| Titel: | Programm | 
| Fundstelle: | Band 42, Jahrgang 1831, Nr. XXV., S. 54 | 
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                        XXV.
                        
                           
                              Programm
                              
                           
                        der von der Société
                              d'encouragement pour I'Industrie nationale in der General-Sizung
                           vom 29. December 1830 fuͤr die Jahre 1831, 32, 33 und 35 ausgeschriebenen
                           Preise.
                        Programm der von der Société d'encouragement
                           ausgeschriebenen Preise
                        
                     
                        
                           Preise fuͤr das Jahr 1832.
                           
                              Mechanische Kuͤnste.
                              (Fortsezung und Beschluß von Bd.
                                 XLI. S. 465.)
                              21) Preis von 12,000 Franken
                                    fuͤr Maschinen zum Hecheln des Flachses.
                              (Wie im polytechn. Journ. Bd. XXXIX. S.
                                    326.)
                              22) Preis von 6000 Franken auf Anwendung der hydraulischen
                                    Kreisel (turbines hydrauliques) und der Raͤder mit krummen Blaͤttchen des
                                    Belidor (roues à palettes courbes
                                    de Bélidor) im Großen bei
                                    Werkstaͤtten und Fabriken.
                              (Das Programm ist genau wie jenes im polytechnischen Journale, Bd. XIX, S. 200; nur ist der Termin zur
                                 Einsendung bis auf den 1. Julius 1832 verlaͤngert, und unter den
                                 Bedingungen Folgendes abgeaͤndert. Wo es S. 202 hieß: die Gesellschaft
                                 verlangt ferner etc., heißt es jezt: „die Gesellschaft verlangt, daß
                                    die hydraulischen Kreisel, die zur Preisbewerbung eingeschikt werden,
                                    welches auch immer die Bewegkraft seyn mag, deren Elemente der Fall und das
                                    Volumen des verbrauchten Wassers sind, eine Wirkung geben, die sich jener
                                    naͤhert, welche man mit derselben Kraft durch Eimerraͤder oder
                                    sogenannte roues de coté erhaͤlt.
                                    Die Gesellschaft verlangt ferner, daß sich eines der vorgelegten
                                    Raͤder mit irgend einer Schnelligkeit unter dem Wasser bewegen
                                    koͤnne, und daß es gegen die Wirkungen der Kaͤlte, der
                                    Veraͤnderungen des Wasserstandes und anderer, mehr oder weniger
                                    großen, Nachtheile geschuͤzt sey.)
                              23) 5 Preise (von 2000, 4000, 3000, 2000 und 2500 Franken) fuͤr
                                    Fabrikation von Roͤhren zu Wasserleitungen.
                              (Das Programm gibt hier woͤrtlich die interessante Abhandlung mit den
                                 Abbildungen, welche sich bereits im Polytechn. Journale Bd. XXVIII. S. 56 befindet, mit sehr
                                 wenigen Abaͤnderungen, die wir hier beifuͤgen. Die Roͤhren
                                 muͤssen vor dem ersten Julius 1832 eingesendet werden. Alle Rohren
                                 muͤssen 2 Meter lang seyn und 0,33 Meter im Lichten haben; sie werden,
                                 zwei und zwei nach dem, von dem Preisbewerber angenommenen, Systeme mit einander
                                 verbunden, einem inneren Druke von 10 Atmosphaͤren, der als Basis
                                 fuͤr die Wasserleitung zu Paris angenommen wurde, ausgesezt.
                                 Waͤhrend dieses Versuches werden die Enden noch durch ein anderes Mittel,
                                 als durch ihre eigentliche Verbindung, zusammengehalten werden, damit der innere
                                 Druk seine ganze Wirkung, welche sowohl diese Verbindung, als jede andere, an
                                 jeder einzelnen Roͤhre allenfalls befindliche, Zusammenfuͤgung
                                 aufheben konnte, beibehalte. Die Gesellschaft verlangt, daß die, von den
                                 Preisbewerbern vorgelegten, Roͤhrensysteme zu einer Wasserleitung von
                                 wenigstens 30 Meter Laͤnge und 15 bis 25 Centimeter im Lichten mit
                                 Vortheil angewendet wurden, und daß die Kosten derselben nicht hoͤher
                                 kamen, als die gewoͤhnlichen Kosten solcher Unternehmungen. Diese lezte
                                 Bedingung ist jedoch fuͤr den 5ten Preis nicht durchaus
                                 vorgeschrieben.)
