| Titel: | Verbesserte Drosselfliege für Baumwoll-, Flachs-, Hanf-, Wollen-, Seiden- und andere Spinnmaschinen, worauf sich James Kean, Maschinenbauer von Johnstone in der Grafschaft Renfrew in Schottland, am 3. Julius 1835 ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 73, Jahrgang 1839, Nr. LVII., S. 258 | 
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                        LVII.
                        Verbesserte Drosselfliege fuͤr
                           Baumwoll-, Flachs-, Hanf-, Wollen-, Seiden- und
                           andere Spinnmaschinen, worauf sich James Kean, Maschinenbauer von Johnstone in der
                           Grafschaft Renfrew in Schottland, am 3. Julius
                              1835 ein Patent ertheilen ließ.
                        Aus dem London Journal of arts. Jun. 1839, S.
                              154.
                        Mit einer Abbildung auf Tab. IV.
                        Kean's verbesserte Drosselfliege fuͤr
                           Spinnmaschinen.
                        
                     
                        
                           Der Patentträger bezwekt durch seine Erfindung eine Fliege, welche der Luft einen
                              geringeren Widerstand entgegensezen soll, als die gewöhnliche Spindel mit Armen. Er
                              glaubt daher im Stande zu seyn, seine Fliegen entweder mit einer größeren als der
                              bisher üblichen Geschwindigkeit zu treiben, oder mit Beibehaltung der bisherigen
                              Geschwindigkeit bei gleicher Kraft eine größere Anzahl von Fliegen in Bewegung zu
                              sezen und mithin an Kraft zu ersparen.
                           Die verbesserte Spindel besteht aus einem Cylinder mit glatter, aufs Höchste
                              polirter, unwandelbarer Oberfläche, dem die Luft wenig oder gar keinen Widerstand
                              entgegensezt. Fig.
                                 14 zeigt einen Durchschnitt einer Spindel, an der die verbesserten Theile
                              angebracht sind. a ist die cylindrische Fliege und b die Spule. Was das Material betrifft, aus dem die neue
                              Fliege verfertigt werden soll, so bindet sich der Patentträger in dieser Beziehung
                              an kein bestimmtes. Er beschränkt sich auch nicht auf die cylindrische Form, da man
                              den Fliegen auch eine kegelförmige Gestalt geben kann, obwohl die cylindrische
                              seiner Ansicht nach den Vorzug verdient.
                           
                        
                     
                  
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