| Titel: | Verbesserte Sägefassungen, auf welche sich Ebenezer Whiting zu Berkshire, Tioga County in New York, am 15. October 1830 ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 44, Jahrgang 1832, Nr. XXXVIII., S. 171 | 
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                        XXXVIII.
                        Verbesserte Saͤgefassungen, auf welche
                           sich Ebenezer Whiting
                           zu Berkshire, Tioga County in New York, am 15. October 1830 ein Patent ertheilen
                           ließ.
                        Aus dem Register of Arts. Januar 1832, S.
                              307.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              III.
                        Whiting, Verbesserte Saͤgefassungen.
                        
                     
                        
                           Die Saͤgefassung, deren ich mich bediene, wirkt nach dem Punz-Principe,
                              und ist in den beigefuͤgten Zeichnungen dargestellt. Fig. 27 zeigt dieselbe,
                              so wie sie fuͤr Hand-, Panehl- und andere derlei Saͤgen
                              geeignet ist. Sie hat einen Stiel, mit welchem sie in einem Schraubstoke, oder in
                              einem hiezu bestimmten Loche in einer Bank festgestellt werden kann. Der Punzen (punch) wird von einer Feder getragen, die an der
                              eisernen, mit dem Stiele gewoͤhnlich aus einem Stuͤke gegossenen,
                              Stuͤze befestigt ist. Unmittelbar unter dem Punzen ist in das Eisen ein
                              Stuͤk gehaͤrteten Stahles eingelassen, und dieses bildet das Bett,
                              zwischen welchem und dem Punzen der Saͤgezahn steht, wenn er eingesezt wird.
                              Als Leiter oder Fuͤhrer fuͤr die Saͤgezaͤhne dienen, so
                              wie dieselben nach und nach eingesezt werden, zwei Stifte oder Draͤhte. Der
                              Punzen wird so zugefeilt, daß die beiden Seiten, welche zwischen die Stifte kommen,
                              einen spizigen Winkel bilden, und mithin der Form eines Saͤgezahnes
                              entsprechen. Eine Platte
                              aus Messing oder einem anderen Metalle, auf welcher das Saͤgeblatt ruht, kann
                              mittelst Schrauben, welche in den eisernen Theil des Gestelles, durch welches sie
                              gehen, eingepaßt sind und sich in die Platte eindrehen, gehoben oder gesenkt werden.
                              Auf dem Kopfe dieser Schrauben ruht eine gebogene Feder, welche dieselben in ihrer
                              Lage erhaͤlt.
                           Fig. 28 zeigt
                              dasselbe Princip, auf eine Saͤgmuͤhle, Kerbsaͤge oder andere
                              große Saͤgen angewendet. Die Stifte, welche die Zaͤhne fuͤhren,
                              sind in der Zeichnung nicht sichtbar, indem sie von dem Punzen verborgen werden. Sie
                              gehen jedoch wie in dem vorhergehenden Falle von einem staͤhlernen Bette oder
                              Lager aus; der Punzen ist aber nicht zu einem spizigen Winkel zugesellt, sondern
                              vierekig belassen. In seine vordere Flaͤche sind zwei Loͤcher zur
                              Aufnahme der Stifte, und um dem Punzen Spielraum zu geben, gebohrt. Die Sage wird
                              ferner durch zwei Schrauben und eine gekruͤmmte Feder regulirt. Auf dem
                              Ruͤken befindet sich ein gußeiserner Blok, der als Griff dient, und beim
                              Einsezen eines Zahnes zugleich den Schlag des Hammers unterstuͤzt.
                           Ich nehme bloß die Anwendung der beiden Stifte als Fuͤhrer fuͤr die
                              Zaͤhne der Saͤge; die Einrichtung des eisernen Gestelles, in Folge
                              welcher die Raͤnder, die die Schrauben enthalten, mit dem Koͤrper des
                              Instrumentes ein T bilden; die Eisenmasse, durch welche
                              das Zuruͤkweichen des Instrumentes beim Daraufschlagen mit einem Hammer
                              verhindert wird; die Art und Weise, auf welche die Saͤge durch die Schrauben
                              regulirt wird, und endlich die ganze Einrichtung zum Behufe der Hervorbringung der
                              beabsichtigten Wirkung als meine Erfindung in Anspruch.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
