| Titel: | Miszellen. | 
| Fundstelle: | Band 32, Jahrgang 1829, Nr. LXI., S. 299 | 
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                        LXI.
                        Miszellen.
                        Miszellen.
                        
                     
                        
                           Verzeichniß der zu London im Jahre 1829 ertheilten
                              Patente.
                           
                              Dem William Church,
                                 Esq. zu Bordesley Green, in der Pfarrei von Aston, in der Grafschaft Warwik: auf
                                 gewisse Verbesserungen an Knoͤpfen und an der Maschinerie oder dem
                                 Apparat um sie zu verfertigen. Dd. 26sten Maͤrz 1829.
                              
                           
                              Dem William Maddeley,
                                 Paͤchter zu Yardley, in der Grafschaft Worcester: auf einen Apparat oder
                                 eine Maschine, um Raͤuber und Uebertreter oder irgend ein Thier zu
                                 fangen, zu entdeken und abzuhalten, welchen Apparat er die
                                 Menschen-Schlinge (Human Snare) nennt. Dd. 28sten
                                    Maͤrz 1829.
                              
                           
                              Dem Josias Lambert,
                                 Esq. zu Liverpool Street, in der City von London auf eine Verbesserung in dem
                                 Verfahren, um das Eisen zum Ausschmelzen aus dun Erze zuzurichten, und in
                                 verschiedenen Proceduren, welche auf diese bis zu der Vollendung der Stangen
                                 folgen, so wie auch auf eine Verbesserung der Qualitaͤt des geringeren
                                 Eisens. – Dd. 30sten Maͤrz 1829.
                              
                           
                              Dem William Prior,
                                 Gentleman zu Albany Road, Camberwell, in der Grafschaft Surrey: auf gewisse
                                 Verbesserungen in der Einrichtung und Verbindung von Maschinerien, um die
                                 Topmaste (Straͤnge) und Topgallantmaste (Bramstangen) der Schiffe und
                                 anderer Fahrzeuge in ihrer Lage zu befestigen und niederzulassen. Dd. 11ten April
                                    1829.
                              
                           
                              Dem John Lihou, aus
                                 Guernsey, jezt aber sich im Naval-Club-House, Bond Street, in der Grafschaft Middlesex aufhaltend, einem Commander auf
                                 der koͤnigl. Marine: auf eine verbesserte Construktion von Schiffszapfen
                                 zum Einhaͤngen der Ruder. Dd. 14ten April 1829. – 
                              
                           
                              (Aus dem Repertory of Patent-Inventions, Mai
                                 1829, S. 320.)
                              
                           
                        
                           Verzeichniß der erloschenen englischen Patente.
                           
                              Des William Vaughan
                                    Palmer, Esq. zu Ilminster, in der Grafschaft Somerset: auf ein
                                 Verfahren, Hanf, Flachs, Seile, Schnuͤre, Zwirn, Faden, Kameelgarn,
                                 Wolle, Baumwolle, Seide und Metalle (metals) durch
                                 eine Maschinerie zu spinnen, wobei betraͤchtlich viel Handarbeit erspart
                                 wird. Dd. 4ten
                                    April 1815.
                              
                           
                              Des Thomas Bagot,
                                 Aufsehers zu Birmingham, in der Grafschaft Warwick: auf ein Verfahren und eine
                                 Maschinerie, um Bothe, Barken und andere Fahrzeuge ohne Aufwand von Wasser aus
                                 einem hoͤheren Niveau herab- und aus einem niedrigeren hinauf zu
                                 bringen, Dd. 4ten
                                    April 1815. (Vergl. Repertory Bd. XXVII.
                                 S. 262.)
                              
                           
                              Des William Losh,
                                 Eisengießers zu Point Pleafant, in der Pfarrei Walls, in der Grafschaft Northumberland: auf einen Plan fuͤr Feuerstellen oder Oefen, um damit
                                 Kessel und durch dieselben das darin enthaltene Wasser (oder andere
                                 Fluͤssigkeiten) zu erhizen und in Daͤmpfe zu verwandeln, um durch
                                 sie Dampfmaschinen zu treiben oder sie zu anderen Fabrikzweken zu verwenden. Dd. 8ten April
                                    1815. (Vergl. Repertory Bd. XXVIII. S.
                                 74.)
                              
                           
                              Des Joshua Shaw,
                                 Kuͤnstlers zu Mary Street, Fitzroy Square, in der Grafschaft Middlesex:
                                 auf gewisse Verbesserungen an dem Werkzeuge, welches man des Glasers Diamant
                                 nennt. – Dd. 14ten April 1815.
                              
                           
                              Des William Bell,
                                 Mechanikers zu Birmingham, in der Grafschaft Warwick: auf eine Methode
                                 Metalldrath jeder Art zu verfertigen. Dd. 8ten April 1815. (Vergl. Repertory Bd. XXVII. S. 329.)
                              
                           
                              Des Michael
                                    Billingsley, Mechanikers zu Bowling, Iron-works, in der
                                 Pfarrei Bradford, in der Grafschaft York: auf Verbesserungen an der
                                 Dampfmaschine. Dd. 20sten April 1815.
                              
                           
                              Des Samuel John
                                    Pauley, Mechanikers zu Sharing Cross, in der Grafschaft Middlesex, und Durs
                                    Egg, Flintenfabrikanten, in derselben Grafschaft: auf gewisse
                                 Luftfuhrwerke und Fahrzeuge, die durch physikalische, oder chemische oder
                                 mechanische Mittel getrieben werden, welche Triebkraͤfte auch angewandt
                                 werden koͤnnen, um Bothe oder andere Fahrzeuge durch das Wasser, und
                                 Fuhrwerke auf dem Lande zu treiben. – Dd.
                                 25sten April 1815. (Vergl. Repertory Bd. XXXI. S. 17.)
                              
                           
                              Des Jacob Wilson,
                                 Tischlers und Moͤblirers zu Welbek Street, in der Pfarrei St.
                                    Mary-le-bone, in der Grafschaft Middlesex: auf gewisse
                                 Verbesserungen an Bettstaͤtten und den dazu gehoͤrigen
                                 Moͤbeln. – Dd. 27sten April 1815.
                              
                           
                              Des William Bush, des
                                 juͤngern, Aufsehers und Baumeisters zu Saffron Walden, in der Grafschaft
                                 Esser: auf eine Methode, um die Nachtheile zu verhindern, welche durch den Fall
                                 der Pferde mit zweiraͤderigen Wagen besonders auf steilen
                                 Abhaͤngen entstehen, welche Methode alle bisher bekannten oder
                                 gebrauchten uͤbertrifft. – Dd. 29sten April 1815. (Vergl. Repertory Bd. XXVII. S. 205.) – 
                              
                           
                              (Aus dem Repertory of Patent-Inventions, Mai
                                 1829, S. 318.)
                              
                           
                        
                           Ueber die englischen Patent-Geseze und Lewis's Tuchscher-Maschine. Ein Auszug aus
                              den neuesten englischen Zeitschriften.
                           Die englischen Journale sind gegenwaͤrtig beinahe bis zum Drittel ihrer Hefte
                              mit den schreiendsten Klagen uͤber das Unwesen des Patent-Wesens
                              erfuͤllt. Sie liefern sogar die Prozesse, die uͤber die Patente gefuͤhrt werden,
                              mit Abbildungen, um zu zeigen, was die ganze Welt weiß, daß ein Richter nichts von
                              dem verstehen kann, was er nicht gelernt hat, und immer das Spielzeug eines anderen
                              ist (wie der Esel das Spielzeug seines Treibers), sobald er sich auf das Urtheil der
                              sogenannten Sachverstaͤndigen verlassen muß, die mit ihm nach Belieben
                              Kurzweil treiben koͤnnen, so wie er umgekehrt es mit ihnen treibt, wie es die
                              Natur der Verhaͤltnisse mit sich bringt.
                           Da das Patent-Wesen leider auch in Deutschland immer mehr und mehr um sich
                              greift, und so viel wir wissen in Preußen allein vor schaͤdlichem und
                              verderblichen Auswuchern in dem Garten der Industrie bewahrt wird, so halten wir es
                              fuͤr unsere Pflicht, die Gesezgeber und die Verwalter der Geseze auf die
                              Auswuͤchse aufmerksam zu machen, die dieses Unkraut in der Staatswirthschaft
                              in einer Reihe von Jahren hervorzubringen vermag.
                           Es ist dieß schon ein Ungluͤk, wenn ein Gegenstand der Staatswirthschaft den
                              Unterthanen Veranlassung gibt eine Sprache zu fuͤhren, wie folgende im London Journal of Arts, Februar, S. 238.
                           
