| Titel: | Miszellen. | 
| Fundstelle: | Band 95, Jahrgang 1845, Nr. XLII., S. 154 | 
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                        XLII.
                        Miszellen.
                        Miszellen.
                        
                     
                        
                           Ueber den Widerstand auf Eisenbahnen.
                           Scott Russel hat der British
                                 Association (zu York im Septbr. 1844) eine Abhandlung mitgetheilt, worin
                              eine Reihe von Versuchen beschrieben ist, welche er auf der Sheffield und Manchester
                              Eisenbahn anstellte. Zu diesen Versuchen, deren Zwek war, den Widerstand zu
                              bestimmen, welchen die Wagenzuͤge der Bewegung auf den Schienen
                              entgegensezen, mußte die Eisenbahn lange und sehr steile Rampen darbieten –
                              eine Bedingung, welcher die Sheffield und Manchester Eisenbahn in vollem Maaße
                              genuͤgte. Die Versuche waren folgende:
                           1) Man sezte leere Wagenzuͤge auf dem hoͤchsten Punkt einer geneigten
                              Ebene mit einer
                              Geschwindigkeit von beilaͤufig 30 (engl.) Meilen per Stunde in Bewegung und ließ sie dann von selbst hinablaufen.
                           2) Derselbe Versuch wurde mit beladenen Wagenzuͤgen angestellt.
                           3) Eine Locomotive mit ihrem Tender wurde auf dieselbe Weise behandelt; man brachte
                              sie naͤmlich auf eine Geschwindigkeit von 30–40 Meilen per Stunde und ließ sie dann die ganze Laͤnge der
                              geneigten Ebene ohne angehaͤngten Zug von selbst hinablaufen.
                           4) Eine Locomotive mit ihrem Tender und einem angehaͤngten Wagenzug wurde auf
                              den Gipfel der geneigten Ebene getrieben, worauf man sie frei durch die Schwerkraft
                              hinablaufen ließ.
                           Auf diese Weise erhielt man folgende Resultate:
                           1) Der Widerstand betraͤgt fuͤr Eisenbahnwagen bei geringen
                              Geschwindigkeiten nicht uͤber 8 Pfd. per
                              Tonne.
                           2) Fuͤr einen leichten Eisenbahnzug von sechs Wagen bei einer Geschwindigkeit
                              von 23,6 Meilen per Stunde betraͤgt der
                              Widerstand 19 Pfd. per Tonne.
                           3) Fuͤr einen beladenen Zug von sechs Wagen betraͤgt bei einer
                              Geschwindigkeit von 30 Meilen per Stunde der Widerstand 19 Pfd. per Tonne.
                           4) Fuͤr einen leichten Zug von sechs Wagen betrug bei 28 Meilen
                              Geschwindigkeit per Stunde, der Widerstand 22 Pfd. per Tonne.
                           5) Fuͤr einen beladenen Zug von sechs Wagen betrug bei 36 Meilen
                              stuͤndlich, der Widerstand 22 Pfd. per Tonne.
                           6) Fuͤr eine sechsraͤderige Locomotive mit Tender betrug bei einer
                              Geschwindigkeit von 23,6 Meilen per Stunde, der
                              Widerstand 19 Pfd. per Tonne.
                           7) Fuͤr eine sechsraͤderige Locomotive mit Tender betrug bei einer
                              Geschwindigkeit von 28,3 Meilen per Stunde, der
                              Widerstand 22 Pfd. per Tonne.
                           8) Fuͤr einen aus sechs leichten Wagen nebst Locomotive und Tender bestehenden
                              Zug betrug bei einer Geschwindigkeit von 32 Meilen per
                              Stunde, der Widerstand 22 Pfd. per Tonne.
                           9) Fuͤr einen aus neun beladenen Wagen nebst Locomotive und Tender bestehenden
                              Zug betrug bei einer Geschwindigkeit von 36 Meilen per
                              Stunde, der Widerstand 22 Pfd. per Tonne.
                           Dieser Gegenstand ist von großer Wichtigkeit, denn von der Ansicht der Ingenieure
                              uͤber die Frage des Widerstandes haͤngt es hauptsaͤchlich ab,
                              welches System hinsichtlich der Rampen sie bei der Anlage neuer Eisenbahnlinien
                              annehmen. Man hat bisher nur zu sehr gefuͤhlt, daß es an hinreichenden
                              praktischen Daten fehlt, um die Frage zu beantworten: wie viel mechanische Kraft
                              erforderlich ist, um einen Wagenzug von bestimmtem Gewicht laͤngs einer
                              gegebenen Rampe mit einer bestimmten Geschwindigkeit zu bewegen. Hr. Russell bemerkt noch, daß ohne Zweifel ein großer Theil
                              des Widerstandes der Atmosphaͤre zuzuschreiben ist; dieß zugegeben, bleibt
                              jedoch noch immer ein unerklaͤrlicher Widerstand von beilaͤufig 8 Pfd.
                              per Tonne uͤbrig. (Civil Engineers' Journal, Okt. 1844. S. 403.)
                           
