| Titel: | Ueber die Construction und Anfertigung eines Dischings, welches mit sechs- und zehnfach gefüllten Zündhütchen geladen werden kann; von E. O. Schmidt und C. Martin, Büchsenmacher. | 
| Autor: | Eduard Oscar Schmidt [GND] | 
| Fundstelle: | Band 95, Jahrgang 1845, Nr. LXXXV., S. 337 | 
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                        LXXXV.
                        Ueber die Construction und Anfertigung eines
                           Dischings, welches mit sechs- und zehnfach gefuͤllten
                           Zuͤndhuͤtchen geladen werden kann; von E. O. Schmidt und C. Martin, Buͤchsenmacher.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              V.
                        Schmidt u. Martin, über die Construction eines
                           Zündhütchen-Dischings von sechsfacher Füllung.
                        
                     
                        
                           Fig. 30 ist
                              das Schloß mit allen seinen Theilen, Fig. 31 die rechte
                              Seitenplatte, Fig.
                                 32 die linke Seitenplatte, Fig. 33 der Hahn nebst
                              Nuß, Fig. 34
                              die Stange, Fig.
                                 35 die Schlagfeder, Fig. 36 die Stangenfeder,
                              Fig. 37
                              die Kette, Fig.
                                 38 die Patentschraube, Fig. 39 die Schraube,
                              welche zum Aufsezen des Kupferhütchens und dem Verschließen der Patentschraube von
                              der linken Seite dient, Fig. 40 der Stift, durch
                              welchen das Zündhütchen entzündet wird, Fig. 41 die Mutter für
                              diesen Stift, Fig.
                                 42 die Studel und Fig. 43 ist der zu diesem
                              Disching gehörige Schaft.
                           Beim Bau dieses Dischings ist es nöthig, daß vorerst die in Fig. 38 gezeigte
                              Patentschraube in Arbeit genommen wird. Die Patentschraube wird von einem Eisenstab
                              geschmiedet, dessen Stärke 1 1/2 Zoll beträgt. Der runde Ansaz a desselben muß so geschmiedet seyn, daß er nach allen
                              Seiten hin sich in der Mitte des vierekigen Eisenstabs befindet. In einer Länge von
                              1 1/4 Zoll von c bis b
                              gerechnet, läßt man das Eisen stehen und haut dann bei b
                              bis zur liefe von 2/3 der Stärke des Eisenstabes mit einem Schrotbeil in diesem ein,
                              läßt dann von diesem Einschnitt an gerechnet noch einen guten Zoll Eisen stehen, und
                              haut hierauf die Patentschraube vom Eisen ab. Dieser nach Hinten abgesezte Theil
                              wird nun in Form einer breiten Scheibe ausgestrekt und zwar muß die Breite der
                              Scheibe der Breite des Viereks der Patentschraube gleich seyn. Von d bis e wird die Scheibe
                              jedoch etwas schmäler und spiziger ausgeschmiedet. Die Scheibe muß deßhalb so breit
                              ausgeschmiedet werden, weil sie als Dekplatte des Schlosses dient.
                           Zu dieser Patentschraube gehört ein achtekiges Rohr von 28 bis 32 Zoll Länge und
                              dessen Stärke nicht bedeutend ist. Das Kaliber dieses Laufes ist ein solches, um
                              mittelst Pfosten schießen zu können; der Lauf selbst ist nicht gezogen, weßhalb auch
                              mit Schroten geschossen werden kann. Am hintern Theil ist der Lauf nach Innen stark
                              aufgebohrt und so lang, als wie der Ansaz a der
                              Patentschraube Fig.
                                 38 ist, mit Schraubengängen versehen.
