| Titel: | Neue Methode die Runkelrüben zu behandeln, um verschiedene bekannte Handelsartikel aus denselben zu gewinnen, auf welche Methode sich P. Young, Seiler zu London, Finchurch Street, am 22. März 1832 ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 47, Jahrgang 1832, Nr. XXIX., S. 141 | 
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                        XXIX.
                        Neue Methode die Runkelruͤben zu
                           behandeln, um verschiedene bekannte Handelsartikel aus denselben zu gewinnen, auf welche
                           Methode sich P. Young,
                           Seiler zu London, Finchurch Street, am 22. Maͤrz 1832 ein Patent ertheilen ließ.
                        Aus dem Register of Arts. November 1832, S.
                              299.
                        Young, uͤber das Behandeln der
                           Runkelruͤben.
                        
                     
                        
                           Die Handelsartikel, welche der Patent-Traͤger durch seine Methode aus
                              den Runkelruͤben zu gewinnen beabsichtigt, sind 1) eine Fluͤssigkeit, deren sich
                              der Branntweinbrenner bedienen kann; 2) eine Fluͤssigkeit, aus der sich guter
                              Essig bereiten laͤßt, und 3) ein Brei oder ein Mark, welches zur
                              Papier-Fabrikation verwendet werden kann.
                           Um nun zu seinem Zweke zu gelangen, laͤßt der Patent-Traͤger die
                              Runkelruͤben zuerst abwaschen und abbuͤrsten, und dann zerreiben und
                              zermalmen. Den Brei, den er auf diese Weise erhaͤlt, bringt er in wollene
                              Tuͤcher, um ihn dann in einer hydraulischen oder sonstigen kraͤftigen Presse auszupressen. Der ausgepreßte
                              Saft wird gesammelt und in einem Kessel bis nahe an 110° F. erhizt, worauf er
                              auf einen Centner beilaͤufig 10 Unzen verduͤnnte Schwefelsaͤure
                              zusezt, und die Fluͤssigkeit bis auf 60–70° F. abkuͤhlen
                              laͤßt. Diese Fluͤssigkeit versezt er mit 1 Procent Hefen, um sie dann
                              gaͤhren zu lassen, worauf er sie so verduͤnnt, daß sie vollkommen der
                              gewoͤhnlichen Maische entspricht.Nach dem Repertory of Patent-Inventions,
                                    welches im Novemberhefte 1832, S. 275 gleichfalls einen kurzen Auszug dieses
                                    Patentes mittheilt, wird der ausgepreßte Saft mit Wasser verduͤnnt,
                                    dann mit Schwefelsaͤure behandelt, und hierauf wieder mit
                                    kohlensaurem Kalk oder einem anderen Alkali gesaͤttigt, ehe man ihn
                                    der Gaͤhrung unterwirft. A. d. Ueb. Die Saͤure, deren er sich bedient, besteht aus 1 Theil
                              Schwefelsaͤure und 5 Theilen Wasser, und von dieser Fluͤssigkeit nimmt
                              er auf 100 Gallons 10 Unzen.
                           Den Ruͤkstand, welcher nach dem Auspressen in der Presse zuruͤkbleibt,
                              verwendet er zur Essigfabrikation, indem er auf eine Tonne dieses Ruͤkstandes
                              100 Gallons kaltes Wasser gießt, und dieses dann nach der gewoͤhnlichen
                              Methode zur Essigfabrikation verwendet.Nach dem Repertory of Patent-Inventions
                                    wird auch diese Fluͤssigkeit mit Schwefelsaͤure und Alkali
                                    behandelt, ehe man sie der Essiggaͤhrung unterwirft. – Wir
                                    zweifeln sehr, daß die ersten beiden Theile dieses Patentes bei uns in
                                    Deutschland in Anwendung kommen duͤrften, da sich die
                                    Runkelruͤben bei uns gewiß vortheilhafter auf Zuker, als auf
                                    Branntwein und Essig verwenden lassen. Was aber die Benuzung des
                                    ruͤkstaͤndigen Markes zur Papier-Fabrikation betrifft,
                                    so duͤrfte dieselbe vielleicht in jenen Faͤllen, wo man
                                    dasselbe nicht als Viehfutter benuzen kann oder will,
                                    Beruͤksichtigung verdienen, um so mehr, da das
                                    Runkelruͤben-Papier englischen Blaͤttern zu Folge
                                    wirklich nicht uͤbel ausfallen soll. A. d. Ueb.
                              
                           Den faserigen Ruͤkstand, welcher dem Patent-Traͤger bleibt,
                              verwendet er zur Papier-Fabrikation, indem er ihn zu diesem Behufe mit einem
                              Bade behandelt, welches er so zusammensezt, daß er auf 100 Gallons Wasser 2 Pfund
                              Saͤure nimmt. Nach dieser Behandlung bleicht er den Faserstoff auf die
                              gewoͤhnliche Weise mittelst schwefeligsaurem Gase oder mittelst Chlor, um
                              hierauf den Zeug, den er auf diese Weise erhaͤlt, je nach der
                              Qualitaͤt des Papieres, welches er verfertigen will, mit 10 bis 50 Procent
                              Lumpen oder Hanfzeug zu
                              vermengen, und aus diesem Zeuge auf die gewoͤhnliche Methode Papier zu
                              erzeugen.