                        
                           Ueber die Leistungen der Repsold'schen Feuersprize.
                           Eine von dem Central-Verwaltungs-Ausschuß des polytechnischen Vereins
                              (fuͤr das Koͤnigreich Bayern) gebildete Commission hat eine vom
                              Magistrat der Stadt Muͤnchen angekaufte Repsold'sche SprizeHinsichtlich ihres Princips verweisen wir auf Repsold's Abhandlung im polytechnischen Journal Bd. XCIII S. 256. A. d. R. gepruͤft; folgendes ist der wesentliche Inhalt ihres im Kunst- und Gewerbeblatt
                              Decbr. 1844 mitgetheilten Berichts:
                           
                              „Die fragliche Sprize wird durch zwei Kurbeln mit der Mann bewegt. Das
                                 Werk ohne Gestell nimmt keinen Kubikfuß Raum ein. Zwei Mann koͤnnen die
                                 Sprize leicht tragen. Jeder Umgang der Kurbel liefert 1/10 Pariser Kubikfuß oder
                                 6. 2 bayerische Pfund Wasser.
                              
                           
                              Die Sprize hat einen 10 Fuß langen Schlauch zum Saugen und einen ohne
                                 Mundstuͤk 50 Fuß langen Schlauch zum Druken.
                              
                           
                              Das kleinere Mundstuͤk hat 6 Pariser Linien Oeffnung, das groͤßere
                                 7 Pariser Linien.
                              
                           
                           
                              Das Werk steht auf einem zweiraͤderigen Karren, auf welchem zugleich ein
                                 kupfernes Wasserbehaͤltniß Plaz findet, fuͤr den Fall, als die
                                 Gelegenheit fehlen sollte, die Sprize das Wasser selbst holen zu lassen.
                              
                           
                              Bei dem ersten Versuche, welchen die Commission anstellte, hatte die Sprize das
                                 Wasser aus einem gleich hoch stehenden Brunntroge zu saugen, durch den 50 Fuß
                                 langen Schlauch zu druken und nun erst durch das 6 Linien weite Mundstuͤk
                                 zu sprizen. Vier Mann bewirkten in einer Zeitminute 43 Umgaͤnge und
                                 foͤrderten damit 4,54 Pariser Kubikfuß Wasser auf eine Hoͤhe von
                                 51 Pariser Fuß. Die Quantitaͤt des gesprizten Wassers uͤbergab
                                 sich uͤbereinstimmend aus dem Inhalte der Sprize und der Anzahl der
                                 Umgaͤnge und aus dem Sinken des Wasserspiegels im Brunntroge. Der
                                 Wasserstrahl war vollkommen gut zusammengehalten und eben so constant als bei
                                 Sprizen mit Windkessel. Berechnet man das Arbeitsmoment der Mannschaft ohne
                                 Ruͤksicht auf die Reibungen in der Maschine und die Widerstaͤnde
                                 des Wassers, so hat hiebei als reine Nuzarbeit ein Mann in einer Secunde 32
                                 Pfund einen Fuß hoch gehoben, was eine groͤßere Arbeit ist, als sie ein
                                 Mann von geringer Staͤrke (die Mannschaft bestand aus alten schwachen
                                 Leuten) laͤngere Zeit hindurch aushalten kann. Daher ergab sich auch, daß
                                 die Arbeit allmaͤhlich abnahm.
                              