                           
                           Nachdem an dem Ansaz a der Patentschraube die
                              Schraubengewinde eingeschnitten worden sind, paßt man die Patentschraube auf
                              gewöhnliche Weise in den Lauf ein. Der vierekige Ansaz der Patentschraube wird nach
                              den Kanten des Laufs von Oben nach Unten und von Rechts nach Links in ein richtiges
                              Vierek ausgefeilt, so zwar, daß die oberste Fläche der Patentschraube mit der
                              obersten Fläche des Laufs in eine Richtung zu liegen kommt. Der Schwanz der
                              Patentschraube wird auf der untern Seite, die als Deke für das Schloß dient, in eine
                              gerade Fläche gefeilt, während die obere Seite halb oval ausgefeilt wird. Wie aus
                              der punktirten Linie hervorgeht, wird die Patentschraube von dem äußeren Ende des
                              Ansazes a aus bis zur Mitte des vierekigen Ansazes
                              gerade mit der Seite des Laufes in einer Richtung ausgebohrt. In der Mitte von der
                              Patentschraube wird bei f ein kleines rundes Loch von
                              der linken nach der rechten Seite gerade durchgebohrt. Von der linken Seite aus wird
                              das Loch bis zur Mitte der Patentschraube in dem Umfang von nicht ganz einem halben
                              Zoll ausgebohrt und mit starken und tiefen Schraubengängen versehen. Von der rechten
                              Seite wird die andere Hälfte des Loches mit Hülfe eines Fressers im Umfang von nicht
                              ganz 1/4 Zoll bis zur Tiefe von 1/8 Zoll ausgefreßt.
                           Nach dem Ausarbeiten der Patentschraube schneidet man die Schraube Fig. 39, die an ihrem
                              obern Ende einen Griff wie ein gewöhnlicher kleiner Schlüssel hat. Das an dieser
                              Schraube befindliche Schraubengewinde muß in die Schraubengänge, welche sich auf der
                              linken Seite des Loches f von der Patentschraube Fig. 38
                              befinden, so eingreifen, daß durch sie das Loch luftdicht verschlossen wird. An
                              diesem Schraubengewinde ist noch vorn ein Dreiek g
                              angefeilt, dessen obere Fläche gerade und in scharfe Winkel abgefeilt ist. Der in
                              Fig. 40
                              abgebildete Zündstift wird mit seinem schwachen vordern Ende in die Patentschraube
                              von der linken Seite aus durch das enge Loch gestekt. Dieser Zündstift hat vorn bei
                              k Gewinde, wodurch es möglich wird, denselben
                              mittelst der Schraubenmutter Fig. 41 in dem Loch der
                              Patentschraube zu halten. Der Zündstift ist von Stahl und sein Kopf k verschließt nach dem Einpassen des Zündstifts in das
                              kleinere Loch dieses nach Innen.
                           Die Schraubenmutter Fig. 41, welche auf das vordere Ende des Zündstifts von der rechten Seite
                              aufgeschraubt wird, füllt gerade den eingefreßten Raum des Loches, der sich auf der
                              rechten Seite befindet, aus. Der Zündstift mitsammt der Schraubenmutter muß so lang
                              seyn, daß er, wenn die linke zum Aufsezen des Zündhütchens dienende Schraube Fig. 39 gegen
                              den Kopf k des Zündstifts Fig. 40
                              stößt, noch um 1/8 Zoll
                              an der rechten Seite der Patentschraube heraustreten kann.
                           Hierauf geht man zum Bau des Schlosses über. Die untere Platte, die sich in Fig. 30
                              abgebildet befindet, wo auf dieselbe alle zum Schloß gehörigen Theile aufgesezt
                              sind, hat eine Stärke von 1/8 Zoll und bildet ein längliches Vierek, dessen Länge 3
                              Zoll ist und dessen Breite der der Patentschraube gleicht. Vorerst bohrt man in hie
                              Platte das Loch a ein, was zur Aufnahme des Hahns dient
                              und dann bohrt man das für die Stange dienende Loch b.
                              Hierauf wird das Loch c gebohrt, welches zur Aufnahme
                              der Schlagfeder bestimmt ist und man läßt dann das Stangenfederloch d und das vierekige Loch e
                              folgen, durch welches die Stange geht.
                           Sodann wird die rechte Seitenplatte angefertigt, die aus Eisenblech, dessen Stärke
                              nicht ganz 1/8 Zoll beträgt, besteht, und welche in die in der Zeichnung bei Fig. 31
                              gezeigte Façon ausgefeilt wird. Die Länge der rechten Seitenplatte ist bis
                              zur punktirten Linie der ganzen Länge der Platte Fig. 30 gleich und der
                              hintere halbrund abgefeilte Theil steht über dem Schloß hinaus und kömmt in den
                              Schaft zu liegen. In diesem Theil f befindet sich ein
                              Loch, das mit Schraubengängen ausgestattet ist und in das die große Schloßschraube
                              eingreift. In dem vierekigen Loch g geht der Hahn und in
                              dem an der Seite des vierekigen Loches befindlichen runden Loche geht eine zweite
                              Schloßschraube.
