| Titel: | Verbesserte Composition, womit Zeuge, Holz, Papier und andere Stoffe unverbrennlich gemacht und auch gegen die Angriffe der Insecten geschüzt werden können, und worauf sich Eugene Richard Ladislas de Breza, von Paris, dermalen in St. Martin-Street, Leicester Square in der Grafschaft Middlesex, am 20. Febr. 1838 ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 73, Jahrgang 1839, Nr. XCIX., S. 445 | 
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                        XCIX.
                        Verbesserte Composition, womit Zeuge, Holz,
                           Papier und andere Stoffe unverbrennlich gemacht und auch gegen die Angriffe der Insecten
                           geschuͤzt werden koͤnnen, und worauf sich Eugene Richard Ladislas de Breza, von Paris,
                           dermalen in St. Martin-Street, Leicester Square in der Grafschaft Middlesex, am
                           20. Febr. 1838 ein Patent ertheilen
                           ließ.
                        Aus dem London Journal of arts. Jun. 1839, S.
                              169.
                        Breza's Composition, um Holz, Zeuge etc. unverbrennlich zu
                           machen.
                        
                     
                        
                           Die unter gegenwärtigem Patente begriffene chemische Composition wird auf folgende
                              Weise aus nachstehenden Ingredienzien zusammengesezt. Für Leinenzeuge und
                              ungebleichte Waaren soll man in 2 1/2 Pinten Wasser, welches auf 70° R.
                              erwärmt worden, eine Unze Alaun, 1 1/2 Unzen schwefelsaures Ammoniak, eine halbe
                              Unze Boraxsäure, und eine Drachme Leim von der besten Qualität auflösen, und dieser
                              Auflösung eine Drachme Stärke, welche man vorher in einer geringen Menge Wasser
                              aufgelöst hat, zusezen. Bevor man die Stärke zusezt, soll die Temperatur der
                              Flüssigkeit wenigstens auf 80° R. gesteigert worden seyn. Man hat darauf zu
                              achten, daß die einzelnen Ingredienzien in der oben angegebenen Ordnung angewendet
                              werden, und daß kein neuer Zusaz Statt findet, als bis der nächst vorhergehende sich
                              vollkommen aufgelöst hat.
                           Mit der auf diese Art bereiteten Mischung werden nun die zu schüzenden Stoffe auf
                              verschiedene Weise behandelt. Glatte ungebleichte Zeuge z.B. soll man in dieselbe
                              einweichen, dann scharf auswinden oder auspressen, und hierauf troknen. Gedrukte
                              Zeuge können, wenn ihre Farben acht sind, ebenso behandelt werden; wäre dieß nicht
                              der Fall, so müßte man die Mischung mit einem Schwämme auftragen, und dabei darauf
                              sehen, daß die Zeuge nicht zu stark benezt werden. Holzwerk wird in Bottiche, die
                              mit der wenigstens auf 57° R. erwärmten Flüssigkeit gefüllt sind,
                              eingeweicht. Um Papier oder Pappendekel zu schüzen, kann man die Mischung gleich der
                              in der Bütte befindlichen Zeugmasse zusezen; doch läßt sich dasselbe auch durch
                              Eintauchen des Papieres in die Flüssigkeit erzielen. Sollen bereits fertige
                              Theaterscenerien geschüzt werden, so wäre auf die Rükseite derselben Papier, welches
                              die angegebene Behandlung erlitten, zu kleben. Zu neu zu verfertigenden Scenerien
                              wäre hingegen nur Canevaß zu verwenden, der vorläufig mit der Mischung getränkt
                              worden.
                           Der Patentträger macht die wohl kaum nöthige Bemerkung, daß die mit seiner Mischung
                              behandelten Gegenstände eigentlich nicht unverbrennlich gemacht werden, sondern daß
                              durch seine Behandlung nur das Verbrennen mit Flamme und mithin die Verbreitung des
                              Feuers von einem Gegenstände zum anderen verhütet wird. Endlich bemerkt er, daß er
                              wohl wisse, daß einige der von ihm verwendeten Stoffe bereits früher zu gleichem
                              Zweke benuzt worden, und daß er daher lediglich die angegebene Mischung als seine
                              Erfindung in Anspruch nehme.