                           
                              Zum zweiten Versuche wurde der Schlauch in die dritte Etage aufgezogen in eine
                                 Hoͤhe von 32,2 Pariser Fuß. Das 7 Pariser Linien weite Mundstuͤk
                                 sprizte bei vier Mann, welche mit aller Anstrengung arbeiteten, noch 27 1/2 Fuß
                                 hoch. Hiebei wurden in der Minute 4 1/2 Kubikfuß Wasser auf sehr nahe 60 Fuß
                                 Hoͤhe gefoͤrdert, was fuͤr den Mann ein nuzbares
                                 Arbeitsmoment von 69 Pfund in der Secunde 1 Fuß hoch gibt, und also 2 3/4 mal
                                 groͤßer ist als die mittlere Arbeit. Daher war es eine ganz nothwendige
                                 Folge, daß sich die Mannschaft bei solcher Anstrengung nach kurzer Zeit
                                 erschoͤpft fuͤhlte. Sollte die Sprize daher andauernd so große
                                 Wirkung ausuͤben (in der Minute 274 Pfd. Wasser 60 Fuß hoch), was jezt
                                 kaum die großen Sprizen mit 12 Mann Bedienung leisten, so muͤßte auch
                                 hier die Mannschaft vermehrt werden. Man darf aber nicht vergessen, daß diese
                                 Wirkung erzielt wurde durch eine Sprize, die keinen Kubikfuß Raum einnimmt und
                                 von 2 Mann getragen werden kann.
                              
                           
                              Hienach erklaͤrt die Commission die Leistungen der Repsold'schen Sprize fuͤr in hohem Grade befriedigend und ganz
                                 so, wie sie nach der Theorie und nach dem Princip ihrer Construction zu erwarten
                                 waren. Ihr Urtheil uͤber das Princip der Repsold'schen Rotationssprize glaubt sie dahin aussprechen zu
                                 duͤrfen, daß von seiner weiteren Verfolgung und Anwendung wesentliche und
                                 großartige Fortschritte fuͤr die Feuerloͤschanstalten zu erwarten
                                 sind und daß sich dasselbe auch fuͤr anderweitige Saug- und
                                 Drukwerke ganz vorzuͤglich eignen moͤchte; daher es sehr zu
                                 wuͤnschen waͤre, daß unsere Techniker diesem Gegenstande ihre
                                 volle und unparteiische Aufmerksamkeit zuwenden moͤchten.“
                              
                           
                        
                           Grüel's
                              Vorrichtung fuͤr Fernröhre.
                           Unter denjenigen physikalischen Instrumenten, die, wenn sie in gehoͤriger
                              Vollkommenheit aus den Haͤnden des Kuͤnstlers hervorgegangen, ihrem
                              Besizer großen Nuzen, zugleich aber auch vielfaͤltiges Vergnuͤgen zu
                              gewahren im Stande sind, darf wohl mit Recht das Fernrohr vorzugsweise genannt
                              werden. Auf Reisen, wo sich Fernsichten auf interessante Punkte darbieten, und bei
                              guͤnstiger Luftbeschaffenheit ist die uͤberraschende Wirkung eines
                              Fernrohrs sehr oft Gegenstand gemeinsamer ergoͤzlicher Unterhaltung. Dieß ist
                              aber nur dann zu erreichen, wenn dem Rohr eine ganz sichere feste Stellung mit
                              Leichtigkeit nach allen Punkten hin gegeben werden kann; denn die ruhige sichere
                              Haltung desselben erfordert einige Uebung und gelingt selbst dem Geuͤbten nie
                              in dem Grad, als sie durch mechanische Huͤlfsmittel erreichbar und nothwendig
                              ist, um die kleinsten Details des Bildes ohne Stoͤrung sehen oder etwa eine
                              entfernte schwer erkennbare kleine Schrift gut lesen zu koͤnnen.
                           Man hat zu dem Ende sich sogenannter Baumschrauben und anderer Vorrichtungen bedient,
                              die jedoch zu unbequem sind, um sie gern noch neben dem Rohr selbst in der Tasche zu
                              tragen; das daran befindliche, aus zwei Halbkreisen bestehende Scharnier erfordert
                              schon einigen Raum und paßt uͤberhaupt nur zur Weite desjenigen Rohrs, zu
                              welchem es gemacht ist. Auch ist es fehlerhaft, wenn zur Richtung des Rohrs gar
                              eine Drehung der Schraube in dem Ort, wo sie befestigt ist, erfordert wird. Der von
                              Hrn. C. Gruͤel in Berlin gefertigte kleine Apparat
                              zeichnet sich neben seiner Billigkeit dadurch aus, daß er die allersicherste
                              Fixirung des Rohrs nach allen Richtungen hin gestattet und in der Tasche keinen
                              groͤßeren Raum als ein gewoͤhnliches Taschenmesser einnimmt, daß er
                              fuͤr jedes kleine oder groͤßere Fernrohr, wie man sie auf der Reise
                              mit sich zu fuͤhren pflegt, anzuwenden ist.
                           Wir glauben, Liebhabern von Fernroͤhren durch Hinweisung auf diesen
                              compendioͤsen Gegenstand, der fuͤr den Preis von 2 Thalern zu beziehen
                              ist, einen erwuͤnschten Dienst zu erweisen.
                           
