| Titel: | Miszellen. | 
| Fundstelle: | Band 40, Jahrgang 1831, Nr. LXXIV., S. 387 | 
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                        LXXIV.
                        Miszellen.
                        Miszellen.
                        
                     
                        
                           Preisaufgaben des polytechn. Vereins in Bayern.
                           Nachdem sich der Centralverwaltungs-Ausschuß des polytechn. Vereins durch
                              seinen sparsamen und geordneten Haushalt gegenwaͤrtig in der Lage befindet,
                              dem Titel VIII. (§. 30–32.) der Vereinssazungen zu entsprechen,
                              naͤmlich Ermunterungspreise fuͤr solche Gegenstaͤnde festsezen
                              zu koͤnnen, die ihm zum Emporkommen, Verbesserung, oder zur
                              Einfuͤhrung wichtiger Gewerbszweige besonders vortheilhaft und nothwendig
                              scheinen, so hat derselbe beschlossen, die unten nachfolgenden Preisaufgaben
                              festzusezen, und macht darauf aufmerksam, daß von den Preisbewerbern die am Schlusse
                              beigefuͤgten Bedingungen genau eingehalten werden muͤssen und daß die
                              Nichterfuͤllung derselben den Ausschluß der Bewerber zur Folge haben
                              wuͤrde.
                           
                              I.
                              Demjenigen in- oder auslaͤndischen Unternehmer, welcher eine zwekmaͤßige und entsprechende
                                 Vorrichtung, gleichviel, ob im In- oder Auslands erbaut, zum Scheren und
                                 Schlichten der Kette (Zettel, Aufzug, Werft), von Baumwollen- oder
                                 Leinengarn (siehe Dingler's polytechn. Journ. Bd. XX. Seite 1. und Bd. XXI. S. 528.) in Bayern aufstellt, um
                                 die einzelnen Weber mit schon geschlichteten und
                                    aufgebaͤumten Ketten zu versehen, und diese dadurch in den Stand
                                 zu sezen, alle Nachtheile zu vermeiden, die das Scheren der Kette (das
                                 Zettelmachen, das Zetteln) mit der Hand, auf die bisher uͤbliche Art mit
                                 einfachen Scherrahmen, so wie das Schlichten mit der Hand auf dem Stuhle selbst,
                                 im Gefolge hat: die vierfache goldene
                                    Vereinsdenkmuͤnze.
                              Anmerkung.
                              Da dieser Ermunterungspreis keinen anderen Zwek hat, als die Maschinenweberei zu
                                 vermeiden und dennoch wo moͤglich dasselbe Resultat
                                 herbeizufuͤhren, daß der Weber naͤmlich durch eine
                                 maschinenmaͤßig gescherte und geschlichtete Kette, wo alle
                                 Kettenfaͤden genau in der Lage und Spannung sich befinden, wie sie dem
                                 Geschirre und Blatte zugefuͤhrt werden sollen, und alle
                                 gleichmaͤßig geschlichtet sind, wobei also die langweilige und
                                 mangelhafte Operation des Schlichtens mit der Hand und auf dem Stuhle selbst,
                                 die Kluͤmpchen und Knoten etc. hinwegfallen, in den Stand gesezt wird,
                                 eine mehr oder weniger eben so große Zahl von Ellen taͤglich zu weben,
                                 wie auf dem Maschinenwebstuhl durch jene Vorrichtung resp. Vorarbeit und Vorbereitung der Kette moͤglich wird; so wird einem
                                 solchen Unternehmer zur Bedingung gemacht, daß er eine solche Vorrichtung in
                                 Bayern aufstellt, und so in Gang bringt, daß er die schon gescherten und
                                 geschlichteten Ketten auf den Garnbaͤumen den Webern (wie z.B. in der
                                 Schweiz der Fall ist) hinausgibt und entweder auf seine oder der Weber Rechnung,
                                 leztere dadurch in den Stand sezt, wie oben bemerkt, eine groͤßere
                                 Ellenzahl als ihm bisher moͤglich war, taͤglich weben zu
                                 koͤnnen.
                              
                           
                              II.
                              Demjenigen inlaͤndischen Mechaniker, welcher die oben bezeichnete
                                 Vorrichtung auf die einfachste, zwekmaͤßigste und wohlfeilste Weise
                                 herstellt: die dreifache goldene
                                    Vereinsdenkmuͤnze.
                              
                           
                              III.
                              Fuͤr die Herstellung des zwekmaͤßigsten und moͤglichst
                                 wohlfeilen und einfachen Webstuhles, auf welchem ein Jeder, auch der nicht Weber
                                 ist, arbeiten koͤnnte, wo das Gewebe aͤußerst gleichmaͤßig
                                 ausfaͤllt, naͤmlich auf jeden Zoll der Laͤnge oder Breite
                                 gleichviel Faden liegen, die Laͤnge der Kette und die Bewegung der Lade
                                 immer dieselbe bleibt; die Sperruthen immer in der gehoͤrigen Entfernung
                                 vom Rietblatte bleiben und alle Theile des Stuhles mit der bloßen Bewegung der
                                 Lade in Thaͤtigkeit gesezt werden, der Weber selbst also nichts weiter zu
                                 thun hat, als die auf oben beschriebene Weise vorbereitete Kette ohne alles
                                 Hinderniß abzuweben: die dreifache goldene
                                    Vereinsdenkmuͤnze.
                              Anmerkung.
                              Der Stuhl braucht nur fuͤr ganz glatte oder bloß gekoͤperte Zeuge,
                                 jedoch bis zu der Breite von zwei ein halb bayerische Ellen, vorgerichtet zu
                                 seyn und er muß hier in Muͤnchen aufgestellt und es muͤssen hier
                                 damit die Proben abgelegt werden.
                              
                           
                              IV.
                              Demjenigen, welcher die Fabrikation des Weißblechs (verzinnten Eisenbleches) so
                                 weit vervollkommnet, daß die aus inlaͤndischem Eisen dargestellten Bleche
                                 dem englischen Weißbleche an Glaͤtte, Farbe und Glanz der
                                 Oberflaͤche, so wie an Geschmeidigkeit gleich oder doch sehr nahe kommen,
                                 auch hinsichtlich des Preises keine große Verschiedenheit obwaltet: die vierfache goldene Vereinsdenkmuͤnze.
                              Anmerkung.
                              Die Fabrikation dieses Weißbleches darf nicht bloß ein gelungener Versuch,
                                 sondern es muß bewiesen seyn, daß die Verzinnung in der
                                    Regel wie die vorgelegten Muster ausfaͤllt.
                              
                           
                              V.
                              Demjenigen Ingenieur, Bau- oder Maurermeister, welcher nach Anleitung der
                                 von Hrn. Hofrath und Akademiker Dr.
                                 Fuchs in Muͤnchen herausgegebenen Abhandlung
                                 uͤber den Moͤrtel (siehe Kunst- und Gewerbeblatt No.
                                 47–52. des Jahrganges 1829) inlaͤndischen hydraulischen Kalk
                                 aufsucht, daraus hydraulischen Moͤrtel bereitet und anwendet, um feuchte
                                 Waͤnde und Wohnungen troken, die Wetterseiten der Gebaͤude
                                 schuͤzend und dauerhaft zu machen, dann Wasserbehaͤlter,
                                 Wasserbauten uͤberhaupt, Kloaken, Keller etc. herzustellen und trokene
                                 Silo's zur Aufbewahrung des Getreides zu erbauen: die
                                    dreifache goldene Medaille.
                              Anmerkung.
                              Man macht die Theilnehmer auch zugleich auf die interessante Abhandlung des k. b.
                                 Ingenieurs Hrn. Friedr. Panzer in Wuͤrzburg („uͤber die
                                    Aufbewahrung des Getreides in Silo's,“ Wuͤrzburg 1830)
                                 aufmerksam. (Vergl. auch Polytechn. Journal Bd. XXXIX. S. 433.)
                              
                           
                              VI.
                              Fuͤr die Bereitung der Laiblischen bleifreien Toͤpferglasur
                                 (Kunst- und Gewerbeblatt No. 34–1829) als Handelsartikel, d.h. im
                                 Großen, zu den moͤglichst billigen Preisen, so, daß selbe die
                                 Toͤpfer leicht und mit denselben Vortheilen, als wie die Bleimittel
                                 (Bleierze, Glaͤtte etc.) anwenden koͤnnen: die einfache goldene Medaille.
                              Uebrigens wird Folgendes bemerkt.
                              1) Die Zeit der Preisbewerbung wird bis 1. Junius 1832 festgesezt, bis zu welchem
                                 Zeitpunkte die oben vorgeschriebenen Bedingungen erfuͤllt und die
                                 Zeugnisse, Muster so
                                 anders dem Centralverwaltungs-Ausschusse des polytechn. Vereins vorgelegt
                                 seyn muͤssen.
                              2) Zum Zweke der Pruͤfung und Preiszuerkennung wird ein eigenes
                                 Preisgericht niedergesezt.
                              3) Die Resultate dieser Pruͤfung, so wie die Preiszuerkennung, werden
                                 durch das Kunst- und Gewerbeblatt oͤffentlich bekannt gemacht
                                 werden.
                              4) Die Zeugnisse muͤssen durchaus genuͤgend und vollstaͤndig
                                 seyn und duͤrfen keinen Zweifel uͤbrig lassen.
                              5) Eben so muͤssen die Muster in zureichender Quantitaͤt und wo es
                                 erforderlich, von verschiedenen Gattungen vorgelegt werden, um die geeigneten
                                 Proben damit anstellen zu koͤnnen.
                              6) Es versteht sich bei jenen Gegenstaͤnden, wo die Wohlfeilheit, oder der
                                 Preis derselben uͤberhaupt, zur Bedingung gemacht ist, von selbst, daß
                                 solcher genau angegeben ist, wie die Gegenstaͤnde im Großen oder in
                                 Parthien verkauft werden.
                              7) Der Centralverwaltungs-Ausschuß behaͤlt sich bevor, die
                                 vorgelegten Muster zu den angegebenen Preisen sich zuzueignen und seinem
                                 Landesproducten-Cabinette einzuverleiben.
                              8) Der Centralverwaltungs-Ausschuß wird es sich zur besonderen und
                                 angenehmen Pflicht machen, nicht nur das preiswuͤrdig Befundene in seinem
                                 Blatte nach Verdienst zu empfehlen, sondern er wird auch, je nach Befund der
                                 Umstaͤnde und Wichtigkeit des Gegenstandes, die k. Staatsregierung darauf
                                 aufmerksam machen, daß solche Gegenstaͤnde, wie z.B. der Webstuhl,
                                 allgemein eingefuͤhrt und durch Staatsmittel (Industriefond) die
                                 geeignete Unterstuͤzung zur allgemeinen Verbreitung gegeben werde,
                                 u.s.w., so, daß also noch weitere ersprießliche Resultate daraus fuͤr den
                                 Preistraͤger hervorgehen koͤnnen.
                              
