| Titel: | Verbesserungen in der Zubereitung gewisser metallischer Substanzen und in der Anwendung derselben zum Beschlagen der Schiffe und zu anderen Zweken, worauf Matthew Uzielli, von Clifton Street, Finsbury Square in der Grafschaft Middlesex am 6. Jan. 1831 ein Patent erhielt. | 
| Fundstelle: | Band 40, Jahrgang 1831, Nr. LXIX., S. 354 | 
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                        LXIX.
                        Verbesserungen in der Zubereitung gewisser
                           metallischer Substanzen und in der Anwendung derselben zum Beschlagen der Schiffe und zu
                           anderen Zweken, worauf Matthew
                              Uzielli, von Clifton Street, Finsbury Square in der Grafschaft Middlesex
                           am 6. Jan. 1831 ein Patent erhielt.
                        Aus dem Repertory of Patent-Inventions. Mai
                              1831, S. 269.
                        Uzielli, uͤber Zubereitung metallischer Substanzen
                           etc.
                        
                     
                        
                           Die Erfindung (welche dem Patent-Traͤger von einem Fremden mitgetheilt
                              wurde) besteht darin, daß man eine bloß aus Kupfer und Zinn bestehende Legirung
                              dehnbar und haͤmmerbar macht; die Legirung darf wohl etwas Blei oder Zink,
                              aber nur so wenig enthalten, daß sie haͤrter und weniger oxydirbar ist als
                              reines Kupfer oder gewoͤhnliches Messingblech; sie ist nach dem Gusse
                              sproͤde und erhaͤlt erst durch eine nachfolgende Behandlung die Eigenschaft gewalzt
                              und gehaͤmmert werden zu koͤnnen. Da diese Legirung nicht so oxydirbar
                              ist, wie reines Kupfer, so eignet sie sich besser zum Beschlagen der Schiffe, zum
                              Deken der Daͤcher der Gebaͤude, zur Verfertigung von Dachrinnen
                              etc.
                           Diese Legirung, sagt der Patent-Traͤger, sollte man bloß aus Kupfer und
                              Zinn verfertigen; denn obgleich sie durch einen Zusaz von einem oder zwei Procent
                              Zink oder Blei (welcher noch nicht hinreichend ist, um sie nach den
                              gewoͤhnlichen Verfahrungsweisen haͤmmern zu koͤnnen) nicht viel
                              oxydirbarer wird, waͤhrend man sie dadurch etwas weniger sproͤde macht
                              und sie also dann leichter bearbeitet werden kann, so thut man doch besser ihn zu
                              vermeiden: das beste Verhaͤltniß ist hundert Theile Kupfer auf fuͤnf
                              bis sieben Theile Zinn. Nimmt man weniger als fuͤnf Procent Zinn, so
                              erhaͤlt man eine Legirung, welche sich zu leicht oxydirt und keinen großen
                              Vorzug vor reinem Kupfer hat; nimmt man aber mehr als ungefaͤhr neun Procent,
                              so wird sie so hart und sproͤde, daß man bei dem nachfolgenden Walzen und
                              Haͤmmern zu große Sorgfalt und Muͤhe anwenden muß, daher das Blech zu
                              theuer zu stehen kaͤme. Man verfertigt aus dieser Legirung auf folgende Art
                              haͤmmerbare und dehnbare Barren: – Nachdem man das Kupfer in einem
                              Reverberirofen oder irgend einem anderen hiezu geeigneten Ofen, oder in Tiegeln
                              geschmolzen hat, sezt man das Zinn (und auch das Zink oder Blei, wenn man solches
                              anwenden will) zu und ruͤhrt die Metalle, waͤhrend sie in vollkommenem
                              Fluß sind um, damit sie gut vermischt werden. Die geschmolzene Legirung wird dann
                              gut gehizt und in Formen gegossen, welche zwischen zwei starken Tafeln von glattem
                              Granit oder einem anderen geeigneten Material gebildet sind, so daß man eine flache
                              Platte von drei Achtels oder drei Viertels Zoll Dike (je nach der erforderlichen
                              Dike des zu erzielenden Bleches) erhaͤlt. Die Dike, Laͤnge und Breite
                              der Platten kann man nach Umstaͤnden abaͤndern und zwar durch die Dike
                              und Lage von Metallstangen, welche zwischen die Granittafeln gelegt werden, um sie
                              von einander fern zu halten und den Raum, welcher die Form fuͤr das
                              geschmolzene Metall bildet, frei zu lassen. Die so gegossenen Platten koͤnnen
                              in kleinere Stuͤke geschnitten werden, je nach der erforderlichen
