| Titel: | Hüte aus geflochtenem Strohe, Fischbeine und aus geflochtenen Weiden, ohne Nath, worauf Hr. Michon, d. ältere Sohn, zu Melun, Dptt. Seine und Marne, sich am 27. Sept. 1822 ein Patent auf 5 Jahre ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 33, Jahrgang 1829, Nr. XXXIV., S. 98 | 
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                        XXXIV.
                        Huͤte aus geflochtenem
                           Strohe, Fischbeine und aus geflochtenen Weiden, ohne Nath, worauf
                           Hr. Michon, d. aͤltere Sohn, zu Melun, Dptt.
                           Seine und Marne, sich am 27. Sept.
                              1822 ein Patent auf 5 Jahre ertheilen ließ.
                        Aus der Description des Machines et
                                 Procédés spécifiés dans les
                                 Brevets par M. Christian, 1828. S. 40. (Auch im Repertory of
                                 Patent-Inventions. Junius. S.
                              379.)
                        Michon, Huͤte aus geflochtenem Strohe,
                           Fischbeine etc.
                        
                     
                        
                           Das Gewebe dieser Huͤte besteht aus einer Kette aus
                              Fischbein, welches mittelst eines eigenen Hobels
                              gespaͤnelt wird. Dieser Hobel besteht aus einem
                              Stuͤke Holzes von drei Zoll Laͤnge und zwei Zoll
                              Breite, in welchem sich ein schneidendes Eisen befindet.
                           Der Eintrag besteht aus Weiden oder Stroh. Die Weiden werden nach
                              der Form, die man dem Gewebe geben will, gespalten, und auf
                              dieselbe Weise zugerichtet, wie das Fischbein. Das Stroh wird
                              mittelst eines Messers aus Elfenbein oder aus Stahl
                              gespalten.
                           Die Huͤte erhalten ihre Form durch die Hand auf
                              hoͤlzernen Formen, und, nachdem sie fertig geworden sind,
                              werden die Maͤnner-Huͤte schwarz oder grau
                              gefaͤrbt; die Huͤte fuͤr Frauenzimmer
                              bleiben ungefaͤrbt, und werden gewoͤhnlich mit
                              Stroh oder mit den Enden der Aehren zum Eintrage verfertigt.
                           Auf dieselbe Weise kann man auch Tschakos fuͤr das
                              Militaͤr verfertigen.
                           
                        
                           Zusaz und Verbesserung zu obigem Patente,
                                 welches Hrn. Bernardière abgetreten
                                 wurde.
                           Diese Verbesserungen bestehen darin, daß man die Weiden zu
                              flachen Schienen webt, und zu den Huͤten, als Eintrag,
                              Spaͤne von Pappeln, Weiden und uͤberhaupt allen
                              Arten von gruͤnem oder trokenem Holze nimmt; daß man
                              ferner diese verschiedenen Gewebe zur Verfertigung von Tschakos
                              und anderen Kopfbedekungen, sowohl fuͤr das
                              Militaͤr als fuͤr Civil-Personen
                              benuͤzt.
                           Was die Zubereitung dieser verschiedenen Materialien betrifft, so
                              ist sie durchaus dieselbe, wie in dem Brevet des Hrn. Michon
                              Wie aber diese Huͤte ohne
                                       Nath gemacht werden, ist in dieser
                                    Patent-Erklaͤrung nicht gesagt.
                                    Genaͤht muͤssen sie an einigen Stellen
                                    fuͤr jeden Fall werden.A. d. U..