| Titel: | Lithographische Zeichnungen auf Souvenirs, Säke, Taschen etc. aufzutragen, worauf die HHrn. Gros und Gessionne zu Paris sich am 9. April 1822 ein Brevet auf fünf Jahre ertheilen ließen. | 
| Fundstelle: | Band 33, Jahrgang 1829, Nr. LXXI., S. 306 | 
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                        LXXI.
                        Lithographische Zeichnungen
                           auf Souvenirs, Saͤke, Taschen etc. aufzutragen, worauf die
                           HHrn. Gros und Gessionne zu Paris sich am 9. April 1822 ein Brevet auf fuͤnf Jahre ertheilen
                           ließen.
                        Aus der Description des Machines et
                                 Procédés spécifiés dans les
                                 Brevets par M. Christian, 1828. S. 15. (Auch im Repertory
                                 of Patent-Inventions. Juni 1829. S.
                              376.)
                        Gros und Gessionne, uͤber
                           Lithographische Zeichnungen.
                        
                     
                        
                           Dieses Verfahren besteht darin, daß man irgend ein lakirtes oder
                              marrokinirtes Schaf- oder Kalbfell nimmt, so wie es im
                              Handel vorkommt, ohne alle weitere Zubereitung, und aus
                              demselben Stuͤke von der gehoͤrigen Groͤße
                              fuͤr den Artikel, den man verfertigen will, ausschneidet.
                              Auf jedes dieser einzelnen Stuͤke lithographirt, malt
                              oder sticht man irgend eine beliebige Zeichnung, die man, nach
                              Belieben, entweder schwarz laͤßt, oder spaͤter
                              illuminirt.
                           Wenn Blumen oder Landschaften gemalen oder wenn
                              Steindruͤke oder Kupferstiche darauf illuminirt werden
                              sollen, so bedient man sich mineralischer oder vegetabilischer
                              Farben, die man mit Terpenthingeist oder anderen wesentlichen
                              Oehlen oder mit Wasser abreibt, und dann mit
                              Weingeist-Firniß uͤberzieht, den man bei
                              maͤßigem Feuer oder in der Sonne troken werden
                              laͤßt. Mittelst dieses Firnisses wird das Gemaͤlde
                              geschuͤzt, gegen das Verwischen gesichert sehr fest und
                              undurchdringlich. (!)Anmerkungszeichen zu dieser Fußnote fehlt im Text.Man hat in Frankreich, und auch in Deutschland,
                                    laͤngst auf Leder gedrukt und gemalt. Wie konnte
                                    man also ein Privilegium auf dieses laͤngst
                                    bekannte Verfahren ertheilen, das uͤberdieß hier
                                    ganz mystich beschrieben ist. Was soll das heißen:
                                    „man lithographirt oder sticht auf
                                       Saffian?“ Wozu waͤre dieß, wenn es
                                    auch moͤglich waͤre? Es soll heißen: man
                                    drukt Kupfer- oder Steinplatten auf Saffian
                                    ab.A. d. Ue.