| Titel: | Verbesserungen an den Zündkapseln für Percussions-Feuergewehre, worauf sich William Westley Richards, Büchsenmacher von Birmingham in der Grafschaft Warwick, am 22. März 1836 ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 63, Jahrgang 1837, Nr. XI., S. 56 | 
| Download: | XML | 
                     
                        XI.
                        Verbesserungen an den Zuͤndkapseln
                           fuͤr Percussions-Feuergewehre, worauf sich William Westley Richards, Buͤchsenmacher
                           von Birmingham in der Grafschaft Warwick, am 22. Maͤrz 1836 ein Patent ertheilen
                           ließ.
                        Aus dem London Journal of Arts. Oktober 1836, S.
                              15.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              II.
                        Richards's verbesserte Zuͤndkapseln fuͤr
                           Percussions-Feuergewehre.
                        
                     
                        
                           Die Erfindung des Patenttraͤgers bezieht sich auf jene Art von
                              Zuͤndkapseln, an denen das Zuͤndkraut oder das Knallpulver in einer
                              Kapsel aus Kupfer enthalten ist. Sie bezwekt die Uebertragung oder Beseitigung der
                              Explosion des Zuͤndkrautes, wodurch nicht nur die um die Aushoͤhlung
                              des Hahnes laufenden Schilde entbehrlich werden, indem nichts von der verbesserten
                              Zuͤndkapsel beim Abfeuern von dem Zapfen weggeschleudert werden kann, sondern
                              wodurch zugleich auch das durch die gewoͤhnliche Zuͤndkapsel
                              oͤfter hervorgebrachte Zerbrechen oder Zersprengen des Kopfes des Hahnes
                              verhuͤtet wird. Die neuen Zuͤndkapseln sind ferner um Vieles
                              groͤßer als die gewoͤhnlichen, und koͤnnen daher leichter
                              gehandhabt und leichter an der Flinte fixirt werden; sie sind eben so wasserdicht
                              wie die fruͤheren, und eignen sich fuͤr den Militaͤrdienst
                              besser, als dieß von irgend einer anderen bisher bekannt gewordenen Art von
                              Zuͤndkapsel gilt.
                           Die Erfindung besteht: 1) darin, daß das Zuͤndkraut oder Knallpulver mit der
                              inneren Seite des Scheitels der Kapsel nicht mehr in unmittelbarer Beruͤhrung
                              steht, sondern sich naͤher an deren Muͤndung befindet, so daß die
                              Explosion des Knallpulvers nicht am Grunde des Inneren der Kapsel, sondern
                              naͤher an deren Muͤndung Statt findet, daß folglich die durch die
                              Explosion erzeugte Lunte freien Austritt erhaͤlt; und daß die Explosion
                              mithin die Seitenwaͤnde der Zuͤndkapsel nur ausdehnt oder zum Theil
                              oͤffnet. Der Raum, der sich zwischen dem fruͤheren und dem neuen Plaze
                              des Zuͤndkrautes befindet, ist mit einem Stuͤk eines harten Metalles
                              ausgefuͤllt. Die Erfindung besteht aber 2) in der Verhuͤtung der
                              Moͤglichkeit des Berstens der metallenen Kapsel, so daß beim Abfeuern der
                              Flinte kein Theil derselben von dem Zapfen weggeschleudert wird. Die Kapsel ist zu
                              diesem Behufe von einer zweiten Kapsel umgeben, welche die Ausdehnung oder die
                              Zerstoͤrung der Seitenwaͤnde der ersteren uͤber einen gewissen
                              Grad hinaus unmoͤglich macht.
                           