                           
                        
                           Instruction, welche das franzoͤsische Ministerium zur
                              Vollziehung der koͤniglichen Ordonnanzen in Betreff der Dampfbothe und zum
                              Entwurfe besonderer Verordnungen fuͤr jedes Departement gab.
                           Die Schifffahrt mit Dampfbothen ist in Frankreich durch die koͤnigl.
                              Ordonnanzen vom 2. April und 29. October 1823, vom 25. Mai 1828 und 25. Maͤrz
                              1830 geregelt. Nach der ersten dieser Ordonnanzen muͤssen sich in jenen
                              Departements, in welchen sich Stroͤme, Fluͤsse oder Kuͤsten
                              befinden, auf welchen Dampfbothe errichtet sind oder errichtet werden
                              koͤnnen, die Aufsichtscommissionen, die von den Praͤfecten ernannt
                              werden, versichern, daß diese Bothe mit der nothwendigen Festigkeit gebaut sind, und
                              zwar vorzuͤglich in Hinsicht auf den Bewegungsapparat, und daß dieser Apparat
                              auch sorgfaͤltig in allen seinen Theilen gut erhalten wird. Kein Dampfboth
                              kann und darf eine Fahrt antreten, bevor sich die, mit der Untersuchung desselben
                              beauftragte, Commission von der Festigkeit des Baues und dem guten Zustande der
                              Maschine uͤberzeugt hat, und bevor der Praͤfect dem
                              Eigenthuͤmer des Bothes eroͤffnet hat, daß er den Bericht der
                              Commission erhalten und entsprechend gefunden habe. Dieser Eroͤffnung wird
                              auch die Verordnung beigefuͤgt, welche jene Anordnungen enthaͤlt, die
                              der Praͤfect dem Eigenthuͤmer des Bothes hinsichtlich der
                              Schifffahrtspolizei vorzuschreiben fuͤr gut und nuͤzlich findet.
                              Endlich hat die Commission die Bothe alle drei Monate, und so oft als es nothwendig
                              seyn sollte, zu untersuchen, und in dem, dem Praͤfecten zu erstattenden,
                              Berichte ihre Vorschlaͤge uͤber die Maßrogeln vorzulegen, welche in
                              dem Falle zu ergreifen waͤren, wo der Zustand des Bewegungsapparates eine
                              wahrscheinliche Gefahr befuͤrchten ließe.
                           Die zweite Ordonnanz, naͤmlich jene vom 29. October 1823, betrifft die
                              Dampfmaschinen mit hohem Druke im Allgemeinen. Sie bestimmt ein System von
                              Vorsichtsmaßregeln, welches gegenwaͤrtig allgemein bekannt ist, und welches
                              seit langer Zeit bei jenen Maschinen mit hohem Druke befolgt wird, die zur
                              Schifffahrt verwendet werden, jedoch mit Ausnahme jener Anordnungen, welche die
                              Schuzmauern und den Raum der Lokale betreffen, indem diese bei Bothen ihre Anwendung
                              nicht finden koͤnnen.
                           Die dritte Ordonnanz, jene vom 25. Mai 1828, verfuͤgt unter Anderem, daß die
                              Sicherheitsmaßregeln, welche durch den 2ten, 3ten, 4ten und 5ten Artikel und durch
                              ersten §. des 7ten Artikels der Ordonnanz vom 29. October 1823, und durch die Ordonnanz vom
                              7. Mai 1828 vorgeschrieben werden, auch auf die Kessel, die Siedroͤhren, die
                              Cylinder und die Huͤllen der Cylinder jener Dampfmaschinen mit niederem Druke
                              auszudehnen sind, welche zur Schifffahrt verwendet werden.
                           Die vierte Ordonnanz endlich, jene vom 25. Mai 1830, betrifft, indem sie von den
                              Maschinen mit niederem Druke im Allgemeinen handelt, in einigen Punkten auch die
                              Dampfbothe. Dieser Ordonnanz zu Folge muͤssen die Klappen der Maschinen mit
                              niederem Druke auf Schiffen direct beladen werden; auch muß jede Maschine mit einem
                              Manometer mit freier Luft versehen seyn, dessen Laͤnge durch den
                              gewoͤhnlichen Druk des Dampfes im Kessel bestimmt wird.
                           Es ist nicht schwer auf die Maschinen mit hohem und niederem Druke, welche sich auf
                              Bothen befinden, die verschiedenen Sicherheits- und polizeilichen Maßregeln
                              anzuwenden, welche durch die eben angefuͤhrten Ordonnanzen verfuͤgt
                              werden, wenn man sich theils nach den Instructionen vom 19. Maͤrz 1824, 7.
                              Mai 1825 und 12. Julius 1828 in Betreff der Maschinen mit hohem Druke im Allgemeinen
                              richtet, theils jene Anordnungen im Auge behaͤlt, welche hier
                              aufgefuͤhrt werden sollen.
                           Die Staͤmpel, deren man sich zur Bestaͤtigung der Proben bedienen wird,
                              werden dieselben kreisrunden seyn, die man in der Muͤnze zu Paris
                              schlaͤgt, und welche die Aufschrift, Ordonnanz vom 29.
                                 October 1823 tragen. Man fand es unnoͤthig, neue Patrizen
                              fuͤr die Ordonnanzen vom 7. und 25. Mai 1828 graviren zu lassen, indem diese
                              lezteren mit jener vom 29. October 1823 zusammenhaͤngen.
                           Der Grad der Schmelzbarkeit der Metallscheiben, welcher in jedem einzelnen Falle
                              erforderlich ist, wurde bis jezt nach einer provisorischen Tabelle berechnet, welche
                              die Verwaltung am Ende der Instruction vom 7. Mai 1825 mittheilte. Seither wurde die
                              kgl. Akademie der Wissenschaften veranlaßt definitiv zu bestimmen, welche elastische
                              Kraft der Wasserdampf bei verschiedenen Temperaturen besizt. Das Resultat der Arbeit
                              der kgl. Akademie ist eine sehr genaue und ausgedehnte Tabelle, welche man am Ende
                              der gegenwaͤrtigen Instruction finden wird, und deren man sich von nun an
                              statt der provisorischen Tabelle zu bedienen hat.Diese Tabelle befindet sich am Ende der Arbeit der HHrn. Arago und Dulong uͤber die
                                    elastische Kraft des Dampfes. Unsere Leser finden sie bereits im Polyt. Journ. Bd. XXXVI. S. 337.
                              