                              S. 66 ist zuzusezen: 10) Roͤhren aus
                                    Hanfgeweben. Von jenen, die einen Durchmesser von 0,054 Meter haben,
                                 kostet der Meter 4 1/2, Frank; von jenen, deren Durchmesser 0,041 Meter
                                 betraͤgt, kostet der Meter 3 Franken.
                              24) Preis von 3000 Franken fuͤr die Anwendung der
                                    Eisenbahnen auf die gewoͤhnlichen Straßen mit unregelmaͤßigen
                                    Nivellirungen.
                              (Die Eisenbahnen, die vor 50 Jahren zuerst am Creusot bei Montcenis angewendet
                                 wurden, haben in neuerer Zeit in England, wie allgemein bekannt ist, eine
                                 außerordentliche Vervollkommnung und Ausdehnung erhalten. Die Vortheile der
                                 Eisenbahnen vor den Kanaͤlen, welche das Programm angibt, sind so
                                 bekannt, daß wir sie nicht anzufuͤhren brauchen. Seit der Erfindung
                                 derselben haben in Frankreich drei Compagnien in einer Streke von mehr als 40
                                 Meilen Eisenbahnen in der Hoffnung errichtet, bei denselben eine Dividende von
                                 mehr als 10 Procent zu erhalten, und mehrere neue Vorschlaͤge wurden der
                                 Regierung von anderen Compagnien gemacht. Bis jezt wurden jedoch die Eisenbahnen
                                 nur fuͤr regelmaͤßige Abhaͤnge und gewisse
                                 Localitaͤten vorgeschlagen, und viele, viele Gegenden entbehren der
                                 Wohlthat eines wohlfeilen Transportmittels, so daß sie unter der Masse der
                                 Producte ihres Bodens und ihrer Industrie erdruͤkt werden, indem sie
                                 wegen der Kostspieligkeit des Transportes auf den fernen Maͤrkten nicht
                                 in Concurrenz treten koͤnnen. Waͤre das System der Eisenbahnen
                                 allgemeiner anwendbar, so ließe sich diesem großen Nachtheile leicht abhelfen. Hr. Brard errichtete auf dem Rande einer
                                 gewoͤhnlichen Straße eine Eisenbahn mit Kosten, welche weit unter jenen
                                 der bisher ausgefuͤhrten Eisenbahnen stehen, indem er durch die bereits
                                 errichtete Straße die Arbeiten des Terrassirens etc. ersparte. Um den Zwek der
                                 Gesellschaft zu erreichen, wuͤrde es sich darum handeln, diese Idee auch
                                 an anderen Orten auszufuͤhren, aber auch, ohne Veraͤnderung der
                                 Nivellirung, die Hindernisse zu uͤberwinden, welche die verschiedenen
                                 Abhaͤnge unserer Straßen nothwendig mit sich fuͤhren.
                              Die gegenwaͤrtig errichteten Eisenbahnen erfordern Terrassirungen,
                                 Durchstiche, verschiedene Kunstwerke, und dazu sind so große Capitalien
                                 nothwendig, daß die Wohlthat derselben bedeutend vermindert wird, und daß ihre
                                 Anwendung nur unter gewissen Local-Verhaͤltnissen Statt finden
                                 kann. Der Preis dieser Arbeiten betraͤgt bei den gegenwaͤrtigen
                                 Eisenbahnen 11/12 der Kosten der eigentlichen Eisenbahnen und ihrer Legung.
                              Eisenbahnen, welche ohne weitere Vorbereitungen an dem Rande einer großen Straße
                                 gelegt werden, muͤssen mit Ausgleichung der Umstaͤnde das
                                 Fortschaffen in demselben Verhaͤltnisse erleichtern, in welchem es die
                                 gegenwaͤrtigen Eisenbahnen im Vergleiche mit ebenen Wegen erleichtern.
                                 Die, wegen der Ungleichheit des Terrains mehr verschiedenartige, Benuzung von
                                 Kraͤften macht verschiedene Veraͤnderungen an dem
                                 Bespannungssysteme und die Beseitigung mehrerer Hindernisse noͤthig. Die
                                 Mittel, mit welchen alles dieses geschehen kann, bilden den Gegenstand der
                                 Aufgabe.
                              Die Gesellschaft wuͤnscht, daß die Eisenbahnen auf alle Straßen
                                 Frankreichs angewendet werden koͤnnen, welches auch immer ihre
                                 Nivellirung seyn mag; sie eroͤffnet daher einen Preis von 3000 Frank. zu
                                 Gunsten desjenigen, der durch Arbeiten, Berechnungen und Versuche die
                                 Eisenbahnen auf verschiedene Richtungen und Abhaͤnge, wie sie an unseren
                                 gewoͤhnlichen Straßen vorkommen, angewendet haben wird. Die Abhandlungen
                                 muͤssen vor dem 1. Jul. 1832 eingesendet werden.)
                              
