| Titel: | Verfahren der Schwefelung verdächtigen Hopfen chemisch zu prüfen. | 
| Fundstelle: | Band 73, Jahrgang 1839, Nr. XIII., S. 56 | 
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                        XIII.
                        Verfahren der Schwefelung verdaͤchtigen
                           Hopfen chemisch zu pruͤfen.Diese Instruction zur
                                 Untersuchung des der Schwefelung verdaͤchtigen Hopfens wurde auf amtliche
                                 Veranlassung von Hrn. Hofrath Dr. Kastner in Erlangen verfaßt und von
                                 der koͤnigl. bayerischen Regierung saͤmmtlichen
                                 Polizeibehoͤrden zur geeigneten Anwendung mitgetheilt. A. d.
                                 R.
                        Untersuchung des geschwefelten Hopfens.
                        
                     
                        
                           Altert der Hopfen, während er – zumal am nicht trokenen Orte – mit der
                              atmosphärischen Luft in Berührung bleibt, so bräunen sich sowohl seine Dollen
                              (Fruchtzapfen) als auch seine Staubkörnchen, genannt Lupulin. Betrachtet man leztere von Zeit zu Zeit unter dem
                              Vergrößerungsglase, so gewahrt man deutlich, wie diese unten an den inneren Seiten
                              der Dollenblättchen oder Schuppen (Bracteen) zusammengedrängt sizenden, kugligen,
                              gelben, würzigduftreiche und aromatischbittere Flüssigkeit enthaltenden, am ganzen
                              Hopfen für die Bierbrauerei wichtigsten organischen Aussonderungserzeugnisse
                              allmählich ihre schwefelgelbe oder hellgoldgelbe Farbe mit einer mehr
                              dunkelgoldgelben, dann gelbrothen und endlich braunen Farbe vertauschen. Der Grund
                              dieser Bräunung ist zu suchen in der mit dem Alter eingetretenen und
                              fortgeschrittenen Moderung, die braun gewordenen Theilchen selbst aber lassen sich
                              durch chemische Verbindung mit schwefliger Säure wiederum gelben, und betrügerische
                              Gewinnsucht benuzt dieses Verhalten, indem sie alten Hopfen schwefelt, zur
                              Scheinverjüngung desselben. Beim Schwefeln bildet sich nämlich aus dem erhizten
                              Schwefel und dem von ihm eingesogenen Sauerstoffe der atmosphärischen Luft schweflige Säure, die, in Form des sogenannten
                              Schwefeldampfes, den Hopfen durchdringend, von demselben angezogen und verschlukt
                              wird. Indessen ist die Verbindung zwischen den braunen Hopfentheilen und der
                              schwefligen Säure nicht sehr innig, und leicht ist es, sie wieder aufzuheben, z.B.
                              wenn es darauf ankommt zu beweisen, daß der Hopfen durch Zutritt dieser Säure
                              gegelbt worden; in welchem Falle man sich derselben bemächtigen muß, um sie,
                              getrennt vom Hopfenbraun, in den Versuch nehmen und an ihren Eigenschaften
                              zweifellos kenntlich machen zu können. Besteht der zu prüfende Hopfen nur aus geschwefelten, so reicht gelinde Erhizung
                              desselben hin, die schweflige Säure durch den Geruch verrathen zu machen, denn sie riecht wie
                              brennender Schwefel; ist aber nur ein Theil des vorliegenden Hopfens geschwefelt,
                              der übrige größere, mit ersterem gemengte Theil hingegen jung und ungeschwefelt, so
                              ist diese Probe und so ist ebenso auch das Besichtigen des Lupulin durch die Loupe
                              unzureichend, denn der Duft des jungen Hopfens verhüllt dann jenen des
                              geschwefelten, und das geschwefelte, braun gewesene Lupulin erscheint höchstens
                              rothgelb, selten gelbroth; mithin wenig verschieben von der Farbe des jungen
                              Lupulin. Kenntlich wird jedoch auch in diesem Falle das Geschwefeltseyn wenigstens
                              eines Theiles des Hopfens, wenn man ihn prüft, wie folgt:
                           Man füllt ein etwa 24 Loth Wasser fassendes leeres, trokenes und reines Arzneiglas
                              bis zu 5/6 seines Inhaltes mit dem zu prüfenden Hopfen, hängt einen schmalen
                              Streifen gerötheten Rosenpapiers
                              Füllt man ein reines Arzneiglas mit getrokneten Blumenblättern der
                                    Centifolienrose, wie man sie in Apotheken erhält, gießt dann so viel
                                    destillirtes Wasser darüber, als das Glas noch zu fassen vermag, und läßt es
                                    so 24 bis 36 Stunden am kalten Orte ruhig stehen,
                                    so erhält man einen wässerigen Rosenaufguß, der, klar abgegossen und mit ein
                                    paar Tropfen verdünnter Schwefelsäure vermischt, prachtvoll roth erscheint
                                    und so die geröthete Rosentinctur darstellt.
