| Titel: | Verbesserte Methode, Straßen, Gassen und Fahrwege überhaupt zu pflastern, worauf Wilh. Hobson, Gentleman, Markfield, Stamford Hill, Middlesex, sich am 15. Jänner 1827 ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 26, Jahrgang 1827, Nr. CXIV., S. 477 | 
| Download: | XML | 
                     
                        CXIV.
                        Verbesserte Methode, Straßen, Gassen und Fahrwege
                           uͤberhaupt zu pflastern, worauf Wilh. Hobson, Gentleman, Markfield, Stamford Hill, Middlesex, sich am
                           15. Jaͤnner 1827 ein Patent
                           ertheilen ließ.
                        Aus dem Repertory of Patent-Inventions.
                              November. 1827. S. 260.
                        Hobson's, verbesserte Methode, Straßen, Gassen etc.
                           pflastern.
                        
                     
                        
                           Statt den Boden so aufzuhaken, wie es bei der
                              gegenwaͤrtigen Methode zu pflastern geschieht, soll der Boden, welcher
                              gepflastert werden soll, fest niedergestampft werden, damit er so hart wird, wie
                              moͤglich, wobei man demselben die Form geben soll, die das Pflaster zu
                              erhalten hat, wann es fertig ist. Die Steine muͤssen so ausgesucht werden,
                              daß sie alle beinahe gleich hoch sind. Nun mischt man Schutt oder kleines
                              Stein-Geroͤlle mit Kalk und Wasser zu einer Art von grobem
                              Moͤrtel, und traͤgt davon ein hinlaͤnglich tiefes Bett, in
                              welchem die Unregelmaͤßigkeit der Steine sich bergen kann, auf dem
                              festgestampften Boden auf, legt die Steine in dieses Bett, und uͤberzieht sie
                              mit einem fluͤßigen Gemenge aus durchgesiebtem Schutte oder grobem Sande, und
                              Kalk und Wasser in demselben Verhaͤltnisse, in welchem diese Bestandtheile in
                              dem Bette gemengt sind. Das in Einem Tage vollendete Pflaster muß an demselben Tage
                              eben niedergestampft, und mit dem eben erwaͤhnten fluͤßigen
                              Moͤrtel ausgefuͤllt werden. Das auf diese Weise taͤglich
                              vollendete Pflaster soll, wo immer moͤglich, drei bis vier Tage lang vor
                              allem Fahren geschuͤzt bleiben, damit der Moͤrtel sich gehoͤrig
                              sezen und erhaͤrten kann. Wenn der Kalk gut ist, wird er auch alles Wasser
                              abhalten. Diese Methode laͤßt sich, verhaͤltnißmaͤßig, auch bei
                              jenem Pflaster anwenden, das nur aus Geroͤllen oder Geschieben, statt aus
                              behauenen Steinen, gelegt werden kann. Der Patent-Traͤger empfiehlt
                              hierzu vorzuͤglich den englischen Stein- oder grauen Kalk
                              (hydraulischen Kalk?), der im Wasser leicht erhaͤrtet, und wovon man, wenn er
                              gut ist, nur Einen Maßtheil auf vier oder fuͤnf Maß Theile Schutt oder Sand
                              braucht.