                              „Einige sagen ein Patent sey eine Belohnung
                                 fuͤr eine Erfindung; Andere sagen sie sey ein Handel, ein Contract.“
                              
                           
                              „Ist es eine Belohnung, wenn ich fuͤr
                                 ein Patent in England
                              
                           
                              
                                 
                                    
                                    105 Pfd.
                                    
                                 
                                    in Schottland
                                      75 –
                                    
                                 
                                    in Irland
                                    120 –
                                    
                                 
                                    
                                    –––––
                                    
                                 
                                    
                                    300 Pfd. (d.i. 3600 fl.)
                                    
                                 
                              
                           
                              bezahlen muß? Welcher arme Erfinder kann dieß, und wie viele Erfinder sind reich?
                                 Fuͤr eine Belohnung, daß ich meine Erfindung bekannt mache; daß ich mich
                                 bequeme, dieselbe nur 14 Jahre lang fuͤr mich benuͤzen zu
                                 duͤrfen; daß ich selbst waͤhrend dieser 14 Jahre keinen Augenblik
                                 der willkuͤrlichsten Eingriffe in mein Recht sicher bin; fuͤr eine
                                 solche Belohnung muß ich 300 Pfd. bezahlen. Ist dieß eine Belohnung? Dann ist es schwer zu sagen, was eine Strafe
                                 ist.“
                              
                           
                              „Ein Patent soll also ein Handel seyn mit dem
                                 Koͤnige; ein Contract? Wo sind hier die drei
                                 Bedingungen zu jedem Handel oder Contracte: Freiheit denselben abzuschließen,
                                 oder nicht, Austausch des Werthes und das Reciprocum? Wer ein Patent haben will,
                                 muß sich entschließen, die Bedingungen zu erfuͤllen, welche die Partei,
                                 die das Geld nimmt, fuͤr den Schuz fordert, den sie zu geben verspricht,
                                 den sie aber nur zu oft nicht zu gewahren im Stande ist.“
                              
                           
                              „Was ist also ein Patent heute zu Tage? Eines der lezten Ueberbleibsel und
                                 einer der schaͤndlichsten Winkelzuͤge jenes skandaloͤsen
                                 Systemes fein ausgedachter Kanzellei-Pressereien, die das Volk unter den
                                 Tudors und unter den Stuarts als allergnaͤdigst ertheilte Monopole
                                 Jahrhunderte lang druͤkten und beinahe erdruͤkten. Die grausame
                                 Habsucht der Kronbeamten, der Kanzler, der Schreiber zwang und noͤthigte
                                 die Krone unter der Firma des „goͤttlichen Rechtes“
                                 nicht ihre Schazkammer, sondern die Beutel des Lord-Kanzlers, des
                                 Lord-Siegelbewahrers, des Staats-Sekretaͤres, des
                                 Kron-Fiskales und des Kron-Advokaten zu fuͤllen, zu
                                 fuͤllen auf Kosten der Wissenschaften, der Industrie, des Fleißes und der
                                 Talente des Volkes, ohne daß hier an Belohnung oder Handel, an Schuz oder Schirm
                                 jemals gedacht worden waͤre. Diese Individuen wußten den verwikelten
                                 Mechanismus der hydraulischen Erpressungs-Maschine auf die pfiffigste
                                 Weise zu combiniren, und maͤsteten sich auf die gewissenloseste Weise mit
                                 dem Raube, den sie in der bodenlosen Kanzellei-Kasse zu bergen wußten.
                                 Herzlos erpreßten sie von dem armen Handwerker und von dem Kaufmanne unter dem
                                 Titel von Licenzen, Patenten, Gerechtigkeiten etc. den lezten Heller des
                                 muͤhevoll und oft gefahrvoll errungenen Gewinnes; das Recht kaufen zu
                                 duͤrfen mußte eben so theuer erkauft werden, wie das Recht zu kaufen, und
                                 jeder Buͤrger und jeder Bauer fiel in die Klauen dieser ruchlosen
                                 Pluͤnderer.“
                              
                           
                              „Diese Menschen waren die Schoͤpfer des Patent-Wesens, und
                                 niedertraͤchtig zweizuͤngig genug, waͤhrend sie den
                                 Koͤnig kurz vor seinem Tode erklaͤren ließen (im J. 1624), daß
                                 alle Patente, Licenzen, Briefe etc. uͤber Kauf und Verkauf und
                                 Verfertigung dieses oder jenes Artikels, mit einem Worte alle Monopolien, von nun aufgehoben seyn sollen, dieses weise Verbot
                                 nicht auf jene Patente auszudehnen, die sich nur auf 14 Jahre
                                 erstreken.“
                              
                           Sehr richtig sagt der Verfasser dieses Aufsazes, nachdem er eine Menge
                              Vorschlaͤge zur
                              Verbesserung des Patent-Unwesens gethan hat, (denen wir jedoch nicht allen
                              unseren Beifall schenken koͤnnen) wenigstens in Hinsicht auf Vermeidung der
                              Prozesse uͤber Patente, die so unendliches Unheil bringen:
                           
                              „Die Rechtsgrundsaͤze, nach welchen fortan die Gerichtshoͤfe
                                 bei Streitigkeiten uͤber Entdekungen und Patent-Rechte zu
                                 verfahren haben, sollen vom Parliamente neuerdings erwogen und festgesezt, und
                                 ein eigener Gerichtshof zur Aburtheilung derselben soll von demselben
                                 niedergesezt werden. Auf diese Weise werden die vorzuͤglichsten Ursachen
                                 der Streithaͤndel und Prozesse verschwinden. „Unbestimmtheit im
                                    Geseze ist die Mutter aller Rechtshandel,“ sagte Lord Coke sehr richtig und weise. Wenn einmal die
                                 Grundsaͤze richtig bestimmt und nicht mehr schwankend sind, wenn
                                 Geschiklichkeit auf der einen und richterliche Gewalt auf der anderen Seite die
                                 Geseze anwenden und aufrecht erhalten; dann wird es leicht seyn, gerecht zu
                                 entscheiden. Der neue Gerichtshof fuͤr diese Art von Prozessen
                                 koͤnnte leicht so verstaͤndig eingerichtet werden, daß es beinahe
                                 unmoͤglich seyn muͤßte, lang oder viel Prozesse zu fuͤhren,
                                 selbst wenn ein Heer von Haͤndeln vor denselben gebracht
                                 wuͤrde.“
                              
                           (Das London Journal gibt nun den Prozeß der Hrn. Lewis gegen Hrn. Davis in Extenso von S. 258–270 (mit Nachtraͤgen im
                              April-Hefte S. 12) uͤber die Patent-Tuchschermaschine der Hrn. Lewis vom J. 1818. Wir haben diese Maschine im Polyt. Journ. II. Bd.
                                 S. 257 beschrieben und abgebildet. Hier finden wir die Bemerkung, daß die
                              Hrn. Lewis mit dieser Maschine in 11 Jahren uͤber
                              hundert tausend Pfund Sterl. (1,200,000 fl.) gewonnen
                              haben. Diese Maschine muß also gut seyn, und sie ist gewiß in der
                              Patent-Beschreibung nicht deutlich beschrieben, indessen doch deutlicher, als
                              in diesem Prozesse. Den Prozeß zwischen Crosley und Beverley wollen wir auch uͤberschlagen. Jeder
                              ehrliche Mann, der diese Prozesse liest, wird mit dem ruhigen guten de Jongh im London Journal
                              Maͤrz S. 305. ausrufen: „Was fuͤr ein Kauderwaͤlsch!
                                 Welche Widerspruͤche! Je mehr ich uͤber unsere
                                 Patent-Geseze lese, je mehr ich daruͤber hoͤre, desto mehr
                                 finde ich hier die personificirte Verworrenheit! Wenn ich nun so deutlich mit
                                 eigenen und fremden Augen sehe, wie unser beschrankte Verstand sich keinen
                                 klaren und deutlichen Begriff von allem demjenigen machen kann, was man
                                 Patent-Anspruͤche, Patent-Eingriffe nennt, waͤre es
                                 dann nicht besser, diejenigen, die die Sache verstehen, weil sie dieselbe
                                 betreiben, nach Recht und Billigkeit uͤber dieselbe urtheilen zu lassen,
                                 als diejenigen, die sich niemals mit derselben abgegeben haben, die ex offo nichts davon wissen
                                 duͤrfen?“
                              
                           Das Wichtigste uͤber das Patent-Wesen in England findet sich in ein
                              paar Briefen, welche ein ehemaliger Beamter im Patent-Buͤreau dem
                              Publikum im Maͤrz-Hefte des London Journal of Arts S. 311 und im April-Hefte S. 1. mittheilt. Sie sind mit eben so
                              viel Laune, als Wahrheit, geschrieben, und der Hr. Verfasser zeigt,
                           
                              
                                 „wie die Schreiber geheimnißvoll
                                 
                              
                                 wissen mit Taxen und Sporteln
                                 
                              
                                 das dumme Volk zu uͤbervorteln.Hudibras S. 3.“
                                 
                              
                           Wir wollen hier aus diesen Briefen einen kleinen Auszug
                              mittheilen.
                           
                              „Wer das Vergnuͤgen gehabt hat, sein Patent mit allen Taren und
                                 Sporteln zu bezahlen, um sich das Eigenthum seiner Erfindung zu sichern, der
                                 wird wissen, wie viel Wildpret, Champagner und Spizen dazu gehoͤren, um
                                 die Strapazen eines Patent-Beamtens aushalten zu
                                 koͤnnen.“
                              
                           
                              „Ich habe bereits einen Schritt gethan, um den Vorhang zu luͤften,
                                 der diese Bureau-Geheimnisse vor dem Auge des Uneingeweihten fuͤr
                                 immer verhuͤllen soll. Ich weiß, daß ich auf geweihten Boden trete?
                                 allein, da nun der erste Schritt einmal gethan ist, folgt der zweite Fuß dem
                                 Bruderfuße unaufhaltbar nach. Sie kennen die Geschichte jenes Hausvaters, der,
                                 als er bei seinen Knechten nachsah, dem einen rief: „Hans, was thust
                                    du?“ und als dieser getrost antwortete:
                                 „nichts!“ zu Goͤrgen rief: „Und was
                                    treibst du, Goͤrge?“ von diesem zur Antwort erhielt:
                                 „ich helfe dem Hans!“ Das ist, in Summa, die Geschichte
                                 der Hauswirthschaft und der Arbeiten der Patent-Offizianten, mit Ausnahme
                                 der zwei Beine des unermuͤdbaren Solicitators, die stets in einer solchen
                                 immerwaͤhrenden Bewegung aus einer Kanzellei-Stube in die
                                 andere unterhalten werden, daß der arme Teufel mit Fug und Recht auf das große
                                 Praͤmium Anspruch machen kann, welches die Weisheit des Parliamentes auf
                                 ein Perpetuum mobile auszuschreiben sich nicht
                                 entbloͤdete.“
                              
