| Titel: | Verfahren, Gallerte aus Knochen, Knochenleim, auszuziehen, worauf Hr. Gauthier, Apotheker zu Paris, sich am 29. Octbr. 1821 auf 5 Jahre ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 29, Jahrgang 1828, Nr. LXXXV., S. 292 | 
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                        LXXXV.
                        Verfahren, Gallerte aus Knochen, Knochenleim,
                           auszuziehen, worauf Hr. Gauthier, Apotheker zu Paris, sich am 29. Octbr. 1821 auf 5 Jahre ein Patent ertheilen ließ.
                        Aus des Description des Machines et Procédés, T. XIII. p. 357. Auch
                           im Repertory of
                                 Patent-Inventions Mai 1828. S. 554.
                        Gauthier's Verfahren, Gallerte aus Knochen, Knochenleim,
                           auszuziehen.
                        
                     
                        
                           Man oͤffnet die Knochen, und macerirt sie in Wasser von
                              35 bis 40° (Ctsk?), was zwei bis drei Mahl geschehen muß, um sie zu
                              entfetten. Man reinigt sie, zertheilt sie nach ihrer Groͤße, und sezt sie
                              dann der Einwirkung eines mit Kochsalzsaͤure gesaͤuerten Wassers aus.
                              Die Macerationswasser werden alle drei Tage erneuert, und alle zwoͤlf Stunden
                              wird eine neue Menge Saͤure zugesezt, bis alle phosphorsaure Kalkerde
                              aufgeloͤst ist, was man an dem Weichwerden der Knochen erkennt.
                           Die abgetraͤufelten Knochen werden, auf 24 bis 36 Stunden, in 20gradiges
                              Wasser geworfen, damit man sie in kleine Stuͤke zerschneiden kann, ohne das
                              Instrument zu beschaͤdigen. Man waͤscht sie dann neuerdings in warmem
                              und kaltem Wasser, wo dann die Saͤure mit den Salzen, welche die Knochen
                              allenfalls enthalten koͤnnen, entfernt ist.
                           Die auf diese Weise erhaltene Gallerte wird stuͤkweise mit einer
                              hinlaͤnglichen Menge Wassers in hermetisch geschlossene Blasen gebracht, um
                              sie schnell durch Erhizung aufloͤsen zu koͤnnen. Man laͤßt die
                              Aufloͤsung durch Tuͤcher laufen, und nach wiederholten
                              Klaͤrungen in Beken mittelst Wasserdampfes abrauchen, bis die Gallerte, der
                              Knochenleim, in Moͤdel aus Eisenblech gegossen werden kann. Von dem lezten
                              Grade der Troknung, den man diesem keime gibt, haͤngt das Gelingen der
                              Operation ab. Man erreicht denselben, wenn man die Masse der freien Luft an einem
                              bedekten Orte in einer etwas erhoͤhten Lage bei einer trokenen Luft aussezt.
                              (Man vergl. hiemit auch polyt. Journal Bd. XVIII.
                                 S. 373.