| Titel: | Ueber Hrn. J. O. N. Rutter's neue Methode Hize zu erzeugen. | 
| Fundstelle: | Band 50, Jahrgang 1833, Nr. XLI., S. 175 | 
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                        XLI.
                        Ueber Hrn. J. O. N. Rutter's neue Methode Hize zu
                           erzeugen.
                        Aus dem Mechanics' Magazine, No. 527, S.
                              426.
                        Rutter's neue Methode Hize zu erzeugen.
                        
                     
                        
                           Wir haben kuͤrzlich eine Notiz uͤber die neue, von Hrn. Rutter erfundene Methode Hize zu erzeugen oder zu heizen
                              mitgetheilt, und koͤnnen unsere Leser nun mit einigen weiteren Details
                              uͤber diese Erfindung, die, wie einige Referenten in englischen
                              Blaͤttern prophetisch behaupteten, gemacht ist, das ganze aͤußere
                              Aussehen unserer Welt zu veraͤndern, bekannt machen.
                           Hr. Rutter ließ seine Erfindung patentiren; das Patent
                              fuͤr England ist noch nicht bekannt gemacht, jenes fuͤr Schottland,
                              welches wohl im Wesen nicht verschieden seyn wird, lautet aber folgender Maßen:
                           
                              „Meine Erfindung, welche sich zum Heizen von Kesseln und Retorten sowohl,
                                 als in allen uͤbrigen Faͤllen, in denen Hize erforderlich ist,
                                 anwenden laͤßt, besteht darin, daß ich bituminoͤse,
                                 oͤhlige, harzige, wachsartige oder fettige Substanzen in
                                 fluͤssigem Zustande und in Verbindung mit Wasser auf die weiter unten zu
                                 beschreibende Art und Weise als Brennmaterial benuze. Ich bringe diese meine
                                 verbesserte Heizmethode auf folgende Weise in Ausfuͤhrung. Ich gestatte
                                 oder bewirke naͤmlich, daß eine oder mehrere der erwaͤhnten
                                 bituminoͤsen, oͤhligen, harzigen, wachsartigen oder fettigen
                                 Substanzen, wie z. V. Steinkohlentheer, aus einem eigenen Behaͤlter oder
                                 sonstigen zwekmaͤßig angebrachten Gefaͤße durch eine Roͤhre
                                 oder irgend einen geeigneten Canal in einen Trichter oder in eine Roͤhre
                                 fließe, die mit dem Inneren einer geschlossenen Feuerstelle oder eines Ofens
                                 communicirt; und ich gestatte oder bewirke ferner, daß zu gleicher Zeit Wasser
                                 aus einem gehoͤrig angebrachten Behaͤlter oder Gefaͤße
                                 durch eine andere Roͤhre in den eben erwaͤhnten Trichter oder in
                                 die Roͤhre abfließe, so daß dieses Wasser gleichzeitig mit den oben
                                 erwaͤhnten Substanzen auf ein Feuer tropfe, welches vorher auf der
                                 angefuͤhrten Feuerstelle oder in dem erwaͤhnten Ofen angezuͤndet
                                 worden, und welches sich auf die spaͤter zu beschreibende Weise reguliren
                                 laͤßt. Es ist nicht wesentlich nothwendig, daß der Kohlentheer oder die
                                 sonstige Substanz vorher in der Roͤhre, die mit dem Inneren der
                                 Feuerstelle oder des Ofens in Verbindung steht, mit dem Wasser in
                                 Beruͤhrung komme; ja ich halte es sogar fuͤr besser, wenn beide
                                 erst in einem Trichter oder in einer geringen Entfernung von dem Ofen
                                 zusammengerathen, und dann von hier aus gemeinschaftlich durch irgend einen
                                 geeigneten Canal an jene Muͤndung fließen, durch welche sie in das Innere
                                 der Feuerstelle oder des Ofens gelangen. Nein der Theer oder die sonstige
                                 Substanz und das Wasser muͤssen nothwendig vor oder bei dem Eintritte in
                                 die Feuerstelle oder in den Ofen mit einander in Beruͤhrung kommen, und
                                 gemeinschaftlich und gleichzeitig auf das in dem Ofen brennende Feuer fallen.
                                 Ist die Feuerstelle oder der Ofen groß, so muͤssen zwei oder mehrere
                                 Eintrittsmuͤndungen fuͤr den Theer und das Wasser auf solche Weise
                                 und in solchen Entfernungen von einander angebracht werden, wie sich dieß als am
                                 zwekmaͤßigsten zeigen wird. Der Strom des eintretenden Kohlentheeres oder
                                 der sonstigen Substanz und des Wassers kann mittelst Sperrhahnen oder Klappen,