                           
                              Chemische Kuͤnste.
                              25) Preis von 3000 Franken
                                    fuͤr Fabrikation von Flaschen fuͤr schaͤumende
                                    Weine.
                              (Seit langer Zeit beklagen sich die Fabrikanten schaͤumender Weine
                                 uͤber den Verlust, den sie jaͤhrlich an dem Zerspringen der
                                 Flaschen erleiden, und der oft 20 Procent und zuweilen sogar 50 Procent von der
                                 Gesammtzahl der Flaschen betraͤgt. Die Versuche mit Collardeau's Maschine bewiesen, daß die besten im Handel vorkommenden
                                 Weinflaschen im Allgemeinen einem Druke von 12 Atmosphaͤren Widerstand
                                 leisten; allein die Erfahrung der Handelsleute zeigte, daß dieser Widerstand
                                 nicht ausreiche, und daß die besten kaͤuflichen Flaschen dem Druke des Gases
                                 nicht zu widerstehen vermoͤgen, welches sich bei der Gaͤhrung des
                                 schaͤumenden Weines in geschlossenen Gefaͤßen entwikelt.
                              Untersucht man diese Flaschen, so wird man finden, daß das Glas am Halse diker,
                                 am Boden noch diker, am Bauche hingegen kaum einen Millimeter dik ist. Diese
                                 Ungleichheit der Dike ist ein wesentlicher Fehler, der sich mit dem
                                 unvollkommenen Ausgluͤhen oder mit einer schlechten Verglasung
                                 vergleichen laͤßt. Die schlecht ausgegluͤhten Flaschen brechen
                                 meistens am Boden, und widerstehen kaum 2–3 Atmosphaͤren. D' Arcet und Hachette fanden
                                 unter den Flaschen, welche sie mit Collardeau's
                                 Maschine pruͤften, einige, die einem Druke von 18–20
                                 Atmosphaͤren widerstanden, und dann am Bauche sprangen; an diesen
                                 Flaschen betrug die Dike des Glases am Bauche nicht weniger als 2 Millimeter, so
                                 daß es scheint, daß eine groͤßere Dike des Bauches viel zur
                                 Staͤrke der Flasche beitragen duͤrfte.
                              Die Gesellschaft sezt einen Preis von 3000 Franken fuͤr denjenigen
                                 Glasfabrikanten aus, der in drei auf einander folgenden Jahren den, mit
                                 schaͤumenden Weinen handelnden, Weinhaͤndlern 5000 Flaschen
                                 geliefert baden wird, unter denen 1) die Zahl der zersprungenen nicht
                                 uͤber 5 Procent steigt; deren Preis 2) den alten Preis nicht um den
                                 vierten Theil uͤbersteige; 3) deren Inhalt, wie an den
                                 gewoͤhnlichen Flaschen, wenigstens 8/10 Liter, und an denen das mittlere
                                 Gewicht des Glases 830 Grammen betraͤgt; 4) an denen die Form des Halses,
                                 Bodens und Bauches regelmaͤßig, und in Hinsicht auf die Achse symmetrisch
                                 sind. Das Fuͤllen der Bouteillen und das Zerspringen muß durch amtliche
                                 Zeugnisse bestaͤtigt werden; das Verfahren bei der Fabrikation ist
                                 gleichfalls zu beschreiben, damit es im Bulletin
                                 eingeruͤkt werden koͤnne, wenn man dasselbe fuͤr
                                 noͤthig haͤlt. Alles muß bis zum 1. Julius eingesendet
                                 werden.)
                              26) Preis von 6000 Franken fuͤr Ersezung des
                                    Roͤstens des Hanfes und Flachses durch bessere
                                    Verfahrungsarten.
                              (Wie im polytechn. Journ. Bd. XXXIX. S.
                                    325.)
                              27) 3 Preise fuͤr die Verfertigung von metallischen
                                    Ruͤstungen und Amianth-Geweben, um gegen die Wirkung der
                                    Flammen zu schuͤzen, und fuͤr ein Verfahren, wodurch die
                                    organischen Gewebe unverbrennlich gemacht werden.
                              (Die, von dem Cavaliere Aldini angewendeten,
                                 Ruͤstungen aus Metallgeweben, um die Pompiers bei Feuersbruͤnsten
                                 zu schuͤzen, konnten bisher wegen ihrer Schwere, wegen der
                                 Stoͤrung der Bewegungen des Koͤrpers, die sie bewirken, und wegen
                                 verschiedener anderer Nachtheile, noch immer nicht allgemein und mit Vortheil
                                 angewendet werden. Die Gesellschaft sezt daher einen Preis
                                    von 1500 Franken fuͤr denjenigen aus, der die
                                 nuͤtzlichsten Verbesserungen an diesen Apparaten anbringt, wobei
                                 vollkommene Sicherstellung des Koͤrpers, Leichtigkeit und
                                 ungestoͤrte Bewegung die wesentlichen Bedingungen sind. Uebrigens
                                 schreibt die Gesellschaft keine Form und keine besondere Einrichtung der
                                 Apparate vor, von welchen ihr ein vollstaͤndiges Modell, mit der
                                 Beschreibung des Verfahrens bei der Verfertigung desselben, vor dem 1. Julius
                                 eingesendet werden muß.
                              Aus dem Amianthe erhielt man bisher nur grobe Faͤden, und daher schwere
                                 und dike Gewebe; die Gesellschaft bestimmt deßhalb einen Preis von 1200 Franken fuͤr den Erfinder des besten Verfahrens
                                 zum Spinnen und Weben des Amianthes, wobei ihm die groͤßte Feinheit, und
                                 so viel als moͤglich auch das Markige gegeben werden muͤßte. Die
                                 Preisbewerber muͤssen das Verfahren, welches sie anwendeten, um den
                                 Amianth in duͤnne Faden zu verwandeln, genau angeben; sie muͤssen
                                 ferner angeben, woher man den besten Amianth bezieht, wobei die Gesellschaft
                                 bemerkt, daß man aus Corsica sehr langen und seidenartigen Amianth, und aus dem
                                 Tarentesischen und aus dem Roussillon ziemlich große Quantitaͤten
                                 erhalten koͤnne. Ließe sich Amianth-Pappendekel statt des
                                 Metallgewebes anwenden, so muͤssen die Preisbewerber demselben die
                                 noͤthigen Eigenschaften geben, und die Bereitungsart beschreiben. Sie
                                 muͤssen der Gesellschaft ferner ein Stuͤk Amianth-Gewebe
                                 einsenden, welches groß genug ist, um daraus ein Kleid zu verfertigen.
                              Die organischen Substanzen werden, wenn man sie mit Salzmassen uͤberzieht
                                 und trankt, mehr oder weniger unverbrennlich; man wendete hierzu Alaun, Borax
                                 und phosphorsaures Ammonium an; lezteres gaͤbe gute Resultate, wenn die
                                 Zeuge, die damit uͤberzogen sind, nicht das Wasser aus der Luft so gierig
                                 anzoͤgen. In neuerer Zeit brachte man das Potaschen-Silicat zu
                                 diesem Behufe in Vorschlag; dieses scheint auch wirklich große Vortheile
                                 darzubieten; allein die Art und Weise, wie dasselbe bisher angewendet wurde,
                                 laͤßt immer noch sehr Vieles zu wuͤnschen uͤbrig. Die
                                 Gesellschaft hat aus diesem Grunde beschlossen, einen Preis von 1500 Franken fuͤr denjenigen auszuschreiben, der das
                                 beste Verfahren angibt, um organische Substanzen unverbrennlich zu machen. Sie
                                 beabsichtigt hierbei zwar vorzuͤglich, ein Schuzmittel fuͤr die
                                 wollenen Kleider der Pompiers gegen die Flammen zu erhalten; allein sie
                                 verlangt, daß die Preisbewerber sich auch in Hinsicht auf die Sicherung des
                                 Holzes mit dieser Frage beschaͤftigen. Alle unverbrennlich gemachten
                                 Substanzen duͤrfen dadurch nicht mehr hygroskopisch werden, als sie es an und
                                 fuͤr sich sind, und duͤrfen, wenn es Gewebe sind, ihre
                                 Geschmeidigkeit nicht verlieren. Von allen muͤssen Muster eingesendet
                                 werden.
                              Die Abhandlungen des Cavaliere Aldini und der HHrn.
                                 Gay-Lussac und Fuchs, auf welche das Programm verweist, befinden sich auch im
                                 polytechnischen Journale.)
                              