                           
                              „Ich will hier eine Zergliederung (man erschreke nicht; ich meine nicht
                                 die in England von allen alten Weibern in Staatsperuͤken so sehr
                                 gefuͤrchtete Anatomie) eine Zergliederung der regelmaͤßigen Taxen und Sporteln geben, die man in England
                                 fuͤr ein Patent zu bezahlen hat, woraus sich ergeben wird, wie viel Hans und Goͤrge mit
                                 seinen uͤbrigen Hausgenossen fuͤr ihre saure Arbeit, Talente und
                                 Industrie im Lande so schlecht wie moͤglich zu schuͤzen,
                                 erhalten.“
                              
                           
                              „Wir muͤssen hier mit dem Staats-Secretaͤre des
                                 Inneren (Secretary of State's office for the Home
                                    Departement) den Anfang machen. Bei diesem muß eine Bittschrift an den
                                 Koͤnig eingereicht werden, die sehr unterthaͤnig abgefaßt seyn
                                 muß, aber, Styl und Orthographie mag wie immer beschaffen seyn, durchaus kein
                                 Komma und kein Punktum haben darf, indem sonst leicht ein Prozeß weniger auf die
                                 Welt kommen koͤnnte.Von unseren Lesern wissen vielleicht wenige, daß, als die Geistlichkeit
                                       (der Clerus) allein noch schreiben konnte, alle Urkunden, die von
                                       derselben abgefaßt wurden, ohne Interpunktation geschrieben waren; daß
                                       in den ungluͤkseligen Dekretalen, auf welche man spaͤter
                                       das kanonische Recht gruͤnden wollte, die geheiligten Rechte der
                                       Koͤnige uͤber ihre Voͤlker durch eine bloße falsche
                                       Interpunktation in Gefahr waren gegen die Anspruͤche eines
                                       herrschsuͤchtigen Theokraten zu Grunde zu gehen. In England, wo
                                       man noch alle Mißbrauche des Mittelalters festhaͤlt, wie
                                       Heiligthuͤmer, darf keine legale Urkunde, kein Testament etc. mit
                                       Interpunktation geschrieben werden. Man denke sich welch ein Mistbeet
                                       von immerwaͤhrenden Prozessen Geseze ohne Interpunktation auf der
                                       einen, Urkunden, Vertrage, Testamente etc. auf der anderen Seite werden
                                       muͤssen. Wirklich gibt es auch in keinem Lande mehr Prozesse als
                                       in England. Prozesse werden dort als Staats-Revenue wegen des
                                       hohen Staͤmpels angesehen: denn es ist in England verboten mehr
                                       als eine gewisse (sehr geringe) Anzahl von Zeilen zu schreiben, und
                                       jedes Blatt, nicht jeder Bogen, muß gestaͤmpelt seyn. Das
                                       Schreiben der Patent-Erklaͤrung ohne Interpunktation kommt
                                       den Patent-Traͤgern, die ihre Erfindung nicht deutlich
                                       erklaͤren wollen, sehr zu Statten, Das Repertory, das die Patente alle in Extenso gibt, sah sich nicht selten in die Nothwendigkeit
                                       versezt zu erklaͤren, daß es nicht wisse, ob es richtig
                                       interpunktirt habe, und hat auch zuweilen offenbar falsch interpunktirt,
                                       wie wir bei der Uebersezung fanden. A. d. U. In dieser Bittschrift erbittet man sich von Sr. Majestaͤt ein
                                 Patent unter dem großen Siegel auf eine Erfindung, die spaͤter in der Patent-ErklaͤrungErklaͤrug (Specifikation) beschrieben wird. Neulinge in der Kunst ein Patent zu
                                 bezahlen duͤrfen nicht vergessen, daß, nach der gegenwaͤrtigen
                                 Kanzellei-Praxis, der Titel des Patentes und
                                 die Beschreibung desselben so wenig mit einander
                                 gemein haben duͤrfen, als die gerade Linie mit der Hyperbel.“
                              
                           „Diese Bittschrift gelangt zugleich mit der eidlichen Erklaͤrung, daß der Bittsteller wirklich die
                                 Erfindung gemacht hat, mit dem Affidavit, fuͤr
                                 2 Pfd. 2 Sh. 2 P. (25 fl. 18 kr.) an den Solicitator oder
                                 General-Advokaten der Krone (Solicitor or Attorney
                                    General), der folglich, wenn nicht ein
                                 Anderer bittet, daß dieß nicht geschaͤhe, Seiner Majestaͤt die
                                 Gewaͤhrung des Gesuches empfiehlt. Diese Empfehlung sezt das ganze
                                 Raͤderwerk oder Patent-Kanzellei in Bewegung: sie ist das Gewicht,
                                 das dieses hoͤlzerne Uhrwerk in den Gang bringt. Nachdem diese Empfehlung
                                 an den Sekretaͤr der Staats-Kanzellei gelangt ist, erlaͤßt
                                 dieser an den Solicitator einen Befehl, eine Bill zu
                                 erlassen, damit das Patent das große Siegel erhalten kann. Fuͤr die
                                 Ausfertigung dieses Befehles muͤssen 7 Pfd. 13 Sh. 6 P. bezahlt werden
                                 (92 fl. 6 kr.), und nachdem die Bill die Unterschrift erhalten hat, neuerdings 7
                                 Pfd. 13 Sh. 6 P. (92 fl. 6 kr.)“.
                           
                              „Wir muͤssen nun dem Hrn. Solicitator oder General-Advokaten
                                 unseren Besuch erstatten (der laufende Solicitator, der das Patent besorgt, hat
                                 bereits noch manches Andere fuͤr uns bezahlt). Der Hr.
                                 General-Advokat erwartet fuͤr seine gute Meinung, die er
                                 fuͤr unser Patent aussprach und fuͤr seine Empfehlung der
                                 Gewaͤhrung unserer Bitte vier Guineen, und, da diese außer der Mode sind,
                                 vier Sovereigns und
                                 vier Shill. (50 fl. 12 kr.), denn wir haben nie von einem Juristen
                                 gehoͤrt, daß er der Partei einen Pfennig schenkte; nur der lezte arme
                                 Lord-Kanzler hat, nach 40 Jahren noch, bitter geklagt, daß er ein Mal in
                                 seinem Leben auf das bloße Versprechen, daß die Taxe dafuͤr bezahlt wird,
                                 eine Ausfertigung aus der Hand gegeben hat. Nun werden die Schreiber des
                                 General-Advokaten in Thaͤtigkeit gesezt; sie muͤssen eine
                                 lange wortreiche, immer mit anderen Worten wieder dasselbe Ding zum Vorschein
                                 bringende Bill hinmahlen, die unter die
                                 „Undinge“ gehoͤrt, oder noch schlechter ist, als
                                 ein Unding, weil man sie braucht. Fuͤr diese freundschaftliche
                                 Suͤndfluth von Worten und fuͤr das Papier, das zu derselben
                                 mißbraucht wird, wird die maͤßige Taxe von 18
                                 Pfd. 19 Sh. (227 fl. 24 kr.) gefordert, oder ich haͤtte vielmehr sagen
                                 sollen, ward gefordert; denn vor drei oder vier
                                 Jahren spie ein Tintenfaß in der Kanzellei ploͤzlich Feuer, und diese
                                 neue Art vulkanischer Eruption schleuderte drei Guineen von dieser
                                 schaͤndlichen Erpressung in die Luft.“
                              
                           
                              „Gegenwaͤrtig verlangt man nur 45 Pfd. 46 Sh. (189 fl. 36 kr.) und
                                 noch 4 Pfd. 4 Sh. (42 fl. 36. kr.) fuͤr das sogenannte Mundiren, d.h.,
                                 fuͤr das Einwikeln dieses schoͤnen Wechselbalges in frische reine
                                 Windel. Der Wechselbalg wird nun zuerst zum Lord-Siegelbewahrer und dann
                                 zum Staats-Sekretaͤr getragen, welche beide Pathen-Stellen
                                 bei demselben vertreten, und die vor der Taufe desselben, d.h., vor das Siegel
                                 angehaͤngt, wird, sich verbuͤrgen, daß nichts fuͤr die Emancipations-Acte darin
                                 vorkommt, sondern daß dieser Wechselbalg wirklich ein legitimer, echt legaler
                                 und kanzellei-gerechter Wechselbalg ist.“
                              
                           
                              „Wir wollen nun das Perpetuum Mobile, den
                                 laufenden Solicitator, in die Siegel-Kanzellei im Sommerset-House
                                 begleiten, und sehen, wie der Popanz dem einen der beiden Pathen, dem
                                 Siegelbewahrer uͤberreicht wird. Wir sehen hier den
                                 Lord-Siegelbewahrer an sich selbst den Befehl
                                 ausstellen, daß der Taͤufling zu dem zweiten Pathen getragen werde.
                                 Fuͤr dieses außerordentliche Stuͤk Arbeit, einen Befehl an sich selbst ergehen zu lassen, muß man 3 Pfd. 4 Sh.
                                 (36 fl. 36 kr.) bezahlen, nebst einer Gratifikation von 1 Pfd. 1 Sh., von
                                 welcher wir nicht wissen, fuͤr wen sie bestimmt ist, und da sie
                                 Privat-Sache ist, auch nichts wissen wollen. Dem
                                 Kanzellei-Direktor (office keeper) kommen
                                 uͤberdieß noch 5 Sh. (3 fl.) zu bezahlen. In demselben Hause befindet
                                 sich noch die eigentliche Cabinetts-Siegel-Kanzellei (proper office of the Privy-Seal). Dahin ist
                                 der Befehl an den Lord-Kanzler oder Lord-Siegelbewahrer (Lord Chancelor or Lord keeper of the Great Seal)
                                 addressirt, das Patent durchgehen zu lassen. Dort muͤssen fuͤr
                                 diese Gnade neuerdings 2 Pfd. 46 Sh. (33 fl. 36 kr.) bezahlt werden, nebst einer
                                 Gratifikation von 4 Pfd. 4 Sh. (42 st. 36 kr.), wir wissen nicht fuͤr
                                 wen, und noch 10 Sh. 6 P. (6 fl. 48 kr.) fuͤr den
                                 Kanzellei-Direktor.“
                              
