| Titel: | Miszellen. | 
| Fundstelle: | Band 44, Jahrgang 1832, Nr. XV., S. 71 | 
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                        XV.
                        Miszellen.
                        Miszellen.
                        
                     
                        
                           Programm der von der Société d'encouragement pour l'industrie nationale in der
                              General-Sizung vom 28. December 1831 fuͤr die Jahre 1832, 1833, 1834
                              und 1835 ausgeschriebenen Preise.
                           
                              Preise fuͤr das Jahr 1832.
                              
                                 Mechanische Kuͤnste.
                                 1) Preis von 12000 Franken fuͤr Maschinen zum
                                       Hecheln des Flachses.
                                 (Wie im Polyt. Journ. Bd.
                                       XXXIX. S. 326.)
                                 2) Preis von 6000 Franken auf Anwendung der
                                       hydraulischen Kreisel (turbines
                                       hydrauliques) und der Raͤder mit
                                       krummen Blaͤttchen des Belidor (roues
                                       à palettes courbes de Belidor) im
                                       Großen bei Werkstaͤtten und Fabriken.
                                 (Wie im Polyt. Journ. Bd.
                                       XLII. S. 45.)
                                 3) 5 Preise (von 2000, 4000, 3000, 2000 und 2500
                                    Franken) fuͤr Fabrikation von Roͤhren zu
                                       Wasserleitungen.
                                 (Wie im Polyt. Journ. Bd.
                                       XXVIII. S. 56 und XLII. S.
                                       45.)
                                 
                                 4) Preis von 3000 Franken fuͤr die Anwendung der
                                       Eisenbahnen auf die gewoͤhnlichen Straßen mit
                                       unregelmaͤßigen Nivellirungen.
                                 (Wie im Polyt. Journ. Bd.
                                       XLII. S. 55 im Auszuge.)
                                 5) Preis von 2000 Franken auf Erzeugung von Ziegeln
                                       aller Art mit Maschinen.
                                 (Wie im Polyt. Journ. Bd.
                                       XXI. S. 83 und XLII. S.
                                       62.)
                                 
                              
                                 Chemische Kuͤnste.
                                 6) Preis von 3000 Franken fuͤr Fabrikation von
                                       Flaschen fuͤr schaͤumende Weine.
                                 (Wie im Polyt. Journ. Bd.
                                       XLII. S. 56.)
                                 7) Preis von 6000 Franken fuͤr Ersezung des
                                       Roͤstens des Hanfes und Flachses durch bessere
                                       Verfahrungsarten.
                                 (Wie im. Polyt. Journ. Bd. XXXIX. S. 325.)
                                 8) 3 Preise (von 1500, 1200 und 1500 Franken)
                                       fuͤr die Verfertigung von metallischen Ruͤstungen und
                                       Amianth-Geweben, um gegen die Wirkung der Flammen zu
                                       schuͤzen, und fuͤr ein Verfahren, wodurch organische
                                       Gewebe unverbrennlich gemacht werden.
                                 (Wie im Polyt. Journ. Bd.
                                       XLII. S. 57.)
                                 9) Preis von 6000 Franken fuͤr Verbesserung von
                                       Eisengußwerken.
                                 (Wie im Polyt. Journ. Bd.
                                       XXIII. S. 375.)
                                 
                              
                                 Oekonomische Kuͤnste.
                                 10) Preis von 3000 Franken fuͤr Fabrikation von
                                       Gefaͤßen, in welchen sich Nahrungsmittel durch mehrere Jahre
                                       unveraͤndert aufbewahren lassen.
                                 (Wie im Polyt. Journ. Bd.
                                       XLII. S. 59.)
                                 
                              
                                 Akerbau.
                                 11) Preis von 4500 Franken fuͤr Anpflanzung von
                                       Papier-Maulbeerbaͤumen.
                                 (Wie im Polyt. Journ. Bd.
                                       XLII. S. 61.)
                                 12) 4 Preise (jeder zu 500 Franken) fuͤr den Anbau der Foͤhre, der
                                       schottischen Foͤhre, der corsicanischen Foͤhre und der
                                       Lerche.
                                 (Wie im Polyt. Journ. Bd.
                                       XLII. S. 61.)
                                 13) 2 Preise (einer von 3000, einer von 1500
                                    Franken) fuͤr eine vollstaͤndige
                                       Beschreibung der besten Zweige der Fabrik-Industrie, welche von
                                       Landleuten betrieben werden oder betrieben werden
                                       koͤnnen.
                                 (Wie im Polyt. Journ. Bd.
                                       XVI. S. 106.)
                                 
                              
                           
                              Preise, welche auf das Jahr 1832 verschoben
                                    wurden.
                              
                                 Mechanische Kuͤnste.
                                 14) 2 Preise, jeder zu 12000 Franken, fuͤr
                                       Mittel zur Sicherstellung gegen die Explosionen der Dampfmaschinen und
                                       Dampfkessel.
                                 (Wie im Polyt. Journ. Bd.
                                       XLI. S. 449.)
                                 15) Preis von 1000 Franken fuͤr eine
                                       Handmuͤhle zum Schaͤlen der
                                       Huͤlsenfruͤchte.
                                 (Wie im Polyt. Journ. Bd.
                                       VII. S. 408.)
                                 
                              
                                 Chemische Kuͤnste.
                                 16) 3 Preise (jeden zu 3000 Franken) fuͤr Verbesserungen an dem Baue der
                                       Oefen.
                                 (Wie im Polyt. Journ. Bd.
                                       XIX. S. 205.)
                                 