                           
                              Oekonomische Kuͤnste.
                              28) Preis von 3000 Franken fuͤr Fabrikation von
                                    Gefaͤßen, in welchen sich Nahrungsmittel durch mehrere Jahre
                                    aufbewahren lassen.
                              (Vergl. hieruͤber polytechn. Journal Bd.
                                    VII. S. 241; jezt heißt aber das Programm ganz anders. Wir geben es im
                                 Auszuge.
                              Hr. Appert benuzte die Bemerkung der Gesellschaft, daß
                                 seine Methode Nahrungsmittel laͤngere Zeit aufzubewahren, so lange nicht
                                 allgemeiner anwendbar werden koͤnne, als er die hierzu bestimmten
                                 Gefaͤße nicht groͤßer und dauerhafter mache. Er verfertigte daher
                                 statt der glaͤsernen Gefaͤße, die er fruͤher verwendete,
                                 Gefaͤße aus verzinntem Eisenbleche, deren Groͤße er verschieden
                                 abaͤnderte, und so weit ausdehnte, als sie an 20 Kilogrammen fassen
                                 konnten. Dessen ungeachtet schifft man noch immer bloß fuͤr Kranke, oder
                                 fuͤr Faͤlle, in welchen die anderen Vorraͤthe ausgingen
                                 oder verdarben, solche Appert'sche
                                 Nahrungsbehaͤlter ein, obschon deren großer Vortheil fuͤr die
                                 Gesundheit der Seefahrer erwiesen sind. Die Ursachen dieses beschraͤnkten
                                 Verbrauches scheinen darin zu liegen, daß es 1) sehr schwer ist sich zu
                                 uͤberzeugen, daß die Buͤchsen aus Eisenblech gut verfertigt sind
                                 und keinen Fehler haben. Das Blech ist naͤmlich oft sproͤde,
                                 bruͤchig, schlecht geglaͤttet und voll Risse; das Puzen geschieht
                                 fast immer unvollkommen, so daß fehlerhafte Stellen zuruͤkbleiben, und
                                 die Verzinnung verfielt alle diese Fehler, so daß man dieselben nicht entdekt,
                                 und ihnen daher auch nicht abhelfen kann.
                              2) daß nur die guten Gefaͤße die Nahrungsmittel mehrere Jahre lang
                                 vollkommen gut erhalten, waͤhrend die schlechten der Luft Zutritt
                                 gestatten, so daß eine Zersezung und Verderbniß Statt hat, wodurch der Preis der
                                 gut gebliebenen Gefaͤße bedeutend erhoͤht wird.
                              3) daß diese Gefaͤße nur ein einziges Mal gebraucht werden koͤnnen,
                                 weil man den Dekel zerbrechen muß, um die Nahrungsmittel herausnehmen zu
                                 koͤnnen.
                              Wer diese Hindernisse fuͤr die weitere Verbreitung des Verfahrens Apperts heben, und dauerhafte Gefaͤße
                                 erfaͤnde, die sich luftdicht verschließen ließen, wuͤrde der
                                 haͤuslichen Oekonomie und der Menschheit außerordentliche Dienste
                                 erweisen; denn die Marine koͤnnte sich hinreichend mit gesunden
                                 Nahrungsmitteln versehen, und Reiche, welche auf dem Lande wohnen,
                                 koͤnnten sich aus den Staͤdten gute und ausgezeichnete Kost
                                 kommen, oder Lekerbissen aufbewahren lassen, die sonst bloß zu gewissen
                                 Jahreszeiten zu haben sind.
                              Die Gesellschaft erkennt daher in der allgemeinen Sizung des 2ten Semesters 1832
                                 demjenigen einen Preis von 3000 Franken zu, der folgende Bedingungen
                                 erfuͤllt:
                              