                           
                              „Wenn nun der Lord-Siegelbewahrer sich dem Rauche der Stadt
                                 entzogen hat, muß durch einen Deputirten demselben nachgereiset werden, und die
                                 Reifte kosten werden dann, als außerordentliche Taxe, nicht selten zu 5 Pfd. (60
                                 fl.) berechnet.“
                              
                           
                              „Nun erst gelangen wir in das Heiligthum aller Heiligthuͤmer, in
                                 das Sanctum Sanctorum! Laͤßt uns in
                                 Verzuͤkung vor dem Altare des Geheimnisses das Palladium der
                                 hoͤchsten Mystifikation auf den Knieen anbeten! Fuͤrchtet euch
                                 nicht, ihr frommen Bezahler: obschon hier Saͤke, Koͤrbe, Kisten
                                 und Schazkasten weit aufgesperrt stehen, um euch alle, d.h., all euer Geld zu
                                 verschlingen, und Leute in der Menge bei der Hand sind euch mit Wachs das Maul
                                 zuzukleben, wie es jezt unsere Straßendiebe zu machen pflegen, ihr werdet an
                                 meiner Hand sicher durch dieses Labyrinth von Gefahren gelangen.“
                              
                           
                              „Welche Laͤsterung gegen den Koͤnig vernehmen hier euere
                                 Ohren! Der General-Advokat sagt in seiner Bill: „Se.
                                    Majestaͤt geruhten, Kuͤnste und Erfindungen, die das
                                    allgemeine Beste foͤrdern, aufzumuntern
                                    und bewilligen hiermit nach genommener Einsicht aus besonderer Gnade und
                                    Milde“ – was? ihren geliebten Uͤnterthanen, die
                                 weniger Verstand als Geld haben, den Schuz Ihres Siegels fuͤr ihre
                                 Erfindung angedeihen zu lassen, damit sie dafuͤr Auslagen, Plakereien und
                                 Prozesse ohne Ende uͤber den Hals bekommen.“
                              
                           
                              „Um nun das Patent noch vorzubereiten, muß man in die
                                 Patent-Kanzellei (Patent-Office) in
                                 den Adelphi, (nicht Lincoln's In, wie ein gewisser Agent behauptet) woselbst
                                 eine neue Taxe von 5 Pfd. 47 Sh. 8 P. (70 fl. 36 kr.) eingestrichen, und eine skandaloͤse
                                 Staͤmpel-Taxe von 30 Pfd. 2 Sh. (361 fl. 12 kr.) zur Aufmunterung der Kuͤnste (Encouragement of Arts) erhoben wird. Nun kommt erst
                                 noch ein Herr Deputirte (Mr. Deputy); wessen
                                 Deputirter er ist, wird nur der Lord-Kanzler uns sagen koͤnnen.
                                 Dieser Herr Deputirte erhaͤlt, als Taxe fuͤr sein ex officio
                                 Nichts-Thun 2 Pfd. 2 Sh. (25 fl. 12 kr.) und
                                 der Schreiber fuͤr sein Schoͤnmahlen, der wirklich etwas thut, eine Gratifikation von 10 Sh. 6 P. (6 fl.
                                 18 kr.)“
                              
                           
                              „Nun gehts an den weit aufgesperrten Kanzellei-Schaz-Kasten (Chancery
                                    Hanaper).“
                              
                           
                              (Der Briefsteller erklaͤrt nun, wie dieser Schaz-Kasten von Wilhelm
                                 dem Eroberer an bis auf die neueren Zeiten aus einem geflochtenen Weidenkoͤrbchen (Wicker-basket) das furchtbare Ding geworden ist, was es
                                 gegenwaͤrtig ist.“
                              
                           „Dieser Kanzellei-Schaz-Kasten geruht fuͤr das
                                 Geruhen Sr. Majestaͤt Kuͤnste und Erfindungen aus bloßer Gnade und
                                 Milde zu foͤrdern, neuerdings 7 Pfd. 13 Sh. 6 P. (92 fl. 6 kr.) zu
                                 fordern fuͤr den Lord-Kanzler, und fuͤr den Deputirten des
                                 Schaz-Kastens (Deputy Hanaper), der wieder etwas zu thun
                                 hat, naͤmlich seiner Herrlichkeit den Antheil an der Beute richtig
                                 uͤberliefern muß, 10 Sh. 6 P. (6 fl. 18 kr.)“.
                           
                              „Kaum ist man vor dieser fuͤrchterlichen Maschine voruͤber,
                                 als der Herr Recepi erscheint. Man hat zwar bisher
                                 viele HHrn. Recepi oder lauter HHrn. Recepi kennen gelernt, es ist aber ein eigener Herr
                                 Recepi angestellt, ein Hr. Recepi
                                 per se et prose, der in lateinischer Sprache
                                 auftritt, und fuͤr seine Dienste 1 Pfd. 12 Sh. 6 P. (19 fl. 30 kr.)
                                 fordert. Was diese Dienste sind, oder wo sie geleistet werden, wuͤrde das
                                 Orakel zu Delphi selbst nicht errathen, wenn es noch die Raͤthsel der
                                 Zeit entraͤthselte.“
                              
                           
                              „Nun Plaz, meine Herren, fuͤr eine wirkliche, wirklich dienende,
                                 Staats-Person. Es kommt der Sak-Traͤger (the
                                    Purse-Bearer) und schleppt in einem Sake eine Buͤchse,
                                 die, nicht wie die Buͤchse der Pandora bloß Unheil und Jammer
                                 enthaͤlt, sondern das große Siegel Sr. Majestaͤt.“
                              
                           
                              „Dieses Siegel, durch welches die Kuͤnste gefoͤrdert werden,
                                 darf aber wieder nur von eigenen geweihten Haͤnden aus diesem Sake
                                 genommen und aufgedruͤkt werden, und zwar nur von dem in der Amtssprache
                                 so genannten Herrn Wachsgelb (Mr. Yellow-wax). Diese
                                 nothwendige Person faͤngt ihre Operationen damit an, daß sie bedachtlich
                                 eine zweite Buͤchse oͤffnet, in welcher gelbes
                                 Bienen-Wachs, Pech und Terpenthin enthalten ist. Von dieser
                                 Buͤchse schreibt sich der Amts-Name des Hrn. Wachsgelb her, welcher nun unermuͤdet seine Composition so lang
                                 abknetet, bis sie im Stande ist den Abdruk des Siegels der Sicherheit der Erfindung aufzunehmen. Endlich traͤgt er einen
                                 Theil seines Mixti-Compositi auf die Urkunde selbst auf, und mittelst einer geschikten
                                 Drehung an einer Schrauben-Spindel werden die Wappen sichtbar, die
                                 uͤber Britannien walten.“
                              
                           
                              „Hr. Wachsgelb verlangt nur 10 Sh. 6 P. (6 fl.
                                 18 kr.) fuͤr seine unerlaͤßlichen Dienste) allein der Hr. Sak-Traͤger laͤßt uns nicht so
                                 leicht durchschluͤpfen, obschon er bloß auf seinen Elbogen gelehnt dem
                                 Hrn. Wachsgelb waͤhrend seiner großen Arbeit
                                 zusah. Er verlangt fuͤr seine Reise aus einem Zimmer in das andere 1 Pfd.
                                 1 Sh. (12 fl. 36 kr.)“
                              
                           
                              „Nun haben wir unser Patent auf einer Eselshaut, reichlich am Rande
                                 bedrukt und illuminirt mit allegorischen und heraldischen Figuren, unter welchen
                                 sich vorzuͤglich das Portraͤt der Lady Justitia auszeichnet, das so schoͤn hierher paßt. In einer Eke
                                 des Felles, im Zuge des ersten Buchstabens, erscheint das wochlgetroffene
                                 Portraͤt des verstorbenen Koͤniges. Alles ist so schoͤn und
                                 niedlich gearbeitet, wie die Holzstiche auf einer zwei Pfennig
                                 Ballade.“
                              
                           
                              „An dieser praͤchtigen Urkunde haͤngt an seidenen
                                 Schnuͤren der oben erwaͤhnte ungestaltete Pechklumpen, das große
                                 Siegel genannt: der Eindruk des Siegels war lang vorher schon zerflossen, ehe
                                 man dasselbe in die Hand bekam. Das Siegel kommt in eine zinnerne
                                 Buͤchse, und das Pergament sammt der zinnernen Buͤchse in eine
                                 hoͤlzerne Buͤchse, die mit rothem vergoldeten Leder
                                 uͤberzogen ist. Fuͤr diese Buͤchsen muͤssen 2 Sh. 6
                                 P. (5 fl. 42 kr.) entrichtet werden, und nachdem man noch uͤberdieß 1
                                 Pfd. 1 Sh. (12 fl. 36 kr.) Gratifikation dem Oherschreiber auf dem
                                 Patent-Amte bezahlt hat, wird die Thuͤre, die nach der Straße
                                 geht, aufgethan, und man kann mit seinem Schaze hinziehen, wohin man
                                 will.“
                              
                           
                           
                              „Das Nachspiel zu diesem Possen-Stuͤke haͤtte ich
                                 jedoch bald vergessen. Es ist noch ein Sak offen: nicht der gruͤne,
                                 sondern der echt Patent-blaue; es ist der kleine Sak (petty-bag).“
                              
                           (Der Briefsteller erklaͤrt nun die Geschichte der Entstehung dieses Sakes
                              unter Heinrich VI. aus der Geschichte des englischen Kanzlei-Wesens. Das
                              Einkommen dieses Sakes soll naͤmlich als Entschaͤdigung fuͤr
                              die Kleider dienen, welche die Kanzlei-Personen in ihrem schweren Amtsdienste
                              abnuͤzen, und welche sie in den aͤlteren Zeiten jaͤhrlich zwei
                              Mal, zu Weihnachten und zu Pfingsten erhielten).
                           