                                 17) Preis von 3000 Franken fuͤr Errichtung einer
                                       Fabrik im Großen zur Erzeugung von feuerfesten Schmelztiegeln.
                                 (Wie im Polyt. Journ. Bd.
                                       X. S. 494 und XLI. S.
                                       457.)
                                 18) 4 Preise (zu 600, 800, 600 und 1500 Franken)
                                    fuͤr Vervollkommnung des
                                       Steindrukes.
                                 (Wie im Polyt. Journ. Bd.
                                       XLI. S. 461, nur sind dieß Mal die dort angegebenen Preise Nr. 4
                                    zu 500 Franken und Nr. 6 zu 2000 Franken weggelassen.)
                                 19) Preis von 2000 Franken fuͤr den Steindruk
                                       mit Farben.
                                 (Wie im Polyt. Journ. Bd.
                                       XLI. S. 462.)
                                 20) Preis von 2000 Franken fuͤr Fabrikation von
                                       Fischleim.
                                 (Wie im Polyt. Journ. Bd.
                                       VII. S. 105 mit den Zusaͤzen in Bd. XXIII. S. 270 und Bd. XLI. S. 463.)
                                 21) Preis von 2400 Franken fuͤr eine andere
                                       Belegung der Spiegel, als die bisher bekannten.
                                 (Wie im Polyt. Journ. Bd.
                                       VII. S. 100.)
                                 22) Preis von 3000 Franken fuͤr Entdekung eines
                                       Metalles oder einer Legirung, welche sich nicht so leicht wie Stahl und
                                       Eisen oxydirt, und zu Werkzeugen, durch welche weiche Nahrungsmittel
                                       zerkleinert werden sollen, anwendbar ist.
                                 (Wie im Polyt. Journ. Bd.
                                       VII. S. 122.)
                                 23) Preis von 1200 Franken fuͤr Reinigung der
                                       Rinden, aus welchen Papier bereitet wird.
                                 (Wie im Polyt. Journ. Bd.
                                       XLI. S. 461 im Auszuge.)
                                 
                              
                                 Oekonomische Kuͤnste.
                                 24) Preis von 2000 Franken fuͤr Aufbewahrung des
                                       Eises.
                                 (Wie im Polyt. Journ. Bd.
                                       XLI. S. 461.)
                                 
                              
                                 Akerbau.
                                 25) Preis von 600 Franken fuͤr eine Vorrichtung
                                       zum Reinigen des Heidekorns.
                                 (Wie im Polyt. Journ. Bd.
                                       VII. S. 127.)
                                 26) 2 Preise, einer zu 2000, der andere zu 1000 Franken
                                       fuͤr Einfuͤhrung und Cultur von Pflanzen in Frankreich,
                                       welche fuͤr den Akerbau, die Kuͤnste und Manufacturen
                                       nuͤzlich sind.
                                 (Wie im Polyt. Journ. Bd.
                                       VII. S. 242 und XLI. S.
                                       46)
                                 
                              
                           
                              Preise fuͤr das Jahr 1833.
                              
                                 Chemische Kuͤnste.
                                 27) Preis von 3000 Franken fuͤr die Entdekung
                                       und Ausbeutung von Steinbruͤchen, welche Steine zum Steindruke
                                       liefern.
                                 (Es wurden bereits mehrere Steinbruͤche in Frankreich angegeben,
                                    welche Steine fuͤr den Steindruk liefern sollen, und doch wurde noch
                                    immer keiner derselben so ausgebeutet, daß er dem Handel Producte geliefert
                                    haͤtte, welche in jeder Hinsicht entspraͤchen. Noch immer muß
                                    Frankreich alle die vielen lithographischen Steine, die dessen
                                    Kuͤnstler beduͤrfen, aus Bayern beziehen! Die Gesellschaft
                                    haͤlt es daher fuͤr sehr wichtig, die Aufmerksamkeit ihrer
                                    Landsleute auch auf diesen Punkt zu lenken; und bemerkt in dieser Hinsicht,
                                    daß es nicht genug sey, Steine von der gehoͤrigen Groͤße zu
                                    finden, sondern daß auch durch Versuche erwiesen werden muͤsse, daß
                                    diese Steine so gut seyen, wie die Muͤnchner Steine.Die Gesellschaft nennt die bayerischen lithographischen Steine:
                                          Muͤnchner Steine (pierres de
                                             Munic); scheint also uͤber den Fundort unserer
                                          vortrefflichen Steine, und uͤber die geognostischen
                                          Verhaͤltnisse derselben, so wie der ganzen Gebirgsformation
                                          bei Solenhofen in voͤlliger Unwissenheit zu seyn. Ihr
                                          beruͤhmter Landsmann und Geognost Boué, dem auch unser bayerisches Vaterland, welches
                                          er oͤfter besuchte und in geognostischer Hinsicht studirte,
                                          bekannter ist, als manchem unserer Bergraͤthe, wird die
                                          Gesellschaft wohl die gehoͤrige Belehrung hieruͤber
                                          geben. Wir sehen aus diesen Preisaufgaben, wie sehr Frankreich sich
                                          bemuͤht sich in allen Zweigen der Industrie von uns und
                                          seinen anderen Nachbarn unabhaͤngig zu machen. Bei uns
                                          hingegen befolgt man die entgegengesezte Bahn: bald wird man unserer
                                          in Nichts mehr beduͤrfen, waͤhrend wir in Allem, was
                                          nicht geradezu auf unseren Feldern waͤchst, vom Auslande
                                          abhaͤngig seyn werden.A. d. Ueb.
                                    
