| Titel: | Verbesserung in der Papierfabrikation mittelst einer Maschine, welche von den Erfindern den Namen Zeugzurichter (Pulp-Dresser) erhielt, und auf welche sich Elihu H. Thomas und Nathan Woodcock von Brattleborough, Windham-County, Vermont, Vereinigte Staaten, am 11. August 1830 ein Patent ertheilen ließen. | 
| Fundstelle: | Band 42, Jahrgang 1831, Nr. XCVI., S. 349 | 
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                        XCVI.
                        Verbesserung in der Papierfabrikation mittelst
                           einer Maschine, welche von den Erfindern den Namen Zeugzurichter (Pulp-Dresser) erhielt, und auf welche sich Elihu H. Thomas und Nathan Woodcock von Brattleborough,
                              Windham-County, Vermont, Vereinigte Staaten, am 11. August 1830 ein Patent ertheilen ließen.
                        Aus dem Register of Arts. August 1851, S.
                              154.
                        Thomas und Woodcock, uͤber Papierfabrikation
                        
                     
                        
                           Unsere Erfindung besteht in einer Buͤchse oder einem Kasten von 2 Fuß im
                              Gevierte und 1 Fuß Tiefe, in welcher sich in der Naͤhe des Bodens ein Beweger
                              (hog or float-wheel) d.h. Schweins-
                              oder Floßen-Rad, genannt) von 7 Zoll im Durchmesser und von solcher
                              Laͤnge befindet, daß er frei innerhalb des Kastens spielen kann. Das eine
                              Ende der Welle des Bewegers geht durch eine Seite des Kastens, und traͤgt
                              eine Rolle, die mit irgend einer Triebkraft in Verbindung steht, und durch welche
                              dem Beweger eine schnelle Bewegung mitgetheilt wird. Gerade auf der einen Seite, und
                              beinahe uͤber dem Beweger, befindet sich unter einem Winkel von
                              beilaͤufig 45 Graden ein Sieb mit so feinen Oeffnungen, daß weder Knoten noch
                              andere schaͤdliche Theile durch dasselbe durchgehen koͤnnen; durch
                              dieses Sieb geht jedoch
                              der mit Wasser verduͤnnte, und durch den Beweger in Bewegung gesezte, Zeug
                              sehr leicht.
                           An der entgegengesezten Seite des Bewegers ist eine, dem Siebe sehr aͤhnliche
                              Scheidewand angebracht. Die Scheitel des Siebes und der Scheidewand sind, wenn
                              dieselben gebraucht werden, so mit einander verbunden, daß der Zeug nicht zwischen
                              denselben durch gelangen kann. Diese Scheidewand reicht beinahe bis auf zwei Zolle
                              von dem Boden des Kastens herab; der Zeug tritt an dem einen Ende des Kastens ein,
                              geht unter der Scheidewand durch, wird dann durch das Sieb durchgeschwemmt, und
                              fließt endlich an der entgegengesezten Seite des Kastens bei einer eigenen Oeffnung
                              wieder aus.
                           Das Sieb ist aus dreikantigen Metallstaͤben zusammengesezt, die von einer
                              Kante zur anderen 1/4 Zoll messen. Diese Staͤbe sind vollkommen gerade, und
                              werden in einer solchen Entfernung von einander befestigt, daß keine
                              groͤberen Theilchen durch dieselben hindurch gelangen koͤnnen. Man
                              kann diese Staͤbe aber auch kreisfoͤrmig machen, und sie senkrecht
                              oder horizontal stellen; auch kann man einen sich drehenden oder einen sich
                              schwingenden Beweger anbringen.
                           Wir nehmen weder den Beweger zum Mischen und Bewegen des Zeuges bei der
                              Papierfabrikation, noch die gewoͤhnliche Maschine zur Verwandlung der Lumpen
                              in Zeug in Anspruch, sondern beschranken unsere Erfindung lediglich auf die
                              Anwendung des Bewegers und der gewoͤhnlichen Maschine zum Behufe des
                              Durchtreibens des Zeuges durch ein Sieb, um ihn auf diese Weise von allen
                              groͤberen Theilchen zu befreien.