                              „Aus diesem kleinen Sake kroch das Einregistrirungs-Amt der Patente (Inrolment Office) heraus, und in ihn fließen die Taxen fuͤr das
                                 Einregistriren zuruͤk. Diese Taxe richtet sich nach der Laͤnge des
                                 Patentes, und betraͤgt im Durchschnitte 60 fl. (5 Pf.), wofuͤr
                                 aber noch eine besondere Staͤmpel-Taxe mit ebensoviel (60 fl. oder
                                 5 Pf.) entrichtet werden muß. In diesem Amte erhaͤlt man endlich das
                                 Zeugniß, daß „Alles recht ist.“
                                 „All is right!“
                                 
                              
                           
                              „Nun waͤre die Buffa sammt dem
                                 Nachspiele aus. Allein, sie wird zuweilen noch auf eine andere Weise gespielt.
                                 Das System der Absurditaͤten und Expressungen ist unerschoͤpflich
                                 in seinen Formen. Wenn das Patent, damit nicht in anderer vorkommt, Eile hat,
                                 und an einem anderen Tage, als an einem sogenannten Siegel-Tage (Seal-day)
                                 gesiegelt werden soll, muß man dem Hrn. Wachsgelb
                                 fuͤr das Siegeln zwei Guineen (25 fl. 12 kr.) und eine halbe Guinea noch
                                 besonders fuͤr die Eile bezahlen. Man
                                 erhaͤlt dann das sogenannte Privat-Siegel, (private seal) das
                                 uͤbrigens gleiche Kraft mit dem großen Siegel
                                 (great seal) hat, so daß Niemand begreifen kann,
                                 warum man fuͤr das eine Siegel mehr bezahlen soll, als fuͤr das
                                 andere, da beide gleich gut sind.“
                              
                           
                              „Ein anderer Erhoͤhungs-Grund der Taxen ist, wenn in einem
                                 Patente zwei oder drei Namen von Erfindern vorkommen, wo dann doppelte und
                                 dreifache Taxe bezahlt werden muß.“
                              
                           „Nun zur Hauptfrage: sind diese Taxen gesezlich oder sind sie ungesezlich,
                                 also unerlaubte Erpressungen?“ Daß sie Lezteres sind, erhellt daraus,
                              daß sie weder durch Herkommen noch durch Parlaments-Akte gebilligt und
                              erlaubt sind. Nun heißt es aber ausdruͤklich im Geseze de Tallagio non concedendo (34 Ed.i. c.
                              1.)
                           „Keine Taxe oder kein Sportel soll weder von uns noch von unseren Erben in
                                 unserem Koͤnigreiche ausgeschrieben oder erhoben werden, ohne Einstimmung
                                 der Erzbischoͤfe, Bischoͤfe, Grafen, Baronen, und Ritter und
                                 Burgsassen und freien Leute unseres Koͤnigreiches.“ Die Magna
                              Charta Heinrich III. bestaͤtigt dieses Gesez. Wilhelms I. und Mariens
                              Rechts-Erklaͤrung (Declaration of Rights)
                              befiehlt Cap. 4. „daß alle Geld-Erpressungen auf Kosten
                                 koͤniglichen Vorrechtes (by pretence of
                                    Prerogative) ohne Parliaments-Bewilligung ungesezlich, (illegal) seyn
                                 sollen.“ Nun ist seit dieser Zeit keine andere koͤnigliche
                              Verordnung erschienen, und das Parliament hat nie einen Akt uͤber diese Taxen
                              erlassen; sie sind folglich ungesezlich, gesezwidrig, und
                              ein trauriger Beweis, wie lang den Schreibern die Naͤgel werden
                              koͤnnen, wenn man sie ihnen nicht von Zeit zu Zeit, wie den Baren im Tower,
                              zustuzt.
                           Post-Scriptum. „Wenn man uͤber
                                 den Ausdruk „unverschaͤmte
                                       Erpressung“ (impudent
                                    extortion) „wegen der 18 Pf. 19 Sh. von Seite des
                                    General-Advokaten Erklaͤrung von mir fordert, so
                                    erklaͤre ich hiermit nur so viel, daß ich vom
                                    Lord-Siegel-Bewahrer bis zu Hrn. Wachsgelb herab Niemanden
                                    persoͤnlich bezeichnen wollte. Ich greife kein einzelnes Rad in
                                    diesem hoͤlzernen Uhrwerke an, in welchem die Raͤder ohnedieß
                                    bestaͤndig gewechselt werden muͤssen; ich sage, daß das ganze
                                    Uhrwerk nichts taugt, daß es eine grobe Ungereimtheit, eine
                                    Unterdruͤkung aller Talente und Industrie, mit einem Worte, ein Kanzellei-Wechselbalg (a humbug) istHatte Kaiser Joseph Unrecht, wenn er schon vor 50 Jahren alle
                                          Privilegien aus seinem Staate verbannte? Man sieht, wohin es mit dem
                                          Patentwesen in England, auch in Frankreich und selbst in Amerika
                                          gekommen ist. Das groͤßte Ungluͤk, das einen
                                          Gewerbsmann in England treffen kann, der so thoͤricht war ein
                                          Patent zu nehmen, ist wenn ihm seine Neider einen
                                          Patent-Prozeß auf den Hals werfen. Er kann dadurch,
                                          auch in wenigen Monaten, bei einem nicht unbedeutenden
                                          Vermoͤgen, gaͤnzlich zu Grunde gerichtet werden: und
                                          solche Prozesse sind, leider, in England nur zu haͤufig. Alle
                                          Journale sind jezt voll mit den Albernheiten und
                                          Niedertraͤchtigkeiten der englischen Patent-Justiz. A.
                                          d. U..“
                                 
                           
                           Als wir obigen Aufsaz in die Presse senden wollen, sahen wir aus dem Recueil industriel, Maͤrz l. I. S. 320, daß es
                              mit dem Patent-Wesen in Frankreich um kein Haar besser steht, als in England:
                              nur mit dem Unterschiede, daß in Frankreich die Minister das Unheil dieses Unwesens
                              fruͤher einsahen, obschon es in ihrem Lande erst seit Kurzem, seit der
                              Revolution, eingerissen ist: daß in Frankreich die Reform schlechter Geseze vom Minister verlangt, in England mit Ungestuͤm
                              vom Volke gefordert wird. Wenn ein Land so
                              ungluͤklich geworden ist, durch die allzeit fertigen Gesez-Fabrikanten
                              schlechte Geseze erhalten zu haben; so ist es vielleicht noch gluͤklicher zu
                              preisen, wenn die Minister so klug sind, diese Geseze fruͤher zu reformiren
                              oder gar zu cassiren, als wenn das Volk laut und kraͤftig gegen diese
                              Wechselbalge der Justiz zu schreien gezwungen wird.
                           Hr. Graf St. Cricq hat nun, in Erwaͤgung, daß die
                              bestehenden Patent-Geseze in Frankreich, wie wir so oft bemerkten, nichts
                              taugen, eine Commission bestehend aus den HHrn. Girod,
                              Grafen de la Borde, Baron Thénard, Ternaux, Boigués, Molard d. aͤlt., Cochaud und den beiden Advokaten Regnault und Renouard
                              Wir kennen die Werke dieser beiden Advokaten: wir kennen den Traité des brevets d'invention, par A.
                                       Ch. Renouard, 1825, ch. A. A. Renouard, rue de
                                       Tournon N. 6. – Die Encyclopédie progressive: Brevets
                                       d'Invention, par le même. 1816. und das groͤßere
                                    Werk: de la législation et de la jurisprudence
                                       concernant les brevets d'invention par Theod. Regnault. 1825, chez Delaunay au Palais Royal. Sie sind Commentare zu Dr. Martin Luther's,
                                    heil. Andenkens, Tischreden, wo der geneigte
                                    Leser das Breitere zu seiner Erbauung nachlesen mag. A. d. U. niedergesezt. So sehr ganz Europa dieser Commission ihre Achtung zollen
                              wird, so sehr wird es bedauern, derselben zwei Advokaten beigesellt zu finden: es
                              ist genug, daß Ein Advokat zu der einfachsten Sache von der Welt beigezogen wird, um
                              sie so zu verwikeln, daß kein Mensch auf der Welt daraus mehr klug genug werden
                              kann. „Die Advokaten sind alle sammt und sonders natuͤrliche
                                 Soͤhne des alten Gordius“ sagte der
                              ehemalige Kron-Advokat der Krone Frankreichs, Guyton-Morveau, der ehrlich genug war, diese Stelle, die ihm
                              jaͤhrlich 20,000 Franken trug, niederzulegen lang vor der Revolution, und
                              dafuͤr einer der groͤßten Chemiker Frankreichs und der Stifter der
                              polytechnischen Schule geworden ist.
                           Der Recueil Industriel liefert am a. O. das Schreiben Sr.
                              Exc. des Hrn. Grafen St. Cricq an die Praͤfekte
                              des Departements „in extenso,“ das
                              „die Maͤngel der gegenwaͤrtig bestehenden Geseze
                                 uͤber Patente, und die Nothwendigkeit dieselben zu verbessern, die
                                 zahllosen Schwierigkeiten, mit welchen man seit beinahe 40 Jahren zu
                                 kaͤmpfen hatte“ (seit der Zeit, als das Patent-Wesen in
                              Frankreich eingefuͤhrt wurde) sehr schoͤn bezeichnet. Der Hr. Minister
                              traͤgt den Praͤfekten auf, folgende Fragen unter den Fabrikanten,
                              Gewerbsleuten und Kuͤnstlern ihrer Departements vertheilen zu lassen, und die
                              Antworten bis 1sten Julius l. J. einzusenden.
                           
