| Titel: | Patent-Feuerzeug-Apparat, worauf Sam. Jones sich im l. J. ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 34, Jahrgang 1829, Nr. LXVIII., S. 263 | 
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                        LXVIII.
                        Patent-Feuerzeug-Apparat, worauf
                           Sam. Jones sich im l. J.
                           ein Patent ertheilen ließ.
                        Aus dem Register of Arts. N. 71 S.
                              358.
                        Jones Patent-Feuerzeug-Apparat.
                        
                     
                        
                           Ein im Auslande wohnender Fremder theilte dem Patent-Traͤger folgenden
                              Apparat mit, mittelst dessen man sich auf der Stelle Feuer machen, seinen Cigarro,
                              oder eine Kerze anzuͤnden kann, indem man denselben nur zwischen dem Daumen
                              und dem Finger druͤken darf.
                           Dieser Feuerzeug oder vielmehr dieser Zuͤnd-Apparat wird auf folgende
                              Weise bereitet.
                           In ein kleines, glaͤsernes, kugelfoͤrmiges oder elliptisches,
                              walzenfoͤrmiges oder kegelfoͤrmiges oder ekiges Gefaͤß von
                              1–2 Zoll Laͤnge und 2/16 oder 1/32, Zoll im Durchmesser bringt man
                              Schwefelsaͤure, mehr oder weniger nach der Groͤße des Gefaͤßes,
                              niemals aber so viel, daß das Gefaͤß ganz voll wird. Die Oeffnung des
                              Gefaͤßes wird hermetisch durch Blasen mit einem Loͤthrohre
                              geschlossen. Das Gefaͤß wird dann mit chlorsaurer Potasche
                              (oxigenirt-kochsalzsaurer Potasche) umgeben, die mit irgend einem brennbaren
                              Koͤrper, wie thierisches Fett, Kampfer, brennbare Gummi oder Harze, Schwefel,
                              Mehlpulver, oder uͤberhaupt mir leicht entzuͤndbaren Koͤrpern
                              gemengt, und mit Schleim oder Wasser zu einem Teige gemacht wird: von diesen
                              brennbaren Koͤrpern darf nie mehr, als doppelt so viel als die chlorsaure
                              Potasche, genommen werden. Das auf diese Weise mit der brennbaren Mischung und mit
                              der chlorsauren Potasche umhuͤllte Glas wird nun in Papier, Leinwand, oder in
                              irgend eine andere brennbare Substanz gehuͤllt, die bei dem Gebrauche brennen
                              soll, und der Zuͤnd-Apparat ist auf diese Weise fertig.
                           Wenn man sich nun Licht mit diesem Apparate verschassen will, darf man nur das
                              Glas-Kuͤgelchen mittelst eines leichten Schlages oder Drukes
                              zerbrechen, wo dann die Schwefelsaͤure in Beruͤhrung mit der
                              angegebenen Mischung kommt, und der Zuͤnd-Apparat brennen wirdDieser Apparat ist nicht bloß kostbar, sondern auch gefaͤhrlich
                                    sowohlbei der Verfertigung als bei der Anwendung, oder auch bloß, wenn man
                                    denselben bei sich tragt. Wir wollen nicht hoffen, daß er in Deutschland
                                    Eingang findet. In England, wo man unsere einfache Vorrichtung, sich Feuer
                                    mittelst Feuer-Schwammes und Stahles und Feuersteines jeden Augenblik
                                    zu verschaffen nicht kennt, ist es kein Wunder, wenn man auf solche Abwege
                                    geraͤth.A. d. Ue..