                              Groͤße des gewuͤnschten Bleches, oder es kann auch die
                              urspruͤngliche Groͤße der Platten hiernach eingerichtet werden, indem
                              man zwanzig bis fuͤnf und zwanzig Procent fuͤr Verlust bei der
                              Fabrikation rechnet. Es ist besser, wenn jede Platte Metall genug enthaͤlt,
                              daß man zwei oder drei Bleche bilden und sie bei einer nachfolgenden Operation auf
                              einander legen und walzen kann. Diese Platten bringt man nun in einen Hizofen, worin
                              man sie ganz allmaͤhlich im Verlauf von zwei oder drei Stunden bis zur
                              Dunkelrothgluͤhhize bringt, wenn naͤmlich die Legirung fuͤnf
                              bis sieben Procent Zinn enthaͤlt; ist ihr Zinngehalt groͤßer, so muß
                              die Hize geringer seyn und noch langsamer gesteigert werden und umgekehrt wenn der
                              Zinngehalt geringer ist. Man laͤßt dann die Platten ganz allmaͤhlich
                              abkuͤhlen, wozu ungefaͤhr eine Stunde erforderlich ist, und wenn sie
                              vollends erkaltet sind, nimmt man sie drei oder vier Mal durch die Walzen eines
                              geeigneten Walzwerkes, welche man so stellt, daß sie die Dike der Platten nur sehr
                              wenig vermindern. Die Walzen sollten nach dem ersten Hizen, also waͤhrend des
                              ersten kalten Walzens, so gerichtet werden, daß die Platten, wenn sie fuͤnf
                              bis sieben Procent Zinn enthalten, nachdem sie drei oder vier Mal durch die Walzen
                              genommen wurden, bei oben erwaͤhnter Dike nicht mehr als ungefaͤhr um
                              einen halben Zoll auf zwei Fuß an Laͤnge zunehmen; enthaͤlt aber die
                              Legirung mehr Zinn, so duͤrfen sie nicht um so viel mehr verlaͤngert
                              werden als man sie weniger verlaͤngert bei geringerem Zinngehalt: man muß
                              sehr sorgfaͤltig darauf achten, daß bei dieser und den folgenden Operationen
                              des Walzens die Platten immer in derselben Richtung gewalzt werden. Die Platten
                              muͤssen dann wieder eben so allmaͤhlich wie zuvor und auf denselben
                              Grad erhizt werden und ganz langsam abkuͤhlen, worauf man sie nochmals in
                              ganz kaltem Zustande mit denselben Vorsichtsmaßregeln hinsichtlich des Druks der
                              Walzen und in derselben Richtung wie zuvor walzt. Auf diese Art wiederholt man das
                              Hizen und Walzen bis sich das Gefuͤge der Legirung veraͤndert hat,
                              naͤmlich bis es dicht und feinkoͤrnig geworden ist, anstatt
                              krystallinisch und facettenartig, wie es nach dem ersten Gusse war. Bei den von mir
                              empfohlenen Verhaͤltnissen erhaͤlt man gewoͤhnlich das dichte
                              und feinkoͤrnige Gefuͤge, nachdem das Hizen und kalte Walzen
                              zwoͤlf bis funfzehn Mal wiederholt wurde. Wenn diese Veraͤnderung
                              eingetreten ist, kann man die Legirung schneller und staͤrker erhizen und
                              nach dem Erkalten so walzen, daß wenn die Platten nach dem ersten Gusse zwei Fuß
                              lang waren, sie nach jedem Hizen um sechs bis sieben Zoll gestrekt werden. Die so
                              erhaltenen Platten oder Bleche kann man nun aufbiegen und doppelt walzen wie man
                              gewoͤhnlich Messingblech walzt; dieß muß aber stets in derselben Richtung
                              fortgesezt werden. Nach hinreichendem Walzen kann man die Bleche, wenn es
                              noͤthig ist, nochmals doppelt legen und sodann wie gewoͤhnlich das
                              Kupfer oder Messingblech reinigen (beizen) und zur erforderlichen Große zuschneiden.
                              Worauf man also vorzuͤglich zu achten hat, ist, daß man die Legirung in
                              duͤnne Platten gießt, sie sehr allmaͤhlich erhizt und abkuͤhlen
                              laͤßt, und kalt, Anfangs sehr wenig aber immer in derselben Richtung
                              auswalzt.
                           
                           Der Patent-Traͤger nimmt uͤbrigens bloß sein Verfahren, eine
                              Legirung haͤmmerbar und dehnbar zu machen, welche weniger oxydirbar als
                              reines Kupfer und Messing ist, und welche wegen ihrer Sproͤdigkeit bisher
                              nicht gewalzt werden konnte, als Patentrecht in Anspruch.