                        
                           Vorlaͤufige Frage.
                           Soll man fortfahren auf Erfindungen im Fache der Industrie sogenannte Brevets
                              (Patente, Privilegien zum Monopole) zu ertheilen, wodurch ein ausschließliches
                              Recht, diese Erfindungen eine Zeit uͤber zu benuͤzen, anerkannt
                              wird?
                           Sollte diese Frage bejaht werdenEs ist merkwuͤrdig, daß man gerade in den Zeiten der Revolution, wo
                                    man alle Privilegien, alles Monopol verbannen wollte, das schreiende
                                    Privilegium und Monopol der Patente einfuͤhrte, und daß man heute zu
                                    Tage die sogenannten Liberalen auf diesen Patenten reiten sieht. Der von den
                                    Liberalen als Despot verschrieene Joseph II. hob Privilegien und Monopole
                                    auf; die Freiheits-Apostel wollen sie wieder einfuͤhren. A. d.
                                    U.; wie kann man folgende Fragen loͤsen?
                           
                           1) Welche Erfindungen sind eines Patentes faͤhig? Soll man diejenigen
                              patentisiren, die 1stens bisher unbekannte rohe Materialien, 2tens zwar schon
                              bekannte, aber auf bisher unbekannte Weise oder nicht auf dieselbe Weise
                              benuͤzte, rohe Materialien, 3tens Maschinen, Vorrichtungen, Instrumente,
                              Werkzeuge, oder andere industrielle Huͤlfsmittel in Umlauf bringen?
                           Soll man denjenigen keine Patente ertheilen, deren Erfindungen keinen materiellen
                              Gegenstand erzeugen und die kein technisches Mittel zur Ausfuͤhrung ihrer
                              Erfindung fordern?
                           Welche Ausnahmen lassen sich bei diesen beiden Kategorien machen?
                           2) Sind Abaͤnderungen an den bestehenden Gesezen in Hinsicht auf das, was an
                              Zeichnungen und Modellen zu geschehen hat, nothwendig?
                           3) Gibt die Erfindung einer Verbesserung an einem schon bestehenden Zweige der
                              Industrie ein Patent-Recht auf diese Verbesserung?
                           Worin sollen diese Rechte bestehen?
                           4) Verdient die Einfuͤhrung fremder Industrie-Zweige, die in Frankreich
                              noch unbekannt sind, Patent-Recht?
                           Welche Rechte soll ein solches Patent haben?
                           Soll ein Unterschied hier gemacht werden zwischen der Einfuͤhrung solcher
                              Industrie-Zweige, die im Auslande allgemein bekannt, in Frankreich aber
                              unbekannt sind, und zwischen denjenigen, die im Auslande selbst geheim gehalten
                              werden?
                           5) In welcher Form sollen die Gesuche um Patente abgefaßt seyn? Was muͤssen
                              sie enthalten? Welcher Behoͤrde muͤssen sie uͤbergeben
                              werden?
                           6) Soll die Gewaͤhrung eines Patentes vorlaͤufig einer Pruͤfung
                              unterzogen werden?
                           7) Soll man, zum Vortheile eines Dritten, irgend ein Mittel gestatten, sich der
                              Ertheilung eines Patentes zu widersezen, nachdem dasselbe bereits angesucht
                              wurde?
                           8) Auf welche Weise soll das Patent ertheilt werden?
                           9) Welche Formalitaͤten hat der Eigenthuͤmer von Patenten zu befolgen,
                              wenn er nach seinem Gesuche um ein Patent oder nach Ertheilung desselben noch eine
                              Veraͤnderung oder einen Zusaz an feiner Erfindung zu machen hat?
                           10) Sollen die Gesuche um Patente oͤffentlich bekannt gemacht werden?
                           11) Sollen die Beschreibungen der Erfindungen, auf welche ein Patent ertheilt wurde,
                              auch oͤffentlich bekannt gemacht werden?
                           12) Soll diese oͤffentliche Bekanntmachung bloß der Willkuͤhr
                              uͤberlassen, oder soll sie unerlaͤßlich seyn? Sollen hier Ausnahmen
                              Statt haben koͤnnen? Wann und wie soll sie geschehen?
                           13) Wann faͤngt der Genuß des Patente Rechtes an? Ist der Anfang dieses
                              Genusses fuͤr den Antritt des Rechtes und fuͤr die Ausuͤbung
                              desselben derselbe?
                           14) Wie lang soll ein Patent dauern?
                           15) Koͤnnen Patent-Rechte verlaͤngert werden? Wie, durch wen und
                              unter welchen Formen koͤnnen sie dieses?
                           16) Sollen die Patente einer besonderen Taxe unterzogen werden? Wie viel sollen sie
                              bezahlen?
                           17) Wann oder in welchen Terminen soll die Taxe bezahlt werden, und wie?
                           18) Welche Personen koͤnnen ein Patent erhalten oder Eigenthuͤmer eines
                              Patentes werden?
                           19) Welche Rechte hat ein Eigenthuͤmer eines Patentes?
                           20) Soll man, um Patent-Rechte in Anspruch nehmen zu koͤnnen, gehalten
                              seyn, ein besonderes Zeichen auf den Produkten patentisirter Erfindungen
                              anzubringen?
                           21) Wie ist es bei dem theilweisen oder gaͤnzlichen Abtreten der Patente oder
                              bei den sogenannten Licenzen zu halten?
                           22) Welche Entschaͤdigung ist den Besizern eines Patentes bei
                              Beeintraͤchtigung ihrer Patentrechte zu leisten?
                           23) Aus welchen Gruͤnden kann ein Patent null und nichtig werden oder
                              verfallen?
                           24) Vor welche Richter ist eine Klage uͤber die Unguͤltigkeit oder
                              uͤber den Verfall eines Patentes, uͤber Beeintraͤchtigung und
                              Nachmachung zu bringen, und welches Verfahren beim Processe ist hier das beste?
                           
                           25) Wie sind die Wirkungen eines Spruches in Patent-Sachen einzuleiten?
                           26) Welche Strafen sind im Falle der Ubertretung der Patent-Geseze
                              einzuleiten?
                           27) Ist es zwekmaͤßig den Erfindern, nach Art des englischen Caveat
                              Werke uͤber das Caveat und das englische
                                    Patent-Wesen uͤberhaupt sind: An Essay
                                       on the law of Patents for new inventions etc. By J. Dyer Collier. London 1803.The Law and Practice of Patents for Inventions. By
                                       Will. Hands. London 1808.A practical Treatise on the Law of Patents for
                                       Inventions and of Copyright etc. By Rich. Godson. London 1823.A Collection of the most important cases respecting
                                       Patents of Inventions and the Rights of Patentees. By JohnDavies. London 1816.A Compendium of the Law of Patents for Inventions. By
                                       W. H. Wyatt. London 1826.An Essay of the Law of Patents for new Inventions. By
                                       Thom. GreenFessenden. Boston 1822. A. d. O. (Vergl.
                                    mehrere Werke und Aufsaͤze, die im polyt.
                                       Journ. beinahe in jedem Bande angefuͤhrt wurden.Unsere Leser werden es an obigen Fragen leicht bemerken, daß sie aus der
                                    Feder eines Advokaten flossen: „elles
                                          sentent la perruque“ wie man in Frankreich sagt; sie
                                    riechen nach der Perruke, und enthalten den Saamen zu Millionen von
                                    Prozessen. A. d. U., ein Mittel an die Hand zu geben, durch eine Erklaͤrung,
                              Einschreibung oder irgend eine authentische Vorkehrung ihre Rechte bis auf eine
                              gewisse Zeit hinaus zu sichern, bis sie ihre Erfindungen auf jenen Grad von
                              Vollkommenheit gebracht haben, auf welchem sie fuͤr dieselbe ein Patent in
                              Anspruch nehmen koͤnnen?
                           
                        
                           Zahl der Privat-Dampfbothe in England.
                           Die Zahl der Privat-Dampfbothe in Groß-Britannien (die der Regierung
                              sind nicht darunter begriffen) betraͤgt gegenwaͤrtig 310. Sie
                              fuͤhren 26,374 Tonnen. 16 neue stehen im Baue. (Times.
                                 Galignani. N. 4387.)
                           
                        
                           Dampfboth von der Kraft von 180 Pferden.
                           Zu Liverpool wurde Ende Maͤrz ein Dampfboth von
                              Stapel gelassen, das eine Maschine von der Kraft von 180 Pferden fuͤhrt. (Herald. Galignani a. a. O.
                           