                                 die sich entweder an den Behaͤltern oder Gefaͤßen, oder an den
                                 Roͤhren befinden, regulirt werden. Die Muͤndung oder der Canal,
                                 durch welchen der Kohlentheer oder die sonstige Substanz in Verbindung mit
                                 Wasser in das Innere der geschlossenen Feuerstelle oder des Ofens eintritt, soll
                                 offen gelassen werden, damit die Feuerstelle oder der Ofen dadurch
                                 gehoͤrig mit Luft gespeist werden koͤnne, wobei uͤbrigens
                                 dafuͤr zu sorgen, daß nicht zu viel Luft eintrete. Obschon ich nun der
                                 erhizenden, entzuͤndenden und zersezenden Oberflaͤche eines
                                 Feuers, welches in einer geschlossenen Feuerstelle oder in einem Ofen brennt,
                                 zum Behufe der Ausfuͤhrung meines Verfahrens den Vorzug gebe, indem
                                 dieselbe der vollkommenen Verbrennung des Kohlentheeres oder der sonstigen
                                 Substanzen in Verbindung mit Wasser am Zutraͤglichsten zu seyn scheint,
                                 so ist dieselbe doch nicht absolut nothwendig, indem diese Verbrennung auch in
                                 einem Ofen oder in irgend einem geschlossenen Gefaͤße geschehen kann,
                                 welches vorher erhizt wurde, und welches dann entweder durch Hize, welche sich
                                 innerhalb dieses Ofens oder dieses geschlossenen Gefaͤßes entwikelt, oder
                                 welche von Außen an demselben angebracht wird, auf dem gehoͤrigen Grade
                                 von Hize erhalten wird. Es ist nicht durchaus nothwendig, daß das Nasser,
                                 welches bei meinem Verfahren angewendet wird, frisches oder reines Wasser sey;
                                 Seewasser und anderes unreines Wasser, wie das Nasser aus dem Kielraume der
                                 Schiffe und die ammoniakalische Fluͤssigkeit aus den Gaswerken
                                 entsprechen dem Zweke eben so gut. Die respectiven Quantitaͤten oder
                                 Verhaͤltnisse von Kohlentheer oder anderen Substanzen und Wasser, welche
                                 man in die Feuerstelle oder in den Ofen eintreten laͤßt, werden je nach
                                 Umstaͤnden und je nach den angewendeten Materialien verschieden seyn. Ein
                                 Verhaͤltniß von Steinkohlentheer und Wasser, welches nach meiner
                                 Erfahrung sehr gute Resultate gewahrt, ist folgendes: Auf 1 Gallon Kohlentheer
                                 sollen 1 1/2 Gallons Wasser kommen, und diese Quantitaͤten sollen so
                                 regulirt werden, daß sie in nicht weniger Zeit, als zwischen 2 und 3 Stunden auf
                                 das Feuer oder die sonstige erhizte Oberflaͤche fallen. Das
                                 gehoͤrige. Verhaͤltnis laͤßt sich jedoch in jedem Falle aus
                                 der Beobachtung des Vorganges im Inneren der geschlossenen Feuerstelle oder des
                                 Ofens (welche Beobachtung durch die Eintrittsmuͤndungen fuͤr den
                                 Kohlentheer und das Wasser, oder durch irgend andere zwekmaͤßig
                                 angebrachte Oeffnungen geschehen kann) abnehmen. Denn ist ein Ueberschuß von
                                 Wasser vorhanden, so wird die Flamme schwacher werden oder ganz
                                 ausloͤschen, und ist der Ueberschuß auf Seite des Theeres oder einer der
                                 sonstigen statt des Theeres angewendeten Substanzen, so wird die Flamme durch
                                 Rauch verdunkelt werden.“
                              
                           Hr. Rutter macht nichts von den Apparaten oder
                              Maschinerien, deren er sich bedient, als seine Erfindung geltend, sondern
                              beschraͤnkt seine Patentanspruͤche und Rechte auf Erzeugung von Hize
                              durch die Entzuͤndung, Verbrennung und Zersezung von bituminoͤsen,
                              oͤhligen, harzigen, wachsartigen oder fettigen Substanzen, oder eines
                              Gemisches von zweien oder mehreren derselben, in Verbindung mit Wasser. Die Hize,
                              die er auf diese Weise hervorzubringen im Stande ist, soll den Aussagen von
                              Augenzeugen gemaͤß, aͤußerst intensiv, sehr gleichmaͤßig und
                              vollkommen leit- und regulirbar seyn. Man befolgt das Rutter'sche Verfahren bereits seit der Patentirung desselben an den
                              Gaswerken zu Salisbury, und eben so wurden auch bereits an Bord eines Dampfbothes zu
                              Lymington guͤnstige Versuche damit angestellt.