                              P. T. K.
                              
                           
                        
                           Ueber einen Wasserstoff-Ofen zum Verglasen und anderen
                              Anwendungen der Hize in chemischen Laboratorien.
                           Hr. Harcourt erstattete der British
                                 Association Bericht uͤber Versuche, welche er hinsichtlich der
                              Verglasung angestellt hat. Dr.
                              Faraday fand es bei seinen Versuchen uͤber
                              Flintglasbereitung ungemein schwierig sich vollkommen gleichartige Massen zu
                              verschaffen, hauptsaͤchlich deßhalb, weil man in den gewoͤhnlichen
                              Oefen nicht im Stande ist die Hize zu reguliren. Hr. Harcourt, uͤberzeugt daß es fuͤr optische Zweke sehr
                              vortheilhaft seyn muß, sich Glas aus anderen Salzen und Basen als sie
                              gewoͤhnlich angewandt werden, bereiten zu koͤnnen, stellte in dieser
                              Hinsicht Versuche an. Er ging von der Vermuthung aus, daß wenn ein
                              dreifach-basisches phosphorsaures Salz ein Glas bildet und das
                              zweifach-basische phosphorsaure Salz ebenfalls, man hoͤchst
                              wahrscheinlich Glaͤser von verschiedenen optischen Eigenschaften
                              erhaͤlt. Bei der Schwierigkeit diese Versuche mittelst der Hize
                              gewoͤhnlicher Oefen anzustellen und der Gefahr welche damit fuͤr die
                              Platintiegel verbunden ist, kam er aus den Gedanken das in gewoͤhnlicher Luft
                              verbrennende Wasserstoffgas zu benuzen. Dalton wurde bei
                              der Construction des ersten Wasserstoff-Ofens zu Rath gezogen und bemerkte
                              sehr richtig, daß die Schwierigkeit in der Praxis darin bestaͤnde –
                              daß Wasserstoffgas, welches unter starkem Druk durch enge Oeffnungen brennt, sich
                              ausblasen wuͤrde. Diese Schwierigkeit wurde jedoch bei dem fraglichen Apparat
                              uͤberwunden. Derselbe bestand aus einer eisernen Roͤhre, worin das Gas
                              mittelst 15 Unzen Zink, 10 1/2 Pinten Wasser und einer 3/4 Pinte Vitrioloͤhl
                              erzeugt wurde. Nach zehn Minuten war das erzeugte Gas unter einem Druk von 21
                              Atmosphaͤren, nach sechzehn Minuten unter einem Druk von 25
                              Atmosphaͤren und nach achtzehn Minuten unter einem Druk von 26
                              Atmosphaͤren. Das Gas wurde in einen andern Cylinder geleitet und von diesem
                              zu den Brennern (fuͤr einfache Gasstrahlen), uͤber welchen ein
                              Platintiegel aufgehaͤngt war. Nachdem das Gas an diesen Brennern
                              angezuͤndet war, erhielt es unter obigem Druk den Platintiegel zwanzig
                              Minuten lang in der Weißgluͤhhize. Edelsteine schmolzen durch die so erzeugte
                              Hize. Je nachdem man den Tiegel ringsum oder bloß am Boden direct erhizen wollte,
                              wurden mehr oder weniger Brenner (fuͤr einfache Gasstrahlen) angewandt.
                              – Mittelst dieses Apparats wurden Versuche uͤber die phosphorsauren
                              Salze des Antimons, Zinks, Baryts und Cadmiums angestellt. Die Resultate sielen
                              jedoch nicht ganz genuͤgend aus; wenn auch die Glaͤser vollkommen
                              durchsichtig waren, hatten sie Streifen. Schon Faraday
                              fand bei allen seinen Versuchen, daß wenn die Elemente des Glases eine bestimmte
                              chemische Verbindung bilden, Krystallisation stattfindet; boraxsaures und
                              kieselsaures Blei in kleinen Quantitaͤten geschmolzen, so daß sie schnell
                              erkalteten, lieferten ein durchsichtiges Glas; in Massen geschmolzen, wo sie
                              laͤngere Zeit zum Erkalten erforderten, waren sie in krystallinischem
                              Zustand. (Mechanics' Magazine, 1844, Nr. 1107.)
                           
