| Titel: | Verbesserungen an den Thürschlössern und Fallen, worauf sich John Young, Schlosser von Wolverhampton in der Grafschaft Stafford, am 27. Julius 1831 ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 65, Jahrgang 1837, Nr. LXXIII., S. 325 | 
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                        LXXIII.
                        Verbesserungen an den
                           Thuͤrschloͤssern und Fallen, worauf sich John Young, Schlosser von
                           Wolverhampton in der Grafschaft Stafford, am 27. Julius 1831 ein Patent ertheilen
                           ließ.
                        Aus dem London Journal of Arts. Julius 1837, S.
                              207.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              V.
                        Young's verbesserte Thuͤrschloͤsser und
                           Fallen.
                        
                     
                        
                           Der erste Gegenstand, den der Patenttraͤger beschreibt, ist ein sogenanntes
                              Zuhaltungsschloß mit einer neuen Art von fliegendem Eingerichte (fleg-guard). Dieses ist eigentlich ein
                              Zuhaltungshebel mehr, welcher zum Ab- und Aufsperren der gewoͤhnlichen
                              Zuhaltungen (tumblers) dient. Fig. 42 zeigt das Innere
                              dieses Schlosses in einer perspektivischen Ansicht, und zwar in einer Stellung, in
                              welche dessen Theile gelangen wuͤrden, wenn ein falscher Schluͤssel
                              angestekt worden waͤre. a, a ist der Riegel; b das fliegende Eingerichte; c dessen Drehpunkt; d dessen Feder. e sind drei, vier oder mehrere Hebel, die ihren
                              Drehpunkt in f haben; g ist
                              der Zapfen am Riegel. Sollte einer der Hebel durch das Einfuͤhren eines
                              Dietriches oder sonstigen falschen Instrumentes oder auch eines falschen
                              Schluͤssels uͤber die Stellung, in welcher er sperrt, emporgehoben
                              werden, so wuͤrde er den bei d befindlichen Arm
                              des fliegenden Eingerichtes aufheben, und also, indem der spize Arm des fliegenden
                              Eingerichtes an dem spizigen Ende der Feder d
                              voruͤberginge, bewirken, daß sich das Eingerichte gegen den Zapfen i stemmt, und an dem Ende der Hebel e in eine quere Stellung geraͤth. Das fliegende
                              Eingerichte deutet daher jeden Einbruchsversuch an, und gewaͤhrt zugleich
                              große Sicherheit; denn in diesem Falle wird selbst der wahre Schluͤssel nur
                              dann aufsperren, bis er wie beim doppelten Absperren umgedreht worden ist. Das
                              Eingerichte und dessen Feder bewegt sich naͤmlich hiebei zugleich mit dem
                              Riegel; und da es auf den Zapfen i zu druͤken
                              fortfaͤhrt, so bewegt es sich uͤber die spizige Feder d zuruͤk, wo es dann bloß mit dem wahren
                              Schluͤssel aufgesperrt werden kann. Wenn der Riegel a zuruͤkgetrieben worden und das obere Ende des fliegenden
                              Eingerichtes unter den Zahn der Feder d gelangt ist, so
                              wird der obere Arm h des fliegenden Eingerichtes auf den
                              oberen Rand der Zuhaltungshebel e zu liegen kommen, und
                              wenn der untere Arm b in horizontale Stellung gelangt
                              ist, in die Auskerbung der Zuhaltungen einfallen.
                           Der Patenttraͤger bringt fuͤr verschiedene andere Arten von
                              Schloͤssern und Fallen verschiedene Modificationen eines solchen fliegenden
                              Eingerichtes in Vorschlag, die jedoch, da sie saͤmmtlich auf einem und
                              demselben Principe beruhen, keiner weiteren Erlaͤuterung
                              beduͤrfen.
                           Eine zweite Erfindung des Patenttraͤgers besteht darin, daß er dem Riegel die
                              Gestalt eines rechtwinkeligen, in der Naͤhe seines Winkels an einem Stifte
                              aufgehaͤngten Hebels geben will, der, indem sein unterster Theil die
                              groͤßte Schwere haͤtte, durch seine eigene Schwere in seine
                              schließende Stellung gelangen wuͤrde. Endlich will er auch noch den Kasten
                              und den Stulp aus einem Stuͤke gegossen haben, damit das Schloß auf keine
                              Weise von Außen geoͤffnet werden kann, ausgenommen man zerschlaͤgt
                              es.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
