| Titel: | Verbesserungen an einer Maschine zum Mahlen und Zerreiben von Samen und anderen öhlhaltigen Substanzen, um daraus Oehl zu gewinnen, welche Maschine mit gewissen Verbesserungen und Veränderungen auch zu anderen nüzlichen Zweken tauglich ist; auf welche Verbesserungen sich Heinrich Blundell, Kaufmann in der Stadt Kingston-upon-Hull, in der Grafschaft York, am 6. Decbr. 1830 ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 43, Jahrgang 1832, Nr. XII., S. 52 | 
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                        XII.
                        Verbesserungen an einer Maschine zum Mahlen und
                           Zerreiben von Samen und anderen oͤhlhaltigen Substanzen, um daraus Oehl zu
                           gewinnen, welche Maschine mit gewissen Verbesserungen und Veraͤnderungen auch zu
                           anderen nuͤzlichen Zweken tauglich ist; auf welche Verbesserungen sich Heinrich Blundell, Kaufmann
                           in der Stadt Kingston-upon-Hull, in der Grafschaft
                           York, am 6. Decbr. 1830 ein Patent ertheilen
                           ließ.
                        Aus dem London Journal of Arts. Jul. 1831, S.
                              236.
                        Blundell's Maschine zum Mahlen und Zerreiben von Samen
                           etc.
                        
                     
                        
                           Die HH. Benecke W. Pescatore von Luxemburg nahmen am 20.
                              Febr. 1827 ein Patent auf eine Maschine zum Mahlen und Zerreiben von Samen und
                              anderen oͤhlhaltigen Substanzen um Oehl aus denselben zu gewinnen,Vergl. London-Journal 2 Ser. II. S. 337, auch im polyt. Journal
                                    Bd. XXXIII. S. 64. und traten dieses Patent spaͤter an den oben erwaͤhnten Hrn.
                              Blundell ab, dessen gegenwaͤrtiges Patent sich
                              nun auf eine Verbesserung an dieser Maschine bezieht.
                           Die arbeitenden Theile der Muͤhle bestehen in einer kegelfoͤrmigen, in
                              einem Metallbloke angebrachten, Vertiefung, in welcher ein Stuͤk eines
                              metallenen Kegels arbeitet. Die Oberflaͤchen beider sind mit schiefen Kerben
                              oder Zaͤhnen versehen, durch welche die Samen, so wie sie durch dieselben
                              gehen, zerschnitten und ausgepreßt werden, so daß das Oehl und das Mehl, von
                              einander getrennt, abgeschieden wird.
                           Die gegenwaͤrtigen Erfindungen bestehen nun darin, daß der
                              Patent-Traͤger die aͤußersten Enden der Zaͤhne, welche
                              diagonal laͤngs der beiden kegelfoͤrmigen Oberflaͤchen laufen,
                              abstumpft oder abschneidet. Der Zwek hievon scheint zu seyn, daß er dadurch sowohl
                              an der Krone, als an der Basis, eine Reihe anders geformter Zaͤhne bilden
                              will.
                           Die Einschnitte der Zaͤhne an der Krone, muͤssen gerade in der Richtung
                              der Achse seyn; sie muͤssen sich zum Theile an dem Kegel, und zum Theile an
                              einer kleinen, cylindrischen Verlaͤngerung des Kegels befinden. Die
                              Zaͤhne an der Basis sind schief, naͤhern sich Tangenten, und sind an
                              einer schmalen Flaͤche in rechten Winkeln mit der Achse angebracht.
                           Waͤre dieß Alles, was Hr. Blundell an der
                              urspruͤnglichen Benecke'schen Maschine verbessert,
                              so wuͤrden wir, sagt das London-Journal,
                              begreifen, worin seine Erfindung besteht, obschon uns auch die Vortheile von dieser
                              problematisch scheinen; allein er geht weiter, und sagt, daß er die Zaͤhne an
                              der Krone auch ganz weglaͤßt, und die Reihe kleiner diagonaler Zaͤhne
                              an der Basis auf dieselbe Weise wie an der Oberflaͤche des Kegels anbringt.
                              Wir koͤnnen daher nicht einsehen, was der Patent-Traͤger als
                              seine Erfindung in Anspruch nimmt, obwohl er am Ende seiner
                              Patent-Erklaͤrung folgende Punkte hervorhebt: 1) Abstumpfung oder
                              Abschneidung der Enden der Hauptzaͤhne; 2) Weglassung der Zaͤhne an
                              der Krone; 3) Anbringung diagonaler Zaͤhne an der Basis; 4) Anbringung von
                              Platten und Laͤufern, wie sie an den Muͤhlen beschrieben werden.