| Titel: | Knight's Patent-Wach-Controle (Patent-Duty-Register). | 
| Fundstelle: | Band 32, Jahrgang 1829, Nr. XIV., S. 85 | 
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                        XIV.
                        Knight's
                           Patent-Wach-ControleWir haben schon fruͤher bemerkt, daß Hr. Baumgaͤrtner, weiland Polizeidirector in Muͤnchen, eine
                                 gleiche Wach-Controle erfunden hat. A. d. R. (Patent-Duty-Register).
                        Aus dem Register of Arts and Journal of
                                 Patent-Inventions. N. 58. 10. Februar. S. 149.
                        Mit einer Abbildung auf Tab. IV.
                        Knight's Patent-Wach-Controle.
                        
                     
                        
                           Hr. Knight ließ sich auf folgende Vorrichtung im Anfange
                              dieses Jahres ein Patent ertheilen, wodurch er das Schreien der Nachtwaͤchter
                              beseitigen und jeden Waͤchter in Fabriken, auf Schiffen etc. in die
                              Nothwendigkeit versezen will, seine Wachsamkeit auf eine stille und bleibende Weise
                              auf das Puͤnktlichste selbst zu beurkunden.
                           Wir uͤbergehen hier die lange, in der Beschreibung dieser Vorrichtung
                              vorkommende Tirade uͤber die Nachtwaͤchter, die durch ihr Schreien den
                              Dieben nur ihre officielle Gegenwart verkuͤnden und sie warnen, nicht zu
                              stehlen, so lang sie sich hoͤren lassen; uͤber die Kuͤnste,
                              durch welche Waͤchter und Waͤchters Waͤchter sich ihrer
                              Schuldigkeit zu entziehen wissen; und beschreiben hier bloß die Vorrichtung, durch
                              welche Hr. Knight jeden Waͤchter zwingt, seine
                              Wachsamkeit zur gegebenen Stunde oder halben oder Viertelstunde stillschweigend und
                              eigenhaͤndig zu beurkunden.
                           Die Figur 14
                              zeigt eine Uhr mit doppeltem Zifferblatte, wovon das aͤußere, a, bleibend, das innere, b,
                              aber zum Herausnehmen ist. Lezteres ist naͤmlich aus starkem Papiere, und
                              wird mittelst des metallenen Schildes, c, der durch die
                              Daumschraube, d, angezogen wird, festgehalten. Beide
                              Zifferblaͤtter drehen sich an dieser Uhr so, wie sonst der Zeiger sich an
                              Uhren dreht, so daß diese Vorrichtung an jeder gewoͤhnlichen Uhr angebracht
                              werden kann. Dafuͤr bleibt aber der Zeiger, oben an dem Zifferblatte immer
                              still, und die Stunden-Zahl zeigt sich dadurch, daß sie unter diesen Zeiger
                              zu gehoͤriger Zeit hintritt. An diesem Zeiger ist ein Hebel angebracht,
                              dessen Stuͤzpunkt im Hintertheile der Uhr liegt, und dessen Vordertheil durch
                              Glokenzug mit einem Merker oder Registrator in Verbindung steht. Lezterer besteht
                              aus einem Raͤdchen mit einer scharfen Kante, e,
                              das sich in einer Gabel dreht, die oben mit einer Feder, f, in Verbindung steht. Wenn nun der Waͤchter um zwei Uhr z.B.
                              seine Gegenwart beurkunden soll, zieht er an dem Zuge; der Merker oder Registrator
                              wird auf das Zifferblatt, b, herabsteigen, und dort das
                              Zeichen s machen. Aehnliche fruͤhere Zeichen s sieht man vor XI und I Uhr. Jeden Tag wird das
                              papierne, mit der Controle bezeichnete, Zifferblatt, b,
                              herausgenommen, und ein frisches hineingelegt. Die controlirten
                              Zifferblaͤtter koͤnnen noͤthigen Falls an die Behoͤrden
                              eingesendet werden.
                           Es versteht sich von selbst, daß diese Uhr in dem Zimmer des
                              Fabrik-Inspectors, in der Cajuͤte des Capitaͤnes etc.
                              angebracht ist, und der Glokenzug, der den Merker in Bewegung sezt, außen vor der
                              Thuͤre angebracht ist.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