                           In Fig. 32
                              befindet sich die Seitenplatte abgebildet, welche zur Dekung des Schlosses von der
                              linken Seite dient. Die beiden an den vordern Enden der beiden Seitenplatten
                              befindlichen Ansäze sind in die Rükseite der Patenschraube eingehauen.
                           Nach diesem wird die Studel nach der in Fig. 42 gezeigten
                              Façon angefertigt. Am vordern breiten Theil ist diese Studel, wie es die
                              punktirte Linie anzeigt, im Winkel gebogen und wird auf die Schloßplatte mit zwei
                              Schrauben bei h, h aufgeschraubt. Der vordere gekröpfte
                              Theil der Studel muß mit der Seite, welche an die Rükseite der Patentschraube zu
                              liegen kömmt, flach an derselben anliegen und alle drei Platten müssen so mit der
                              Vorderseite der Studel abschneiden, daß die Rükenden der Platten und der Studel nach
                              der der Rükseite der Patentschraube zugekehrten Seite hin in einer Fläche
                              liegen.
                           Der Hahn wird auf die in der Zeichnung bei Fig. 33 angegebene Form
                              ausgefeilt. Der Kopf dieses Hahns ist nicht ausgebohrt, sondern massiv. Bei k hat der Hahn einen hervorstehenden runden Theil, der
                              in seiner Mitte mit Hülfe eines schwachen Kreuzmeißels durchhauen ist, wodurch es
                              möglich wird, die Kette mit dem Hahn zu verbinden. In der Mitte vom untern runden Theil des
                              Hahns bohrt man ein ziemlich starkes, rundes und plattes Loch ein, in welchem die
                              Hahnschraube geht.
                           Die in Fig. 34
                              gezeigte Stange wird nach der in der Zeichnung angegebenen Form ausgefeilt und ist
                              nicht wie die Stange eines Percussionsschlosses mit einem Arm versehen, welcher nach
                              dem Abzug hinüber geht, sondern diese Stange ist nach Unten zu schräg abgefeilt. Am
                              vordern Ende des Schnabels mitten in der Stange sizt bei l, Fig.
                                 34, ein rundes Zäpfchen, welches dazu dient, daß in Folge des Ganges des
                              Kegels an die Stange das spize Ende des Schnabels von der Stange nicht durchgerieben
                              wird. Hierauf wird die Stange zwischen die Studel und das Schloßblech geschraubt und
                              zwar so, wie dieses in Fig. 30 sichtbar ist.
                           Sobald die Stangenfeder aus Stahl in der in Fig. 36 gezeigten
                              Façon angefertigt worden ist, so schraubt man sie bei d, Fig.
                                 30, auf die Schloßplatte.
                           Von der Construction der Schlagfeder Fig. 35 unterlassen wir
                              etwas zu erwähnen, da diese eben so wie die Schlagfeder eines Percussionsschlosses
                              angefertigt wird. Der mit einem Loch versehene Ansaz m
                              dieser Schlagfeder dient dazu, dieselbe bei c, Fig. 30, auf
                              die Schloßplatte zu schrauben.
                           Nach dem Aufschrauben der Schlagfeder wird die Kette Fig. 37 in den Hahn
                              eingepaßt und mit demselben durch eine Schraube verbunden.
                           Sind jezt alle Theile des Schlosses zusammengesezt, so zeichnet man sich an der
                              Rükseite des Hahns die Ruhen an, feilt sie dann gehörig ein und regulirt den Gang
                              des Schlosses. Bei n, Fig. 33, bohrt man durch
                              den Hahn ein ganz kleines Loch, worauf man in der Mitte von der Stärke des Hahns an
                              der Stelle, wo die Ruhen sind, ein ein Dreiek bildendes Loch m mittelst eines schwachen Kreuzmeißels bis unter das kleine Loch n des Hahns Fig. 33 einhaut. In
                              dieses eingehauene Loch wird der Kegel Fig. 43 eingepaßt und in
                              dessen kleines Loch geht ein Stiftchen, welches zur beweglichen Befestigung des
                              Kegels in den Hahn dient.
                           Der Schwanz der Patentschraube Fig. 38 wird in einer
                              etwas gebogenen Form als Deke über das Schloß gepaßt, worauf der Arbeiter zum
                              Einschäften des Dischings übergeht.
