| Titel: | Verbesserte Methode, die sogenannten Todten-Augen (dead eyes) an den Schiffen anzubringen, worauf Joh. Were Clark, zu Tiverton Devonshire, sich am 8. Jun. 1827 ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 33, Jahrgang 1829, Nr. VI., S. 19 | 
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                        VI.
                        Verbesserte Methode, die
                           sogenannten Todten-Augen (dead
                              eyes) an den Schiffen anzubringen, worauf Joh. Were
                              Clark, zu Tiverton Devonshire, sich am 8. Jun. 1827 ein Patent
                           ertheilen ließ.
                        Aus dem London Journal of
                                 Arts. Maͤrz 1829. S. 339.
                        Mit einer Abbildung auf Tab. II.
                        [Verbesserte Methode, die sogenannten
                           Todten-Augen (dead eyes) an den
                           Schiffen anzubringen.]
                        
                     
                        
                           Die Nachtheile, welche durch die bisher gewoͤhnliche
                              Befestigung der Todten-Augen an Kriegs-Schiffen
                              entstehen, sind in Fig.
                                 32 durch punktirte Linien angezeigt, a ist der Blok des Klobens: ein
                              Todten-Auge. b der Canal,
                              durch welchen dasselbe von den Seiten des Schiffes entfernt
                              gehalten wird; c die Kette,
                              punktirt, wodurch die Todten-Augen gewoͤhnlich an
                              der Seite des Schiffes befestigt erhalten werden.
                           Bei einem Kriegsschiffe im Treffen hindern diese Ketten
                              gewoͤhnlich die Kanonen an den unteren
                              Schußloͤchern in schiefer Richtung abzufeuern: man muß
                              daher trachten, sie zu beseitigen. Wenn ferner die Ketten auf
                              obige Weise befestigt sind, und der Mast weggeschossen oder im
                              Sturme abgebrochen wird, so kriegt man ihn nicht los vom
                              Schiffe, und dieses geraͤth dadurch noch in
                              groͤßere Gefahr, indem er an einer Seite des Schiffes
                              hinabhaͤngt.
                           Um nun diesen Nachtheilen abzuhelfen, schlaͤgt der
                              Patent-Traͤger vor, statt der Kette c die Canaͤle b durch eine Reihe starker eiserner
                              Bloͤke d zu bilden, deren
                              jeder einen Haken an seinem Ende fuͤhrt, uͤber
                              welchen die Buͤgel der Todten-Augen laufen, und
                              dadurch hinlaͤnglich gespannt erhalten werden. Auf diese
                              Weise ist jedes Hinderniß an den Kanonen bei den unteren
                              Schußloͤchern beseitigt, und wenn der Mast
                              waͤhrend des Gefechtes oder durch Sturm uͤber Bord
                              kommt, fallen die Buͤgel alsogleich von den Haken unter
                              den Canaͤlen ab, und Mast und Takelwerk wird frei.
                           Es koͤnnen an den Canaͤlen noch Leisten, oder es
                              kann Gitter- oder Bretter-Werk an demselben
                              angebracht werden, wenn man es noͤthig faͤnde.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