                                 1) Die Gefaͤße muͤssen aus verzinntem
                                    gehaͤmmerten Eisen, oder aus irgend einem anderen Metalle oder aus
                                    einer Legirung bestehen, die der Gesundheit so wenig schadet wie das Eisen;
                                    sie muͤssen verschiedene Groͤße haben, so daß sie von 2 bis 20
                                    Kilogrammen Nahrungsmittel fassen koͤnnen.
                                 2) Die Gefaͤße muͤssen einen Dekel haben, der
                                    groß genug ist, um Fleisch von einer gewissen Groͤße hinein und
                                    heraus bringen zu koͤnnen.
                                 3) Die Dekel muͤssen zugeloͤthet oder so
                                    verkittet seyn, daß sie so wenig Luft eindringen lassen, als der
                                    uͤbrige Theil des Gefaͤßes. Die Kitte oder Loͤthungen
                                    duͤrfen, wenn man die Gefaͤße in kochendes Wasser bringt,
                                    nicht davon angegriffen oder veraͤndert werden; doch muͤssen
                                    sie einer hoͤheren Temperatur nachgeben, damit man sie, ohne den
                                    Dekel oder das Gefaͤß zu beschaͤdigen, oͤffnen
                                    kann.
                                 4) Die Preisbewerber muͤssen der Gesellschaft 12
                                    Stuͤke ihrer Gefaͤße von verschiedener Groͤße
                                    einsenden, um damit Versuche anstellen zu koͤnnen; 11 davon werden
                                    eingeschifft; das 12te wird von ihnen selbst bis auf den vierten Theil mit
                                    Wasser gefuͤllt, und dann zugeloͤthet oder verkittet. Nach
                                    Beendigung der Versuche erhalten sie die Gefaͤße
                                    zuruͤk.
                                 5) Sie muͤssen diese Modelle mit einer beschreibenden
                                    Abhandlung uͤber die Natur der Gefaͤße und der angewendeten
                                    Kitte oder Loͤthungen vor dem 1. November 1831 einsenden, damit die
                                    Gesellschaft bis zum Julius 1832 Versuche damit anstellen kann.
                                 
