| Titel: | Bericht über die Versuche, welche im Hafen zu Toulon mit dem Marine- oder Schiffleim angestellt wurden. | 
| Fundstelle: | Band 97, Jahrgang 1845, Nr. XXXVI., S. 136 | 
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                        XXXVI.
                        Bericht uͤber die Versuche, welche im
                           Hafen zu Toulon mit dem Marine- oder Schiffleim angestellt wurden.Nach einer der Redaction mitgetheilten Copie des
                                 (franz.) Originals.
                           
                        Versuche mit dem Marine- oder Schiffleim.
                        
                     
                        
                           Eine Ministerial-Depesche vom 6. Novbr. 1843 ertheilte den Befehl, im Hafen zu
                              Toulon mit dem (Jeffery'schen) Marine- oder
                              Schiffleim (Glue-Marine) mehrere Versuche
                              anzustellen, wozu der Marine-Präfect eine Commission ernannte, die aus den
                              HHrn. Briet, Schiffcapitän,
                              als Präsidenten, Sochet, Marine-Ingenieur, für
                              welchen später Hr. Doriau,
                              Unter-Ingenieur der Marine, als Ersazmann eintrat, Lambert, Wasserbau-Ingenieur, und de la
                                 Boissière, Marine-Untercommissär, bestund.
                           Die Versuche sollten sich erstreken 1) auf die Verfertigung zusammengefügter
                              (eingelegter) Korb-Mastbäume; 2) auf die Conservirung unter Wasser liegenden
                              Holzes und Schiffskiele; 3) auf das Kalfatern von Schiffen; 4) auf das Zusammenfügen
                              von Steinblöken und Ueberziehen von Mauerwerk.
                           Die Commission dehnte ihre Instruction noch auf die Anwendung des Schiffleims zum
                              Conserviren des Eisens und schwarzen Eisenblechs aus, wobei sie vorzüglich die Kiele
                              der eisernen Schiffe im Auge hatte.
                           Wegen verspäteter Ankunft des Hrn. Jeffery, des Erfinders des Schiffleims, welcher die zwekmäßigsten
                              Verfahrungsweisen der Anwendung dieser neuen Substanz angeben sollte, konnten die
                              Versuche vor dem Junius 1844 nicht begonnen werden, und nur die das Kalfatern der
                              Verdeke und Conserviren des unter Wasser befindlichen Holzes, der Schiffkiele und
                              des Eisenblechs betreffenden sind so weit vorgeschritten, daß die Commission ihre
                              Ansicht darüber auszusprechen vermag.
                           Die Commission wandte, den Anleitungen des Hrn. Jeffery zufolge, den Schiffleim nacheinander zum
                              Kalfatern der Kampanjen (obersten Hintertheile) des Dampfschiffs
                              „Titan“, des Seeschiffs „Ocean“ und
                              der Fregatten „Iphigenie“ und „Proserpina“
                              an und es wurde dabei wie folgt verfahren. Auf dem „Titan“
                              wurden am 7. Junius 1844 die Fugen des Bakbords mit einer einzigen Portion Werg (une seule étoupe), die 2 Centimeter tief und 5
                              Millimeter breit eingestopft wurde, kalfatert und bis auf die Oberfläche des
                              Bakbords mit Schiffleim überzogen. Die Fugen des Steuerbords wurden ohne Werg
                              kalfatert. Man machte zwischen jede Schiffsverkleidung eine 25 Millimeter tiefe und 5
                              Millimeter weite Fuge die mit Schiffleim ausgefüllt wurde; dabei bediente man sich
                              des Leimes A und des Leimes C (siehe polytechn. Journal Bd. XCIV S.
                                 16) in gleichen Quantitäten mit drei Procent flüssigen Leims.
                           Die Kampanje (dunette) des „Titans“
                              blieb den ganzen Sommer 1844 hindurch an der Sonne, ohne ein einzigesmal naß zu
                              werden und beim Eintreten der Winterregen ließen die Fugen keinen Tropfen Wasser
                              hindurch. Der Schiffleim blieb an der Verkleidung haften bei allen Bewegungen, die
                              sie in Folge von Trokene oder Feuchtigkeit machte. Im erstern Fall blieb er in der
                              Fuge, welche sich erweiterte, und im leztern trat er heraus und bildete einen Wulst,
                              der ohne große Anstrengung nicht hinweggenommen werden konnte. Zwischen beiden Arten
                              der Kalfaterung mit Schiffleim wurde gar kein Unterschied wahrgenommen, es sey denn,
                              daß die Fugen, welche Werg enthalten, den Leim, wenn die Verkleidung sich
                              auseinanderbegibt, mehr heraustreten lassen. Die Kampanje des Seeschiffs
                              „Ocean“ wurde mehrmals kalfatert, ohne daß es möglich
                              gewesen wäre die Fugen zu verstopfen. Nachdem der Theer sorgfältig von den Fugen
                              hinweggenommen und Werg 2 Centimeter tief gestopft worden war, ließ die Commission
                              dieselben mit Leim A und Leim C in gleichen Quantitäten, mit 3 Proc. flüssigem Leim vermengt, ausfüllen.