                           Die Fabrikanten und Eigenthuͤmer von Dampfkesseln, die fuͤr Schiffe
                              bestimmt sind, koͤnnen sich, wie bisher, in der Fabrik des Hrn. Collardeau zu Paris, rue de la Cérisaie N. 3., nicht bloß
                              Metallscheiben, welche bei jeder erforderlichen Temperatur schmelzen, sondern auch
                              Stangen aus diesen leicht fluͤssigen Metallgemischen verschaffen. Allein es
                              muß bemerkt werden, daß Personen, welche nicht sehr geuͤbt sind, mit großer
                              Schwierigkeit aus einer Stange Scheiben erhalten, welche denselben Grad von
                              Schmelzbarkeit besizen, den die Metallstange hatte, und daß es viel sicherer ist,
                              sich der in der Fabrik selbst verfertigten Scheiben zu bedienen, indem diese jedes
                              Mal sorgfaͤltig versucht worden.
                           Man hat gefunden, daß es sehr vortheilhaft ist, den schmelzbaren Scheiben eine Dike
                              von wenigstens 15 Millimeter zu geben, und sie außen mittelst eines Rostes im Flusse
                              zu erhalten, indem sie dadurch verhindert werden, sich bei ihrer Befestigung am
                              Kessel zu woͤlben. Die Anwendung dieser Roste macht es aber nothwendig, die
                              im 5ten Artikel der Ordonnanz vom 29. October 1823 festgesezten Durchmesser der
                              Scheiben zu erhoͤhen. Diese Erhoͤhung muß so seyn, daß die freie oder
                              nicht bedekte Oberflaͤche der am leichtesten schmelzbaren Scheibe eben so
                              groß ist als die Oberflaͤche einer der Sicherheitsklappen, und daß die freie
                              oder unbedekte Oberflaͤche der Scheibe, welche am schwersten schmilzt, vier
                              Mal so groß ist als die Oberflaͤche derselben Klappe. Die Fabrikanten und
                              Eigenthuͤmer von Dampfkesseln finden in der oben angefuͤhrten Fabrike
                              Roste, die fuͤr jede Groͤße der Scheiben eingerichtet sind, und welche
                              sich sehr leicht anbringen und entfernen lassen.
                           Da die Ordonnanz vom 25. Mai 1828 den Gebrauch von Dampfkesseln und
                              Siedroͤhren aus Gußeisen auf Dampfschiffen verboten hat, so werden die Kessel
                              und Roͤhren aus Eisenblech oder gehaͤmmertem Kupfer, dieser Ordonnanz
                              und jener vom 7. Mai
                              1828 zu Folge, mit einem Druke gepruͤft, der drei Mal so groß ist, als der
                              Druk, welcher bei den Proben durch die hydraulische Presse am Anfange angewendet
                              wird. Diesen Proben werden jedoch jene Kessel nicht unterworfen, welche sich mit
                              ebenen Flaͤchen enden, und sich daher, sowohl ihrer Form als ihrer Einwirkung
                              nach, von den Kesseln der Maschinen mit hohem Druke unterscheiden. Solche Kessel
                              erhalten folglich auch keinen Staͤmpel. Die Kessel mit ebenen Seiten
                              koͤnnen naͤmlich, ohne eine Veraͤnderung ihrer Form zu
                              erleiden, und ohne verdorben zu werden, den vorgeschriebenen Proben nicht
                              unterworfen werden. Die Proben mit der hydraulischen Presse sind bei denselben auch
                              um so weniger nothwendig, da man in den Kesseln dieser Art gewoͤhnlich keinen
                              Dampf von hoher Spannung erzeugen kann, und da dieselben nur mit sehr niederem
                              Druke, hoͤchstens mit einem Druke von 1 1/2 Atmosphaͤren, wirken. Da
                              nun die Kessel mit ebenen Seiten von der Probe mit der hydraulischen Presse
                              ausgenommen sind, so muß dafuͤr gesorgt werden, daß dieselben nie mit einem
                              inneren Druke arbeiten, welcher staͤrker ist als jener von 1 1/2
                              Atmosphaͤren. Zu diesem Behufe werden ihre Sicherheitsklappen mit einem
                              Gewichte beladen, welches hoͤchstens ein Aequivalent von 1 1/2
                              Atmosphaͤren ist, d.h. mit einem Gewichte von 0,516 Kilogr. auf jeden
                              Quadratcentimeter. Zum Ueberflusse werden an dem oberen Theile dieser Kessel auch
                              noch schmelzbare Metallscheiben angebracht, welche dem Druke von 1 1/2
                              Atmosphaͤren entsprechen. Die erste dieser Scheiben, welche kleiner ist, muß
                              also bei 122° des hundertgradigen Thermometers, die zweite groͤßere
                              bei 132° schmelzbar seyn.
                           Die Befreiung der Kessel mit ebenen Seiten von der Probe darf jedoch nicht auf die
                              Cylinder und Cylinderhuͤllen der Maschinen ausgedehnt werden, zu welchen
                              dieselben gehoͤren; sondern diese sind auf die gewoͤhnliche Weise zu
                              pruͤfen, und nach den Proben mit einem Staͤmpel zu versehen, welcher
                              in Chiffern 1 1/2 Atmosphaͤren andeuten wird.
                           Wenn die Dampfmaschinen in den gewoͤhnlichen Anstalten schon die strengste
                              Beobachtung aller dieser vorgeschriebenen Sicherheitsmaßregeln erfordern, so finden
                              dieselben noch weit nothwendiger bei den Dampfbothen ihre Anwendung. Denn bei diesen
                              kann man zur Verhinderung der Nachtheile der Explosionen nicht zu Mauern seine
                              Zuflucht nehmen, welche die Maschine umgeben, und bei ihnen ist, im Falle eines
                              Ungluͤkes, eine große Anzahl von Menschenleben bloßgestellt. Die
                              Ortsbehoͤrden koͤnnen daher in der ihnen anvertrauten Ausuͤbung
                              der Verordnungen ruͤksichtlich der Dampfbothe nicht thaͤtig und
                              vorsichtig genug seyn. Die Aufsichtscommissionen in's Besondere koͤnnen nicht
                              genug Sorgfalt auf die Untersuchung verwenden, welche jeder Erlaubniß zur
                              Dampfschifffahrt vorausgehen muß. Sie muͤssen in ihrem Berichte den Zustand
                              im Detail angeben, in welchem sie die vorzuͤglichen Theile des Mechanismus
                              eines jeden Schiffes fanden. Sie haben vornehmlich zu erweisen, daß der Herd so
                              eingerichtet ist, daß er keinen Unfall veranlassen kann, daß das Spiel der
                              Speisungspumpe hinreichend ist, und daß die gewoͤhnliche Kraft der Maschine
                              hinreicht, um alle Hindernisse der projectirten Fahrt zu uͤberwinden.
                           Die koͤnigl. Ordonnanz vom 2. April 1823 ertheilt den Ortsbehoͤrden die
                              Befugniß, die Vorsichtsmaßregeln durch oͤrtliche Verordnungen zu
                              vervollstaͤndigen; dieselben haben sich zu bestreben, diese Befugniß zu
                              benuͤzen, wie es bereits auch mehrere Praͤfecten auf den Vorschlag der
                              Aufsichtscommissionen thaten. Da es von Wichtigkeit ist, daß so viel als
                              moͤglich Gleichfoͤrmigkeit in den Verordnungen dieser Art herrsche, so
                              werden hier die vorzuͤglichsten Gesichtspunkte in Erinnerung gebracht, auf
                              welche bei dem Entwurfe derselben Ruͤksicht genommen werden muß.
                           
                              §. 1. In Betreff der
                                    Beaufsichtigung und Unterhaltung der Maschinen.
                              1) Die Erlaubniß zur Schifffahrt darf nur unter der ausdruͤklichen
                                 Bedingung gegeben werden, daß sich an Bord eines jeden Dampfbothes, welches zur
                                 Aufnahme von Reisenden bestimmt ist, ein Mechaniker befindet, dessen Auftrag es
                                 ist, bestaͤndige Aufsicht uͤber die Maschine zu fuͤhren,
                                 und der die noͤthige Kenntniß besizt, um dieselbe immer in gutem Zustande
                                 erhalten, sich von der gehoͤrigen Wirkung derselben versichern, und im
                                 Nothfalle sie ausbessern zu koͤnnen.
                              2) Die Vorrichtungen des Mechanismus duͤrfen nie dem Heizer anvertraut
                                 werden, der sich bloß nach den Anordnungen des Mechanikers zu fuͤgen
                                 hat.
                              
                              3) Der Mechaniker muß alle gewoͤhnlichen Vorsichtsmaßregeln beobachten,
                                 welche durch die ministerielle Instruktion vom 19. Maͤrz 1824
                                 vorgeschrieben werden, und zu diesem Zweke muß diese Instruktion in dem Lokale
                                 der Dampfmaschine angeschlagen seyn.
                              
                           
                              §. 2. In Betreff der Speisung
                                    der Kessel.
                              4) Um den Mechaniker in den Stand zu sezen, daß er sich jeden Augenblik
                                 versichern kann, daß die Speisung den Abgang an Dampf und alle uͤbrigen
                                 Verluste an Wasser ersezt, und daß die Oberflaͤche des Wassers im Kessel
                                 bestaͤndig in einer gewissen Hoͤhe und uͤber den Leitern
                                 erhalten wird, in welchen die Flamme des Herdes circulirt, muß
                                 ausdruͤklich empfohlen werden, daß an jedem Kessel, außer dem
                                 gewoͤhnlichen Schwimmer, zwei glaͤserne Anzeigeroͤhren
                                 angebracht werden, die in gutem Zustande zu erhalten sind, und bei deren Eichung
                                 die Wirkung der Ausdehnung zu beruͤksichtigen ist. Jede dieser
                                 Roͤhren wird senkrecht zwischen zwei wagerechten, kupfernen Tubulirungen
                                 angebracht, die mit Haͤhnen versehen sind, und mit dem Inneren des
                                 Kessels uͤber und unter der Wasserflaͤche in Communication stehen;
                                 dadurch erhaͤlt sich das Wasser in den beiden Glasroͤhren auf
                                 derselben Hoͤhe, auf welcher es in dem Kessel steht. Es sind auch
                                 Auswechslungsroͤhren vorraͤthig zu halten, damit, wenn eine
                                 derselben braͤche, sie gleich wiederersezt werden kann. Um den oben
                                 angegebenen Zwek zu erreichen, kann man sich auch damit begnuͤgen, an
                                 jedem Kessel drei Anzughaͤhne anzubringen, von welchen sich einer an der
                                 gewoͤhnlichen Hoͤhe der Wasserflaͤche, der zweite etwas
                                 daruͤber, und der dritte etwas unter derselben befinden muͤßte.
                                 Die Anwendung der Glasroͤhren verdient jedoch bei der Dampfschifffahrt
                                 auf Fluͤssen den Vorzug.
                              5) Man koͤnnte uͤberdieß auch empfehlen, an jedem Kessel eine
                                 Sicherheitsroͤhre anzubringen, welche sich mit einer Orgelpfeife endigt,
                                 und so eingerichtet ist, daß, wenn die Oberflaͤche des Wassers aus irgend
                                 einem, nicht vorgesehenen, Grunde im Kessel unter den bestimmten Punkt sinken
                                 sollte, der Dampf sogleich durch diese Roͤhre entweichen und einen
                                 anhaltenden Ton hervorbringen wuͤrde, welcher die Naͤhe der Gefahr
                                 verkuͤndet.
                              