                              Den Preis erhaͤlt jener Concurrent, der die vollkommensten Proben
                                 einsendet. Die Gefaͤße, welche aus einem festen Metalle bestehen, und
                                 oͤfer angewendet werden koͤnnen, werden, wenn sie auch drei Mal so
                                 viel kosten, als jene aus verzinntem Eisenbleche, doch noch wohlfeiler seyn, als
                                 diese, da sie sich oͤfter gebrauchen lassen. Unter gleichen
                                 Umstaͤnden werden jedoch die wohlfeilsten den Vorzug haben.)
                              
                           
                              
                              Akerbau.
                              29) Preis von 1500 Franken fuͤr Anpflanzung von
                                    Papier-Maulbeerbaͤumen.
                              (Die Chinesen verfertigen ihr vortreffliches Papier aus dem Bambus und das beste
                                 aus dem Papier-Maulbeerbaume (Broussnetia
                                    papyrifera), der in den meisten Gegenden Frankreichs sehr gut gedeiht.
                                 Selbst um Paris ist dieser Baum schon so acclimatisirt, daß er die
                                 haͤrtesten Winter vertragt; er waͤchst sehr schnell, und treibt
                                 von der Wurzel aus Schoͤßlinge, so daß er leicht in Schlagen gezogen
                                 werden kann. Er soll mit jedem Boden zufrieden seyn; wahrscheinlich ist ihm aber
                                 ein leichter und feuchter Boden am zutraͤglichsten. Da die jungen Triebe
                                 das schoͤnste Papier geben, so soll man ihn so wie die Weiden ziehen, wie
                                 es auch in Japan geschieht. Kann die Anpflanzung in der Naͤhe von
                                 Papierfabriken geschehen, so wird es wohl am vortheilhaftesten seyn.
                              Die Gesellschaft wird in der 2ten Sizung des 2ten Semesters des Jahres 1832
                                 demjenigen einen Preis von 1500 Franken zuerkennen, welcher die groͤßte
                                 Pflanzung mit dem besten Erfolge angelegt haben wird. Die Pflanzung muß
                                 wenigstens eine halbe Hectare betragen, und die Baumchen muͤssen
                                 hoͤchstens einen Meter von einander entfernt seyn, so daß sich wenigstens
                                 5000 Stuͤke auf einer halben Hectare befinden. Sie muͤssen beim
                                 Pflanzen 2 Jahre alt seyn, und sich in gutem gedeihlichen Zustande befinden. Die
                                 Zeugnisse hieruͤber muͤssen vor dem 1. September 1832 eingesendet
                                 werden. Uebrigens wird die Gesellschaft auch noch goldene und silberne Medaillen
                                 unter diejenigen vertheilen, welche die schoͤnsten und staͤrksten
                                 Pflanzungen angelegt haben.Wir gaben dieses Programm nur in gedraͤngtem Auszuge, da in
                                       Deutschland die Cultur dieses Baumes an wenigen Orten mit Vortheil
                                       gelingen wird. Die edlen Ungarn koͤnnten aber bei ihrem
                                       herrlichen Klima, und ihrem Ueberflusse an unbebauten Boden, leicht
                                       Versuche mit der Cultur dieses Baumes machen, die gewiß nicht
                                       fehlschlagen duͤrfte. A. d. Ue.)
                              30) 4 Preise, jeder zu 500 Franken, fuͤr den Anbau
                                    der Foͤhre (Pinus sylvestris
                                 L.), der schottischen
                                    Foͤhre (Pinus rubra Mill.),
                                 der corsicanischen Foͤhre (Pinus Laricio Lam.) und der Lerche (Pinus Larix
                                 L.)
                              (Die Gesellschaft faͤhrt fort in ihrem Bestreben Frankreich wieder die
                                 Waͤlder zu geben, die es fruͤher besaß, und durch
                                 nuzwekmaͤßige und schlechte Forstwirthschaft verlor. Das Programm
                                 enthaͤlt eine weitlaͤufige Auseinandersezung der Vortheile der
                                 Bepflanzung der Sandwuͤsten und des Kreidebodens einiger Gegenden
                                 Frankreichs mit
                                 verschiedenen Foͤhren, welche ebensowenig etwas Neues lehrt, als die
                                 angegebene Charakteristik obiger 4 Nadelhoͤlzer; wir uͤbergehen
                                 sie daher. Eben so uͤbergehen wir die Preisbedingungen, da alle
                                 Pflanzungen in Frankreich geschehen seyn, und wenigstens ein Alter von 3, und
                                 hoͤchstens ein Alter von 6 Jahren haben muͤssen. Unseren
                                 Forstmaͤnnern, die etwas zur Foͤrderung ihres Wissens und der
                                 Forstwissenschaft thun wollen, empfehlen wir aber sowohl dieses Programm, als
                                 die neue Ausgabe von Duhamel's
                                 Traité des arbres et arbustes, Delamarre's
                                 Traité de la culture des pins à grandes
                                    dimensions und Baudrillart's
                                 Dictionnaire général des
                                    forêts, auf welche das Programm verweist, zur Nachlese.)
                              