                                 
                                 Die Gesellschaft schreibt daher einen Preis von 3000 Franken fuͤr die
                                    Entdekung und Ausbeutung eines Steinbruches aus, welcher lithographische
                                    Steine liefert, die ein schoͤnes Korn und einen Farbenton, der den
                                    schoͤnsten Muͤnchner Steinen gleichkommt, besizen, und welche
                                    sich eben so leicht und eben so regelmaͤßig nach allen Richtungen
                                    schneiden lassen.
                                 Die Preisbewerber muͤssen beweisen, daß wenigstens drei Lithographen
                                    12 Steine von 24 Zoll auf 30 Zolle aus den von ihnen angegebenen
                                    Steinbruͤchen anwendeten; daß diese Lithographen diese Steine eben so
                                    gut fanden, wie die besten bayerischen Steine, und daß die
                                    Steindruͤke, welche mit diesen Steinen verfertigt wurden, in den
                                    Handel kamen, und als gut anerkannt wurden. Der Preis dieser Steine muß
                                    niedriger seyn, als jener der auslaͤndischen Steine.
                                 Der Concurs fuͤr diesen Preis, welcher in der General-Sizung
                                    des zweiten Semesters des Jahres 1833 zuerkannt werden wird, wird am 1.
                                    Julius desselben Jahres geschlossen.)
                                 28) Preis von 2000 Franken fuͤr die Fabrikation
                                       kuͤnstlicher Steine, welche die lithographischen Steine zu
                                       ersezen im Stande sind.
                                 (Obschon die zahlreichen Versuche, welche bereits gemacht wurden um
                                    kuͤnstliche Steine zu erzeugen, die den bayerischen lithographischen
                                    Steinen vollkommen gleichkommen, noch keinen ganz guͤnstigen Erfolg
                                    hatten, so laͤßt sich aus denselben doch hoffen, daß neue und
                                    wiederholte Versuche endlich zu einem genuͤgenden Resultate
                                    fuͤhren duͤrften. Die Vortheile dieser kuͤnstlichen
                                    Steine bestuͤnden hauptsaͤchlich darin, daß man denselben nach
                                    den verschiedenen Zweken, zu denen man sie braucht, leicht die
                                    erforderlichen Dimensionen und Diken geben koͤnnte.
                                 Die Gesellschaft wuͤnscht ein Verfahren kennen zu lernen, durch
                                    welches man lithographische Steine von festem, gleichem Korne, von
                                    gehoͤriger Dike, und von dem Farbentone der besten bayerischen Steine
                                    erhalten kann. Diese Steine muͤssen sich auch nach den
                                    groͤßten, fuͤr die Lithographie noͤthigen, Dimensionen
                                    verfertigen lassen.
                                 Zum Beweise der Guͤte der kuͤnstlichen Steine sind genau
                                    dieselben Bedingungen nothwendig, welche bei dem vorhergehenden Preise
                                    gefordert wurden. Auch muͤssen die kuͤnstlichen Steine
                                    wohlfeiler zu stehen kommen, als die auslaͤndischen.
                                 Der Concurs wird am 1. Jul. 1835 geschlossen, und der Preis von 2000 Franken
                                    in der General-Sizung des zweiten Semesters 1833 zuerkannt.)
                                 29) Preis von 4000 Franken fuͤr Uebertragung
                                       alter Kupferstiche auf lithographische Steine.
                                 (Schon oͤfter wurden Versuche angestellt alte Kupferstiche auf Stein
                                    zu uͤbertragen, unter welchen jene, die der beruͤhmte
                                    Senefelder unternahm, die besten Resultate zu versprechen schienen. Dessen
                                    ungeachtet gelang es aber bisher noch nie vollkommen gute Uebertragungen zu
                                    erhalten. Obschon nun dieses Uebertragen keinen Gegenstand von erster
                                    Wichtigkeit fuͤr den Steindruk bildet, so koͤnnten doch
                                    daraus, daß man alte Kupferstiche, deren Platten nicht mehr existiren, mit
                                    Leichtigkeit wieder neu auflegen koͤnnte, sehr große Vortheile
                                    fuͤr die Kunst und den Kunstsinn erwachsen. Die Gesellschaft schreibt
                                    daher einen Preis von 1000 Franken aus, und verlangt weiter gar nichts, als
                                    daß die Uebertragung vollkommen gelungen sey.
                                 Der Preis wird in der General-Sizung des zweiten Semesters 1833
                                    zuerkannt werden, der Concurs wird bis zum 4. Julius d. J. geschlossen.)
                                 
                              
                                 
                                 Oekonomische
                                       Kuͤnste.
                                 30) Preis von 6000 Franken fuͤr die Entdekung
                                       eines Verfahrens, durch welches das Saz- oder
                                       Staͤrk-Mehl die Eigenschaft erhaͤlt ein Brod zu
                                       geben, welches so gut, wie das Brod aus Weizenmehl geht oder
                                       gaͤhrt.
                                 (Nur das Weizenmehl allein gibt sehr leichtes und gut gegohrnes Brod; es
                                    verdankt diese vorzuͤgliche Eigenschaft seinem Gehalte an Kleber,
                                    welcher bei der Gaͤhrung des Teiges die erzeugten Gase am Entweichen
                                    hindert. Der Kleber hat uͤbrigens auch noch einen anderen Zwek: er
                                    animalisirt das Mehl, welches mit seinem
                                    anderen Bestandtheile, dem Starkmehle, allein nicht gehoͤrig zur
                                    Ernaͤhrung dienen wuͤrde. Will man mithin aus dem
                                    Erdaͤpfel-Sazmehle, oder aus den Erdaͤpfeln selbst,
                                    gutes Brod erhalten, so muß man diese Substanzen nicht bloß animalisiren,
                                    sondern ihnen auch die Eigenschaft mittheilen, daß sie wie der Teig aus
                                    Weizenmehl gaͤhren oder gehen.
                                 Die Fortschritte der neueren Chemie lassen hoffen, daß man einen
                                    Koͤrper auffinden wird, welcher diese leztere Eigenschaft besizt. Die
                                    Gesellschaft sucht daher die Aufmerksamkeit der Chemiker auf diesen
                                    Gegenstand zu leiten, indem sie folgende Frage ausschreibt:
                                 