                           
                              §. 3. In Betreff der
                                    Sicherheitsklappen.
                              6) Der Mechaniker muß sorgfaͤltig daruͤber wachen, daß die
                                 Sicherheitsklappen sich immer in gutem Zustande befinden, und immer frei spielen
                                 koͤnnen.
                              7) Die Klappen muͤssen mittelst Hebel beladen werden, wenn der Kessel mit
                                 hohem, und gerade fuͤr sich, direct, wenn er mit niederem Druke arbeitet.
                                 Es muß foͤrmlich verboten werden die Klappen zu uͤberladen.
                              8) Die Last der Klappen muß in Kilogrammen und Bruchtheilen von Kilogrammen, nach
                                 der Nummer des kreisfoͤrmigen Staͤmpels auf dem Kessel, bestimmt
                                 werden. Wenn der Kessel niederen Druk und ebene Seiten hat, in welchem Falle er
                                 keinen Staͤmpel traͤgt, da er keiner Probe unterworfen worden, so
                                 muͤssen die Klappen direct mit einem Gewichte beladen werden, welches
                                 hoͤchstens 1 1/2 Atmosphaͤren gleich kommt, d.h. mit einem
                                 Gewichte von 0,516 Kilogr. auf jeden Quadratcentimeter.Wenn man die Belastung einer Klappe fuͤr jeden Quadratcentimeter
                                       ihrer Oberflaͤche berechnet, so muß man auf den Druk, den die
                                       Atmosphaͤre selbst auf diese Klappe ausuͤbt,
                                       Ruͤksicht nehmen. Man darf daher nicht 1,033 Kilogr. (das
                                       Gewicht, welches dem Druke einer Atmosphaͤre auf einen
                                       Quadratcentimeter entspricht), mit der Zahl des Staͤmpels auf dem
                                       Kessel multipliciren, sondern mit dieser Zahl, weniger Einer Einheit.
                                       Wenn z.B. der Kessel den Staͤmpel von drei Atmosphaͤren
                                       truͤge, so wuͤrde die Belastung der Klappen 2,066 Kilogr.
                                       auf jeden Quadratcentimeter betragen.
                                 
                              
                           
                              §. 4. In Betreff der
                                    schmelzbaren Metallscheiben.
                              9) Es muß ausdruͤklich verboten seyn, sich solcher Metallscheiben zu
                                 bedienen, deren Grad von Schmelzbarkeit nicht der Nummer des Staͤmpels
                                 auf dem Kessel entspricht, so wie auch die Schmelzbarkeit dieser Scheiben auf
                                 was immer fuͤr eine Weise zu vermindern.
                              10) Es muß befohlen werden, daß uͤber diesen Scheiben unbefestigte Dekel
                                 angebracht werden, welche dieselben immer in gutem Zustande erhalten, sie vor
                                 allen Verlezungen schuͤzen, und sie vorzuͤglich gegen den Zutritt
                                 des Wassers und jeden fremden Koͤrpers verwahren, so daß man immer auf den ersten Blik
                                 die Nummern der achtekigen Staͤmpel erkennen kann, welche sie tragen.
                              11) Es muͤssen bestaͤndig in jedem Dampfbothe solche Metallscheiben
                                 zum Auswechseln vorraͤthig seyn, damit man jene, welche allenfalls
                                 geschmolzen seyn sollten, durch neue ersezen kann.
                              
                           
                              §. 5. In Betreff der
                                    Manometer.
                              12) An jedem Kessel muß ein Oueksilbermanometer angebracht seyn, welches
                                 sorgfaͤltig verfertigt, und sehr genau graduirt seyn muß.
                              13) Bei den Kesseln mit niederem Druke muß immer das Manometer mit freier Luft
                                 angewendet werden, und auch bei den Kesseln mit hohem Druke soll man sich so
                                 viel als moͤglich desselben bedienen, indem es dem gewoͤhnlichen
                                 Manometer weit vorzuziehen ist, d.h. demjenigen, welches verkuͤrzt ist
                                 und dessen Roͤhre, die an dem oberen Ende geschlossen ist, Luft
                                 enthaͤlt, von dem Queksilber comprimirt werden soll.
                              14) Es muͤssen gehoͤrige Vorsichtsmaßregeln getroffen werden, um
                                 dieses Instrument vor jedem Unfalle zu schuͤzen; zum Ueberflusse muß in
                                 jedem Dampfbothe fuͤr diesen Fall auch noch ein zweites Manometer
                                 vorraͤthig seyn.
                              
                           
                              §. 6. In Betreff der Leitung
                                    der Heizung und der Maschine.
                              15) Der Mechaniker muß daruͤber wachen, daß der Heizer das Feuer mit der
                                 groͤßten Regelmaͤßigkeit gebe und unterhalte, wobei alle jene
                                 Vorsichtsmaßregeln genau zu befolgen sind, die in der Ministerialinstruction vom
                                 19. Maͤrz 1824 angegeben sind; diese muß daher, wie schon oben
                                 erwaͤhnt wurde, in dem Lokale der Maschine angeschlagen seyn.
                              16) Wenn das Dampfboth still halten soll, so hat der Capitaͤn den
                                 Mechaniker und den Heizer vorher davon in Kenntniß zu sezen, damit dieser lezte
                                 zu feuern aufhoͤre. Sollte in dem Falle, wo das Dampfboth still gehalten
                                 hat, die Queksilbersaͤule in dem Manometer fortfahren zu steigen, so hat
                                 der Mechaniker dann dem Dampfe Ausgang zu verschaffen.
                              17) Wenn, ungeachtet aller angewandten Vorsicht, es nicht vermieden werden
                                 konnte, daß der Kessel Mangel an Wasser litt, und wenn derselbe an einigen
                                 Punkten roth zu gluͤhen anfaͤngt, so darf man durchaus kein Wasser
                                 in denselben bringen, sondern man muß dem Dampfe schnell durch eine Klappe oder
                                 durch einen Entladungshahn Ausgang verschaffen. In diesem unangenehmen Falle muß
                                 man, ehe die Speisung des Kessels mit Wasser wieder hergestellt werden darf,
                                 diesen hinreichend abkuͤhlen lassen, und zwar dadurch, daß man das
                                 Feuermaterial von dem Herde entfernt.
                              
                           
                              §. 7. In Betreff der Polizei
                                    der Dampfbothe.
                              18) Es muß den Capitaͤnen ausdruͤklich verboten werden (und zwar
                                 unter ihrer persoͤnlichen Verantwortlichkeit fuͤr die
                                 Ungluͤksfaͤlle, welche daraus entstehen koͤnnten), die
                                 Dampfbothe mit einer groͤßeren Schnelligkeit fahren zu lassen, als sich
                                 mit dem regelmaͤßigen Gange des Bewegungsapparates vertraͤgt.
                              19) In jedem Dampfbothe soll ein Buch offen liegen, dessen Blaͤtter von
                                 der Ortsbehoͤrde paginirt werden sollen, und in welches die Reisenden
                                 ihre Bemerkungen uͤber den Gang des Schiffes und uͤber die
                                 Hafereien oder anderen Zufaͤlle eintragen koͤnnen.
                              20) Diese Buͤcher muͤssen den Aufsichtscommissionaͤren jedes
                                 Mal vorgelegt werden, so oft sie die Dampfbothe besuchen, und den mit der
                                 Lokalpolizei beauftragten Obrigkeiten der Gemeinden, die an dem Lauft des
                                 Wassers liegen, so oft diese die Mittheilung derselben verlangen.
                              21) In jedem Saale, in welchem sich Reisende aufhalten, muß sich eine Tabelle
                                 befinden, welche Folgendes anzeigt:
                              a) die mittlere Dauer der Fahrten, sowohl
                                 stromaufwaͤrts als abwaͤrts, und mit Beruͤksichtigung der
                                 Hoͤhe des Wassers;
                              b) die Zeit, welche das Dampfboth an den
                                 verschiedenen, zur Einschiffung bestimmten Orten verweilen muß;
                              c) das Maximum der Zahl der Personen, welche auf das
                                 Schiff aufgenommen werden duͤrfen;
                              d) die Erlaubnis, welche den Reisenden zusteht,
                                 uͤber Bemerkungen in dem, zu diesem Behufe offen liegenden, Buche
                                 niederzuschreiben.
                              
