| Titel: | Verbesserungen an den Maschinen zum Zurichten und Aufrauhen der wollenen Zeuge, auf welche sich Daniel Papps, Maschinenfabrikant zu Stanley End, Pfarre King Stanley, Grafschaft Gloucester, am 23. December 1830 ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 42, Jahrgang 1831, Nr. C., S. 359 | 
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                        C.
                        Verbesserungen an den Maschinen zum Zurichten und
                           Aufrauhen der wollenen Zeuge, auf welche sich Daniel Papps, Maschinenfabrikant zu Stanley End,
                           Pfarre King Stanley, Grafschaft Gloucester, am 23.
                              December 1830 ein Patent ertheilen ließ.
                        (Aus dem Repertory of Patent-Inventions. August
                              1831, S. 74.)
                        Papps, uͤber das Zurichten der wollenen Zeuge
                        
                     
                        
                           Diese Maschine, sagt das Repertory, ist mit einer Trommel
                              versehen, die wie an den gewoͤhnlichen Maschinen mit Karden besezt ist, und
                              durch das noͤthige Geraͤth getrieben wird.
                           An vier Paaren aufrechter Wellen sind eben so viele Trommeln aufgezogen, die mit
                              Bandraͤdern versehen sind; um jedes Paar der Trommeln drehen sich vier Riemen
                              ohne Ende von eigener Einrichtung. An jedem dieser lezteren sind an ihrer
                              aͤußeren Seite 6 aufrechte Metallstabe befestigt, deren untere Enden
                              gabelfoͤrmig sind, und an welchen flache. Hoͤlzerne Bloͤke
                              angebracht werden, die so eingerichtet sind, daß sie eine Hand Karden fassen
                              koͤnnen. Die oben erwaͤhnten Baͤnder ohne Ende bestehen aus
                              Stuͤken oder Bloͤken Holz, welche durch metallene gegliederte
                              Baͤnder, die in die innere Oberflaͤche der Buͤchse eingelassen
                              und durch Nieten befestigt sind, mit einander zusammenhaͤngen. Die
                              Bloͤke haben an ihrer unteren Seite eine Aushoͤhlung zur Aufnahme der
                              Karden, die auf die gewoͤhnliche Weise an denselben befestigt werden. Ist nun
                              das Tuch, welches zugerichtet werden soll, auf die gewoͤhnliche Weise genezt,
                              so wird dasselbe uͤber eine Reihe von Walzen gezogen, und dann der Wirkung
                              der, an der Oberflaͤche einer Trommel aufgezogenen, Karden ausgesezt. Hierauf
                              laͤßt man dasselbe uͤber eine andere Walze laufen, und dann
                              uͤber die Oberflaͤche eines elastischen Bettes, welches durch Borsten,
                              die in einem hoͤlzernen Bette befestigt sind, gebildet wird, und auf welchem
                              es neuerdings durch die, an den erwaͤhnten Holzbloͤken angebrachten,
                              Karden aufgerauht wird. Dieses elastische Bett hat eine solche Groͤße, daß
                              das Tuch dadurch der Wirkung jener Karden ausgesezt wird, welche in der einen
                              Haͤlfte eines jeden Bandes ohne Ende enthalten sind, so daß dieselben von der
                              Mitte des Tuches gegen die Sahlleisten hin wirken oder arbeiten. Das Tuch geht dann
                              durch Rollen an ein Gewebe ohne Ende uͤber, durch welches es neuerdings der
                              Einwirkung der Karden ausgesezt werden kann.
                           Der Patent-Traͤger erklaͤrt, daß er die Anwendung der Karden an
                              Bloͤken, welche durch die beschriebenen gegliederten Baͤnder ohne Ende getrieben werden,
                              so wie die Construction derselben als seine Erfindung in Anspruch nimmt.
                           Das Register of Arts, welches im Aprilhefte S. 11
                              gleichfalls des Patentes des Hrn. Papp erwaͤhnt,
                              sagt, daß diese Erfindung sowohl im Principe als in der Operation mit jener des Hrn.
                              Oldland uͤbereinstimmt, und sich nur in der
                              Form des Apparats ein wenig von dieser lezteren unterscheidet.