                              Seitdem lag der „Ocean“ den Rest des Jahres 1844 vor Tunis auf
                              Station und kehrte im Monat December nach Toulon zurük, nachdem er sehr schlechter
                              Witterung ausgesezt gewesen war, ohne daß die Kalfaterung seiner Kampanje in ihrer
                              Vollkommenheit etwas verloren hätte. Die Kampanje der
                              „Iphigenie“ war am 2. und 6. August, ohne Werg in die Fugen
                              zu bringen, ausgeführt worden; man machte in den Verkleidungen eine 5 Millimeter
                              weite und 16 Millimeter tiefe Fuge, die mit einem Gemenge des Leims A und des Leims C, lezteren
                              in etwas größerem Verhältniß und 4 Proc. flüssigen Leims ausgefüllt wurde. Die
                              Quantität des Leims C und des flüssigen Leims ist hier
                              aus dem Grunde etwas größer, weil die Rükstände der vorausgehenden Versuche, welche
                              einen Theil des zur Elasticität des Leims nothwendigen ätherischen Oehls verloren
                              hatten, dazu verwendet wurden. Die „Iphigenie“ schiffte in sehr
                              schlechten Meeren, ihre Kampanje wurde stark strapazirt und die
                              Schiffleim-Kalfaterung ist noch ganz unversehrt. Die am
                              „Ocean“ und der „Iphigenie“ gemachte
                              Erfahrung gibt den Beweis, daß der Schiffleim den Bewegungen des Schiffs zur See
                              vollkommenen Widerstand leistet und der Vorderseite der Verkleidungen nicht
                              anzuhaften aufhört, sogar wenn die Fugen in Folge der Strapazen des Schiffes sich zu
                              öffnen anfangen. Die Kampanje der „Proserpina“ wurde am 10.
                              Julius 1844 auf dieselbe
                              Weise wie die der „Iphigenie“ präparirt; da diese Fregatte aber
                              nach den Antillen abgegangen und noch nicht wieder zurükgekommen ist, konnte die
                              Commission den Zustand ihrer Kalfaterung nicht untersuchen.
                           Obige Resultate thun klar dar, daß die Kalfaterung mit dem
                                 Schiffleim der gewöhnlichen Kalfaterung, um die Fugen wasserdicht zu machen, bei
                                 weitem vorzuziehen ist. Denselben Vorzug verdient er hinsichtlich seiner
                                 Dauerhaftigkeit, indem er an den Schiffen, wo er nun seit 8 Monaten in Anwendung
                                 ist, noch nicht den geringsten Schaden gelitten hat, während die Kalfaterung mit
                                 Theer nach derselben Zeit wieder neuerdings vorgenommen werden muß. Noch einen
                                 wichtigen Vortheil gewährt der Schiffleim vor dem Theer: daß er nämlich erst bei
                                 weit höherer Temperatur schmilzt. In heißen Gegenden ist es oft der Fall, daß
                                 der Schiffstheer sich so erweicht, daß er durch die Fugen dringt und sich an die
                                 Füße hängt. Dieser Uebelstand kam auf den mit Schiffleim kalfaterten Schiffen
                                 nicht vor.
