| Titel: | Vorschriften für Kitte zum Wasserdichtmachen und Conserviren verschiedener Substanzen, worauf sich Claude Edward Deutsche, im St. Martin's Lane, Grafschaft Middlesex, am 8. Okt. 1842 ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 93, Jahrgang 1844, Nr. XLIII., S. 148 | 
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                        XLIII.
                        Vorschriften fuͤr Kitte zum
                           Wasserdichtmachen und Conserviren verschiedener Substanzen, worauf sich Claude Edward Deutsche, im St.
                           Martin's Lane, Grafschaft Middlesex, am 8. Okt.
                              1842 ein Patent ertheilen ließ.
                        Aus dem Repertory of Patent-Inventions. Mai 1844,
                              S. 299.
                        Deutsche's Vorschriften für Kitte zum Wasserdichtmachen und
                           Conserviren verschiedener Substanzen.
                        
                     
                        
                           Der Erfindung zum Grunde liegt die Anwendung brennbarer bituminöser Substanzen, des
                              Erdharzes, Asphalts, Bergtheers, des elastischen Erdpechs und des
                              Destillationsproducts des Steinkohle. Man nimmt eine gewisse Quantität einer solchen
                              Substanz – ich ziehe das Erdharz von Trinidad den andern vor – und
                              bringt sie in einen gewöhnlichen Destillirapparat, verschließt diesen und erhizt bis
                              das darin enthaltene flüchtige Oehl und Wasser in Dampfform übergegangen ist,
                              welcher Dampf in einem gewöhnlichen, mit kaltem Wasser umgebenen Condensator
                              verdichtet wird. Wenn das Wasser etc. nur mehr in kleinen Tropfen übergeht, wird das
                              Erdharz aus dem Gefäße genommen und durch ein über einem Gefäß mit Wasser
                              angebrachtes Metallsieb gegossen, wobei man das Ganze auf eine Temperatur von
                              50° C. (40° R.) bringt; man kann es nun herausnehmen und in eine
                              beliebige Form bringen.
                           Zweite Vorschrift. – Man sezt obiger Masse 1–50 Procent Bleioxyd
                              (Silberglätte) oder sonst ein Oxyd zu und vermischt es gut damit, wodurch eine im
                              Verhältniß der zugesezten Menge Oxyd mehr oder weniger unschmelzbare Masse erhalten
                              wird.
                           Dritte Vorschrift. – Man nimmt von der nach der ersten Vorschrift präparirten
                              Masse und sezt, nach Austreibung alles flüchtigen Oehls und aller Feuchtigkeit
                              mittelst Erhizung, 1–20 Procent Leinöhlfirniß zu, dann noch eine hinlängliche
                              Quantität Terpenthinöhl, bis die Mischung die Consistenz einer gewöhnlichen
                              Anstreichfarbe hat.
                           Vierte Vorschrift. – Man sezt einer Quantität des ersten Präparats eine
                              hinlängliche Menge Terpenthinöhl oder eines andern flüchtigen Oehls zu, um ihm die
                              Consistenz einer gewöhnlichen Anstreichfarbe zu geben.
                           Fünfte Vorschrift. – Man sezt einer Quantität des ersten Präparats
                              1–100 Procent einer fetten Substanz zu – ich ziehe dazu den festen
                              Wallfischthran vor – mit dessen Menge seine Schmelzbarkeit zunimmt.
                           Indem ich diesen verschiedenen Mischungen eine Quantität Wachs, Gummilak,
                              Fichtenharz, Schwefel oder Kautschuk zuseze, erziele ich eine nach Maaßgabe der
                              Quantität größere oder geringere Biegsamkeit und Adhäsionskraft.