                              22) Die Capitaͤne muͤssen gehalten seyn, den Lokalbehoͤrden
                                 nach jeder Reise alle ihnen waͤhrend derselben bekannt gewordenen
                                 Thatsachen anzuzeigen, welche auf die Sicherheit der Schifffahrt Bezug haben,
                                 damit dieselben beruͤksichtigt werden koͤnnen.
                              23) Die besonderen Verordnungen endlich bestimmen den Druk, mit welchem jeder
                                 Kessel gewoͤhnlich arbeitet, die Zahl des Staͤmpels, welche sich
                                 auf dem Kessel befindet, die Last der Sicherheitsklappen, den Grad der
                                 Schmelzbarkeit der angewendeten Metallscheiben, und die Hoͤhe, auf
                                 welcher sich das Queksilber durch den gewoͤhnlichen Druk des Dampfes im
                                 Manometer erhalten wird; sie muͤssen auch alle die Maßregeln von
                                 oͤrtlichem Interesse enthalten, welche die HHrn. Praͤfecten
                                 hinsichtlich der Schifffahrtspolizei und der Angabe der Faͤlle
                                 fuͤr nothwendig erachten sollten, in welchen die Erlaubniß zur
                                 Dampfschifffahrt wegen Uebertretung der Verordnungen auf laͤngere oder
                                 kuͤrzere Zeit zuruͤkgenommen werden kann. Diese Verordnungen
                                 koͤnnen auch die Artikel 319 und 320 des Strafgesezbuches in Erinnerung
                                 bringen, nach welchen die Schiffseigenthuͤmer wegen aller jener
                                 Ungluͤksfaͤlle belangt werden koͤnnen, die durch ihre
                                 Nachlaͤssigkeit, ihre Ungeschiklichkeit, oder durch
                                 Vernachlaͤssigung der Verordnungen herbeigefuͤhrt wurden, und zwar
                                 unbeschadet des Schadens und der Interessen, in welche sie verfallen seyn
                                 konnten.
                              Fuͤr die Ausuͤbung der den Eigenthuͤmern von Dampfbothen
                                 aufgelegten Verpflichtungen haben nicht bloß die Aufsichtscommissionen allein zu
                                 wachen, sondern auch die Ingenieurs der Bergwerke, die Bruͤken-
                                 und Straßenbaumeister, die Hafenoffiziere, die Maire's und ihre Adjuncten, die
                                 Polizeicommissaͤre, die Gendarmerieoffiziere und Unteroffiziere der
                                 Staͤdte und Gemeinden, welche an den Schifffahrtslinien liegen. Alle
                                 diese Agenten und Funktionaͤre muͤssen, insofern es in ihrem
                                 Wirkungskreise liegt, einen Bericht uͤber die vorgefallenen
                                 Uebertretungen und Unfaͤlle abfassen, und diese Berichte unmittelbar an
                                 den Praͤfecten des Departements einsenden. Auf diese Berichte hin
                                 verfuͤgt der Praͤfect, nach Herstellung des Thatbestandes, in so
                                 weit es in seiner Befugniß liegt; oder er verweist, wenn es nothwendig ist, die
                                 Uebertreter der Verordnungen an die Gerichtsbehoͤrde zur Auflegung der
                                 Strafen, in welche sie verfielen. Wenn eine Uebertretung in einem anderen
                                 Departement vorfiel, als in jenem, in welchem die Erlaubniß zur Schifffahrt
                                 ausgestellt wurde, so uͤbergibt der Praͤfect dieses anderen
                                 Departements die verhandelten Acten seinem Collegen, damit dieser leztere
                                 verfahre, wie sich's gehoͤrt.
                              Die gewoͤhnlichen Besuche der Aufsichtscommissionen muͤssen sehr
                                 oft gemacht werden, und zwar nicht bloß waͤhrend die Dampfbothe ruhig
                                 liegen, sondern auch waͤhrend des Laufes derselben. Der Bericht
                                 uͤber einen jeden solchen Besuch erwaͤhnt der verschiedenen
                                 Gegenstaͤnde, welche untersucht wurden, und gibt das Resultat dieser
                                 Untersuchung an. Die Untersuchung hat vorzuͤglich zu betreffen: die
                                 Belastung und das Spiel der Klappen, das Spiel des Schwimmers, den Zustand der
                                 Metallscheiben, der Staͤmpel und der Manometer; den Zustand der
                                 Haͤhne und der Roͤhren, welche die Hoͤhe des Wasserstandes
                                 im Kessel anzeigen; den Zustand des Herdes; die Regelmaͤßigkeit der
                                 Heizung und der Speisung des Kessels mit Wasser; die Festigkeit des Kessels und
                                 der Siedroͤhren, die Erhaltung der Reinheit im Inneren derselben; die
                                 Abwesenheit von Auslaͤssen, und den Einfluß derselben, wenn welche
                                 vorhanden seyn sollten; die Regelmaͤßigkeit des Spieles der Maschine, die
                                 mehr oder weniger guͤnstige Einrichtung des Lokales, in welchem sie sich
                                 befindet, die Genauigkeit des Dienstes, und die Ausuͤbung der besonderen
                                 Anordnungen, welche durch den Beschluß, der die Erlaubniß zur Dampfschifffahrt
                                 ertheilte, befohlen wurden.
                              Wenn die Aufsichtscommission hinreichende Beweggruͤnde zu der Vermuthung
                                 hat, daß ein Kessel mit niederem Druke und ebenen Seiten nicht mehr genug
                                 Widerstand zu leisten vermoͤge, so hat sie die Aenderung desselben bei
                                 dem Praͤfecten zu verlangen. Wenn der Kessel, dessen Festigkeit
                                 verdaͤchtig ist, wegen seiner Form eine Probe mittelst der hydraulischen
                                 Presse zulaͤßt, so hat die Commission eine Versicherungsprobe zu
                                 veranlassen, und bei derselben den Vorsiz zu fuͤhren. Diese Probe hat mit
                                 einem Druke zu geschehen, welcher jenem gleich kommt, den der Kessel aushielt,
                                 als er gestaͤmpelt wurde. In diesem Falle sowohl, als bei der ersten
                                 Probe, ist der Eigenthuͤmer des Schiffes gehalten die Presse zu liefern,
                                 und den Arbeitslohn bei dem Versuche zu bezahlen. Es ist jedoch erlaubt, daß der
                                 Eigenthuͤmer des Schiffes statt der gewoͤhnlichen Versuchspresse
                                 irgend eine Drukpumpe, wie z.B. die Speisungspumpe seiner Maschine, liefere, wenn die
                                 Anwendung derselben leicht, und die Wirkung, welche sie hervorbringt,
                                 hinreichend ist. Es ist uͤberfluͤssig zu bemerken, daß der Versuch
                                 mit jedem Kessel so oft wiederholt werden muß, als es die vollkommene Sicherheit
                                 des Dampfbothes zu erfordern scheint. Endlich haben die Aufsichtscommissionen,
                                 abgesehen von den Maßregeln, welche sie in Betreff der Kessel von zweifelhafter
                                 Festigkeit zu nehmen haben, dem Berichte uͤber einen jeden ihrer Besuche
                                 der Dampfbothe alle jene Vorschlaͤge beizufuͤgen, welche sie
                                 fuͤr einzelne Faͤlle oder fuͤr das Wohl des Dienstes
                                 nothwendig erachten sollten. Sie haben daher auch nie die ihnen zustehende
                                 Initiative und die Verantwortlichkeit aus dem Auge zu verlieren, welche ihnen
                                 ihre Functionen auflegen.
                              Paris den 27. Mai 1830.
                              Der Minister der oͤffentlichen Arbeiten. Baron Capelle.
                              Aus dem Bulletin de la
                                    Société d'encouragement 1851, Janvier. S. 83.
                              
                           
                        
                           Ueber artesische Brunnen in Frankreich.
                           Der Bulletin de la Société d'encouragement
                              Dec. 1830, S. 478. enthaͤlt den Bericht uͤber die Abhandlungen etc.,
                              welche die Gesellschaft in Folge des von ihr ausgeschriebenen Concurses auf die
                              Einfuͤhrung artesischer Brunnen erhielt. Wir theilen das Interessanteste
                              davon hier mit.
                           Hr. Fraisse aus Perpignan
                              bohrte in seiner Meierei zu Puyseg, in der Gemeinde Toulonges, einen Brunnen auf dem
                              hoͤchsten Punkte des Gutes. Das Bohren geschah durch Tagloͤhner,
                              welche von ihm selbst eingeuͤbt und geleitet wurden. Es war der erste
                              artesische Brunnen in diesem Departement: er kostete in Allem 156 Franken, ist 41
                              MeterEin Meter ist 1,28 Wiener Ellen; ein Liter 0,70 Wiener Maß. A. d. R. tief und befindet sich in mehr oder weniger dichtem Moͤrtel und Thon.
                              Das Wasser springt einen Meter uͤber der Oberflaͤche der Erde hervor;
                              man erhaͤlt in 24 Stunden davon 15,000 Liter; es ist kuͤhl, von
                              vortrefflichem Geschmak, leicht, sehr klar, loͤst die Seife vollkommen auf
                              und kocht die Huͤlsenfruͤchte sehr gut. Der Abhandlung des Hrn.
                              Fraisse waren Muster von
                              dem durchbrochenen Erdreich und die noͤthigen Zeugnisse etc. beigelegt.
                           Hr. Poittevin, von
                              Tracy-le-Mont bei Compiègne, Dpt. de
                                 l'Oise, bohrte vier artesische Brunnen, um das Reservoir seiner Manufactur
                              zu speisen, welches unzureichend war, und da es im Winter gefror, die Arbeiten
                              unterbrach. Diese vier Brunnen wurden durch Sand und Thon gebohrt. Der erste,
                              welcher in neununddreißig Tagen gebohrt wurde, ist 37 Meter tief und gibt 33,120
                              Liter Wasser in 24 Stunden: er kostete in Allem 2583 Franken. Der zweite Brunnen ist
                              25 Meter tief, wurde in vierzig Tagen gebohrt und liefert in 24 Stunden 19,440 Liter
                              Wasser; er kostete in Allem 1576 Franken. Der dritte Brunnen, von 21 Meter Tiefe,
                              wurde in zehn Tagen gebohrt, gibt in 24 Stunden 119,230 Liter Wasser und kostete
                              2538 Franken. Der vierte Brunnen endlich wurde durch die Wasserschichte, welche die
                              drei ersten speist, hindurchgebohrt und befindet sich in einer Tiefe von 45 Meter in
                              laufendem Sande, durch welchen Hr. Poittevin nicht mehr bohren konnte. Die Brunnen befinden sich in
                              geringer Entfernung von einander und die drei ersten muͤnden ohne Zweifel in
                              demselben unterirdischen Reservoir. Das Wasser springt in diesen Brunnen 26 1/2 Zoll
                              uͤber die Muͤndung der Roͤhre. Die Gesellschaft ließ sich durch
                              eines ihrer Mitglieder die Brunnen des Hrn. Poittevin untersuchen, welches die angegebenen
                              Resultate auch vollkommen bestaͤtigte. Der gluͤkliche Erfolg des Hrn.
                              Poittevin veranlaßte
                              mehrere Personen in seiner Gegend artesische Brunnen zu bohren.
                           Hr. Lecerf bohrte einen Brunnen
                              in Rouen in seiner Brauerei in der Straße Martainville. In einer Tiefe von 69 Meter
                              sprang das Wasser uͤber die Oberflaͤche des Pflasters der Straße
                              Martainville und man erhaͤlt nahe 30,000 Liter Wasser in 24 Stunden, aber nur
                              die Haͤlfte bei 0,60 Meter uͤber diesem Niveau. Das Wasser ist von
                              vorzuͤglicher Qualitaͤt. Seitdem wurde ein zweiter Brunnen in Rouen
                              gebohrt und es werden wohl bald mehrere unternommen werden, da man nun die Gewißheit
                              hat, daß dieses mit guͤnstigem Erfolg geschehen kann.
                           