                        
                           Agenda und Bequemlichkeiten fuͤr Reisende.
                           Unter dieser Aufschrift liefert Herr Gill im Februar- und Maͤrz-Hefte seines technological and
                                 microscopical Repository S. 115. 140. einen Artikel, den er nach seiner
                              Aeußerung und Gewohnheit durch mehrere Hefte fortzuspinnen gedenkt. Wir werden
                              daraus Einiges ausheben, was auch unseren Landsleuten nuͤzen, kann.
                           Der Englaͤnder ist weniger mit Geld sparsam, als mit Raum und Zeit; er weiß,
                              daß jenes von selbst kommt, wenn man diese nicht verschwendet. Fuͤr seine
                              Wirtschaft mit der Zeit sprechen seine zahllosen Maschinen, seine Dampfbothe, seine
                              Eisenbahnen, seine Mail-Coaches etc. Seine Kunst Raum zu sparen hat er auf
                              seinen Schiffen gelernt. Man erstaunt uͤber die hundert Kleinigkeiten, die
                              ein Englaͤnder in den Raum von wenigen Kubikfuß in seiner Cajuͤte zu
                              verstehen weiß, um darin gemaͤchlich zu seyn, sich behaglich zu finden, oder,
                              wie er sich in seiner Sprache auszudruͤken pflegt, getrost (comfortable) zu seyn. Sein Stiefel?
                              zieher enthaͤlt eine ganze Toilette; die Steife seiner Halsbinde ist nicht
                              selten seine Schatzkammer; die Waͤnde seines Koͤfferchens sind eine
                              kleine Bibliothek von Duodez-Ausgaben; und seine Necessaires enthalten
                              wahrhaftig selbst das Hoͤchst-Ueberfluͤssige. Es ist schwer zu
                              sagen, ob man den Mann, der eine Welt voll Kleinigkeiten so zu sagen in einer
                              Nußschale mit sich um die Welt herumfuͤhrt, mehr bewundern oder mehr beklagen
                              soll. Da es indessen immer mehr Menschen gibt und geben wird, die Beduͤrfnisse,
                              erkuͤnstelte Beduͤrfnisse, lieber haben als entbehren wollen, so
                              werden diejenigen, die ihnen den Besitz dieses erkuͤnstelten Bedarfes
                              erleichtern, immer sicher seyn koͤnnen, dadurch reich zu werden, daß sie
                              andere wenn nicht physisch, wenigstens doch moralisch aͤrmer machen.
                           Wie viel Gold wandert nicht jaͤhrlich von dem festen Lande nach der Insel
                              fuͤr bloß erkuͤnsteltes Beduͤrfniß, fuͤr bloßes
                              Spielzeug fuͤr große Kinder! Es wuͤrde bei uns bleiben, wenn unsere
                              Handwerker eben so wie der englische, speculiren und raffiniren wollten. Woher kommt
                              es, daß unsere Arbeiter all den Hand, fuͤr welchen so viel Gold
                              uͤber's Meer geht, nicht einmal nachmachen koͤnnen; nicht einmal so
                              wohlfeil als Copie liefern koͤnnen, als das englische Original ist, obschon
                              es bei uns im Durchschnitte sechs Mal wohlfeiler zu leben ist? Daher
                              vorzuͤglich, daß die Werkzeuge dazu fehlen; daß sie in einzelnen Dutzenden
                              statt im großen Dutzende und zu Tausenden, daß sie sogar oͤfters in einzelnen
                              Stuͤken dasjenige fertigen, was der Englaͤnder in Schoten arbeitet. Es
                              ist nicht so viel Absaz bei uns, wird man sagen. Der Absatz fuͤr etwas, das
                              bei seiner Verfertigung gut berechnet ist, wird nicht fehlen: der Englaͤnder
                              arbeitet eben so wenig, als der Deutsche, wo er des Absazes nicht sicher ist. Um
                              sich des Absazes zu versichern, hat der englische Handwerker aber bei seinen
                              mechanischen Arbeiten denselben Weg eingeschlagen, den die Auctoren mit ihren
                              Geistesprodukten bei uns so oft ergreifen, um einen Verleger und Abnehmer selbst
                              fuͤr die elendesten Dudeleien zu finden, wenn sie keine Koͤnige sind:
                              sie arbeiten auf Subscription, und bestimmen den
                              Preis des Artikels nach der Anzahl der Subscribenten. Je mehr Subscribenten, desto
                              wohlfeiler koͤnnen sie den Artikel liefern, und je wohlfeiler sie ihn
                              liefern, desto mehr Abnehmer werden sie haben. Wenn der englische Arbeiter, wo er an
                              Einem Stuͤke nur drei Schilling gewinnt, 1000 solche Stuͤke absetzt,
                              deren aber 3000 absezen wuͤrde, wenn er sich mit zwei Schilling Gewinn am
                              Stuͤke begnuͤgte, leidet er lieber den Verlust von einem Schilling am
                              Stuͤke, weil er dadurch um 2000 Schilling mehr gewinnt. Bei einer solchen auf
                              sicheren Absatz und maͤßigen, aber vervielfaͤltigten, Gewinn
                              berechneten Unternehmung wird es ihm moͤglich, sich, wie man sagt, zu einer
                              Arbeit gehoͤrig einzurichten, die hierzu noͤthigen Maschinen
                              verfertigen zu lassen, und den Aufwand an Geld durch Gewinn an Zeit reichlich zu
                              ersetzen. Wie viele Fabrikansen und Handwerker bei uns arbeiten bloß auf
                              Gerathe-Wohl und denken der Abtaz koͤnne nicht fehlen, wenn nur die
                              Arbeit einmal fertig ist; wie wenige derselben kennen das englische
                              Subscriptions-System anders, als unter der Form und dem Ausdruke Bestellung,
                              die davon ganz verschieden ist! Der Kaufmann, der bestellt, ist in der Regel ein
                              Betruͤger, denn er weiß, daß er das, was er bestellt, weit theuerer verkauft
                              als er ankauft. Das Publikum muß bestellen.
                           Herr Gill beschreibt unter seinen Reisebequemlichkeiten
                              zuerst einen tragbaren Apparat zum Zeichnen und
                                 Schreiben, der in einer zwei Zoll langen und 2/10 im aͤußern Durchmesser
                              haltenden Roͤhre besteht. Ehe wir den Inhalt dieser Roͤhre
                              beschreiben, wollen wir nur bemerken, daß Herr Gill
                              vergessen zu haben scheint, daß vor 15 Jahren (d. 17. August 1814) ein Herr Vanderkleft sich ein Patent auf einen Spazier-Stok
                              geben ließ, der eine Pistole, Pulver und Blei, ein Fernrohr, Feder, Papier, Tinte,
                              Bleistift, Messer und Zeichnungs-Geraͤthe enthielt. Einen
                              aͤhnlichen Stok sahen wir schon vor 30 Jahren in der Hand eines schwedischen
                              Majors zu Wien. Auf dem Knopfe dieses Stokes ließ sich eine Brieftasche
                              aufschrauben, deren eine Flaͤche, die nach dem Aufschrauben oben zu liegen
                              kam, vollkommen eben war, und so, wenn der Stok senkrecht in die Erde gestekt wurde,
                              einen kleinen Meßtisch bildete, auf welchem man mit der kleinen in der Brieftasche
                              befindlichen Alhidade allerlei kleine Aufnahmen machen konnte. Da nun der Apparat
                              zum Zeichnen und Schreiben fuͤglich in einen Stokknopf Plaz hat, so ist eine
                              besondere Roͤhre hierzu uͤberfluͤssig, oder koͤnnte
                              hoͤchstens fuͤr eine Dame taugen, die ohne
                              Toiletten-Kaͤstchen keine Reise wagen kann, in welchem jetzt
                              gewoͤhnlich die zum Zeichnen und Schreiben noͤthigen Apparate
                              angebracht sind. Indessen haben wir, fuͤr Damen, in einem
                              Nadelbuͤchschen den ganzen Apparat des Herrn Gill,
                              bestehend aus einer Raben-Feder, einer staͤhlernen Feder, einem
                              schreibenden Demante, einem Pinsel und einem Bleistifte aus einer Art Letternmasse,
                              bequem angebracht gesehen. – Herrn Gill's eigene
                              Roͤhre zum Zeichnen und Schreiben scheint uns also
                              uͤberfluͤssig.
                           Herr Gill empfiehlt, als Tinte, ein Stuͤk Eselshaut
                              mitzufuͤhren, das zusammengelegt und inwendig dik mit Tusche belegt ist. Ein
                              Staͤngelchen, oder auch nur ein Kluͤmpchen Tusche, das man auf jedem Steine
                              abreiben kann, in ein Stuͤk Saffian gewikelt, ist weit bequemer. Daß man in
                              Ermangelung von Tusche oder Tinte sich an jeder brennenden Kerze oder Lampe, deren
                              Rauch man mit irgend einem unverbrennlichen glatten Koͤrper auffaͤngt,
                              und dann mit Wasser, dem irgend ein klebriger Koͤrper, etwas Gummi oder Leim
                              zugesezt wird, Tusche oder Tinte bereiten kann, ist ohnedieß allgemein bekannt.
                           Mit Recht empfiehlt Herr Gill als das beste Papier auf
                              Reisen, sowohl in Hinsicht auf Leichtigkeit (Feinheit) als Dauerhaftigkeit (indem es
                              nicht bricht), Whatman's Velin Bank Post Schreibpapier
                              (wove bank post writing paper): es ist nur zu
                              bedauern, daß dieses herrliche Postpapier auf dem festen Lande von
                              betruͤgerischen Papiermachern und Papierhaͤndlern so
                              schaͤndlich verfaͤlscht wird. Die Weise, das Papier so zu falten, wie
                              Herr Gill S. 117 angibt, ist ganz unzwekmaͤßig, so
                              wie seine Brieftasche aus zusammengefaltetem Pergament, und wir glauben sie ohne
                              allen Nachtheil fuͤr Reisende und Buchbinder, die sich mit Verfertigung von
                              Schreibtaschen beschaͤftigen, uͤbergehen zu koͤnnen.
                           Eben dieß gilt auch von seiner Schreibrolle, welche, die auch in Deutschland bekannte
                              Methode ist, sein Papier nebst Tinte und Sand und Federn in einem hohlen Cylinder zu
                              haben, der mit Leder uͤberzogen ist. Das Papier leidet hier immer Ohr oder
                              minder, und wir ziehen eine gute deutsche Brieftasche einem solchen Cylinder, wenn
                              man ihn anders nicht im Stoke hat, weit vor.
                           Sein Feder- und Bleistift-Haͤlter ist hoͤchst
                              uͤberfluͤssig, und kommt auch uͤberdies noch theuer.
                           Er gibt zwei Vorrichtungen an, um im Finstern schreiben zu koͤnnen. Die eine
                              derselben ist unbequem; die andere, die man auch schon fuͤr Blinde angewendet
                              hat, wird fuͤr Sehende, die im Finstern nicht so geschikt sind, wie arme
                              Blinde in ihrer ewigen Finsterniß, nicht viel taugen: hoͤchstens
                              koͤnnte ein Poet ein Tetrastichon oder vier Verslein damit auf die Eselshaut
                              bringen, wenn seine Muse ihn allenfalls weniger schlafen ließe, als seine Leser. Es
                              sind naͤmlich nur vier Hohlraͤume fuͤr vier Zeilen in
                              Kartenpapier eingeschnitten, unter welchem die Eselshaut liegt. Das Herausziehen
                              dieser Eselshaut im Finstern und das Wiedereinbringen derselben in verkehrter
                              Richtung, um vier neue Zeilen zu schreiben, die dann auf die vorigen umgekehrt
                              stehen, wird schwieriger als das Schreiben seyn.
                           Damit die mit Bleistift geschriebene Schrift sich nicht auswischt oder die anliegende
                              Seite beschmuzt, empfiehlt Herr Gill zwischen jedes
                              Blaͤtterpaar ein Blatt Loͤschpapier zu legen. Dadurch wird aber das
                              Memorandum-Buch sehr dik werden. Das Beste scheint uns zu seyn, wenn der
                              Reisende, der oft gezwungen ist sich fluͤchtig mit Bleistift Notare in seine
                              Schreibtafel zu machen, des Abends nicht faul ist, und, ehe er zu Bette geht, seine
                              mit Bleistift gemachten Rotate mit Tusche oder Tinte uͤberfahrt, wenn sie auf
                              Papier gemacht wurden, oder in sein Tagebuch uͤbertraͤgt, wenn er sie
                              auf Pergament gemacht hat.
                           Laͤcheln wird der Deutsche und der Ungar, wenn er, statt unseres guten alten
                              Feuerschwammes aus Boletus ignarius oder aus
                              Eichenmoder, hier einen Silberdrath mit einem vierfach geflochtenen Baumwollenfaden,
                              der in Salpeter gebeizt wurde, und wie eine Lunte zum Abschießen einer Kanon? auf
                              dem Drathe aufgewunden ist, als ein leichtes und bequemes Mittel zum Feuerschlagen
                              mittelst Stahles und Feuersteines empfohlen, und dem Feuerschwamme vorgezogen
                              findet. Questo é pur troppo.
                           
