| Titel: | Amerikanischer Patent-Hügel-Pflug. | 
| Fundstelle: | Band 33, Jahrgang 1829, Nr. XXII., S. 67 | 
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                        XXII.
                        Amerikanischer
                           Patent-Huͤgel-Pflug.
                        Aus dem Franklin Journal im Register of
                                 Arts, N. 68. S. 310.
                        Amerikanischer
                           Patent-Huͤgel-Pflug.
                        
                     
                        
                           Hr. Norman Staples zu Penn's Store,
                              Patrick County in Virginien, ließ sich am 1. Novbr. 1828 ein
                              Patent auf einen Pflug ertheilen, mit welchem, wenn man
                              horizontal am Abhange eines Huͤgels hinpfluͤgt, in
                              jeder Richtung hin und her die Scholle immer nach
                              abwaͤrts gestuͤrzt wird. Der Pflug hat in dieser
                              Hinsicht zwei Pflugscharen und zwei Streichbretter: beide an den
                              gegenuͤber stehenden Seiten der Langwied, so daß, wenn
                              die eine Pflugschar und das eine Streichbrett in der Erde ist,
                              das andere in der Luft ist. Am Ende der Furche wird der Pflug
                              umgekehrt, und die Pflugschar, die ehe oben war, faͤhrt
                              jezt in den Boden.
                           Die Griffe am Pfluge drehen sich am Ende auf einem Stifte, mit
                              welchem sie an den Langwieden des Pfluges befestigt sind, so
                              daß, wenn der Pflug umgekehrt wird, die Griffe wieder in die
                              gehoͤrige Lage kommen. Sie sind an beiden Enden
                              eines Holzstuͤkes von der Form eines Kreisausschnittes,
                              welches am Ende der Langwied angebracht ist, mittelst einer
                              Feder befestigt. Jeder Griff ist am Ende gabelfoͤrmig
                              gespalten, und die beiden Schenkel der Gabel fahren aus
                              einander, so daß man ihn in jeder Richtung gehoͤrig
                              festhalten kann.
                           Der Patent-Traͤger nimmt die zweite Pflugschar, die
                              Feder, die kreisfoͤrmigen Holzstuͤke als sein
                              Patent-Recht in Anspruch.
                           Es befindet sich auf dem Patent-Amte das Modell eines
                              Pfluges vom Jahre 1815, von Hrn. Joh. Brown, das diesem Pfluge in allen Theilen vollkommen
                              aͤhnlich ist. Es scheint nicht, daß man ein Patent darauf
                              genommen hat: wahrscheinlich weil es noch aͤltere
                              Pfluͤge dieser Art gibtWie konnte man dann, ohne ungerecht und unbillig zu seyn,
                                    Hrn. Staples ein Patent
                                    ertheilen?A. d. U..
                           Ein Doppel-Pflug zu demselben Zweke, wie obiger, wurde im
                              Jahre 1816 mit Patent fuͤr Joh. Cromwell in Maryland belegt; hier sind zwei
                              Pflugscharen und zwei Streichbretter mit ihren Ruͤken
                              gegen einander gelehnt, und die Langwied ist beweglich und dreht
                              sich um einen Stift in der Mitte des Balkens, der beide
                              Pflugscharen verbindet. Das Pferd und die bewegliche Langwied
                              drehen sich am Ende einer jeden Furche, und beide Griffe bleiben
                              in ihrer vorigen Thaͤtigkeit.