| Titel: | Verbesserung im Pflastern von Stadt-, Land- und anderen Straßen, worauf sich Richard Macnamara, Gentleman von Hunter Street in Southwark, am 15. März 1837 ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 67, Jahrgang 1838, Nr. XCV., S. 371 | 
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                        XCV.
                        Verbesserung im Pflastern von Stadt-,
                           Land- und anderen Straßen, worauf sich Richard Macnamara, Gentleman von Hunter Street
                           in Southwark, am 15. Maͤrz 1837 ein
                           Patent ertheilen ließ.
                        Aus dem Repertory of Patent-Inventions Decbr.
                              1837, S. 351.
                        Mit einer Abbildung auf Tab. VI.
                        Macnamara, Verbesserung im Pflastern von Straßen.
                        
                     
                        
                           Meine Erfindung besteht in einer verbesserten Methode die Steine oder sonstigen zum
                              Pflastern von Stadt- und Landstraßen, Gaffen, Plaͤzen und Hausfluren
                              etc. verwendeten Materialien zu schneiden oder uͤberhaupt zu formen.
                           
                           Man sieht in Fig.
                                 16 sieben, dem gemaͤß geschnittene und an einander gelegte Steine,
                              und in Fig.
                                 17 derlei Steine einzeln fuͤr sich.
                           Es ergibt sich hieraus, daß die zum Pflastern bestimmten Steine von zweierlei
                              Gestalten geschnitten werden muͤssen. Die eine Haͤlfte derselben soll
                              naͤmlich die in A ersichtliche, und die andere
                              Haͤlfte die in B dargestellte Form haben. Die
                              Seite a, b, c des Steines A
                              muß zwei Abdachungen oder Schraͤgflaͤchen: naͤmlich eine von
                              a bis b, die von Oben
                              nach Innen laͤuft, und eine von b bis c, welche sich von Oben nach Außen abdacht, haben.
                              Dagegen hat die Seite e, f, g zwei
                              Schraͤgflaͤchen, von denen sich e, f nach
                              Auswaͤrts und f, g nach Einwaͤrts abdacht.
                              Die beiden Seiten des Steines B haben aͤhnliche
                              Schraͤgflaͤchen, jedoch mit dem Unterschiede, daß da, wo in A die Abdachung nach Auswaͤrts laͤuft, sie
                              in B nach Einwaͤrts gerichtet ist, wie dieß aus
                              einem Blike auf die Zeichnung zur Genuͤge erhellt. Legt man diese Steine A, B an einander, so entstehen offenbar gebrochene
                              Gefuͤge, und die beiden Steine tragen einander gegenseitig, indem die nach
                              Außen gerichtete Abdachung des einen Steines gegen die nach Innen gerichtete des
                              anderen Steines zu liegen kommt. Im Uebrigen sind die Steine glatt und genau an
                              einander passend.
                           Fig. 18 zeigt
                              einen Durchschnitt eines meiner Erfindung gemaͤß gebauten Straßenpflasters.
                              Ich brauche dazu nur zu bemerken, daß man zum Behufe des Ausfuͤllens und zum
                              Behufe der Vollendung eines Pflasters auch halbe Steine A,
                                 B zur Disposition haben muß. Ferner muͤssen die Enden aller jener
                              Steine, welche gegen die Cassensteine zu liegen kommen, nach Innen zu abgedacht
                              seyn, waͤhrend die Gassensteine selbst, wie in Fig. 18 zu sehen ist,
                              eine ihnen entsprechende Abdachung haben muͤssen. Die erwaͤhnten
                              halben Steine werden jedes Mal zulezt eingesezt, und bilden gleichsam die
                              Schlußsteine fuͤr die uͤbrigen; denn ist eine Straße auf die
                              angegebene Weise gepflastert worden, so tragen die Steine A,
                                 B einander so, daß, wenn die Schlußsteine eingesezt sind, das Ganze so
                              zusammenhaͤlt, daß das Ausweichen eines einzelnen Steines durchaus
                              unmoͤglich ist, ausgenommen es wurde zuerst der Schlußstein beseitigt. Gut
                              ist es, wenn man dem Baue eine leichte Woͤlbung gibt, denn er braucht dann
                              nur wenig Unterlage, wenn die Widerlager oder die aͤußeren Wandungen von
                              hinlaͤnglicher Staͤrke sind.
                           Ich weiß, daß man schon fruͤher abgedachte Steine etc. zum Pflastern
                              verwendete; ich selbst erhielt unterm 20. November 1821 ein Patent auf eine derlei
                              Methode; allein nach diesem Patente mußten alle vier Seiten der Steine abgedacht
                              werden: naͤmlich zwei unter einem spizen, und zwei unter einem stumpfen
                              Winkel; und die Abdachungen fanden nicht, wie hier, an den gegenuͤber liegenden Seiten nach
                              verschiedenen Richtungen Statt.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