                                    Weißes Drukpapier, das man mit dieser Tinctur abwechselnd tränkte und in
                                    gelinder Wärme troknete, bis es hinreichend roth ist, stellt dar das
                                    erwähnte geröthete Rosenpapier. K–r. oder, wenn dieses nicht zur Hand seyn sollte, blauen Lakmuspapiers in den
                              Hals des Glases, und verschließt die Mündung desselben leicht mit einem Korkstöpsel,
                              der zugleich den Papierstreifen befestigt. Lezterer darf den Hopfen nicht berühren,
                              sondern nur bis auf 1/2 Zoll vom Hopfen in das Glas hineinreichen. Also vorgerichtet
                              stellt man das Glas an einen heißen Ort (oder in heißes Wasser) jedoch sorgend, daß
                              die Hize den Kochpunkt des Wassers nie überbiete, sondern sich demselben nur nähere.
                              Enthielt der Hopfen schweflige Säure, so bleicht das Rosenpapier binnen Kurzem,
                              spätestens binnen einer halben Stunde, d.h. in einer Zeit, welche hinreicht, den
                              Hopfen nahe siedheiß zu machen, vollkommen. Dunst von jungem Hopfen wirkt nichts
                              dergleichen.
                           Genauer bestimmt man z.B. behufs gerichtlicher Untersuchungen die Anwesenheit der
                              schwefligen Säure im Hopfen durch folgende Versuche: Man erhizt 4 Loth des
                              verdächtigen Hopfens in einem, im Wasserbade 5/4 Stunden hindurch nahe siedheiß zu
                              erhaltenden passenden, nicht zu weiten, von dem Hopsen noch gefüllten Glaskolben,
                              auf den man einen gläsernen Helm luftdicht gefügt hatte, und nachdem man den
                              Schnabel dieses Helmes, ihn durch einen durchlöcherten Kork stekend, mit diesem
                              Korke in ein 4 Loth kaltes destillirtes Wasser enthaltendes Arzneigläschen so
                              geleitet hatte, daß die
                              Mündung des Schnabels möglichst tief unter dem Wasser und der Kork im Halse des
                              Glases weilt. Man verfährt ebenso mit einer zweiten Portion desselben Hopfens,
                              bringt aber in das Vorlegegläschen statt des destillirten Wassers eine Mischung von
                              1/2 Quentchen sogenanntem Königswasser (auch Salpetersalzsäure genannt) und 4 Loth
                              destillirtem Wasser, oder statt dieser Mischung 4 Loth destillirten, mit Chlorgas
                              geschwängerten Wassers. Endlich, wenn man will, kann man auch noch eine dritte
                              Portion Hopfen in gleicher Weise behandeln, den Hopfendunst aber in eine Lösung von
                              1 Gewichtstheil Borax in 12 Theilen destillirten Wassers
                              (also 1 1/3 Quentchen Borax in 4 Loth destillirten Wassers) leiten. Bei allen diesen
                              Einleitungen des Hopfendunstes in kalte wässerige Flüssigkeiten trägt man Sorge, daß
                              mittelst kalter, nasser Umschläge das Vorlegegläschen stets kalt bleibt, und
                              unterwirft man deren Inhalt nicht sogleich nach beendeter Dunsteinleitung den
                              weiteren Gegenwirkungsversuchen, so verschließt man das von dem Helmschnabel
                              entfernte Gläschen sogleich nach der Entfernung luftdicht, und stellt es einstweilen
                              an einen kühlen schattigen Ort ruhig hin. Folgende Gegenwirkungen weisen nun
                              unfehlbar, und wenn auch nur ein Minimum von schwefliger Säure aus dem Hopfen durch
                              ErhizenDie Erhizung des Hopfens muß im Wasserbade und
                                    darf nicht etwa im Sand- oder Aschenbade geschehen, weil sie sonst
                                    leicht über Wassersiedhize (100° C. oder 80° N.) hinausgehen
                                    und damit zu verfehlten Ergebnissen führen könnte; denn der Hopfen enthält,
                                    neben mehreren anderen Salzen, auch schwefelsaures
                                       Kali, nebst etwas Schwefel und sehr brennbarem Harz, ätherischen
                                    Oehl etc. Es könnte daher in Folge starker Erhizung Zersezung der
                                    Schwefelsäure und Bildung von Spuren der schwefligen Säure eintreten.