                           Auch in der Gegend von Paris und an anderen Orten Frankreichs wurden solche Brunnen
                              gebohrt.Bei Nuͤrnberg und Muͤnchen wurden unter der Leitung des
                                    koͤnigl. wuͤrtemb. Bauraths Hrn. Bruckmann im verflossenen Jahre mehrere
                                    artesische Brunnen gebohrt. A. d. R.
                              
                           
                        
                           Artesische Brunnen in Italien.
                           Zu Pontedera, welchen es bisher gaͤnzlich an gesundem Trinkwasser fehlte,
                              wurde ein artesischer Brunnen gegraben, welcher diesem großen und empfindlichen
                              Mangel vollkommen abhilft. Der Brunnen ist beilaͤufig 120 Ellen tief. Das
                              Wasser erhebt sich auf eine Elle, ist sehr kuͤhl, vollkommen klar, und hat
                              bloß einen sehr leichten Eisengeschmak, der von den Roͤhren aus Eisenblech
                              herruͤhrt, durch welche das Wasser stroͤmt, und der daher, obwohl er
                              gar keinen Nachtheil bringt, bald verschwinden wird. Ein anderer Versuch zur Grabung
                              eines artesischen Brunnens ist bereits im Bolognesischen, in der Terra die Medicina
                              begonnen, ein den dortigen Einwohnern gesundes Wasser zu verschaffen. Man zweifelt
                              nicht an dem Gelingen des Unternehmens, welches einem geschikten Ingenieur
                              anvertraut ist, der bereits zwei andere artesische Brunnen grub. Eine der
                              groͤßten Schwierigkeiten ist jedoch die Roͤhren, durch welche das
                              springende Wasser laͤuft, in senkrechter Richtung zu erhalten, und ihnen eine
                              solche Staͤrke zu geben, daß sie keinen Nachtheil von den sandigen,
                              kieseligen oder anderen Substanzen erleiden, welche dieselben umgeben. (Biblioteca italiana 1830 Decembre S. 406.)
                           
                        
                           Hrn. Millet's neue Kamine.
                           Der Bulletin de la Société d'encouragement
                              1831 gibt im Januarhefte S. 69. den Bericht des Hrn. Peclet uͤber die neuen Kamine des Hrn.
                              Millet zu Paris, pasage-Saulnier N. 4., welchem auch eine
                              vollstaͤndige Zeichnung derselben beigefuͤgt ist. Die neue Erfindung
                              des Hrn. Millet bezwekt
                              vorzuͤglich den Nachtheilen abzuhelfen, welche seinen im Jahre 1828 (Bulletin de la Soc. d'encouragement 1828 S. 296.)
                              erfundenen Kaminen vorgeworfen wurden. Da uns auch diese abgeaͤnderten Kamine
                              nicht sehr vortheilhaft scheinen, und da sie vorzuͤglich unserem deutschen
                              Klima nicht entsprechen duͤrften, so verweisen wir unsere Leser einstweilen
                              bloß auf den Bericht uͤber dieselben im Bulletin,
                              welcher zwar guͤnstig ausfiel, allein durch die Erfahrung noch mehr
                              bestaͤtigt werden muß.
                           
                        
                           Bericht des Hrn. Gauttier de Claubry, im Namen des Comité der chemischen
                              Kuͤnste, uͤber die Glasapparate, welche Hr. Danger mittelst seines Loͤthrohres
                              verfertigt, und uͤber die Anwendung dieses Instrumentes zur Bearbeitung des
                              Glases und zu pyrognostischen Versuchen.
                           Der Bulletin hat bereits im Jahre 1828 S. 292. (Polytechn. Journal 1830 Jul. S. 13.) seine Aufmerksamkeit
                              dem Loͤthrohre des Hrn. Danger gewidmet, allein die mit dessen Untersuchungen beauftragte
                              Commission konnte damals, aus den wenigen Versuchen, welche mit diesem Instrumente
                              angestellt wurden, die Wichtigkeit desselben nicht ermessen. Die seither gemachten
                              Erfahrungen und hauptsaͤchlich die von Hrn. Danger in der Glasblaserei bewirkten
                              Verbesserungen veranlaßten diesen nachtraͤglichen Bericht.
                           Der Apparat des Hrn. Danger
                              besteht, wie zum Theile schon bekannt ist, aus einer Blase, welche mittelst eines
                              Pfropfes an einer Buͤchse von Holz oder Metall angebracht ist; an dem
                              vorderen Theile derselben befindet sich eine gekruͤmmte Roͤhre, welche
                              zum Einblasen von Luft in die Blase dient, und an der oberen Flaͤche ist eine
                              andere gekruͤmmte Roͤhre angebracht, welche gegen ihr Ende im
                              Durchmesser gehoͤrig abnimmt und als Schnabel dient. Die Lampe ist die
                              gewoͤhnliche, so wie auch der Docht, und die Anwendung eines Kegels von
                              Eisenblech, der ohne Loͤthung befestigt ist, und der mittelst zweier Arme,
                              die sich auf zwei Eisendraͤhten drehen, nach Belieben uͤber die Flamme
                              gebracht werden kann, wodurch die Hize der Flamme bedeutend erhoͤht, der Rauch aber merklich
                              vermindert wird. Dieser Apparat ist sehr leicht fortzubringen, und verdient daher
                              schon aus diesem einzigen Grunde den Vorzug vor dem Emaillirtische. Die
                              Roͤhren, welche zum Einblasen und zum Ausstroͤmen der Luft dienen,
                              sind mittelst Pfroͤpfen an der Buͤchse befestigt, die Hr. Danger viel vortheilhafter findet
                              als das Einreiben von Metallstuͤken, welches selten eine genaue Verschließung
                              gibt) diese Pfroͤpfe sind mit Klappen von sehr sinnreicher Einrichtung
                              versehen, und bestehen bloß aus kleinen Kegeln von Kork, die mit etwas Talg gefettet
                              sind. Hr. Danger bedient sich
                              auch eines sehr bequemen Durchschlags um die Proͤpfe zu durchbohren. Der
                              Blaͤser sizt am Rande des Tisches, an welchem die Blase befestigt ist, und
                              druͤkt diese nach Bedarf zwischen den Fuͤßen; er erhaͤlt auf
                              diese Weise eine weit groͤßere Hize, als mit dem Emaillirtische, und kann,
                              durch eine leichte Bewegung mit den Knieen, unmittelbar von einer großen Flamme zu
                              einer sehr feinen und umgekehrt, uͤbergehen, ohne daß man irgend einen jener
                              Nachtheile erleidet, welche der Emaillirtisch darbietet, wenn die Staͤrke der
                              Flamme bei demselben geaͤndert werden muß. Die Uebung, welche erforderlich
                              ist, um der Blase den noͤthigen Druk zu geben, und um die Luft einzublasen,
                              ist sehr bald erlangt. Die Kunstgriffe, welche fast alle Glasblaͤser haben,
                              und welche von diesen sorgfaͤltig geheim gehalten werden, wurden von Hrn.
                              Danger auf einige wenige
                              einfache Grundsaͤze zuruͤkgefuͤhrt, und der beste Beweis
                              fuͤr die Bereitwilligkeit, mit welcher er diese mittheilt, liegt in der
                              großen Zahl seiner Zoͤglinge in den lezten zwei Jahren. Wenigstens 400
                              Individuen lernten Alles, was sie zu wissen brauchen, um die complicirtesten
                              Apparate zu machen. 12 Unterrichtsstunden reichen hin, um alle Operationen im Detail
                              kennen zu lernen, und selbst nach 6 derselben kann man bereits den Lehrmeister
                              entbehren. Man braucht nichts als vierk leine Werkzeuge von außerordentlicher
                              Einfachheit, um dem Glase jede beliebige und selbst die complicirteste Form zu
                              geben; Jedermann kann sich mit Leichtigkeit den groͤßten Theil der
                              physikalischen und chemischen Apparate selbst machen, und man kann sagen, daß Hr.
                              Danger die Arbeit des
                              Glasblasens zur regelmaͤßigen Kunst umgewandelt habe, indem er sie einfachen
                              und sinnreichen Mitteln unterwarf. Er verfertigte mit großer Gewandtheit aus Glas
                              Druk- und Saugpumpen, eine Dampfmaschine mit allen ihren Bestandtheilen, eine
                              Luftpumpe, welche einen fuͤr viele Versuche hinreichenden, luftleeren Raum
                              hervorzubringen im Stande ist; er zeigt seinen Zoͤglingen, wie sie alle diese
                              Apparate selbst machen koͤnnen, und hat die gute Idee, dieselben aus vielen
                              einzelnen Stuͤken zu bereiten, damit man, wenn eines derselben bricht, nicht
                              das ganze Instrument neu verfertigen muß. Diese Apparate sind zwar nicht fuͤr
                              die Anwendung im Großen tauglich, allein sie sind vorzuͤglich zu
                              Demonstrationen beim Unterrichte geeignet, indem sie wegen ihrer Durchsichtigkeit
                              das Spiel aller einzelnen Theile, der Ventile, der Klappen etc. zeigen, und indem
                              sie, wegen ihrer Wohlfeilheit, auch von allen jenen Unterrichtsanstalten angeschafft
                              werden koͤnnen, welche sich wegen des schlechten Ersparungssystemes, das in
                              so manchen Laͤndern thoͤrichter Weise auf den Unterricht ausgedehnt
                              wird, die metallischen Modelle und Apparate nicht beizulegen im Stande sind. Der
                              große Vortheil bei diesen Geraͤthen besteht auch noch darin, daß der
                              Professor sie selbst verbessern, vervollkommnen, abaͤndern und ausbessern
                              kann, und zwar fast ohne alle Kosten, indem er dazu nur das Loͤthrohr und
                              einige Roͤhren braucht. Unter den Instrumenten, welche besonders
                              nuͤzlich fuͤr chemische Laboratorien werden koͤnnen, zeichnen
                              sich vorzuͤglich die Wagen aus, welche ganz aus Glas verfertigt sind, und von
                              den sauren Daͤmpfen, die sich haͤufig entwikeln und oft die
                              kostbarsten metallischen Wagen verderben, durchaus keinen Nachtheil erleiden. Die
                              Wagen des Hrn. Danger
                              koͤnnen, nach Belieben, sehr empfindlich seyn; er verfertigt deren auch, mit
                              welchen man selbst mehrere Kilogramme waͤgen kann. Besondere
                              Erwaͤhnung verdient auch eine Art von Pumpe, deren man sich zum Auswaschen
                              der Filtrums und als Heber bedienen kann, und welche den Vortheil darbietet, daß
                              nichts von den Fluͤssigkeiten, welche dem Chemiker oft so gefaͤhrlich
                              werden, in den Mund geraͤth. Man kann zwar den glaͤsernen Apparaten
                              ihre Zerbrechlichkeit vorwerfen; allein die große Leichtigkeit, mit welcher man
                              gegenwaͤrtig dieselben ausbessern oder neu verfertigen kann, machen diesen
                              Einwurf nichtig.
                           Was nun die Anwendung des Loͤthrohres des Hrn. Danger zu prognostischen Versuchen betrifft, so
                              muß die Commission, ohne ihrer fruͤher ausgesprochenen Meinung zu entsagen, daß es
                              immer besser seyn wird, wenn man seine Versuche mit dem Loͤthrohre der
                              Mineralogen zu machen weiß, doch gestehen, daß Hr. Danger sein Instrument so vortheilhaft anwendet,
                              daß er, theils durch die anhaltende Wirkung desselben, theils durch die große Hize,
                              welche er hervorbringt, pyrognostische Resultate erreicht, welche man vergebens von
                              den meisten derjenigen erwarten wuͤrde, welche das Loͤthrohr am besten
                              zu blasen verstehen, und deren Erreichung manch Mal auf diese Weise selbst ganz
                              unmoͤglich waͤre. Er erhielt eine Menge neuer prognostischer
                              Kennzeichen, und kann mittelst seines Instrumentes nicht bloß die Natur der festen
                              Bestandtheile eines gegebenen Minerales, sondern auch jene der darin enthaltenen
                              Gasarten bestimmen, und mithin eine wahre Analyse derselben machen.
                           Der Bericht der Commission schließt damit, daß sie die Anwendung des
                              Loͤthrohres des Hrn. Danger allgemein empfiehlt.
                           Im Auszuge aus dem Bulletin de la
                                 Société d'encouragement. Janvier. 1831. S. 66.
                           
