| Titel: | Ueber die Vorrichtungen des Hrn. J. Braidwood zu Edinburgh zum Retten aus Feuersgefahr, für deren Erfindung demselben die große silberne Isis-Medaille zuerkannt wurde. | 
| Fundstelle: | Band 42, Jahrgang 1831, Nr. L., S. 178 | 
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                        L.
                        Ueber die Vorrichtungen des Hrn. J. Braidwood zu Edinburgh zum
                           Retten aus Feuersgefahr, fuͤr deren Erfindung demselben die große silberne
                           Isis-Medaille zuerkannt wurde.
                        Aus den Transactions of the Society of Arts und
                           aus dem Register of
                                 Arts. Junius 1831, S. 85.
                        Mit einer Abbildung auf Tab. III.
                        (Im
                              Auszuge.)
                        Braidwood, uͤber Feuerloͤschanstalten
                        
                     
                        
                           Obwohl die Zahl derjenigen, welche bei Feuersbruͤnsten um ihr Leben kommen,
                              nur einen geringen Theil der jaͤhrlichen Mortalitaͤt ausmacht, so
                              waͤre es doch sehr wuͤnschenswerth, daß auch diese geringe Zahl noch vermindert
                              wuͤrde. Man wird daher der Society of Arts nicht
                              bloß Gerechtigkeit wiederfahren lassen, sondern ihr vielen Dank dafuͤr
                              wissen, daß sie einen großen Theil ihrer Zeit und ihres Capitales auf die Rettung
                              solcher Ungluͤklicher verwendet. Unter den zahlreichen Vorrichtungen zur
                              Rettung aus Feuersgefahr, welche von der Gesellschaft mit Preisen belohnt oder
                              untersucht wurden, sind so viele so zwekmaͤßig ausgedacht, daß es sehr schwer
                              geworden ist, noch etwas neues Nuͤzliches in den Vorschlaͤgen zu
                              finden, die noch immer taͤglich der Gesellschaft vorgelegt werden. Die
                              Gesellschaft glaubt in dieser Hinsicht zu folgenden zwei Hauptgrundsaͤzen
                              gekommen zu seyn: 1) die Huͤlfe muß, wenn sie wirksam seyn soll, von Außen,
                              und nicht von Personen angewendet werden, deren Sinne durch die drohende
                              Lebensgefahr verwirrt sind; 2) die Huͤlfe muß, um ihrem Zweke zu entsprechen,
                              unmittelbar geleistet werden, und daher nicht den zufaͤlligen
                              Bemuͤhungen der Huͤlfeleistenden uͤberlassen, sondern durch
                              polizeiliche, oder andere, genaue Anordnungen regulirt werden.
                           Es gibt zweierlei Classen von Menschen, denen diese Pflicht uͤbertragen werden
                              koͤnnte, naͤmlich der Polizei und den Feuerknechten oder Pompiers.
                              Allein erstere haben so viel zu thun um Ordnung zu erhalten und Diebstaͤhle
                              zu verhindern, daß man ihnen (die sogar dieses Geschaͤft gewoͤhnlich
                              sehr ungeschikt und mit schlechtem Erfolge verrichten) nicht noch ein neues
                              auftragen kann, ohne Gefahr zu laufen, daß beide schlecht geschehen. Die
                              Feuerknechte hingegen, die meistens Menge vorhanden sind, koͤnnen dazu benuzt
                              werden, daß sie, sobald Feuerlaͤrm entstanden, nicht nur schnell das Feuer zu
                              loͤschen, sondern auch jene zu retten herbeieilen, deren Leben in Gefahr ist.
                              Um allen Vortheil von dem guten Willen und der Thaͤtigkeit dieser Leute
                              ziehen zu koͤnnen, muͤssen dieselben vorher mit der Handhabung der
                              Apparate vertraut gemacht, und durch zeitweise Uebung daran gewoͤhnt werden,
                              ohne Verwirrung im Einverstaͤndnisse mit einander, gleichsam in einem
                              Koͤrper, zu handeln. Eine solche Einrichtung erfordert nothwendig, daß die
                              Kettungsmittel an den Feuersprizen befestigt sind, und mit denselben an den Ort der
                              Gefahr gebracht werden. Wenn hingegen, wie in London, die Maschinen mehreren, und
                              zuweilen feindlich gegen einander gesinnten Compagnien angehoͤren, so wird
                              es, ohne einen Zweig der allgemeinen Polizei daraus zu machen, schwer werden, das
                              noͤthige Zusammenwirken hervorzubringen.
                           In Edinburgh ist die Aufsicht und Huͤlfleistung bei Feuersbruͤnsten
                              einer eigenen, gut disciplinirten, mit Einheit arbeitenden Anstalt
                              uͤbertragen, die einen Theil der Polizei dieser Stadt ausmacht. Bei den, in
                              London bestehenden, Anordnungen, oder bei dem Mangel an allen Anordnungen und aller
                              Organisation, ist dieß leider nicht moͤglich. Das Corps der Feuerknechte zu
                              Edinburgh ist regelmaͤßig exercirt und disciplinirt; die Rettungsapparate
                              sind an den Sprizen angebracht, und gehoͤren mit zum gewoͤhnlichen
                              Dienste, wie aus folgenden Angaben des Hrn. Braidwood,
                              der den Plan zu dieser Anstalt gruͤndete, hervorgeht.
                           