                           Sobald der Schaft aus dem Groben in die in Fig. 44 gezeigte
                              Façon abgerichtet ist, wird bei a das Schloß mit
                              der Patentschraube aufgeschäftet; der Lauf geht über den Schaft hinaus und hat
                              unmittelbar auf seiner Rükseite Röhrchen, in welche ein schwacher aus Stahl
                              angefertigter Ladestok, der einen Knopf aus Messing besizt, eingeschoben wird. Bei b geht durch den Schaft hindurch von Unten eine Schraube
                              in die Patentschraube, um die leztere mit dem Schaft zu verbinden. Von beiden Seiten
                              ist der Schaft bei c, Fig. 44, in eine solche
                              Form ausgestochen, als wie die Ansäze der rechten und linken Seitenplatte vom Schloß
                              haben, da diese Ansäze an dieser Stelle im Schaft eingeschäftet werden müssen. Von
                              der linken nach der rechten Seitenplatte zu geht durch den Schaft die
                              Schloßschraube, welche zur Verbindung der beiden Platten mit dem Schaft dient. Zur
                              Befestigung des Schwanzes der Patentschraube geht bei s,
                              Fig. 38,
                              eine Schraube durch den Schaft in das Abzugblech oder in den Stechschloßkasten
                              hinunter, je nachdem man das Disching mit einem Abzug oder mit einem Stechschloß
                              versieht, was von der Willkür des Arbeiters abhängt.
                           Nachdem nun noch die zum Disching gehörigen gewöhnlichen Theile eingeschäftet worden
                              sind, so kann das Disching der Probe unterworfen werden. Um schießen zu können,
                              schiebt man vorerst in den Lauf bis zu dem runden Loch der Patentschraube hinunter
                              eine Kugel oder die Schroten ein, worauf die Schraube Fig. 39 ausgeschraubt und
                              in die dadurch frei gewordene Höhlung der Patentschraube das sechs- oder
                              zehnfach gefüllte Kupferhütchen eingeschoben wird, wobei der Arbeiter die Höhlung
                              des Zündhütchens nach sich bringt. Alsdann wird die Schraube Fig. 39 wieder
                              eingeschraubt, jedoch muß, ehe dieses geschieht, der Hahn in die mittlere Ruhe
                              gezogen worden seyn. Sobald die Schraube Fig. 39 gänzlich
                              eingeschraubt ist, drükt deren stumpfe Spize g das
                              Zündhütchen an den Kopf k des Zündstifts Fig. 40, in Folge dessen
                              der Zündstift etwas auf der rechten Seite des Laufs heraustritt. Nach diesem zieht
                              man den Hahn vollends in die hintere Ruhe, und sobald man nun abdrükt, so schlägt
                              der massive Hahnkopf auf den herausgetretenen Theil des Stifts, in Folge dessen das
                              Zündhütchen von dem Stift zerstoßen wird und sich entladet.
                           
                        
                           Ueber die Construction und Anfertigung
                                 eines Zündhütchen-Dischings mit zehnfacher Füllung.
                           Fig. 45 zeigt
                              das eingeschäftete Disching von der Schloßseite, Fig. 46 das Stechschloß
                              mit Bügel, Fig.
                                 47 die Kappe, Fig. 48 das Schloß, Fig. 49 die
                              Patentschraube von oben gesehen, Fig. 50 die Seitenansicht
                              der Patentschraube, Fig. 51 die Schraube zum Verschließen der Patentschraube, Fig. 52 die Mutter des
                              Zündstifts, Fig.
                                 53 den Zündstift, Fig. 54 die
                              Patentschraube nebst den dazu gehörigen Theilen.
                           Die Patentschraube wird nach der in Fig. 49 und 50 gezeigten
                              Form auf bekannte Weise geschmiedet, jedoch läßt man auf der rechten Seite derselben zweimal so viel
                              und darüber Eisen stehen, als wie es bei Patentschrauben für Dischings oder
                              gewöhnliche Büchsen der Fall ist. Auf der rechten Seite wird von oben in die
                              Patentschraube an der Stelle, wo andere Patentschrauben den Cylinder haben, ein Loch
                              im Umfang von 1/2 Zoll eingebohrt und zwar geht dieses Loch bis etwas über die Mitte
                              von der Patentschraube. Nach diesem wird das Loch bei a,
                              Fig. 50,
                              in eine Schräge gefeilt und dann mit groben jedoch scharfen Schraubengängen
                              versehen. Hierauf bohrt man durch den mit Gewinden versehenen runden Ansaz der
                              Patentschraube hindurch, das in der Zeichnung bei b,
                              Fig. 50,
                              punktirt angegebene Loch. Der Durchmesser dieses Lochs beträgt ungefähr 1/8 Zoll.