                           Es sind nun noch die respectiven Kosten der beiden Arten der Kalfaterung zu
                              vergleichen. Ehe wir aber diese Vergleichung anstellen, muß bemerkt werden, daß die
                              Kalfaterung mit Schiffleim große Dauerhaftigkeit gewährt, die vielleicht jener der
                              Verkleidungen selbst gleich kömmt, ohne daß jedoch die Commission dieß behaupten
                              kann; die Fugen müssen so tief hinunter ausgefüllt werden, daß sie noch kalfatert
                              sind, wenn die Verkleidungen auch das Minimum ihrer Dike erreicht haben. Bei einer
                              Verkleidung also von 8 Centimeter Dike und darüber müssen die Fugen 4 Centimeter
                              tief ausgefüllt werden; denn diese Verkleidungen würden nicht mit neuen verwechselt,
                              wenn ihre Dike sich auch um 2 bis 3 Centimeter vermindert hätte. Die geringste
                              Tiefe, welche für die Verkleidung unter 8 Centimeter zugelassen werden könnte, wäre
                              3 Centimeter. Wenn bei den angestellten Versuchen nicht so verfahren wurde, so
                              geschah dieß, um den bedeutenden Arbeitslohn zu ersparen, welcher für das Präpariren
                              der Fugen der auf den Dekbalken schon befestigten Verkleidung nothwendig gewesen
                              wäre. Wir geben sonach die Kosten der Kalfaterung mit Schiffleim unter Annahme von 3
                              und 4 Centim. tiefen Fugen an.
                           Man brauchte zu den Fugen des Steuerbords der Kampanje des
                              „Titan“ 38 Kilogr. harten Leims, 1,20 Kilogr. flüssigen
                              Leims und 8 Arbeitstage der Kalfaterer. Vom harten Leim kostet das Kilogramm 1 Fr.
                              50 Cent.; vom flüssigen Leim 70 Centimes. Nimmt man diese Preise an und rechnet man
                              1 Fr. 50 Cent. als mittlern Taglohn, so gibt dieß den Betrag von 69 Fr. 84 Cent. Die Anzahl der in
                              den Fugen enthaltenen Meter ist 313. Der laufende Meter kömmt mithin auf (69 Fr. 84
                              Cent.)/313, oder zwei und zwanzig Centimes zu stehen. Wäre der Leim 3 und 4
                              Centimeter tief eingebracht worden, statt 25 Millimeter, so wäre der laufende Meter
                              auf sechsundzwanzig und fünfunddreißig Centimes gekommen. Die Anzahl der Arbeitstage
                              wächst jedoch nicht im Verhältniß zur Tiefe, indem ein Theil derselben zum
                              Wegschaffen des außerhalb der Fugen verbreiteten Leims verwendet wird. Es muß ferner
                              zu den Kosten von 26 und 35 Centimes der Taglohn hinzugerechnet werden, um zwischen
                              den Verkleidungen die zur Aufnahme des Schiffleims bestimmten Fugen herzurichten.
                              Dieser Taglohn, welcher bei angelegter Verkleidung sich ziemlich hoch beliefe,
                              beschränkt sich auf eine 3 bis 4 Centimeter breite und 5 Millimeter tiefe Belegung
                              (feuillure), welche vor dem Anlegen der Verkleidung
                              gemacht und von welcher der laufende Meter zu 15 Cent. in der Schreinerei im Hafen
                              zu Toulon bezahlt wird. Rechnet man diese 15 Cent. dazu, so ist 41 Cent. und 50
                              Cent. der Preis des laufenden Meters für die Kalfaterung mit Marineleim zu 3 und 4
                              Centimeter Tiefe ohne Werg. Bei derselben Berechnung auf den Fregatten
                              „Iphigenie“ und „Proserpina“ ergaben
                              sich für erstere 46 und 56 Cent. für den laufenden Meter und für die leztere 47 und
                              57 Cent. Das Mittel der Kosten, die sich für den „Titan“, die
                              „Iphigenie“ und „Proserpina“ ergaben,
                              beträgt demnach für die Kalfaterung zu 3 Centimeter Tiefe 45 Centimes, und für die
                              zu 4 Centimeter Tiefe 54 Cent. und dieß kann daher als der Preis für den laufenden
                              Meter Kalfaterung mit Marineleim ohne Werg für die beiden
                              Fälle der Verkleidung von Tannenholz unter 8 Centimeter Dike und darüber angenommen
                              werden.
                           Um den Kostenpreis der Schiffleim-Kalfaterung mit Werg zu erhalten, müssen von
                              obigen Zahlen die 15 Cent. für das Zurichten der Fugen zwischen den Verkleidungen
                              abgerechnet und der Werth des in die Fugen gebrachten Wergs und der für das
                              Einbringen desselben zu bezahlende Taglohn hinzugerechnet werden. Nun waren für die
                              313 Meter Fugen am „Titan“ 20 Kilogr. Werg à 36 Cent. und 16 1/2 Taglöhne à 1 Fr. 50 Cent. erforderlich, was zusammen 31
                              Fr. 95 Cent., oder 10 Cent. für den laufenden Meter ausmacht. Diese leztere Art der
                              Kalfaterung mit Schiffleim würde demnach ungefähr um 13 bis 22 Cent. für den
                              laufenden Meter billiger zu stehen kommen, als die Kalfaterung ohne Werg; allein sie
                              hat den Uebelstand, den Schiffleim mehr aus den Fugen treten zu lassen, wenn die Verkleidung sich
                              auseinander begibt, mehr Kalfaterer zu erfordern und hiedurch die gute Ausführung
                              minder sicher zu gewähren. Die Commission hält also dafür, daß die
                              Schiffleim-Kalfaterung ohne Werg vorzuziehen sey.