                                    K–r. entwikelt worden, dieselbe als wirklich zugegen nach.
                           
                        
                           A. Verhalten des mit Hopfendunst
                                 geschwängerten destillirten Wassers.
                           Enthält dieses Wasser schweflige Säure, so bleicht es
                              rothes Rosenpapier, blaues Lakmuspapier, und mit Jodlösung gebläutes, stärkehaltiges
                              Drukpapier oder dergleichen Kattunstreifen, deßgleichen die braune Lösung des Jod in
                              Wasser, riecht schweflig, bräunt Goldauflösung, trübt Barytwasser, und Zusaz von
                              einigen Tropfen Salpetersäure hellt diese Trübung zwar augenbliklich auf, stellt sie
                              aber sogleich wieder und bleibend her, verhält sich eben so zur wässerigen Lösung
                              des (am besten basisch-) essigsauren Bleioxyds und bräunt diese durchaus
                              nicht. War der Hopfen frei von schwefliger Säure, so kann möglicher Weise schwache
                              Bräune oder gelblichbräunliche Trübung des basisch-essigsauren Bleioxyds
                              erfolgen, weil Wasserstoff- oder kohlenwasserstoffhaltiger Schwefel dem
                              Hopfendunste beigemischt
                              zu seyn vermagWas mir jedoch reinster und neuer Hopfen nie
                                    zeigte. K–r., ist aber schweflige Säure mit im Spiele, so bleibt dergleichen Färbung der
                              Bleiauflösung jedenfalls aus.
                           
                        
                           B. Verhalten des mit Hopfendunst
                                 geschwängerten destillirten Wassers, falls dasselbe Chlor oder Königswasser
                                 beigemischt enthalten hatte.
                           Die wässerige Lösung des salzsauren Baryts wird davon getrübt, ebenso jene des
                              essigsauren Bleioxyds, ohne daß Salpetersäure die Trübung zum Verschwinden bringt.
                              War nämlich schweflige Säure dem Dunste beigemischt gewesen, so wandelt sich diese
                              in der chlorhaltigen Flüssigkeit sofort in Schwefelsäure um; sollte keine schweflige
                              Säure, sondern Schwefelwasserstoff den Dunst begleitet haben, so bildet sie keine
                              Schwefelsäure, sondern Salzsäure, wohl aber scheidet sich dann in der Flüssigkeit
                              weißlich trübender Schwefel ab.
                           C. Die Boraxlösung verschlukt leicht und vollständig ihr
                              dargebotene gasförmige oder dampfförmige schweflige Säure (hingegen keine
                              Kohlensäure), und entläßt dieselbe sogleich wieder, wenn ihr eine stärkere Säure
                              beigegeben wird. Versezt man daher die mit Hopfendunst beladene Boraxlösung mit
                              einigen Tropfen rectificirter, geruch- und farbloser Schwefelsäure, bis ein
                              kleiner Streifen Lakmuspapier, den man hineinlaufen läßt, geröthet wird, und erhizt
                              dann das Gläschen durch heißes Wasser, in das man es einige Minuten lang stellt, so
                              entwikelt sich riechbar und auf rothes Rosenpapier, Lakmuspapier etc. bleichend, auf
                              mit Goldauflösung gegelbtes Papier bräunend wirkende schweflige Säure sogleich, so
                              ferne sich auch nur Spuren derselben in der Boraxlösung befunden hatten. –
                              Man kann auch Hopfen (z.B. 2–3 Quentchen) mit kalter Boraxlösung (mit
                              10–12 Loth derselben) 24 Stunden lang im verschlossenen Glase kalt weichen
                              lassen, und den in kürzester Zeit klar abgegossenen Aufguß dann in einem anderen
                              reinen Glase mit Schwefelsäure versezen und erwärmen, und wird auf diesem kürzesten
                              Wege sofort die schweflige Säure nachweisen können, falls der Hopfen dergleichen
                              enthalten hatte.Boraxlösung ist einer Kali- oder
                                    Natronlösung zu diesem Versuche vorzuziehen, weil sie mit etwa vorhandenem
                                    Schwefel des Hopfens (nach Payen und Chevalier enthält das Lupulin etwas freien (?)
                                    Schwefel) keine Schwefelleber bildet, und mithin auch keinen
                                    Schwefelwasserstoff zu Wege bringen kann. K–r.