                        
                           Lithographische Uebertragung von Handschriften etc.
                           Hr. Lavand, Lithograph zu Perigueux in Frankreich, welcher
                              sich schon seit geraumer Zeit mit den Mitteln beschaͤftigt, Handschriften,
                              Inschriften, Basreliefs etc. zu copiren und zwar durch Abziehen derselben auf ein
                              eigens dazu praͤparirtes Papier, dessen eine Oberflaͤche gekreidet
                              ist, hat nun die Entdekung gemacht, daß durch Beimischung eines gewissen
                              Verhaͤltnisses Fett zur Kreide, die Hand- oder Inschriften etc. sich
                              mit einemmal auf den lithographischen Stein uͤbertragen lasse, so daß man
                              sogleich Abzuͤge davon machen kann. (Mechanics'
                                 Magazine, Okt. 1844, S. 238.)
                           
                        
                           Königlich franzoͤsische Verordnung in Betreff des durch
                              absichtliche Beimischungen als Getränk unbrauchbar gemachten Branntweins und
                              Weingeists.
                           Ludwig Philipp etc. Wir verordnen nach Vernehmung Unseres
                              Ministers und Staatssekretaͤrs im Departement der Finanzen und Unseres
                              Staatsraths wie folgt:
                           1) Als denaturisirt zu betrachten und auf diesen Grund hin
                              von allem Einfuhrzoll, jeder Consumtions- und Detailverkauf-Abgabe
                              befreit, ist aller Spiritus, welcher in einer Proportion von wenigstens zwei
                              Zehnteln des Volums der Mischung, Holztheeroͤhl, Steinkohlentheeroͤhl
                              oder Terpenthinoͤhl, Schieferoͤhl, Bergoͤhl oder sonst ein
                              wesentliches Oehl aufgeloͤst enthaͤlt.Man vergl. den Bericht des Comité der Société
                                    d'Encouragementd'Ecouragement uͤber diesen Gegenstand im polytechn. Journal Bd. XCI S. 390.
                              
                           Diese Abgabenbefreiung ist bewilligt, wenn die Fluͤssigkeit außerdem noch
                              andere Substanzen enthalten sollte, und auf welche Weise die Zubereitung oder
                              Denaturisation bewerkstelligt worden seyn mag, sey es nun durch bloßes Vermischen
                              der aͤtherischen Oehle mit rectificirtem Spiritus oder absolutem Alkohol oder
                              kaͤuflichem Spiritus, oder sey es durch Destillation vor oder nach der
                              Vermischung, oder endlich durch Zusammenbringen der Oehle mit den zur
                              Alkohol-Erzeugung bestimmten Urstoffen.
                           2) Der denaturisirte Spiritus verfaͤllt hingegen einer allgemeinen
                              Denaturisations-Abgabe; er zerfallt zu diesem Zwek in vier Classen, je nach
                              der Quantitaͤt Oehls die er enthaͤlt. Der Zoll wird dem Hektoliter und
                              der Classe nach bei der Ankunft in den dem Einfuhrzoll unterworfenen
                              Staͤdten, und bei der Versendung nach jeder andern Gemeinde, nach dem unter
                              Nr. 1 beigefuͤgtem Tarif, abgesehen vom Decime per Frank, erhoben.
                           3) Die Quantitaͤt des in denaturisirtem Spiritus aufgeloͤsten Oehls
                              wird mittelst einer graduirten, in dreißig gleiche Theile abgetheilten Roͤhre
                              ermittelt. Zehn dieser Abtheilungen werden mit der zu pruͤfenden
                              Fluͤssigkeit angefuͤllt, zweimal so viel Wasser zugesezt, die
                              Fluͤssigkeit geschuͤttelt und die Anzahl der Abtheilungen der
                              Roͤhre, welche nach dieser Operation von dem obenaufschwimmenden Oehl
                              eingenommen werden, gibt in Zehntheilen die Menge des in der Fluͤssigkeit
                              enthaltenen Oehls an.
                           4) Die Staͤdte und Communen duͤrfen als Stadtzoll auf denaturisirten
                              Spiritus keine hoͤhere Taxe erheben als den unter Nr. 2 beigefuͤgten
                              hoͤchsten Tarif.
                           Von der Bekanntmachung dieser Verordnung an wird dieser Tarif in den Staͤdten
                              und Communen, welche gegenwaͤrtig einen Stadtzoll auf Spiritus erheben,
                              eingefuͤhrt.
                           5) Niemand darf denaturisirten Spiritus fabriciren oder bereiten, ohne auf dem
                              Regiebureau die Anzeige davon zu machen, und wenn er ihn durch Destillation
                              bereitet, mit der Licenz als Destillateur, oder wenn er ihn bloß mischt, mit der
                              Licenz als Großhaͤndler versehen zu seyn.
                           6) Die Fabrikanten oder Verfertiger denaturisirten Spiritus sind, je nach der Art
                              ihres Verfahrens, allen den Branntweinbrennern oder Destillateurs von Profession,
                              oder den Großhaͤndlern auferlegten Verpflichtungen unterworfen; außerdem sind
                              sie noch, welcher Art und welchen Ursprungs auch die von ihnen angewandten Urstoffe
                              seyn moͤgen, der Beaufsichtigung der Verwaltungsbeamten unterstellt.
                           7) Den Fabrikanten und Verfertigern von denaturisirtem Spiritus sind sowohl
                              fuͤr reinen Branntwein und Spiritus, die sie auf dem Lager baden, als
                              fuͤr den aus deren Verarbeitung hervorgehenden denaturisirten Spiritus
                              Niederlagen gestattet.
                           