                           
                           Sechste Vorschrift. – Um einen glänzenden schwarzen (braunen) Firniß zu
                              bereiten, wird das Erdharz erhizt, bis es flüssig ist, dann durch sehr feine
                              erwärmte Siebe gegossen und 1–100 Proc. Gummilak oder Fichtenharz zugesezt,
                              wohl gemischt, das Ganze wieder auf das Feuer gebracht und darauf gelassen, bis
                              alles flüchtige Oehl und alle Feuchtigkeit verdampft ist, worauf dann Weingeist oder
                              Terpenthinöhl oder ein anderes Aetheröhl zugesezt wird, um die gehörige Consistenz
                              zu geben; man kann hierauf gebranntes Elfenbein oder eine andere färbende Substanz
                              in gepulvertem Zustande zusezen. Bedient man sich Schelllaks, so muß er vorher in
                              Alkohol aufgelöst werden. Das so gereinigte und mit Harz oder Gummiharzen vermischte
                              Erdharz gibt ein recht gutes Siegellak.
                           Siebente Vorschrift. – Ich nehme eine Quantität des ersten Präparats und seze
                              demselben ein oder mehrere Pflanzenstoffe zu, wie Kautschuk, Bdellium, Copalharz,
                              Gummilak oder Elemi, Fichtenharz oder ein anderes Harz und füge noch eine geeignete
                              Menge eines Aetheröhls oder Alkohol oder eine Mischung beider zu. Die Mischung wird
                              um so haftender, je mehr Gummilak zugesezt wird. Kautschuk mit einer bedeutenden
                              Menge Oehl oder Alkohol ist anwendbar, um Zeuge, Leder und Holz wasserdicht zu
                              machen. Der Kautschuk gibt, wenn man ihm eine große Quantität einer harzigen Materie
                              zusezt, einen guten Kitt für Steine, Metalle und Holz beim Schiffbau.
                           Ich bemerke noch, daß zur Bereitung von Kitten das durch Destillation von Erdharz
                              erhaltene Bergöhl am geeignetsten ist und unter den harzigen Stoffen der Schelllak
                              (resin lak) in Blättern am stärksten haftet.
                           Ich lasse nun eine Reihe von Vorschriften für Kitte folgen, bei welchen das vorher
                              destillirte Erdharz von 1 bis zu 100 Procent zugesezt werden kann.
                           1) Ich nehme 1 Theil Oehl oder Alkohol und 2 Theile Schelllak oder eines andern
                              Harzes und lasse sie unter Umrühren über dem Feuer schmelzen. Bei der Anwendung, um
                              etwas zusammenzufügen, trage ich mit einem harten Pinsel auf die zu vereinigenden
                              Flächen einen sie vollkommen bedekenden Ueberzug auf; ich erhize nun, bis der Kitt
                              flüssig wird, lege die Flächen aneinander und drüke sie so lange aneinander, bis der
                              Kitt erkaltet ist.
                           2) Ich vermische 1 Theil Oel oder Alkohol mit 1 Theil Bdellium, schmelze sie über dem
                              Feuer zusammen, seze 1 Theil Schelllak oder eines andern Harzes zu und erwärme wie
                              in 1).
                           3) Ich löse 1 Theil thierischen Leim in Wasser auf, nehme ferner 1 Theil Oehl oder Alkohol
                              und 1 Theil Schelllak, mische dieß alles gut über dem Feuer, bis sie sich wohl
                              verbunden haben und bediene mich dann der Masse wie in 1) erklärt wurde.
                           4) Ich seze zu 1 Theil Bdellium 2 Theile in Wasser gelösten Leim und 1 Theil Oehl
                              oder Alkohol und erhize sie, bis sie gut gemischt sind, seze dann 2 Theile Schelllak
                              in 1 Theil Alkohol aufgelöst hinzu, mische alles zusammen und wende das Präparat
                              nach der Vorschrift in 1) an.
                           5) Ich schmelze 2 Theile Schelllak oder anderes Harz mit 1 Theil flüssigem Styrax
                              zusammen und wende an wie oben.
                           6) Ich schmelze 2 Theile Schelllak mit einem Theil Terpenthin zusammen und wende an
                              wie oben.
