| Titel: | Fabrikation und Zubereitung einer gewissen Art von Kohle zum Raffiniren und Reinigen des Zukers, auf welche der Maria Elisabeth Antonia Pertius, zu Paris, N. 5., Rue du Bac, am 25. December 1830 ein Patent ertheilt wurde. | 
| Fundstelle: | Band 42, Jahrgang 1831, Nr. XXII., S. 47 | 
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                        XXII.
                        Fabrikation und Zubereitung einer gewissen Art
                           von Kohle zum Raffiniren und Reinigen des Zukers, auf welche der Maria Elisabeth Antonia Pertius,
                           zu Paris, N. 5., Rue du Bac, am
                           25. December 1830 ein Patent ertheilt
                           wurde.
                        Aus dem Register of Arts. August 1831, S.
                              133.
                        Pertius, uͤber Raffiniren und Reinigen der
                           Zukers
                        
                     
                        
                           Die Absicht der Patent-Traͤgerin erhellt hinlaͤnglich aus obigem
                              kurzen Titel; die von derselben angewendeten Materialien und Zubereitungen scheinen
                              aber, wie das Register sagt, in gleichem Grade schlecht.
                              Die Materialien, die sie anwendet, sind vorzuͤglich solche thierische und
                              vegetabilische Substanzen, die mit Thon und Sand eine gute Mischung geben, wobei
                              jenen der Vorzug gegeben wird, die in groͤßter Menge und am wohlfeilsten zu
                              haben sind; dazu gehoͤren: Theer, welcher bei der Kohlengas-Bereitung
                              verdichtet wurde, Torf, Gerberabfalle, gebrauchte Lohe, Blut, Knochen, ans denen die
                              Leimsieder die Gallerte bereits ausgesotten haben, Flußsand, Hafenschlamm, Thon etc.
                              Diese werden nach ihren (wahren oder eingebildeten?) Eigenschaften in verschiedenen
                              Verhaͤltnissen mit einander gemengt, und mit einer gesaͤttigten
                              Aufloͤsung von gewoͤhnlichem Kochsalz, oder mit einer
                              Aufloͤsung irgend eines anderen erdigen alkalischen salzsauren Salzes, oder
                              in einigen Faͤllen mit verduͤnnter Salzsaͤure oder
                              Glauberssalzgeist zu einem Teige, zu Klumpen oder Kugeln geformt, wie wir es
                              naͤher angeben werden.
                           An Orten, wo man folgende Substanzen in großer Menge und wohlfeil haben kann, wendet
                              man dieselben in folgenden Verhaͤltnissen an:
                           
                           
                              
                                 250 Theile
                                 Flußsand
                                 
                              
                                   50  
                                    –
                                 Thon
                                 
                              
                                   50  
                                    –
                                 Kochsalz
                                 
                              
                                 100   –
                                 Gastheer, Zukerhefen oder Blut.
                                 
                              
                           Der Thon wird in kleine Stuͤke zerbrochen und zu einem Teige angemacht; das
                              Salz wird in so wenig Wasser als moͤglich aufgeloͤst, und mit dem
                              Sande vermischt; dann mische man den Thonteig mit dem gesalzenen Sande, und seze
                              hierauf den Theer, die Zukerhefen oder das Blut zu. Die ganze Masse wird in Kuchen
                              oder Kugeln geformt, dann getroknet, und hierauf in Gefaͤßen, wie man sie bei
                              der Bereitung der Knochenschwaͤrze hat, in Calciniroͤfen gebracht. Ist
                              das Calciniren geschehen, so wird die Kohle herausgenommen, auf einer Muͤhle
                              so fein gemahlen, als es noͤthig ist, und dann ausgewaschen, bis sie allen
                              sauren Geschmak verloren. Hiermit ist der Proceß beendigt. Die Schwarze oder Kohle,
                              die man durch denselben erhaͤlt, soll, der Patent-Traͤgerin zu
                              Folge, bei der Zukerraffinirung, sowohl naß als troken, dieselbe Wirkung
                              hervorbringen, wie die gewoͤhnliche Knochenkohle.
                           In der Naͤhe von Seehaͤfen ist der, in denselben abgesezte, Schlamm
                              vorzuziehen; in diesem Falle kann man daher folgende Substanzen in nachstehendem
                              Verhaͤltnisse anwenden:
                           
                              
                                 300 Theile
                                 Seehafen-Schlamm
                                 
                              
                                   50  
                                    –
                                 Kochsalz
                                 
                              
                                 100   –
                                 Gastheer, Blut oder Zukerhefen.
                                 
                              
                           Diese Substanzen werden mit einander vermischt (auf welche Art und Weise ist nicht
                              gesagt), in Kugeln geformt, getroknet, calcinirt, gemahlen und ausgewaschen, so wie
                              es im ersten Falle angegeben wurde. Auf diese Weise erhaͤlt man die Kohle N. 2.
                           An Orten, an welchen man sich Torf oder gebrauchte Gerberlohe in großer Menge und um
                              geringen Preis verschaffen kann, nehme man:
                           
                              
                                 300 Theile
                                 Torf oder gebrauchte Gerberlohe
                                 
                              
                                   75  
                                    –
                                 Thon
                                 
                              
                                   60  
                                    –
                                 Kochsalz
                                 
                              
                           mische dieses, mache Kugeln daraus, und trokne, calcinire,
                              reibe und wasche dieselben, wodurch man die Kohle N. 3
                              erhaͤlt.
                           In der Nachbarschaft von Knochenleimfabriken nehme man:
                           
                              
                                 100 Theile
                                 gallertlose Knochen und mische sie mit
                                 
                              
                                   10  
                                    –
                                 Theer.
                                 
                              
                           Die Knochen kann man entweder fein mahlen oder so wie grobes Schießpulver, wenn man
                              gekoͤrnte Kohle erhalten will. Ist dieß geschehen, so vollbringt man die
                              Mischung, und die uͤbrigen Operationen, mit Ausnahme des Waschens, auf die oben angegebene Weise.
                              Das Produkt gibt die Kohle N. 4.
                           Um Kohle, die bereits zum Raffiniren benuzt wurde, wieder zu beleben, nehme man:
                           100 Theile von derselben, und verseze sie mit
                             20 Theilen Kochsalz.
                           Dieß gibt, wenn man alle die fruͤher beschriebenen Operationen damit
                              durchgemacht hat, die Kohle N. 5.
                           Die als Theile bezeichneten Quantitaͤten einer jeden Substanz sind als das Gewicht in troknem Zustande zu verstehen.