                           Jeder Fabrication, jeder Vermischung oder Zubereitung muß eine auf dem Regiebureau zu
                              machende Declaration vorausgehen und zwar in den Staͤdten wenigstens 4, auf
                              dem Lande 8 Stunden vorher.
                           Die denaturisirte Quantitaͤt wird von dem Lager an reinem Spiritus
                              abgeschrieben und das Volum des erzeugten Products als denaturisirter Spiritus
                              gutgeschrieben.
                           8) Der denaturisirte Spiritus kann nur mit einem Cautionsschein, Erlaubnißschein oder
                              Zollzettel in den Verkehr gebracht werden, der auf dem Regiebureau der indirecten
                              Steuern in denselben Faͤllen und auf derselben Weise wie bei dem Branntwein
                              und Spiritus abgeliefert wird.
                           9) Es finden auf den denaturisirten Spiritus dieselben gesezlichen und
                              reglementaͤren Bestimmungen Anwendung wie fuͤr die Fabrication des
                              Branntweins und Spiritus von Seite der Branntweinbrenner und Destillateurs,
                              fuͤr die Fuͤhrung der Lager von Seite der Großhaͤndler und
                              Niederlagenbesizer von Getraͤnken, fuͤr den Verkehr mit Branntwein,
                              Spiritus und Liqueuren und fuͤr die Zollentrichtung sowohl bei der Ankunft
                              als bei der Abfuhr.
                           10) In Uebereinstimmung mit dem Artikel 5 des Gesezes vom 24. Julius 1843 wird jede
                              Uebertretung gegenwaͤrtigen Reglements mit den im Artikel 96 des Gesezes vom
                              28. April 1816 ausgesprochenen Strafen belegt.
                           11) Unser Minister Staatssecretaͤr im Finanz-Departement ist mit der
                              Vollstrekung gegenwaͤrtiger Verordnung, die in das Gesezbulletin zu inseriren ist, beauftragt.
                           Palast der Tuillerien, 14. Jun. 1844.
                           No. 1. Tarif des für den Staatsschaz per Hektoliter zu
                              erhebenden Denaturisations-Aufschlags für jedes Spiritus-Präparat, das
                              den Namen denaturisirter Spiritus führt.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 95, S. 158
                              Quantitaͤt des in dem
                                 sogenannten denaturisirten Spiritus enthaltenen aͤtherischen Oehls;
                                 Denaturisations-Aufschlag an und fuͤr sich, fuͤr den
                                 Hektoliter; In Communen; die dem Einfuhrzoll unterworfen sind und Einwohner
                                 zaͤhlen; die keinem Einfuhrzoll unterworfen sind; Seelen; in der Stadt
                                 Paris; Fr. Cnt.; Von 2 bis 3 Zehntel (des Volums); Von 3 bis 4 Zehntel; Von 4
                                 bis 5 Zehntel; Ueber 5 Zehntel
                              
                           
                           No. 2. Höchster Tarif des per Hektoliter zu erhebenden Stadtzolls für jedes
                              Spiritus-Präparat, das den Namen denaturisirter
                                 Spiritus führt.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 95, S. 159
                              Quantitaͤt des in dem s. g.
                                 denaturisirten Spiritus enthaltenen aͤtherischen Oehls; Maximum des
                                 Stadtzolls fuͤr den Hektoliter; In Communen; die keinem Eingangsz.
                                 unterworfen sind; Seelen; in der Stadt Paris; im Weichbild von Paris; Fr. Cnt.;
                                 Von 2 bis 3 Zehnt. (d. Vol.); Von 3 bis 4 Zehntel; Von 4 bis 5 Zehntel; Ueber 5
                                 Zehntel
                              
                           (Aus dem Bulletin de la Soc. d. Encouragement, Nov. 1844,
                              S. 478.)
                           