                           7) Ich nehme 1 Theil flüssigen Styrax oder Terpenthin, seze 4 Theile Schelllak und 1
                              Theil Oehl oder Alkohol zu, mische alles zusammen und gebrauche es wie oben.
                           8) Ich nehme 1 Theil flüssigen Styrax oder Terpenthin, 1 Theil Alkohol und 2 Theile
                              Schelllak, seze 2 Theile in Wasser gelösten Leim hinzu, mische alles gut miteinander
                              und gebrauche es wie zuvor. Bei allen diesen Präparaten kann den Oehlen eine Portion
                              Kautschuk zugesezt werden, um ihnen mehr oder weniger Biegsamkeit zu ertheilen.
                           Die erste, zweite, fünfte und siebente obiger Vorschriften
                              eignen sich vorzüglich zum Kalfatern der nach den Tropengegenden Handel treibenden
                              Schiffe, auch taugen sie beim Bau von Dampfbooten an den Stellen zunächst dem
                              Feuerraum und dem Kessel, so wie zum Verstopfen der Sprünge in den Mastbäumen, den
                              Raaen und Seiten des Schiffes; ferner kann man sie als Kitte zum Zusammenfügen von
                              Steinen, Holz, Metallen und zum Ueberziehen derselben so wie auch aller Arten
                              Leinwand, Papier, Leder etc. benuzen; deßgleichen zur Verfertigung von Siegellak und
                              unterirdischen Wasserleitungen, zum Verkitten der Dampfmaschinentheile und
                              chemischer Apparate. Ferner kann man Dächer, Rinnen, Röhren aller Art zum Fortleiten
                              von Gas oder Flüssigkeiten daraus bilden, und Statuen, Vasen und andere
                              architektonische Verzierungen machen. Endlich sind sie bei der Aufbewahrung von
                              Speisen anwendbar, indem man die sie enthaltenden Gefäße so damit überzieht, daß die
                              atmosphärische Luft ausgeschlossen bleibt.
                           Die dritte, vierte, sechste und siebente Vorschrift sind zu Anstrichen tauglich;
                              besonders eignen sich diese Firnisse zum Conserviren des Stahls, Eisens und anderer
                              Metalle; deßgleichen für Holz, Leinwand und jede andere der Feuchtigkeit ausgesezte
                              Substanz.
                           Die fünfte Vorschrift ist vorzüglich tauglich, um Leder wasserdicht zu machen; auch zum Kalfatern
                              der Schiffe. Man muß, wenn die Schiffe in ein heißes Klima bestimmt sind, weniger,
                              wenn sie in ein kaltes gehen, mehr Fettsubstanz zusezen.
                           Die Kitte Nr. 1, 2, 5 und 7, können mit Steinpulver,
                              Sägespänen, Steinkohle, Schlaken, Metallfeilspänen oder Oxyden versezt, auch zur
                              Verfertigung von Mauern, Statuen, Vasen u.s.w. gebraucht werden.
                           Mit den Kitten 3, 4, 6 und 7, in nach dem Bedarf abgeänderten Verhältnissen, können
                              Leinenzeug, Papier, Leder wasserdicht gemacht, deßgleichen Holz und andere
                              Substanzen gegen Feuchtigkeit geschüzt werden.
                           Aus den bei der Destillation des Erdharzes erhaltenen Aetheröhlen ziehe ich die darin
                              enthaltene Naphtha aus; diese Naphtha ist sehr rein und wird daraus in größerer
                              Quantität gewonnen als aus dem Pech.
                           Um Substanzen vor dem Verderben durch Würmer oder andere Insecten zu schüzen, braucht
                              man sie nur mit einem der obigen Präparate, welchem man eine Portion irgend einer
                              giftigen Substanz zusezt, zu überziehen, wodurch ihrer Verheerung bestens Einhalt
                              gethan wird.