| Titel: | Verbesserungen an Pferdezäumen, auf welche sich John Phillips, zu Arnold, Grafschaft Nottingham, am 20. Febr. 1831 ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 43, Jahrgang 1832, Nr. XXVI., S. 127 | 
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                        XXVI.
                        Verbesserungen an Pferdezaͤumen, auf
                           welche sich John
                              Phillips, zu Arnold, Grafschaft Nottingham, am
                           20. Febr. 1831 ein Patent ertheilen
                           ließ.
                        Aus dem Register of Arts. Octbr. 1831, S.
                              195.
                        Mit Abbildung auf Tab.
                              II.
                        Phillip's Verbesserungen an Pferdezaͤumen.
                        
                     
                        
                           Die Aufgabe, die sich der Patent-Traͤger stellte, bestand in der
                              Auffindung eines wirksamen Mittels, mittelst welchem man sowohl beim Reiten als beim
                              Fahren die ungestuͤmen und eigensinnigen Bewegungen eines stuͤzigen
                              Pferdes meistern koͤnnte. Er befestigt zu diesem Zweke an einer
                              gewoͤhnlichen Knebeltrense (snaffle bridle), an
                              jeder Seite des Pferdekopfes, zwei kleine Rollen: die eine in der Naͤhe der
                              Ohren, die andere in der Naͤhe des Mundes. Durch diese Rollen laͤßt er
                              eine Schnur laufen, die aus einem zugerundeten Riemen gebildet ist, und welche mit
                              dem einen Ende an dem aͤußeren Ringe des Gebisses, mit dem anderen hingegen,
                              nachdem sie uͤber die Rollen gelaufen, an einem eigenen Zuͤgel
                              befestigt wird. Diesem Zaume nun legt der Patent-Traͤger den Namen
                              Sicherheitszaum bei, indem derselbe eine bedeutende Vermehrung der Kraft bewirkt,
                              und dadurch ein Mittel zum Baͤndigen der Pferde an die Hand gibt.
                           Man sieht diesen Sicherheitszaum in Fig. 18; a ist die obere Rolle, die hinter einer Rosette
                              verfielt, und an dem Kopfgestelle eines gewoͤhnlichen Knebelzaumes angebracht
                              ist; b ist die untere Rolle, die durch einen kurzen
                              Riemen und einen Ring mit dem Ringe des Gebisses in Verbindung steht. Bei c ist der Sicherheitszaum an einen kurzen Riemen
                              geschnallt, der von der unteren Rolle ausgeht, uͤber beide Rollen
                              laͤuft, wie man in def sieht, und dann an
                              dem flachen Riemen g befestigt ist. Wird dieser Riemen
                              nun mit der Hand angezogen, so werden die beiden Rollen gegen einander gezogen; und
                              dadurch wird eine sehr kraͤftige Einwirkung auf den Mund des Pferdes
                              entstehen.
                           Will man das Princip dieser Erfindung auf ein Handpferd anwenden, so kann man drei
                              Rollen nehmen, wie man dieselben in Fig. 19 sieht, an welcher
                              h, h den Sicherheitsraum vorstellt.
                           Der Patent-Traͤger nimmt die Anwendung von Rollen an den Zaͤumen
                              und Zuͤgeln der Pferde beim Reiten und Fahren als seine Erfindung in
                              Anspruch.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