                              „Der Apparat ist sehr einfach, und besteht:
                              
                           
                              1) aus einer einfachen Kette von 80 Fuß Laͤnge, von 18 Unzen auf den
                                 Yard;
                              
                           
                              2) aus einer Kettenleiter von derselben Laͤnge, die zwei starke Haken
                                 traͤgt, mit welchen sie an das Gesims eines Fensters, an die Balken oder
                                 Riegel eines Daches, oder nach Umstaͤnden, an irgend einen anderen festen
                                 Koͤrper angehakt werden kann;
                              
                           
                              3) aus einer kleinen Rolle mit einem Haken, und einem durch dieselbe gezogenen
                                 Strike, der stark genug ist, um das Gewicht der Leiter zu tragen;
                              
                           
                              4) aus einer starken staͤhlernen Armbrust, mit einigen Gewinden einer
                                 feinen Schnur, an denen an einer jeden eine Kugel von 3 Unzen befestigt ist;
                              
                           
                              5) aus einem starken Beutel oder Sak aus Canevaß, in welchem wenigstens Eine
                                 ausgewachsene Person Plaz haben muß.“
                              
                           
                              „Diese Gegenstaͤnde, welche mit zur Einrichtung unserer Maschinen
                                 gehoͤren, und welche jedes Mal mitgefuͤhrt werden, wenn ein
                                 Feuerlaͤrm entsteht, werden zu folgenden Zweken angewendet:
                              
                           
                              1) Wenn das Feuer in einem großen Gebaͤude ausgebrochen ist, welches nur
                                 eine einzige Treppe hat, und diese Stiege so von den Einwohnern des
                                 Gebaͤudes zum Ausraͤumen ihres Eigenthumes benuzt wird, daß die
                                 Feuerknechte nicht hinlaͤnglichen Raum zum Hinaufschleppen ihrer
                                 Roͤhren etc. haben, so wird ein Mann mit einer Leine an eines der Fenster
                                 hinaufgeschikt, aus welchem derselbe das eine Ende dieser Leine
                                 herablaͤßt, so daß auf diese Weise eine Verbindung hergestellt wird,
                                 durch welche die Schlaͤuche etc. an den gehoͤrigen Ort gebracht
                                 werden koͤnnen, ohne daß sie in Gefahr gerathen durch Personen, welche
                                 darauf treten, verlezt zu werden.
                              
                           
                              2) Wenn das Haus eine lange Reihe von Gebaͤuden bildet, und die Stiege
                                 abgebrannt ist, und wenn dadurch einigen Personen der Weg zum Entrinnen benommen
                                 ist, so werden drei Feuerknechte mit der Kettenleiter, einer einfachen Kette und
                                 dem Canevaßsake durch das Nachbarhaus auf das Dach geschikt. Diese befestigen,
                                 wenn sie daselbst angekommen sind, sogleich die Haken der Leiter an dem Dache,
                                 und lassen die Leiter in jenen Kreuzstok herab, an welchem sich das zu rettende
                                 Individuum zeigt. Darauf steigen zwei der Feuerknechte bei diesem Kreuzstoke
                                 hinein, sezen die zu rettende Person in den Canevaßbeutel oder Sak, und lassen
                                 dieselbe mittelst der einfachen Kette auf die Straße herab. Findet man, daß die
                                 auf diese Weise erstiegene Stelle auch zum Loͤschen des Feuers benuzt
                                 werden kann, so wird von denselben Maͤnnern ein Schlauch in das Fenster
                                 hinauf gezogen; koͤnnen hingegen die Feuerknechte an dieser Stelle keinen
                                 Nuzen mehr schaffen, so kehren dieselben unmittelbar darauf entweder
                                 uͤber das Dach, oder wenn es thunlich ist, durch Herabsteigen beim
                                 Fenster, zuruͤk.
                              