                        
                           Ueber Arbeiten in Kupfer, welche mit Modeln ausgeschlagen
                              werden.
                           Hr. Amedée-Durand erstattete im Namen des Comité der
                              mechanischen Kuͤnste einen aͤußerst vortheilhaften Bericht
                              uͤber die mit Modeln ausgeschlagenen Kupferarbeiten des Hrn. Fugère zu Paris, rue des Gravilliers N. 50., welcher der Fabrik des
                              Hauses Cordier-Lalande und Comp. vorsteht. Dieser
                              Bericht findet sich im Bulletin de la Société
                                 d'encouragement 1831 Janvier S. 72.; wir geben hier bloß einen Auszug aus
                              demselben. Die Unternehmung des Hrn. Fugère, welcher durch seine Methode Arbeiten erzeugt, die den
                              getriebenen Arbeiten in Bronze vollkommen aͤhnlich sind, beruht auf einer
                              aͤhnlichen Anwendung des Verfahrens, einem Blatte eines weichen Metalles in
                              einem Model aus einem harten Metalle mittelst eines weichen Metalles, welches zum
                              Abdruͤken dient, eine bestimmte Form zu geben. Dieses, schon seit langer Zeit
                              bekannte, Verfahren wurde jedoch bloß zu Gegenstaͤnden von geringer
                              Erhabenheit und zu solchen Dingen benuͤzt, welche auf einem Grunde befestigt
                              wurden; die Producte desselben waren daher sehr beschraͤnkt. Hr. Fugère ließ die Kunst des
                              Ausschlaͤgers aus ihren engen Graͤnzen hervortreten, und gab derselben
                              eine große commercielle Wichtigkeit, indem sie nun einer noch unberechenbaren
                              Ausdehnung faͤhig ist. In dem Augenblike, wo es Hrn. Fugère gelang, mittelst Matrizen, welche
                              er geschikt und durch Loͤthungen verband, die er unmerklich zu machen wußte,
                              Rundwerke zu erhalten, welche in ihren Details Formen von einem großen Grade von
                              Erhabenheit zeigten, war alle Schwierigkeit uͤberwunden. Es blieb dann nur
                              mehr auszumitteln, ob auf diese Weise auch einzelne Verzierungen hervorgebracht
                              werden koͤnnten, welche die Kruͤmmung und Ruͤndung
                              besaͤßen, die der Geschmak und die Freiheit der Zeichnung erfordern; indem
                              Gegenstaͤnde welche in Matrizen ausgeschlagen werden, nur eine leichte
                              Kruͤmmung haben duͤrfen, um aus denselben wieder herausgenommen werden
                              zu koͤnnen. Es zeigte sich, daß auch alle Gegenstaͤnde dieser Art sich
                              auf diese Weise verfertigen lassen, indem die große Geschmeidigkeit des Metalles
                              gestattet, demselben, nachdem es aus der Matrize gekommen, alle moͤglichen
                              und beliebiger Kruͤmmungen zu geben. Unter den vielen, hoͤchst
                              gelungenen, Arbeiten dieser Art, welche dem Comité vorgelegt wurden,
                              zeichnete sich, als Beweis fuͤr obige Thatsachen, besonders eine Einsezrose
                              aus, welche durch Entfernung einiger unbedeutenden Dinge, und durch eine neue
                              Biegung ein so ganz veraͤndertes Aussehen bekam, daß man nimmer mehr geglaubt
                              haben wuͤrde, daß eine und dieselbe Matrize zwei so verschiedene Verzierungen
                              liefern koͤnne. Die Fabrikate des Hauses Cordier-Lalande und Comp. in diesem neuen Industriezweige sind
                              bereits sehr zahlreich und sehr verschieden. Gegenwaͤrtig beschaͤftigt
                              sich dasselbe vorzuͤglich mit der Fabrikation von Aufhaͤnglampen,
                              welche jenen aus Bronze sehr aͤhnlich sind; das Comité untersuchte
                              eine Reihe derselben von einem bis zu 16 Schnaͤbel; es fand sie alle sehr
                              geschikt und genau bearbeitet und sehr leicht. Die Koͤrper dieser Lampen
                              bestehen aus Messing, welches auf die gewoͤhnliche Weise mittelst der
                              Drehebank zuruͤkgetrieben ist; die Verzierungen sind daran durch ihre
                              Geschmeidigkeit mit einer außerordentlichen Genauigkeit angebracht, und
                              koͤnnen auch, obgleich sie sehr fest angemacht sind, abgenommen werden, wenn
                              sie allenfalls spaͤter vergoldet werden sollten. Da die Loͤthung an
                              den Schaften aus Kupfer besteht, so ist diese Operation sehr einfach. Die Vorsicht
                              ist so weit getrieben, daß in dem Zustande, in welchem die Lampen in den Handel
                              kommen, ein kleines, mit Zinn angeloͤthetes, Gloͤkchen die
                              Schraubenmuͤtter dekt, welche sich an der inneren Seite der Lampen befinden,
                              damit ja kein Oehl durchsikern koͤnne. Die Vortheile, welche die große
                              Leichtigkeit dieser Arbeiten in Hinsicht auf Transport und in Hinsicht ihrer
                              Anwendung in den Wohnungen gewaͤhrt; die erprobte Festigkeit der daran
                              angebrachten Verzierungen; der geringere Preis derselben, sind Vorzuͤge
                              dieser Methode, welche jedem ebenso in die Augen fallen, wie die große Abwechslung
                              in den erhaltenen Producten, und die Schnelligkeit ihrer Vollendung. Das Haus Cordier-Lalande und Comp. wird seine
                              schoͤne Sammlung von Matrizen noch bedeutend vermehren, um auch Candelabres,
                              Armleuchter, Blumenvasen, Verzierungen fuͤr die Architektur und viele andere
                              Gegenstaͤnde damit zu verfertigen. Das Comité schlug vor, dem Hrn.
                              Fugère fuͤr
                              seine sinnreiche und wichtige Unternehmung und Erfindung eine Medaille zu ertheilen.
                              Es bringt auch einen Preis in Vorschlag, welcher fuͤr ein sicheres Verfahren dem Kupfer eine, der Vergoldung
                              aͤhnliche, Farbe zu geben, zuerkannt werden soll, indem es uͤberzeugt
                              ist, daß ein solches Verfahren fuͤr den neuen, ebenbeschriebenen,
                              Industriezweig sowohl als fuͤr die Bronzefabrikation im Allgemeinen, von der
                              groͤßten Wichtigkeit und Nuͤzlichkeit seyn muͤßte.
                           
