| Titel: | Verbesserung an Gabeln überhaupt, vorzüglich an Vorschneide- (oder Transchier-) Gabeln, worauf Gg. Rodgers, Messerschmid zu Sheffield, Yorkshire, Jonath. Cripps Hobson, Kaufmann ebendaselbst, und Jonath. Brownill, ebendaselbst, sich am 23. Dec. 1828 ein Patent ertheilen ließen. | 
| Fundstelle: | Band 33, Jahrgang 1829, Nr. XIV., S. 53 | 
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                        XIV.
                        Verbesserung an Gabeln
                           uͤberhaupt, vorzuͤglich an Vorschneide- (oder
                           Transchier-) Gabeln, worauf Gg. Rodgers, Messerschmid zu
                           Sheffield, Yorkshire, Jonath. Cripps Hobson, Kaufmann
                           ebendaselbst, und Jonath. Brownill, ebendaselbst, sich am 23. Dec. 1828 ein Patent
                           ertheilen ließen.
                        Aus dem London Journal of
                                 Arts. April 1829. S. 42.
                        Mit Abbildungen auf Tab. II.
                        [Verbesserung an Gabeln uͤberhaupt,
                           vorzuͤglich an Vorschneide- (oder Transchier-)
                           Gabeln.]
                        
                     
                        
                           Diese Verbesserung besteht in Anwendung zweier flachen
                              Stuͤke Stahles oder harten Metalles, die zugleich als
                              Wezer und als Haͤlter, oder nur als Wezer allein, an
                              einer Gabel benuͤzt werden, diese mag nun eine
                              urspruͤngliche Vorschneide- oder
                              Transchier-Gabel seyn, oder nicht. Diese
                              Stahlstuͤke sind so gekruͤmmt und vorgerichtet,
                              daß man, wenn man sie aus einander schiebt, immer an ihren
                              Durchschnittspunkten solche Winkel erhaͤlt, durch welche
                              die Schneide des Messers geschaͤrft werden kann: diese
                              gekruͤmmten Stahlstuͤke schaͤrfen
                              naͤmlich die Messer weit besser, als die geraden. Die
                              gekruͤmmten Flaͤchen selbst sind uͤbrigens
                              nicht gewoͤlbt, sondern flach, und entweder gestreift,
                              wie Stahl, oder wie Feilen zugehauen. Die Stahlstuͤke
                              werden durch den Stiel der Gabel, vor dem Griffe, durchgestekt,
                              und in ihrer Oeffnung durch eine Feder oder auf eine andere
                              Weise festgehalten.
                           Fig. 13 zeigt eine Gabel von der Seite mit zwei
                              solchen Stahlstuͤken, die zugleich Wezer und
                              Haͤlter bilden. Diese Stahlstuͤke ab sind flach,
                              ungefaͤhr Ein Zwoͤlftel Zoll dik, und drehen sich
                              etwas steif um den Stift oder Zapfen c. Sie sind an ihren Seiten so gekruͤmmt, daß,
                              wenn sie mittelst ihres Stiftes oder Zapfens fest gehalten und
                              oben noch so weit oder eng von einander gezogen werden, der
                              Winkel, den sie in ihrem Durchschnitte bilden, beinahe immer
                              derselbe ist von dem Durchschnittspunkte bis zu ihrem oberen
                              Ende ihre ganze Laͤnge nach hinauf. Je nachdem nun die
                              Kruͤmmung verschieden ist, wird auch der Winkel
                              verschieden ausfallen, der uͤbrigens nach den Messern
                              berechnet werden muß.
                           Die Flaͤchen der Seiten dieser Stahlstuͤke sind
                              flach; sie koͤnnen eben oder feilenartig zugehauen seyn,
                              oder bloß gestreift seyn, wie Stahl; nur duͤrfen sie,
                              wenn sie feilenartig zugehauen sind, nicht nach einerlei
                              Richtung gehauen seyn, sondern in entgegengesezter Richtung; auf
                              einer Flaͤche naͤmlich aufwaͤrts.
                           In obiger Figur sind nur zwei Stahlstuͤke angebracht; es
                              lassen sich aber, wenn man Lust hat, auch mehrere derselben
                              anbringen, oder man kann ihnen auch die Form von Fig. 15 geben, oder irgend eine andere beliebige
                              Form.
                           Diese Stahlstuͤke muͤssen sich auf ihrem Stifte c etwas hart drehen, und hierzu
                              dient eine Feder oder man kann auch mehrere Federn anbringen,
                              die man mit Blattchen von KupferDas wollen wir an keinem Instrumente, das man bei Tische
                                    braucht, rathen.A. d. U. oder von anderem weichen Metall belegt; und auf beiden
                              Wezern oder nur auf einem mittelst des Stiftes c befestigt. Diese Federn sind in
                              Fig.
                                 17 dargestellt, und koͤnnen auch noch auf
                              andere Weise und in anderen Formen dargestellt werden. Fig. 14 und 16
                              zeigt die Gabel von der Ruͤkseite mit der Oeffnung in
                              ihrem Stiele und mit dem Stifte oder Zapfen c, zur Aufnahme der
                              Stahlstuͤke, der Blattchen und der Federn.
                           Man koͤnnte statt des Stiftes c und der Federn auch eine Schraube zur Befestigung
                              waͤhlen; allein die Schraube wird durch den Gebrauch
                              loker, und die Stahlstuͤke oder Wezer halten dann nicht
                              mehr so fest, daß man sie mit Vortheil brauchen
                              koͤnnte.
                           Wenn man sich nun dieser Stahlstuͤke, als Wezer, bedienen
                              will (wie dieselben als Haͤlter dienen, ist ohnedieß
                              klar), so darf man nur die Stahlstuͤke oͤffnen,
                              und a, b, wie in Fig.
                                 13 stellen, dann die Schneide des Messers in den
                              Durchschnitt derselben legen, und so gegen sich ziehen, als ob
                              man diese beiden Stuͤke in dieser Richtung durchschneiden
                              wollte, und das Messer wird dadurch hinlaͤnglich
                              geschaͤrft werden.
                           Das Patent-Recht besteht in der Befestigung dieser
                              Stahlstuͤke zum Wezen an der GabelPatent-Erklaͤrung von Hrn. Rotch. Unsere Leser werden
                                    sich erinnern, daß ein Hr. Felton (Polyt.
                                       Journ. B.
                                       XXIX. S. 221.) sich ein Patent auf eine
                                    Vorrichtung die Messer dadurch zu wezen, daß man sie
                                    zwischen Stahlstaͤben, durchzieht, geben ließ.
                                    Diese Erfindung gehoͤrt also nicht den
                                    gegenwaͤrtigen Patent-Traͤgern, und
                                    doch hat man ihnen ein Patent auf die Anwendung
                                    derselben ertheilt.A. d. U..
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