                        
                           Neue Nachdrukerfindung.
                           Die Beilage zur (Augsburger) Allgemeinen Zeitung vom 22. Januar d. J. gibt Nachricht
                              uͤber eine in England gemachte Erfindung von Nachdruk, welche von sehr weit
                              reichender Wirkung zu seyn scheint. „Um das Ergebniß der neuen Erfindung
                                 kuͤrzlich zu beschreiben (heißt es im Januarheft der Zeitschrift Art Union), so besteht es in der
                                 Vervielfaͤltigung jeder Art von Buchdruk oder sonstigem Abdruk unter der
                                 Presse, von Zeichnung, Kupferstich oder Lithographie in unbegraͤnzter
                                 Menge und in unbegreiflich kurzer Zeit. Jedes Journal z.B. (sagen die Times) kann in zwanzig Minuten von einer einzigen
                                 Nummer zum Nachdruk fertig seyn und mit der Schnelligkeit der Dampfpresse
                                 abgedrukt werden. Wir haben (faͤhrt Art Union
                                 fort) Zeichnungen gesehen, die frisch aus der Hand der Kuͤnstler kamen,
                                 und schon nach Verlauf von nicht ganz einer Viertelstunde konnten diese Strich
                                 fuͤr Strich vollstaͤndige Reproductionen ihrer Werke
                                 empfangen.“ Von einem franzoͤsischen Kupferstich, einem
                              Christuskopf Delaroche's von Blanchard wurde, wie es scheint als erste groͤßere Probe, eine neue
                              Platte genommen und 4 bis 5000 Abdruͤke gemacht, ohne damit an die
                              Graͤnze der Vervielfaͤltigung zu kommen. Das Originalblatt wurde nebst
                              den Copien einer Gesellschaft Kuͤnstler vorgelegt, Malern und Kupferstechern
                              und allen schienen die verschiedenen Abdruͤke von einer und derselben Platte
                              genommen zu seyn, mit dem einzigen Unterschied, daß auf einen Abdruk vor dem andern
                              mehr Sorgfalt verwendet worden. Dieses Blatt ist dem Januarheft der Art Union beigegeben, allein in absichtlich verdorbenen
                              Exemplaren. Der Herausgeber der Art Union
                              naͤmlich, weit entfernt die neue Erfindung auf den naheliegenden, Gefahr
                              drohenden Weg zum Einfall in fremdes Eigenthum zu fuͤhren, hatte sich an die
                              franzoͤsischen Herausgeber von Blanchard's Blatt
                              in Paris gewendet um Einwilligung zur Publication des Nachdruks in Art Union, hatte aber ihre Gegengruͤnde
                              fuͤr so beachtenswerth gehalten, daß er die Platte beschaͤdigte und
                              die gemachten Abdruͤke verbrannte. Von der beschaͤdigten Platte indeß
                              gab er mit Bewilligung der franzoͤsischen Herausgeber Abdruͤke, welche wohl
                              hinreichen das vollkommene Gelungenseyn der neuen Erfindung zu bethaͤtigen,
                              nicht aber Blanchard's Stich fuͤr den Liebhaber zu
                              ersezen. Art Union findet sich zu diesem Verfahren noch
                              besonders veranlaßt durch den Hinblik auf den Schuz, welcher in der allerneuesten
                              Zeit von Frankreich gegen Nachdruk englischer Werke gewaͤhrt worden. Die neue
                              Kunst betreffend, deren Erfinder ein englischer Kupferstecher ist (sonderbarer Weise
                              ist sein Name nicht genannt, da der des Jos. Woods in
                              einer Note angefuͤhrte sich auf den Druker zu beziehen scheint), so
                              verspricht Art Union im Februarheft ausfuͤhrliche
                              Beschreibung und neue Abdruͤke, und bemerkt nur fuͤr diejenigen,
                              welche sich Muͤhe geben moͤchten die Methode zu errathen, daß bei der
                              Bereitung der Nachdrukplatte das Originalblatt unbeschaͤdigt bleibt. Dann
                              meint er, es sey nicht anzunehmen, daß das Geheimniß lange ein solches bleiben
                              koͤnne, und daß der Erfinder nicht einmal ein Patent genommen, wohl
                              einsehend, daß die Erfindung selbst Jedermann die Mittel gegen dasselbe in die Hand
                              gebe. Ist die Erfindung wirklich in ihrer Art vollkommen, so ist nicht abzusehen, zu
                              welchen ausgedehnten Aenderungen in der Gesezgebung sie fuͤhren muß; denn
                              wenn ein gedruktes oder geschriebenes Document mit solcher Sicherheit und ohne
                              Gefahr der Entdekung verfaͤlscht werden kann, so sind die Folgen nicht zu
                              ermessen.
                           