                           
                              3) Wenn irgend Jemand in Gefahr ist, und man kann wegen des Feuers nicht zu einem
                                 oberen Theile des Hauses oder zu dem Dache gelangen, so wird das zu rettende
                                 Individuum auf folgende Weise herausgeschafft. Es wird mittelst der Armbrust
                                 eine Kugel, an welcher ein Strik befestigt ist, uͤber das Dach nach der
                                 von Capitaͤn Manby erfundenen Methode
                                 geschossen. Diese Kugel kann, wenn das Haus nicht uͤber drei
                                 Stoͤke hoch ist, an der entgegengesezten Seite des Hauses gefangen
                                 werden. Ist hierauf auf diese Weise die Kettenleiter aufgezogen worden, so
                                 steigen die Feuerknechte hinauf, und lassen die in Gefahr befindlichen
                                 Hausbewohner herab. Sollte das Haus aber so hoch seyn, daß die Kugel an der
                                 entgegengesezten Seite des Hauses nicht gefaßt werden kann, so suchen die zu
                                 rettenden Personen den Strik zu fassen, der so gefuͤhrt wird, daß sie ihn
                                 von ihrem Fenster aus erreichen koͤnnen. Mittelst dieses Strikes ziehen
                                 dieselben dann eine kleine Rolle hinauf, die sie in den Kreuzstok einhaken. Ist
                                 dieß geschehen, so wird die Kettenleiter an dem Strike der Rolle durch die, auf
                                 der Straße befindlichen, Feuerknechte hinaufgezogen, und ist diese bis an das
                                 Fenster gelangt, so wird sie daselbst von dem innerhalb befindlichen Individuum
                                 eingehakt, damit die Feuerknechte an derselben hinaufsteigen, und die zu
                                 rettenden Personen herablassen koͤnnen.“
                              
                           
                              „Die Feuerknechte in Edinburgh wurden regelmaͤßig fuͤr den
                                 Gebrauch dieses Apparates abgerichtet, und haben es darin auf einen großen Grad
                                 von Behendigkeit gebracht. Eine gute Menge derselben ist im Stande an einer
                                 einfachen Kette 50 Fuß hoch hinauf zu klettern, und sich von einer noch weit
                                 groͤßeren Hoͤhe herabzulassen. Weder bei den Probeexercitien, noch
                                 bei wirklichen Feuersbruͤnsten hat sich je ein Ungluͤksfall unter
                                 diesen Leuten ereignet.“
                              
                           
                              „Es gewaͤhrte auch schon außerordentlich großen Vortheil, daß man
                                 nun im Stande ist, den Schlauch oder die Schlaͤuche an jene Orte zu
                                 bringen, wo man das Feuer mit dem groͤßten Erfolge angreifen kann. Auch
                                 arbeiten die Leute im Hause jezt mit viel mehr Sicherheit und Vertrauen,
                                 indem sie wissen, daß sie sich im Nothfalle immer durch ein Fenster retten
                                 koͤnnen.“
                              
                           Die Wassereimer, welche zu den Feuersprizen gehoͤren, sind nach der Angabe des
                              Hrn. J. Robinson Esq., des Sekretaͤres der Royal Society zu Edinburgh verfertigt. Sie haben 9 Zoll
                              im Durchmesser, und sind 13 bis 14 Zoll tief. Sie bestehen aus Canevaß, der um einen
                              hoͤhzernen Boden angenagelt wird, und an seiner Muͤndung einen Reif
                              und eine Handhabe aus verzinntem Eisen traͤgt. Diese Wassereimer lassen, wenn
                              sie mit Wasser gefuͤllt sind, nur eine unbedeutende Menge Wasser,
                              ungefaͤhr einen Zoll in einer halben Stunde, auslaufen, und kosten bloß
                              3–5 Shill. (1 fl. 48–3 fl.), waͤhrend lederne Wassereimer von
                              derselben Groͤße 10–12 Shill. (6 fl. – 7 fl. 12 kr.) das
                              Stuͤk kosten, und viel lieber gestohlen werden. Man haͤngt dieselben
                              in dem Sprizenmagazine nicht an Haken, sondern, wie Fig. 8 zeigt, an
                              Naͤgeln auf, die wie Spannhaken rechtwinkelig gebogen sind, damit sie so
                              schnell als moͤglich mit einer Stange herabgenommen werden koͤnnen.
                              Die Biegsamkeit dieser Wassereimer erleichtert das Fortschaffen derselben an den
                              Ort, wo man ihrer bedarf, bedeutend; denn in der in Fig. 9 gezeigten, Gestalt
                              kann man dieselben leicht auf einen Hand- oder Schubkarren paken. Man bedient
                              sich derselben bereits seit drei Jahren mit dem besten Erfolge.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