                        
                           Seidenzucht in Italien.
                           Hr. Joseph von Welz gab auf
                              einem, in Mayland erschienenen, auf beiden Seiten mit kleinen Lettern bedrukten,
                              großen Foliobogen eine statistische Uebersicht der Seidenzucht in Italien, in
                              welcher er auf einer Seite die Menge der rohen und verarbeiteten Seide angibt,
                              welche in den Jahren 1827, 28, 29 und 30 aus dem Lombardo-venezianischen
                              Reiche nach London, Lyon, Wien, nach dem uͤbrigen Deutschland, nach Rußland
                              und in die Schweiz ausgefuͤhrt wurde; waͤhrend er auf der anderen
                              Seite den Zustand der Industrie Englands in Hinsicht auf Seidenwaaren in den Jahren
                              1823–28 schildert. Er gibt dabei sehr interessante Notizen uͤber die
                              Zahl der Windhaspel, uͤber die Orte, an welchen sich dieselben befinden,
                              uͤber den Preis der Handarbeit etc. Die Biblioteca
                                 italiana gibt im Decemberhefte 1830. S. 404. folgenden Auszug aus dieser
                              Statistik.
                           Die Ausfuhr der rohen und verarbeiteten Seide aus dem Lombardo-venezianischen
                              Reiche betrug
                           
                              
                                 im J.
                                 1827
                                 3,837,982
                                 kleine
                                 Maylaͤnder
                                 Pfunde, oder
                                 1,254,227 Kilogr.
                                 
                              
                                 
                                 1828
                                 4,248,366
                                 
                                 –
                                 –
                                 1,388,337   –
                                 
                              
                                 
                                 1829
                                 4,194,215
                                 
                                 –
                                 –
                                 1,370,640   –
                                 
                              
                                 
                                 1830
                                 3,577,543
                                 
                                 –
                                 –
                                 1,169,416   –
                                 
                              
                           Die Einfuhr in England im Verlaufe von 27 Jahren betrug, diese Zeit in
                              Zeitraͤume von 9 Jahren getheilt:
                           
                              
                                 von
                                 1800 bis 1808,
                                 aus Italien
                                 3,210,692 Kilogr.
                                 
                              
                                 
                                 1809  
                                    –  1817
                                       –
                                 3,388,693   –
                                 
                              
                                 
                                 1818  
                                    –  1826
                                       –
                                 5,664,600   –
                                 
                              
                           
                              
                                 von
                                 1800 bis 1808,
                                 aus Indien, China etc.
                                 2,336,423 Kilogr.
                                 
                              
                                 
                                 1809  
                                    –  1817
                                       –
                                 3,561,662   –
                                 
                              
                                 
                                 1818  
                                    –  1826
                                       –
                                 6,445,018   –
                                 
                              
                           Nach Beruͤksichtigung des Zustandes der Seidenzeug-Fabriken in England,
                              und nach Vergleichung der daselbst uͤblichen Methoden, Titel und
                              Fabrikations-Preise mit jenen in Frankreich und Italien, zieht Hr. v. Welz den Schluß, daß die Italiaͤner aus mehreren
                              Gruͤnden im Stande sind, der rohen Seide wohlfeiler als die Englaͤnder
                              und Franzosen die erste Zurichtung zu geben. Diese Gruͤnde sind: 1) weil die
                              Italiaͤner, und besonders die Lombarden, einen oͤrtlichen Vortheil vor
                              den uͤbrigen Nationen voraus haben, indem die Errichtung der Muͤhlen
                              kein großes Capital erfordert, und die bewegende Kraft meistens ohne alle Kosten
                              durch das Wasser erhalten wird. 2) weil sie die Lokalkenntniß haben, indem sie sich
                              auf dem Lande mitten unter den Spinnern befinden, und die Seide mit Kenntniß auswaͤhlen
                              koͤnnen. 3) weil dieselben Weiber, welche zur bestimmten Zeit zum Abhaspeln
                              der Cocons verwendet werden, waͤhrend der uͤbrigen Zeit des Jahres
                              andere Seidenarbeiten verrichten. 4) weil der italiaͤnische Spinner die
                              Eigenschaften der Seide kennt, indem er von dem Orte, an welchem sie erzeugt wurde,
                              auf dieselben schließen kann, und weil, nach Hrn. v. Welz, das Geheimniß der Erzeugung einer guten Seide auf der
                              zwekmaͤßigen Lage der Spinnmuͤhle, auf der Anwendung filtrirten
                              Wassers, und auf der Genauigkeit der Spinnerei beruht, die durch Heizung mit Dampf
                              unterstuͤzt werden muß. 5) weil die frisch gesponnene Seide, welche durch das
                              Paken nicht zerknittert wurde, sich viel leichter, und mit weit geringerem Verluste
                              verarbeiten laͤßt. 6) weil die Arbeiter in Italien wohlfeiler leben, als in
                              England, weil sie maͤßig, gelehrig und haͤuslich sind, und nicht auf
                              Kosten und zur Last der Kirchspiele und des Staates leben. 7) weil der Transport der
                              verarbeiteten Seide viel weniger kostet, und mit viel weniger Gefahr verbunden ist,
                              als jener der rohen Seide. 8) endlich, weil die Italiaͤner heute zu Tage
                              nicht mehr Sclaven des Schlendrians sind, sondern an Verstand, Aufklaͤrung
                              und Einsicht mit den uͤbrigen Nationen wetteifern. – Unsere Leser
                              werden hieraus wohl selbst sehen, daß Deutschland sich dieselben Vortheile
                              fuͤr seine Seidenzucht schaffen, und daß es in vielen derselben sogar den
                              Italiaͤnern leicht den Vorrang abgewinnen kann.
                           
                        
                           Eierausfuhr aus Irland.
                           Das Dampfboth Koͤniginn Adelaide, welches neulich
                              von Derry nach Liverpool fuhr, hatte die groͤßte Quantitaͤt von Eiern
                              an Bord, von welcher wir je hoͤrten, daß sie auf einem einzigen Schiffe
                              ausgefuͤhrt wurde. Sie betrug naͤmlich nicht weniger als 51 Tonnen 15
                              Cent.; ihr Werth kann nicht weniger als 1000–1200 Pfd. Sterl. betragen! (Dublin Journal. Galign. Messenger. N. 5016.)
                           
                        
                           Nothwendigkeit von Strafen auf Mißhandlung der Thiere.
                           Waͤhrend die sogenannten civilisirten Nationen Europa's bestaͤndig
                              uͤber die Barbarei der Tuͤrken etc. sprechen und schreien, begehen
                              Mitglieder derselben ohne alle Ahndung taͤglich Grausamkeiten, welche bei den
                              Barbaren unerhoͤrt sind, oder wenigstens nicht ungestraft veruͤbt
                              werden. Der Marquis von Exeter, erzaͤhlen die Times, reiste kuͤrzlich mit solcher Eile von Stamford nach
                              Northampton, daß zwei der Postpferde unmittelbar darauf zu Grunde gingen. Seine
                              Lordschaft hatte dafuͤr weiter nichts als 45 Pfd. Sterl. an die
                              Eigenthuͤmer der Pferde zu bezahlen. Wo ist die Gesellschaft gegen
                              Grausamkeit und Hrn. Martin's Acte, rufen die Times aus!
                              (Galign. Messenger. N. 5017.)
                           
                        
                           Literatur.
                           
                              Italiaͤnische.
                              
                                 Compendio delle più interessanti regole di
                                       architettura teorico-pratiche ricavate dai migliori autori per
                                       uso ed istruzione dei giovani che si dedicano a questo studio. Del
                                       Professore architettoFrancesco Lazzari. Venezia 1830, presso Gius. Picotti. gr. 40. con 4 tavole.
                                 Memoria sopra la teoria chimica degli elettromotori
                                       voltiani semplici e composti del Dott.Stefano Marianini, professore di fisica e di matematica applicata nell' J. R. Liceo
                                       convitto di Venezia. Venezia 1829 dalla tipografia di Alvisopoli, in
                                       80.