                                    „Es soll eine oder mehrere Substanzen aufgefunden werden, durch
                                       welche dem Erdaͤpfel-Sazmehle oder den Erdaͤpfeln
                                       selbst die Eigenschaft mitgetheilt wird, daß sie einen Teig bilden,
                                       welcher eben so leicht geht oder gaͤhrt, und ein eben so leichtes
                                       Brod gibt, wie der Teig aus Weizenmehl.“
                                    
                                 Das Brod, welches nach diesem Verfahren erzeugt wird, muß eben so nahrhaft
                                    seyn, als das beste Weizmehlbrod, und darf durchaus keinen fremdartigen
                                    Geschmak besizen. Der Preis dieses Brodes darf ferner sowohl in Hinsicht auf
                                    Kosten des Materiales, als der Arbeit, nicht so hoch zu stehen kommen, als
                                    der Preis des Weizenbrodes.
                                 Wenn die Substanz, welche angewendet wird, eine animalisirte ist, so muß das
                                    Brod dieselbe Menge der stikstoffhaltigen Substanz enthalten, welche man in
                                    gutem Mehle antrifft, welches im Durchschnitte 10 Procent trokenen Kleber
                                    enthaͤlt. Enthaͤlt die Substanz, die den Teig gehen oder
                                    gaͤhren machen soll, hingegen keinen Stikstoff, so muß zugleich auch
                                    ein Mittel ausfindig gemacht werden, durch welches das Brod in demselben
                                    Grade animalisirt wird, ohne daß es dadurch einen Nebengeschmak
                                    erhaͤlt, und ohne daß dessen physische Charactere auch nur die
                                    geringste Veraͤnderung erleiden.
                                 Wir machen die Preisbewerber hiebei darauf aufmerksam, daß die Versuche,
                                    welche Hr. d'Arcet uͤber die Anwendung der
                                    Gallerte, mit zerquetschten Erdaͤpfeln vermengt, anstellte, bereits
                                    Resultate gab, die in mehreren Hinsichten ziemlich gut entsprachen.
                                 Zu Zeiten, wo allgemeine Roth herrschte, wurde sehr haͤufig das Mehl
                                    mehrerer Huͤlsenfruͤchte, wie das Bohnen- und
                                    Erbsen-Mehl, zur Erzeugung von Brod benuzt, und noch jezt wird nicht
                                    selten betruͤgerischer Weise solches Mehl Unter das Weizenmehl
                                    gemischt. Diese Mehlarten geben aber einen Teig, der nicht gehen oder
                                    gaͤhren kann. Die Gesellschaft macht es zwar nicht zur Bedingung, daß
                                    das Verfahren, welches sie verlangt, auch auf diese Substanzen anwendbar
                                    sey; sie wuͤrde aber mit großem Vergnuͤgen und besonderem
                                    Interesse sehen, wenn die Preisbewerber ihre Nachforschungen auch auf diese
                                    besondere Frage ausdehnen wuͤrden. Eben so wuͤrde sie es auch
                                    gern sehen, wenn das gefundene Mittel auch auf das Stroh angewendet
                                    wuͤrde, welches man in neuerer Zeit zu Brod benuzen wollte.
                                 Die Preisbewerber muͤssen in Gegenwart der Commissaͤre alle
                                    Versuche machen, welche diese fuͤr zwekmaͤßig erachten werden.
                                    Der Preis von 6000 Franken wird in der General-Sizung des zweiten
                                    Semesters des Jahres 1833 zuerkannt werden; die Abhandlungen muͤssen
                                    vor dem 1. Julius 1833 eingesendet werden.)
                                 
                              
                                 Akerbau.
                                 31) 2 Preise, einer von 3000, einer von 1500 Franken
                                       fuͤr Bepflanzung abschuͤssiger Gruͤnde.
                                 (Vergl. Polyt. Journ. Bd.
                                       VII. S. 250.)
                                 
                              
                           
                              Preise, welche auf das Jahr 1833 verschoben
                                    wurden.
                              
                                 
                                 Chemische Kuͤnste.
                                 32) Preis von 2400 Franken fuͤr Entdekung eines
                                       Verfahrens, mittelst welchem man die Vermischung des Getreidemehles mit
                                       Sazmehl erkennen kann.
                                 (Wie im Polyt. Journ. Bd.
                                       XLI. S. 457.)
                                 
                              
                                 Oekonomische Kuͤnste.
                                 33) Preis von 5000 Franken auf Austroknung des
                                       Fleisches.
                                 (Die Gesellschaft sezt einen Preis von 5000 Franken fuͤr denjenigen
                                    aus, welcher ein leichtes und oͤkonomisches Verfahren Fleisch zum
                                    Verproviantiren der Schiffe und zum Hausgebrauche zu troknen, erfindet. Das
                                    Fleisch muß so getroknet seyn, daß es durch Sieden in Wasser den Geschmak
                                    und die Weichheit des gesottenen Rindfleisches erhaͤlt, und zugleich
                                    eine gesunde und angenehme Fleischbruͤhe gibt. Die Gesellschaft hat
                                    in ihrer General-Sizung vom 28. December 1831 beschlossen: 1) daß der
                                    Concurs fuͤr diesen Preis am 1. April 1832 geschlossen seyn wird; 2)
                                    daß die Muster, welche sich gegenwaͤrtig zur See befinden, und vor
                                    dem 1. Julius 1833 nicht zuruͤkkommen, nicht mehr zugelassen werden
                                    koͤnnen; und 3) daß in der General-Sizung des zweiten
                                    Semesters 1833 Bericht uͤber die Resultate erstattet, und der Preis
                                    zuerkannt oder fuͤr spaͤtere Jahre verschoben werden
                                    wuͤrde. Ueber diesen Preis vergl. Polytechn.
                                       Journ. Bd. VII. S. 247 und
                                    XIII. S. 124)
                                 
                              
                           
                              Preise fuͤr das Jahr 1834.
                              