                           Der Patenttraͤger erreicht diese Zweke auf verschiedene Weise, und
                              beschraͤnkt sich daher keineswegs auf die hier zu beschreibenden Formen und
                              Dimensionen, indem dieselben verschieden abgeaͤndert werden
                              koͤnnen.
                           Fig. 53 ist
                              ein senkrechter Durchschnitt einer gewoͤhnlichen kupfernen
                              Zuͤndkapsel, welche zur Erlaͤuterung der fraglichen Verbesserungen
                              dient. a ist naͤmlich der Scheitel dieser Kapsel;
                              b sind deren Seitenwaͤnde; und c ist die Stelle, an der sich das Knallpulver
                              gewoͤhnlich befindet. Die punktirten Linien bezeichnen die Richtung, in
                              welcher das Knallpulver beim Abfeuern auseinanderfaͤhrt, und in deren Folge
                              die Kapsel in Stuͤke zersprengt wird. Fig. 54 ist ein
                              aͤhnlicher Durchschnitt der kupfernen Kapsel, woraus der erste Theil der
                              Verbesserungen, naͤmlich die neue Stellung des Knallpulvers in der
                              Naͤhe der Muͤndung der Kapsel ersichtlich ist. Die punktirten Linien
                              deuten auch hier die Richtung an, in welcher die Explosionskraft wirkt; und hieraus
                              geht hervor, daß die metallene Kapsel nur in geringem Grade geoͤffnet und
                              nicht so in Stuͤke zersprengt werden kann, wie dieß bei der ersten Art von
                              Kapsel der Fall ist. Der zwischen a und c befindliche Raum ist mit einem Stuͤke irgend
                              eines harten Metalles d, welches durch Loͤthung
                              oder auf andere Weise in der Kapsel befestigt ist, ausgefuͤllt. Fig. 55 ist
                              ein Durchschnitt einer anderen Art von Kapsel, an der das Zuͤndkraut in einem
                              seichten kupfernen Schaͤlchen, welches an dem Ende eines Stuͤkchens
                              harten Metalles befestigt ist, angebracht ist. a, b ist
                              hier die Kapsel; c das Zuͤndkraut, und d das Stuͤkchen Metall.
                           In Fig. 56 und
                              57 sieht
                              man zwei andere Arten von verbesserten Zuͤndkapseln im Durchschnitte. a, b ist hier das metallene Gehaͤuse, welches den
                              harten metallenen Zapfen d umgibt, und durch Druk oder
                              auf irgend andere geeignete Weise daran befestigt worden ist; c bezeichnet den Plaz fuͤr das Zuͤndkraut.
                           Fig. 58, 59 und 60 geben
                              Aufrisse und Durchschnitte von Zuͤndkapseln, an denen der zweite Theil der
                              Erfindung angebracht ist; d. h. an denen die Kapsel, welche Knallpulver
                              enthaͤlt, mit einer zweiten aͤußeren Kapsel umgeben ist. Diese Art von
                              Zuͤndkapseln eignen sich vorzuͤglich fuͤr Vogel- oder
                              Jagdflinten. a, b ist die innere metallene Kapsel, die
                              das bei c befindliche Knallpulver enthaͤlt. Das
                              Metallstuͤkchen d ist innerhalb des oberen
                              Theiles der aͤußeren Kapsel e, e, die sich
                              uͤber die innere Kapsel a, b herab erstrekt,
                              angebracht. Zwischen der aͤußeren und der inneren Kapsel ist ein kleiner Raum
                              gelassen, den man in Fig. 60, wo die
                              Zuͤndkapsel von ihrer Muͤndung aus betrachtet dargestellt ist, noch
                              deutlicher ersieht. Bei der Entzuͤndung des Knallpulvers werden die
                              Seitenwaͤnde b
                               der Kapsel a geoͤffnet und aus einaereinander getrieben, jedoch durch die aͤußere Kapsel e verhindert werden, aus einander zu fliegen. Man sieht dieß aus Fig. 61, wo
                              eine der Kapseln nach dem Abfeuern und von ihrer Muͤndung her betrachtet
                              dargestellt ist; und woraus erhellt, daß vermoͤge dieser Verbesserungen alle
                              jene Unfaͤlle, die sonst zuweilen durch das Zerplazen der Kapseln entstehen,
                              verhuͤtet sind.
                           Fig. 62 ist
                              ein Durchschnitt der fuͤr den Schiffs- und Militaͤrdienst
                              bestimmten Zuͤndkapsel; d ist hier das harte
                              Metallstuͤkchen und b ein aus Kupfer, Zinn oder
                              einem anderen Metalle bestehender Cylinder, durch den ersteres theilweise
                              laͤuft. Der Cylinder ist auf irgend eine geeignete Weise, wie z. B. durch das
                              kreisrunde, aus Zinn oder einem anderen Metalle bestehende Stuͤk f an dem harten Metallstuͤkchen festgemacht, und
                              dient zur Vergroͤßerung der Zuͤndkapsel, damit diese leichter
                              gehandhabt werden kann.
                           Zu bemerken ist, daß diese massiven Zuͤndkapseln weder durch einen Tritt auf
                              dieselben, noch durch einen Schlag auf deren Seitenwaͤnde entzuͤndet
                              werden koͤnnen, so daß also hiedurch jenem Einwurfe gegen die Anwendung der
                              Zuͤndkapseln auf Schiffen, welcher auf dem Verlorengehen und
                              zufaͤlligen Entzuͤnden der Kapseln auf dem Verdeke beruht, gesteuert
                              ist.
                           Der Patenttraͤger bemerkt am Schlusse, daß er sich auf kein bestimmtes Metall
                              oder Material, aus welchem die Zuͤndkapseln verfertigt werden sollen, noch
                              auch auf irgend eine bestimmte Form derselben noch auch auf irgend eine
                              Fabricationsmethode beschraͤnkt, indem die einzelnen Theile sowohl mit der
                              Hand, als durch Maschinen gefertigt und zusammengesezt werden koͤnnen. Seine
                              Erfindung besteht demnach lediglich, wie dieß bereits im Eingange erwaͤhnt
                              wurde, in der Veraͤnderung des dem Knallpulver angewiesenen Plazes, und in
                              der Umschließung der metallenen Kapsel mit einer zweiten Kapsel, welche das
                              Auseinanderfliegen der Stuͤke der ersteren verhuͤtet.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