                        
                           Preis-Aufgabe des bayerischen Vereins zur Verbreitung
                              nüzlicher Kenntnisse.
                           Es soll die kehre von der Waͤrme in einer Schrift, nicht uͤber 15
                              Drukbogen stark, entwikelt werden. Diese ist bestimmt, moͤglichst große
                              Verbreitung unter dem Volke und in Schulen zu erlangen. Ihre Sprache muß daher klar,
                              auch einem nicht wissenschaftlich Gebildeten verstaͤndlich, belehrend, dabei
                              selbst fuͤr der Mann des Faches ansprechend gehalten seyn. Was die Anordnung
                              betrifft, so kann man etwa, mit der subjectiven Wahrnehmung verschiedener Arten von
                              Waͤrme beginnend, auf die objectiven Quellen derselben kommen; den Einfluß
                              der Waͤrme auf die gesammte Koͤrperwelt nach den drei Aggregatformen
                              durch, fuͤhren, ihre Vertheilung in der Welt und speciell auf der
                              Erdoberflaͤche aufnehmen, die engen Graͤnzen bezeichnen, welche durch
                              diese Vertheilung fuͤr das organische und animalische Leben, wie fuͤr
                              den Menschen gegeben sind; sodann zeigen, wie der Mensch um Sicherung dieses Maaßes
                              Waͤrme in den verschiedensten Formen bemuͤht ist, und wie nicht nur
                              das Leben selbst von der Waͤrme abhaͤngt, sondern auch die gesammte
                              Entwiklung der Lebensverhaͤltnisse durch ihre Kenntniß und Handhabung
                              bestimmt wird. Hierbei ist ihr Einfluß und ihre Verwendung in der Landwirthschaft,
                              den Gewerben und dem Haushalte nachzuweisen.
                           Man wuͤnscht in dieser Entwiklung durch oͤfteres Zuruͤkkehren zu
                              dem erst allgemein Anzudeutenden die Vollstaͤndigkeit der Kenntnisse nur
                              allmaͤhlich herbeigefuͤhrt zu sehen, wobei in dem Maaße als die
                              Nebenvorstellungen reicher werden, auch der Hauptgegenstand uͤbersichtlicher
                              und vollstaͤndiger hervortreten wird.
                           Es ist jedoch nicht nothwendig, den hier entwikelten Gang streng einzuhalten; man
                              wollte nur die Auffassungsart des Gegenstandes im Allgemeinen bezeichnen.
                           Die Beurtheilung der Preisschriften wird sich vorzuͤglich richten: nach
                              Klarheit und Gemeinfaßlichkeit der Sprache, Geist in der Auffassung und
                              Durchfuͤhrung, thatsaͤchlicher Begruͤndung und
                              Vollstaͤndigkeit der allmaͤhlich erzielten Belehrung uͤber
                              Erzeugung, Wirkung und Anwendung der Waͤrme.
                           Fuͤr eine diesen Anforderungen entsprechende, von dem engeren Ausschusse des
                              Vereins zur Verbreitung nuͤzlicher Kenntnisse durch gemeinfaßliche Schriften
                              fuͤr preiswuͤrdig erkannte Schrift in deutscher Sprache, welche mit
                              versiegeltem Namen, auf dessen Umschlag das zugehoͤrige Manuskript genau zu
                              bezeichnen ist. und zwar vor 1. Julius 1845 an den unterzeichneten Ausschuß –
                              dessen Mitglieder sich von der Concurrenz ausschließen – portofrei
                              eingesendet wird, ist der Preis von 1200 fl. zugesagt, wogegen zufolge der Sazungen
                              §. 18. das Manuscript in das Eigenthum des Vereins uͤbergeht.
                           Muͤnchen, den 28. December 1844.
                           
                              
                                 
                                 Der engere Ausschuß
                                 
                              
                                       des Vereins zur Verbreitung
                                    nuͤzlicher Kenntnisse durch gemeinfaßliche Schriften.
                                 
                              
                                             Dr. v. Hermann.
                                 
                                      
                                                
                                    Dr.
                                    Alexander, Secretaͤr.