                                 Chemische Kuͤnste.
                                 34) Preis von 5000 Franken fuͤr die Beschreibung
                                       der Verfahrungsarten zum Bleichen der Zeuge, welche zur Fabrikation der
                                       Indiennen bestimmt sind; ferner der Zubereitung der Farben und ihrer
                                       Anwendung, und endlich aller Maschinen, welche zu diesen verschiedenen
                                       Arbeiten angewendet werden.
                                 (Die Indiennen-Fabrikation erfordert, wenn man alle Zweke vollkommen
                                    erreichen will, sehr verschiedene Arbeiten. Die Zeuge muͤssen mit
                                    großer Sorgfalt gebleicht werden, und nach der Art der Zeuge, mit welchen
                                    man arbeitet, sind sogar sehr wichtige Abaͤnderungen in dem
                                    allgemeinen Bleichverfahren noͤthig.
                                 Die Vollkommenheit des Bleichens beruht nicht bloß auf den
                                    Verhaͤltnissen, in welchen man gewisse Substanzen anwendet, sondern
                                    auch auf der Art und Weise, nach welcher dieselben angewendet werden.
                                 Einen der wichtigsten Punkte bei diesem Fabrikationszweige bildet die
                                    Zubereitung der Beizen und deren Anwendung auf die Zeuge, so wie endlich die
                                    Zubereitung und Anwendung der Farben selbst.
                                 Die Gesellschaft sezt nun einen Preis fuͤr die genaue Beschreibung der
                                    Methoden aus, deren man sich zum Bleichen, und zur Zubereitung und Anwendung
                                    der Beizen sowohl, als der Farben bedient. Um ihren Zwek zu erreichen,
                                    genuͤgt es jedoch nicht, bloß allgemeine Ausklaͤrungen und
                                    eine einfache Beschreibung der angewendeten Mittel zu geben, sondern die
                                    Concurrenten muͤssen auch alle einzelnen und praktischen Details
                                    angeben, so daß die von ihnen beschriebenen Methoden unmittelbar angewendet
                                    werden koͤnnen. Die Fabrikanten wissen selbst, welche Verschiedenheit
                                    die geringste Abaͤnderung eines Verfahrens in den Resultaten
                                    hervorbringt, so daß der Nuzen einer praktischen Beschreibung, welche so
                                    genau als moͤglich ist, wohl keiner weiteren Eroͤrterung
                                    bedarf.
                                 Die hoͤlzernen Formen, mit welchen die Farben aufgetragen wurden,
                                    wurden heute zu Tage zum großen Vortheile unserer Fabriken beinahe ganz und
                                    gar durch die Maschinen verdraͤngt. Viele dieser Maschinen sind
                                    jedoch noch wenig bekannt, oder blieben gar das Eigenthum einer einzigen
                                    oder einiger wenigen Fabriken. Die Gesellschaft verlangt daher, daß die
                                    Preisbewerber die vorzuͤglichsten der zum Auftragen der Farben
                                    bestimmten Maschinen genau beschreiben und abzeichnen, so wie sie auch
                                    fordert, daß die vorzuͤglicheren jener Maschinen, welche bei den
                                    verschiedenen Bleichmethoden gebraͤuchlich sind, eben so genau
                                    dargestellt werden.
                                 
                                 Die Preisbewerber muͤssen vor den Commissaͤren alle jene
                                    Versuche wiederholen, welche diese fuͤr noͤthig finden, und
                                    die Vorzuͤge, welche ihre Methoden in Hinsicht auf Vollkommenheit der
                                    Producte oder auf Ersparniß haben sollen, auch beweisen.
                                 Der Preis von 5000 Franken wird in der General-Sizung des zweiten
                                    Semesters 1834 zuerkannt werden; die Abhandlungen muͤssen vor dem 1.
                                    Julius desselben Jahres an das Sekretariat der Gesellschaft eingesandt
                                    werden. Die Gesellschaft behaͤlt sich auch, im Falle die Aufgabe
                                    nicht geloͤst werden sollte, vor, jenen der Preisbewerber, die dem
                                    vorgestekten Ziele am naͤchsten kamen, Belohnungen zu ertheilen, die
                                    der hohen Wichtigkeit des Gegenstandes angemessen sind.)
                                 35) Preis von 2000 Franken fuͤr die Fabrikation
                                       von chinesischem Papiere.
                                 (Da die Aufgabe ein Papier zu verfertigen, welches dem besten chinesischen
                                    Papiere gleichkommt, (vergl. Polytechn. Journal Bd. XLI. S. 453), im vergangenen
                                    Jahre geloͤst wurde, so mußte der ausgeschriebene Preis zuerkannt
                                    werden. Der Zwek der Gesellschaft ist jedoch hierdurch erst zur
                                    Haͤlfte erreicht, und wird es nur dann seyn, wenn unsere
                                    Kupferstecher in einigen unserer Fabriken ein Papier finden, welches sie
                                    bestimmt das chinesische Papier aufzugeben.
                                 Die Gesellschaft sezt in dieser Absicht einen Preis von 2000 Franken
                                    fuͤr denjenigen Fabrikanten aus, der die groͤßte Menge Papier
                                    in den Handel gebracht haben wird, von welchem die Kupferstecher zugeben,
                                    daß es dem besten chinesischen Papiere wenigstens gleichkomme.
                                 Um den Concurrenten Mittel zur Loͤsung der Aufgabe der Gesellschaft an
                                    die Hand zu geben, hat sie das Verfahren der Chinesen, und jenes des Hrn.
                                    Delapierre, dem im verflossenen Jahre der
                                    Preis zuerkannt wurde, in ihrem Bulletin bekannt gemacht (S. 67 in diesem Hefte des Polytechn.
                                    Journ.)
                                 Die Muster, so wie die Zeugnisse der Kupferstecher uͤber die
                                    Guͤte des Papieres muͤssen vor dem 1. Julius 1834 eingesendet
                                    werden. Die Menge des Papieres, welche in den Handel kam, darf nicht unter 5
                                    Rieß betragen; es muß das Jesus-Format und die Dike des Papieres
                                    haben, welches gewoͤhnlich angewendet wird.)
                                 