                              Der am Lauf der rechten Seite der Patentschraube stehende Eisenansaz wird in die in
                              der Zeichnung bei Fig. 50 gezeigte Form ausgefeilt.
                           Wenn dieses geschehen ist, so fertigt man die Schraube Fig. 51 an. Das am untern
                              Theil dieser Schraube befindliche Schraubengewinde c muß
                              in die Schraubengänge des Lochs passen, welches sich im Ansaz der Patentschraube
                              befindet. Der obere Theil dieser Schraube bildet eine runde Platte d, die die obere Oeffnung des Lochs genau verschließt
                              und bei e mit einem runden Knöpfchen versehen ist, das
                              zum Anfassen dient, um die Schrauben aus- und einschrauben zu können. Mitten
                              durch die Schraube hindurch geht ein Loch, das in der Zeichnung punktirt angegeben
                              ist.
                           In dieses Loch wird der aus Stahl angefertigte Zündstift Fig. 53 eingesezt und
                              zwar stekt man durch die Schraube den Theil f des
                              Zündstifts von unten durch. Der Theil f des Zündstifts
                              ist etwas länger, als wie die Länge des Lochs beträgt und an seinem obern Theil mit
                              Schraubengängen versehen, um die Schraubenmutter Fig. 52 aufschrauben zu
                              können. Diese Schraubenmutter muß mit der Oberfläche der Platte von der Schraube
                              Fig. 51
                              in einer Fläche liegen, weßhalb die Platte an der Stelle, wo die Schraubenmutter zu
                              liegen kömmt, etwas ausgefreßt ist. Der Zündstift Fig. 53 hat bei g einen runden Ansaz, welcher vor die untere Oeffnung
                              des Lochs der Schraube tritt. Am untern Ende des Zündstifts befindet sich ein
                              dreiekig gefeilter Ansaz h, der beim Abschießen des
                              Zündhütchens detonirt.
                           Das Stechschloß wird nach der in Fig. 46 gezeigten Form
                              zusammengebaut, was auf bekannte Weise geschieht.
                           Nach dem Anfertigen des Stechschlosses fertigt man ein gewöhnliches Percussionsschloß
                              an, jedoch darf der Hahn desselben nicht an seinem Kopf ausgefreßt, sondern muß
                              massiv seyn. Die zu diesem Schloß gehörige Schlagfeder muß viel Federkraft
                              besizen.
                           
                           Man schäftet das Gewehr auf bekannte Weise nach der in Fig. 45 gezeigten Form
                              ein.
                           Sobald der Gang beider Schlösser regulirt ist und alle anderen zum Gewehr gehörigen
                              Theile bis zum Abschmirgeln ausgefeilt sind, kann man mit dem Gewehr Versuche
                              anstellen.
                           Der Lauf hat ein solches Kaliber, um aus demselben eine Kugel zu schießen, die etwas
                              stärker als eine Pfoste ist und derselbe hat 4–5 Züge.
                           Um zu laden, schiebt man vorerst die in ein Barchentpflaster eingewikelte Kugel in
                              den Lauf bis zur Patentschraube hinunter, worauf der Hahn zurükgezogen und die
                              Schraube Fig.
                                 51 sammt dem in derselben befindlichen Zündstift ausgeschraubt wird. In
                              die dadurch frei gewordene Oeffnung des Lochs legt man das zehnfach gefüllte
                              Zündhütchen mit der Höhlung nach oben ein und schraubt die Schraube Fig. 51 wieder ein, und
                              zwar so viel, bis daß der obere Theil des Zündstifts etwas über die Oberfläche der
                              Platte von der Schraube hervortritt. Ist dieses der Fall, so sizt das Dreiek h des Zündstifts auf dem Hütchen auf und dann darf die
                              Schraube nicht tiefer eingeschraubt werden, weil sonst das Gewehr losgeht. Schlägt
                              nun der massive Kopf des Hahns auf den hervorstehenden Theil des Zündstifts auf, so
                              zerschlägt das Dreiek h desselben das Zündhütchen,
                              welches sich nun detonirt.
                           
                        
                     
                  
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