                        
                           Hrn. Brand's Pruͤfung der
                              Bausteine,
                           von welcher wir im Polyt. Journ.
                              Bd. XXXI. S. 35. Nachricht gegeben
                              haben, wurde von dem beruͤhmten Chemiker, Hrn. Faraday nachgepruͤft, und durchaus richtig befunden, so daß man sie
                              allen Baumeistern und Baukundigen mit voller Sicherheit empfehlen kann. (Phil. Mag. April S. 307.)
                           
                        
                           Große Zwiebel.
                           Eine zu St. Quithcock gezogene Gartenzwiebel maß 8 Zoll im Umfange, und wog 1 Pfd. 10
                              Loth. (Devenport Telegr. Galiagnani a. a. O.)
                           
                        
                           
                           Ueber das Austroknen der Suͤmpfe und
                              Moraͤste
                           hat Hr. Gill im technological and microscop. Repository, Maͤrz,
                              S. 183 einen, wenn gleich in mancher Hinsicht unvollstaͤndigen Auszug aus Nugent's
                              Travels in Germany T. II. geliefert. Hr. Nugent erzaͤhlt die Schwierigkeiten, mit welchen
                              Baron Dewitz im Herzogthume Meklenburg zu kaͤmpfen
                              hatte, um seinem Fuͤrsten und seinem Vaterlande viele Quadrat-Meilen
                              Landes mitten im Frieden durch Austroknen der Suͤmpfe und Moraͤste zu
                              erobern. Man sagte Anfangs dem edlen Freiherrn nach, die Englaͤnder
                              haͤtten ihm den Kopf verruͤkt; jezt faͤngt man aber an die
                              Augen zu oͤffnen, und einzusehen, daß es besser ist, fette Rinder auf
                              ausgetrokneten Marschlaͤndern, als Kroͤten und Froͤsche in
                              Suͤmpfen und Moraͤsten zu haben. Wir koͤnnen nicht umhin, uns
                              hier eines Tischgespraͤches zwischen einem großen
                              Guͤter-Besizer, seinem Pfarrer, und dem Bader, der der Excellenz Ader
                              lassen mußte, zu erinnern, bei welchem wir zufaͤllig gegenwaͤrtig
                              waren. Die Guͤter dieser Excellenz lagen in einem Lande, das, obschon im
                              Ganzen genommen hoͤchst fruchtbar, doch eines der am wenigsten
                              bevoͤlkerten Laͤnder des deutschen Bundes ist, und dessen
                              zwoͤlfter Theil ungefaͤhr Suͤmpfe und Moraͤste sind. Der
                              Bader bemerkte, daß die Fieber so sehr herrschen, weil die Moͤser nicht
                              ausgetroknet werden, und wuͤnschte, daß sie ausgetroknet wuͤrden,
                              indem die Gesundheit der Einwohner weniger leiden wuͤrde, und Hunderte von
                              Familien dort leben und wohlhabend werden koͤnnten, wo jezt bloß
                              Kroͤten und Froͤsche sind. „Und im Herbste und
                                 Fruͤhlinge Schnepfen, Wildenten etc.“ fiel die Excellenz mit
                              Unwillen ein; „wo sollen wir denn jagen, wenn wir unsere Moser austroknen?
                                 Sollen wir gar keine Freude mehr auf dem Lande haben?“ Der Bader
                              meinte, daß in den Waͤldern und auf den Feldern noch genug zur Befriedigung
                              der Jagdlust uͤbrig bliebe, daß die neuen Unterthanen, die sich hier
                              ansiedeln koͤnnten, durch ihre Abgaben und Zehende den Ertrag des Gutes
                              reichlich erhoͤhen wuͤrden etc. „Erhoͤhen? fiel der
                                 Graf ein; sollen noch mehr Leute im Lande Getreide bauen, als ohnedieß gebaut
                                 wird? Hat das Getreide nicht ohnedieß schon beinahe keinen Werth mehr? Wenn noch
                                 mehr Leute Getreide bauen, werden die Getreide-Preise noch mehr fallen,
                                 als sie ohnedieß von Jahr zu Jahr mehr fallen. Ich wollte lieber, daß weniger
                                 Getreide gebaut wuͤrde, als daß noch mehr gebaut wird, so wuͤrden
                                 doch die Kornpreise steigen. Der Bader bemerkte unterthaͤnigst, daß die
                                 Preise darum fallen, weil zu wenig Leute da sind, die das, was gebaut wird,
                                 aufzehren helfen; daß die Bevoͤlkerung zu gering ist; daß mehr Nachfrage
                                 nach dem Getreide seyn wuͤrde, wenn mehr Menschen da waͤren, die
                                 Getreide brauchen, und daß dann die Preise von selbst steigen wuͤrden.
                                 „Zu wenig Leute!“ seufzte der Pfarrer; ich behaupte wir
                                 haben zu viele! Ich habe 2000 in meiner Pfarre, wenn ich noch ein paar Hundert
                                 mehr haͤtte, muͤßte ich mir noch einen Kapellan mehr halten. Wir
                                 haben ohnedieß zu viel Leute; das ist meine Meinung. Und der Herr Landrichter
                                 sagt auch, daß er vor Arbeiten sich nicht mehr zu helfen weiß; daß er kaum ein
                                 paar Stunden des Tages mehr auf die Jagd gehen kann, und manchen Abend gar keine
                                 Karte mehr in die Hand bringt. Das Heirathen sollte man verbieten, nicht bloß
                                 erschweren. Wir haben ohnedieß Gesindel genug.“ Der edle Baron Dewitz mag sich troͤsten; es gibt noch viele
                              Laͤnder, wo Egoismus, Faulheit und Unwissenheit alles Gute nicht bloß in der
                              Ausfuͤhrung erschwert, sondern selbst in der Idee schon erstikt und
                              erdruͤkt. Das einzige Mittel es zu foͤrdern, ist den Egoismus und die
                              Faulheit zu besteuern, und fuͤr jeden unbebauten Morgen Landes, der
                              benuͤzt werden koͤnnte, drei Mal so viel Grundsteuer zu fordern, als
                              fuͤr das bebaute. Dann wuͤrden die Capitalien bald dorthin ihren Zug
                              nehmen, wohin sie ihn nehmen muͤssen, wenn sie fuͤr das Land
                              wohlthaͤtig werden sollen, auf Verbesserung des Grundes und Bodens,
                              waͤhrend sie jezt bloß zum Untergange des Landes, zum Handel mit
                              Staatspapieren gegen das Interesse des Landes gekehret werden.