
                           Die Oefen und Cylinder muͤssen mit eigenen Oeffnungen zum Fuͤllen und
                              zum Umruͤhren der zu brennenden Materialien versehen seyn. Man kann
                              uͤbrigens diese Erden in großen Stuͤken oder gepuͤlvert
                              brennen.
                           Der Patent-Traͤger bemerkt in einem Anhange; „daß der auf
                                 diese Weise, bei einer Hize, die diejenige, in welcher Guß-Eisen weich
                                 wird, nicht uͤbersteigt, gebrannte kohlensaure Kalk hydraulischer Kalk
                                 wird, welcher mit Kiesel-Sand und Wasser sezt und
                                 erhaͤrtet.“
                              
                           
                              „Wenn man die Calcination bis zur starken Weißgluͤhhize treibt, und
                                 die gebrannte Masse fein puͤlvert, dann schnell mit Wasser zur Consistenz
                                 eines gewoͤhnlichen Moͤrtels anruͤhrt, mit oder ohne Zusaz
                                 von Kiesel-Sand, so sezt sie sich, und erhaͤrtet in der Luft oder
                                 im Wasser ohne sich zu loͤschen, und erzeugt bloß etwas wenig
                                 Waͤrme.“
                              
                           Die kaltartigen und anderen Erden erhalten, wie der Patent-Traͤger
                              versichert, wenn sie auf diese Weise gebrannt werden, noch mehrere andere neue und
                              sonderbare Eigenschaften, die er dem Publicum naͤchstens mittheilen willVielleicht die schon von uns bekannt gemachten. Siehe Polytechnisches Journal
                                    Bd. XI. S. 350 u. 363 und Bd. XII. S. 429 A. d. Ueb..