                              
                           
                              Preise, welche auf das Jahr 1834 verschoben
                                    wurden.
                              
                                 Mechanische Kuͤnste.
                                 36) Preis von 3000 Franken fuͤr die Fabrikation
                                       von Naͤhnadeln.
                                 (Die Bedingungen sind, daß die Preisbewerber vor dem 1. Julius 1834 an das
                                    Secretariat der Gesellschaft 1stens Muster von allen Sorten
                                    Naͤhnadeln, welche die Fabrik erzeugt, mit Angabe der Preise
                                    derselben, und 2tens Zeugnisse der Localbehoͤrden einsenden, aus
                                    denen nicht bloß die Thaͤtigkeit der Fabrik, sondern auch der Beweis
                                    hervorgehen muß, daß sie so eingerichtet ist, daß uͤber den Bestand
                                    und deren Gedeihen kein Zweifel bleibt, und daß sie jaͤhrlich
                                    Fabrikate im Werthe von 10,000 Franken in den Handel bringt. Außer den, nach
                                    Art der Aachener Nadeln, d.h. aus Cementstahl, verfertigten Nadeln,
                                    muͤssen die Preisbewerber auch Nadeln von allen Nummern einsenden,
                                    welche nach Art der englischen Nadeln aus Gußeisen verfertigt sind. –
                                    Alles Uebrige ist aus dem Polytechn. Journal
                                    Bd. VII. S. 95 bekannt.)
                                 
                              
                                 Oekonomische Kuͤnste.
                                 37) Preis von 1500 und von 4000 Franken fuͤr
                                       Errichtung von Runkelruͤbenzuker-Fabriken mit
                                       landwirthschaftlichen Benuzungen.
                                 (Wie im Polytechn. Journal
                                    Bd. XLI. S. 458
                                    im Auszuge.)
                                 
                              
                           
                              Preise fuͤr das Jahr 1835.
                              38) Preis von 1500 Franken fuͤr Bestimmung der
                                    Wirkung des Kalkes als Duͤnger.
                              (Wie im Polytechn. Journal
                                 Bd. XVI. S. 109, mit den Zusaͤzen
                                 in Bd. XLII. S. 63.)
                              ––––––––––
                              
                              Die allgemeinen Bedingungen sind dieselben, wie die, die in den fruͤheren
                                 Programmen angegeben wurden. Alles was zur Preisbewerbung gehoͤrt, muß
                                 vor dem ersten Julius eines jeden Jahres an den Secretaͤr der
                                 Gesellschaft, rue du Bac Nr. 42, hôtel de Boulogne, eingesendet werden.
                              ––––––––––
                              Die Summe der hier ausgeschriebenen Preise betraͤgt 164,300 Franken, wozu
                                 die Regierung 6000, und die Baͤker-Innung zu Paris 2400 Franken
                                 beitrug.
                              
                           
                        
                           Ueber die Goldgewinnung in Nordamerika.
                           Am 1 October 1830 wurden in Nordamerika nicht weniger als drei Patente auf
                              verschiedene Methoden und Vorrichtungen zum Scheiden des Goldes von Erd- und
                              Steinarten genommen, von denen wir hier, wenn auch der Sand unserer Fluͤsse
                              nicht so reich ist, daß man mit Vortheil Gold aus demselben waschen koͤnnte,
                              nach dem Register of Arts November 1831, S. 250 eine
                              kurze Uebersicht geben wollen. 1. Verbesserungen in der Kunst
                                 zu schlaͤmmen, und das Gold mittelst einer Maschine aus dem Erze zu
                                 gewinnen; von Henry Jordan, Oglethorpe County,
                              Georgia. Die Erde, die gewaschen werden soll, kommt in ein Drahtsieb, auf welchem
                              die Steine und groͤßeren Massen zuruͤkbleiben, waͤhre ab die
                              kleineren durchfallen, und in eine Art von Wiege (rocker) gelangen, die einen Quadranten eines (Zylinders bildet, und die sich
                              unmittelbar unter dem Siebe befindet. Diese Wiege wird in schwingende Bewegung
                              gesezt, und zugleich ein Wasserstrom auf deren Inhalt gefuͤhrt, wodurch die
                              leichteren Theile weggeschwemmt werden. Die Schwingung der Wiege wird durch die
                              drehende Bewegung des Siebes bewirkt. 2. Verbesserung in der
                                 Art und Weise Gold und andere edle Metalle von den erdigen Substanzen, mit denen
                                 sie gewoͤhnlich verbunden sind, zu trennen; von Roswell King M'Intosh County, Georgia. Ein hoͤlzerner oder
                              metallener Cylinder von 4 Fuß im Durchmesser und 40 Fuß Hoͤhe wird senkrecht
                              gestellt; er hat einen Kolben und Stoßer (dasher)
                              beinahe wie jener an einem Butterfasse, welcher auch auf dieselbe Weise durch eine
                              hinreichende Kraft auf und nieder bewegt wird. Außen an diesem Cylinder ist eine
                              Roͤhre angebracht, die sich von dessen Scheitel bis zum Grunde erstrekt, und
                              die die Erde, welche gewaschen werden soll, unter den Stoßer in den Cylinder
                              fuͤhrt; sie ist daher oben offen, und communicirt unten mit dem Inneren des
                              Cylinders. Ist nun Wasser und Erde in den Apparat gebracht, so wird der Stoßer in
                              Bewegung gesezt, wo dann das schlammige Wasser durch Oeffnungen entweichen wird, die
                              in verschiedenen Hoͤhen des Cylinders angebracht sind, waͤhrend das
                              Gold sich wegen seiner groͤßeren Schwere zu Boden sezt, und daselbst entweder
                              fuͤr sich allein, oder in Verbindung mit Queksilber oder mit den schwereren
                              Substanzen gemischt gewonnen werden kann. 3. Verbesserung an
                                 der Art und Weise das Gold und andere edle Metalle von den Erden und Steinen zu
                                 scheiden, und zwar mittelst sogenannter cylindrischer und kreisfoͤrmiger,
                                 sich schwingender Troͤge; von Roswell King M'Intosh County, Georgia. Diese Maschinerie besteht aus einem Troge,
                              der ein Laͤngendurchschnitt eines Cylinders von beilaͤufig 10 Fuß
                              Laͤnge und 3 Fuß Durchmesser ist, und aus einem kreisfoͤrmigen Troge
                              von beilaͤufig 5 Fuß Durchmesser und 6 Zoll Tiefe. Der kreisfoͤrmige
                              Trog ist gegen das eine Ende etwas geneigt, und durch mehrere Scheidewaͤnde,
                              die jedoch zwischen ihren unteren Kanten und dem Troge einen freien Raum lassen, in
                              mehrere Abtheilungen getheilt. Die Erde, welche gewaschen werden soll, wird mit
                              Wasser in die obere Abtheilung gebracht, und dann der Trog in schwingende Bewegung
                              gesezt; oder der Inhalt wird durch eine, uͤber dem Troge angebrachte,
                              Schwingstange, von welcher zwischen jede der Abtheilungen Stoͤßer oder
                              Waͤscher herabgehen, in Bewegung gesezt. Auf diese Weise wird die Erde
                              weggewaschen, das Gold hingegen an dem unteren Ende des Troges gesammelt. Zuweilen
                              wird dieser kreisfoͤrmige Trog mit dem cylindrischen verbunden, wo dann jene
                              Substanzen, die in lezterem schon zum Theile gewaschen wurden, in ersteren gelangen,
                              und daselbst vollends gereinigt werden. Dieser cylindrische Trog ist horizontal
                              gestellt, und hat in der Mitte eine eiserne Achse; er wird mittelst eines
                              Kniestuͤkes in Bewegung gesezt, und das unnuͤze Wasser laͤuft
                              bei einer Oeffnung an dessen Rande aus. – So viel uns scheint, duͤrfte
                              keine dieser Vorrichtungen vor jenen den Vorzug verdienen, die auf unseren
                              europaͤischen Huͤtten- und Amalgamirwerken angewendet
                              werden.
                           