                           
                        
                           Preise, welche auf das Jahr 1832 verschoben
                                 wurden.
                           
                              Mechanische Kuͤnste.
                              31) Preis von 2000 Franken auf Erzeugung von Ziegeln aller
                                    Art mit Maschinen.
                              (Das Programm lautet woͤrtlich wie jenes im polytechn. Journale Bd. XXI. S. 83, nur sind folgende
                                 Bedingungen beigefuͤgt. Die Preiswerber muͤssen der Gesellschaft
                                 vor dem 1. Julius 1831 einsenden:
                              I. Die Beschreibung der Bearbeitung der Erden, in welcher enthalten seyn
                                 muͤssen: 1) Die Plane, Aufrisse, Durchschnitte, Profile der Anstalt nach
                                 einem Maßstabe von einem Centimeter fuͤr einen Meter; dieselben
                                 Zeichnungen der Maschine, welche die Wender (tournans), die Mahlsteine, die Walzen, die Messer, die Model etc. in
                                 Bewegung sezt, nach einem Maßstabe von 4 Centimeter fuͤr einen Meter; die
                                 Angabe der Kraft der Maschine, die Details ihrer Einrichtung, die Kosten ihrer
                                 ersten Anschaffung und jene ihrer jaͤhrlichen Unterhaltung. 2) Die
                                 Beschreibung des mechanischen Verfahrens bei der Zubereitung der Erde, bei dem
                                 Treten, Modeln, Pressen und Glatten derselben, so wie die Beschreibung des
                                 Transportes der verschiedenen Ziegel, er mag mit den Haͤnden oder mit
                                 Maschinen geschehen. 3) Das Aufschichten der verfertigten Stuͤke auf dem
                                 Trokenboden, das Troknen, das nochmalige Glaͤtten (rebattage); und die Beschreibung der, bei jeder dieser Arbeiten
                                 noͤthigen Werkzeuge und Instrumente. 4) Die Menge jeder Art von Ziegeln,
                                 welche im Verhaͤltnisse zur Zahl der Arbeiter, des Tages fabricirt wird;
                                 so wie die Eintheilung und Bezahlung der Arbeiter. II. Die Beschreibung des
                                 Ofens und des Brennens, in welcher wieder enthalten seyn muͤssen: 1) Die
                                 Plane, Aufrisse, Durchschnitte und Profile des Brennofens nach einem Maßstabe
                                 von 5 Centimetern;   die Angabe der, zu seinem Baue verwendeten
                                 Materialien, und
                                 zwar sowohl zum Brennen mit Steinkohlen, als zum Brennen mit Torf und Holz. 2)
                                 Das Einrichten oder Einschießen der verschiedenen Ziegel in den Ofen, und die
                                 Zahl der Taufende, welche eingeschossen werden koͤnnen. 3) Die Art des
                                 Brennmateriales, dessen Preis nach dem Kubikmeter oder nach dem Decastere, und
                                 die Menge desselben, welche zu jedem Brande noͤthig ist. 4) Die Leitung
                                 des Feuers, dessen Dauer, die Zufaͤlle, welche das Brennen
                                 verzoͤgern, die Ursachen derselben, und die Mittel, wie denselben
                                 vorgebaut oder abgeholfen werden kann. 5) Das trokene oder nasse Glasiren der
                                 Ziegel und Platten; die Substanzen, welche zu den verschiedenen Glasuren
                                 genommen werden, und die Art der Zubereitung derselben. III. Die Preise der
                                 glasirten und unglasirten Mauerziegel, Dachziegel und Platten, welche niedriger
                                 als die Preise der gewoͤhnlichen Ziegel seyn muͤssen.
                              