                           Wir vergleichen nun den Werth dieser Kalfaterung mit der gewöhnlichen mit Werg und
                              Schiffstheer. Die erste gewöhnliche Kalfaterung auf einem Verdek von Tannenholz
                              kömmt per Meter aus 11 Cent. und jede neue Kalfaterung
                              auf 7 Cent., Material und Arbeitslohn zusammen, zu stehen. Von diesen Kosten kommen
                              wenigstens 5/7 auf den Arbeitslohn. Die zweite Kalfaterung hat in der Regel vier
                              Monate nach der ersten zu geschehen und jede neue acht Monate darauf. Nach drei
                              Jahren kömmt die gewöhnliche Kalfaterung eben so hoch zu stehen, wie die Kalfaterung
                              mit Schiffleim von 3 Centimeter Tiefe und nach Verlauf von 3 Jahren 8 Monaten so
                              hoch wie die von 4 Centimeter Tiefe. Die Kalfaterung mit Schiffleim braucht also nur
                              3 Jahre oder 3 Jahre und 8 Monate auszuhalten, um nicht kostspieliger zu seyn, als
                              die gewöhnliche. Ohne sich nun hierüber mit Gewißheit aussprechen zu können, indem
                              die Versuche erst vor kurzer Zeit begonnen wurden, hofft die Commission dennoch, daß
                              dieses Resultat erreicht, ja sogar noch übertroffen werde. Uebrigens wurde die
                              Vergleichung bezüglich Verkleidungen von Tannenholz angestellt; nähme man nun aber
                              Eichenholz in Anschlag, welches klameiet (mit dem Klameieisen kalfatert) werden
                              müßte, wie dieß manchmal mit solchen von Batterien auf Schiffen und Fregatten der
                              Fall ist, so käme die erste Kalfaterung mit Theer auf 33 Cent. per Meter, und jede nachfolgende auf 11 Cent., und es
                              wäre also der Kostenunterschied zwischen den beiden Arten der Kalfaterung um vieles
                              geringer, indem die Kosten mit Schiffleim nur um 5 Cent. höher ausfallen würden, da
                              die Belegung (les feuillures) auf Eichenholz 20 Cent.
                              statt 15 kosten würde. Außerdem wären bei den Kosten der gewöhnlichen Kalfaterung
                              auch in Rechnung zu bringen: die oft durch sie nothwendig gemachte Versezung der
                              Verschläge, die in den Kammern des Schiffraums in Folge der unvollkommenen
                              Kalfaterung eintretenden Verluste durch Verderben der Lebensmittel, das
                              Zugrundegehen des Schiffrumpfes aus gleicher Ursache, welche Uebelstände alle durch
                              den Schiffleim vermieden werden, der außerdem noch den großen Vorzug hat, das
                              Schiffsvolk vor Feuchtigkeit zu schüzen. Die Wichtigkeit dieser Betrachtungen ist
                              einleuchtend, wenn der Werth derselben sich auch nicht durch Zahlen bestimmen
                              läßt.
                           Kurz wiederholt, verdient die Kalfaterung mit Marineleim bei
                                 weitem den Vorzug vor der gewöhnlichen Kalfaterung, um die Fugen wasserdicht zu machen; der
                                 Mehrbetrag ihrer ersten Kosten gegen diese wird durch ihre Vorzüge und ihre
                                 längere Dauer wohl aufgewogen. Die Commission hält es sonach für vortheilhaft
                                 für den Staat, den Schiffleim anstatt des Schiffstheers und Wergs
                              einzuführen. Sie empfiehlt die Anwendung des Marineleims ohne Werg bei allen neu zu
                              bauenden Schiffen, die Beibehaltung des Wergs aber nur bei den zur Zeit schon
                              verkleideten Schiffen, wo es zu kostspielig wäre, zwischen den Verkleidungen eine
                              Fuge anzubringen.