                        
                           
                           Russisches Gold und Platin.
                           Waͤhrend der lezten sechs Monate des Jahres 1829 wurden aus dem Uralgebirge
                              folgende Quantitaͤten von Gold und Platin nach St. Petersburg geliefert.
                           
                              
                                 Gold aus den Bergwerken des Staats
                                 1783 Pfd.
                                 
                              
                                     –   aus
                                    Privatbergwerken
                                 3025  –
                                 
                              
                                 
                                 –––––––
                                 
                              
                                 
                                 4808.
                                 
                              
                           
                              
                                 Platin aus den Bergwerken des Staats
                                     47 Pfd.
                                 
                              
                                     –   aus
                                    Privatbergwerken
                                 1108  –
                                 
                              
                                 
                                 ––––––
                                 
                              
                                 
                                 1155.
                                 
                              
                           In den ersten sechs Monaten des Jahres 1829 betrug die Ausbeute 4688 Pfd. Gold und
                              1041 1/2 Pfd. Platin. Der Werth des Goldes allein belaͤuft sich in obigem
                              Jahre auf 650,000 Pfd. Sterling. (Jameson's Edinb. new philosoph. Journ. Okt. 1831 bis Jan. 1832, S.
                              203.)
                           
                        
                           Hare's Platinzuͤnder.
                           Dr. Hare sagt: „Ich finde, daß wenn Asbest
                                 oder Holzkohle unter einem luftleeren Recipient in salzsaurem Platin eingeweicht
                                 und hierauf in einem Abdampfofen vier und zwanzig Stunden lang getroknet werden,
                                 sie nach dem Gluͤhen die Eigenschaft erhalten, sich in den gasartigen
                                 Bestandtheilen des Wassers von selbst zu entzuͤnden.“ –
                              (Silliman's Journal. Repertory of
                                 Patent-Invent. Januar 1832, S. 58.)
                           
                        
                           Potters Versuche uͤber die specifische Waͤrme
                              der Metalle.
                           Hr. Potter hat auf die Einwendungen, welche Hr. Johnston gegen seine Versuche uͤber die
                              specifische Waͤrme der Metalle machte (vergl. polytechnisches Journal Bd. XLII. S. 432.), neuerdings zahlreiche
                              Untersuchungen angestellt. Da sich unser Journal nicht fuͤr wissenschaftliche
                              Streitigkeiten eignet, so verweisen wir die Leser, welche dieser Gegenstand
                              besonders interessirt, auf Brewster's Edinburgh Journal of Science Jan. 1832, S. 163.
                           