                           
                              Chemische Kuͤnste.
                              32) Preis von 6000 Franken fuͤr Verbesserung von
                                    Eisengußwerken.
                              (Genau wie im polytechn. Journ. Bd. XXIII. S.
                                    375.)
                              
                           
                              Akerbau.
                              33) 2 Preise, einer von 3000, und einer von 1500 Franken,
                                    fuͤr eine vollstaͤndige Beschreibung der besten Zweige der
                                    Fabrik-Industrie, welche von Landleuten betrieben werden, oder
                                    betrieben werden koͤnnen.
                              (Wie im polytechn. Journale Bd. XVI. S.
                                    106.)
                              
                           
                        
                           Preise, die auf das Jahr 1833 verschoben wurden.
                           
                              Akerbau.
                              34) 2 Preise, einer zu 3000 und einer zu 1500 Franken,
                                    fuͤr Bepflanzung abschuͤssiger Gruͤnde.
                              (Wie im polytechn. Journale Bd. VII. S.
                                    250 und Bd. XIII. S. 129.)
                              
                           
                        
                           Preise, welche auf das Jahr 1835 verschoben
                                 wurden.
                           35) Preis von 1500 Franken fuͤr Bestimmung der Wirkung
                                 des Kalkes als Duͤnger.
                           (Wie im polytechn. Journale Bd. XVI. S. 109;
                              nur ist am Ende noch beigefuͤgt: Um Anspruch auf den Preis zu haben,
                              muͤssen die
                              Versuche vergleichsweise gemacht werden; d.h. das Feld, welches zu denselben
                              bestimmt ist, muß an allen Stellen so viel als moͤglich von gleicher
                              Beschaffenheit und Guͤte seyn, und muß in zwei gleiche Theile getheilt
                              werden, wovon der eine mit fettem und der andere mit magerem, oder mit
                              geloͤschtem Kalke geduͤngt wird. Die Erden muͤssen auf gleichen
                              Theilen gleich seyn, und dieselben Zubereitungen erhalten. Dieser Versuch muß, so
                              viel als moͤglich, durch mehrere Jahre, und an verschiedenen Fruͤchten
                              fortgesezt werden, um die Wirkung des Kalkes waͤhrend einer Reihe von Jahren
                              kennen zu lernen. Ist es nicht moͤglich, daß man einen Theil des Feldes mit
                              fettem, den anderen mit magerem, oder einen Theil mit ungeloͤschtem, den
                              anderen mit geloͤschtem Kalke duͤngen kann, so muß die eine
                              Haͤlfte wenigstens auf die gewoͤhnliche Weise bebaut werden, um immer
                              ein Mittel zum Vergleichen an der Hand zu haben. Die Abhandlung muß ebenfalls die
                              Details der, durch die verschiedenen Operationen veranlaßten Kosten, im Vergleiche
                              mit einander, so wie die Details des Ertrages enthalten. Endlich muß man Analysen
                              des angewendeten Kalkes und des Bodens, auf welchem die Versuche gemacht wurden, so
                              wie die Muster der Kalksteine, aus welchen der Kalk gebrannt wurde, einsenden.
                           Die Gesellschaft behaͤlt sich vor unter diejenigen Landwirthe, die nur
                              einzelne Theile der Frage loͤsten, Medaillen zu vertheilen.
                           ––––––––––
                           Die allgemeinen Bedingungen sind dieselben, wie die, die in den fruͤheren
                              Programmen angegeben wurden. Alles was zur Preisbewerbung gehoͤrt, muß vor
                              dem 1. Julius eines jeden Jahres eingesendet werden.
                           ––––––––––
                           Die Summe der hier ausgeschriebenen Preise betraͤgt 158,300 Franken, wozu die
                              Regierung nur 6000 Franken beitrug.