                        
                           Ueber die Anwendung von Guimet's Ultramarin zum Blaͤuen des
                              Papieres, des Garns und der Gewebe.
                           Wir haben bereits im polytechnischen Journal Bd.
                                 XLI. S. 220 angezeigt, daß das kuͤnstliche Ultramarin des Hrn. Guimet in Lyon das natuͤrliche an
                              Schoͤnheit der Farbe uͤbertrifft und der Erfinder den Preis desselben
                              so herabgesezt hat, daß man es zum Blauen des Papieres, des Garns und der Gewebe
                              benuzen kann.
                           Hr. Guimet liefert fuͤr 16 Franken ein Pfund
                              Ultramarin, welches eben so viel Papier, blaͤut als zehn Pfund des
                              schoͤnsten und feinsten Kobalts, die im Großen auf 26 Fr. zu stehen kommen:
                              das Ultramarin hat uͤberdieß den Vortheil, daß es wegen seiner Leichtigkeit
                              in der Fluͤssigkeit lange suspendirt bleibt, waͤhrend das Kobalt sich
                              bald niederschlaͤgt. Um das Ultramarin mit dem Papierzeuge innig zu
                              vermengen, muß man die Farbe in einen Sak von Leinwand oder Baumwollenzeug bringen,
                              welchen man in Wasser knetet, wodurch das Blau genoͤthigt wird, durch das
                              Gewebe zu dringen. Man kann statt des Sakes auch ein sehr feines Sieb anwenden. Bei
                              dem Stampfen vermengt sich dann der Farbestoff innig mit dem Zeuge. Die Farbe ist so
                              zertheilt, daß man, um sie auf dem Papierzeuge zu befestigen, 8 Unzen Alaun auf 1000
                              Liter (2000 Pfund) Wasser zuzusezen genoͤthigt ist. Alsdann ist aber das
                              Resultat uͤber alle Erwartung guͤnstig und man erhaͤlt je nach
                              der Menge des angewandten Faͤrbestoffes alle Nuancen vom tiefsten Dunkelblau
                              bis zum hellsten Himmelblau. Den Alaun darf man jedoch erst nach der
                              vollstaͤndigen Zertheilung des Ultramarins zusezen, denn ohne diese
                              Vorsichtsmaßregel waͤre er eher schaͤdlich als nuͤzlich.
                           
                           Um Zeuge zu blaͤuen, welche nicht appretirt werden, bringt man das Ultramarin
                              in eitlen Sak von Leinwand oder Baumwollenzeug und knetet ihn in Wasser, damit das
                              Blau durch das Gewebe dringt; man braucht sodann das Gewebe nur in diesem Wasser
                              herumzuhaspeln und abtropfen zu lassen. Das geblaͤute Wasser muß, ehe man
                              sich desselben bedient, gut umgeruͤhrt werden, damit das Blau suspendirt
                              bleibt.
                           Will man Kleister, der zum Appretiren bestimmt ist, mit Ultramarin faͤrben, so
                              zertheilt man das Blau vermittelst eines Sakes in der ganzen Quantitaͤt des
                              zur Kleisterbereitung anzuwendenden Wassers, sezt dann das Staͤrkmehl zu und
                              ruͤhrt waͤhrend des Kochens um.
                           Da das Ultramarin die Eigenschaft hat sich in kochender Aezkali- oder
                              Aeznatron-Aufloͤsung nicht zu veraͤndern, so ist es ohne
                              Zweifel die schoͤnste und solideste Substanz zum Blaͤuen.
                           
                        
                           Musselinweberei in Glasgow.
                           Die mechanische Musselinweberei hat in Glasgow in der neuesten Zeit bedeutende
                              Fortschritte gemacht. Im August 1831 wandten vier Haͤuser, naͤmlich
                              die Lancefield Spinning Company, die HH. Johnstone und Galbraith, die
                              HH. James Finlay und Comp. und
                              Hr. William Dunn, allein 2,405 mechanische
                              Webestuͤhle an. Diese Maschinen weben im Durchschnitt taͤglich 14
                              Yards. Nimmt man nun an, daß jeder Webestuhl waͤhrend des Jahres 300 Tage
                              lang in Gang ist, so werden obige vier Haͤuser 10,101,000 Yards Tuch
                              fabriciren, was nach dem Mittelpreis von 4 1/2 Pence per
                              Yard, einen Werth von 189,393 Pfd. Sterl. im Jahre ausmacht. (Jameson's Edinb. new philos. Journ. Octob.
                              1831 – Jan. 1832, S. 201.)
                           
                        
                           Ueber die Vollendung des Tunnels unter der Themse.
                           Es ist wenig Hoffnung vorhanden den Tunnel unter der Themse in Baͤlde
                              vollendet zu sehen. Die Direktoren der Compagnie wandten sich an die Regierung um
                              ein Darlehen von 150,000 Pfund Sterling, um damit den merkwuͤrdigen Bau
                              vollenden zu koͤnnen; ihr Gesuch wurde aber nach gehoͤriger
                              Ueberlegung (!) verweigert, man schaͤzt die Kosten fuͤr Vollendung des
                              Tunnels, um ihn fuͤr Fußgeher herzurichten, auf 146,000 Pfd. Sterl.; außerdem
                              sind aber noch 402,000 Pfd. Sterl. erforderlich, um den Eingang und Ausgang an
                              beiden Seiten und den Fahrweg herzustellen. Die bereits auf ihn verwandten Summen
                              betragen 156,680 Pfd. Sterl.; der Bau ist bis auf 600 Fuß fortgefuͤhrt und es
                              bleiben noch 700 Fuß auszufuͤhren uͤbrig. Die Compagnie hofft
                              jaͤhrlich wenigstens 10,000 Pfd. Sterl. bloß durch den Zoll auf Karren und
                              Wagen einzunehmen, in der Voraussezung, daß von den 3241 zweiraͤderigen und
                              887 vierraͤderigen Wagen, welche taͤglich die Londoner Bruͤke
                              passiven, auch nur der vierte Theil den Tunnel vorzieht. Koͤnnte die ganze
                              Bewegung uͤber die Londoner Bruͤke unter den Tunnel gebracht werden,
                              so wuͤrde die Einnahme der Compagnie bei ihrem gegenwaͤrtigen
                              Abgabensystem nicht weniger als 220,000 Pfd. Sterl. betragen; sie beschraͤnkt
                              aber bescheiden ihre Erwartungen aus eine jaͤhrliche Gesammteinnahme von
                              22,000 Pfd. Sterl. (Mechan. Mag. Nr. 446.)