                           Die Commission schritt, ebenfalls unter Leitung des Hrn. Jeffery, zu folgenden Versuchen, um sich von der
                              Zwekmäßigkeit des Schiffleims als Schuzmittel gegen das Seegewürm, die Seegewächse
                              und Schaalthiere zu überzeugen, welche die im Meerwasser befindlichen Gegenstände
                              angreifen. Sie ließ einen Kasten Herrichten, von welchem vier Seiten jede aus 5
                              Tannenholzbrettern von 1,55 Meter Länge und 23 Centimeter Breite bestund, die
                              übrigen zwei Seiten aber leer blieben. Die vier vollen Seiten wurden mit den
                              Buchstaben A, B, C und D und
                              die Bretter jeder Seite mit den Ziffern 1, 2, 3, 4, 5 bezeichnet. Die äußern Seiten
                              der Bretter 1, 2, 4 und 5 der Seiten A, B und C wurden wie folgt zubereitet. Zuerst wurde eine Schicht
                              flüssigen Leims aufgetragen, der vermengt war mit 5 Proc. harten Leims und 2 Proc.
                              einer vergifteten Flüssigkeit, die aus einem Drittheil Queksilbersublimat in 2
                              Drittheilen Holzgeist aufgelöst, bestund. Nachdem diese Schicht getroknet war, ließ
                              man nacheinander zwei Schichten flüssigen Leims auftragen, der mit einem Drittheil
                              harten Leims vermengt und auf dieselbe Weise wie die erste vergiftet war; hierauf
                              noch eine Schicht Queksilbersublimat in Holzgeist aufgelöst. Endlich überzog man
                              einen horizontalen Streifen von 25 Centimeter Breite mit einer Mischung von
                              flüssigem Leim, hartem Leim und Theer. Die Außenseiten der Bretter 1, 2, 4 und 5 der
                              Seite D wurden mit einer Schicht harten Leims und einer
                              Schicht vergifteter Flüssigkeit überzogen. Die Bretter Nr. 3 endlich von jeder Seite
                              erhielten gar keine Zubereitung mit Ausnahme eines 50 Centimeter breiten,
                              horizontalen Streifens, welcher mit einer Schicht flüssigen Leims und harten Leims,
                              in gleichen Quantitäten vermengt und einer Schicht vergifteter Flüssigkeit überzogen
                              wurde. Diese am 10. Junius 1844 angefangenen Operationen waren am 27. desselben
                              Monats beendigt, wo dann der Kasten in einem Theil des Binnenhafens zu Toulon in das
                              Wasser gebracht wurde, welcher Theil wegen der hier sehr häufigen Angriffe des
                              Seegewürms und der Seegewächse bekannt ist. Die Commission ließ den Kasten am 9.
                              Septbr. 1844 zum erstenmal wieder ans Land bringen. Die nicht präparirten Bretter waren von
                              Würmern stark verstochen und mit Schaalthieren und Pflanzen überzogen; die
                              präparirten Bretter hingegen zeigten keine Spur von Wurmstichen; jedoch war unter
                              diesen lezten jener Theil, welcher auf seiner Oberfläche keine Schicht vergifteter
                              Flüssigkeit erhalten hatte, ebenfalls mit Gewächsen und Schaalthieren überzogen,
                              während der andere nur schwache Spuren zeigte, die überdieß nicht stark anhafteten.
                              Die Seite D des Kastens und der präparirte Theil der
                              Bretter Nr. 3 waren etwas weniger rein als die Seiten A,
                                 B und C. Der Kasten wurde wieder ins Wasser
                              gebracht und am 15. Januar 1845 ein zweites Mal untersucht. Er fand sich beinahe in
                              allen Stüken von derselben Beschaffenheit wie bei der ersten Untersuchung; die
                              Wurmstiche, Pflanzen und Schaalthiere waren an denselben Stellen wie das erstemal
                              und die andern Theile zeigten davon nur geringe Spuren. Der Schiffleim haftete noch
                              stark an, ausgenommen an der Seite D des Kastens und auf
                              den Brettern Nr. 3, wo er anfing sich abzuschuppen. Es geht
                                 aus diesen Versuchen hervor, daß der vergiftete Schiffleim das Holz vor dem
                                 Wurmstich schüzt, daß die Auflösung des Queksilbersublimats, auf den Schiffleim
                                 aufgetragen, wenigstens eine gewisse Zeit lang, die unter Wasser befindlichen
                                 Flächen gegen die Seegewächse und Schaalthiere schüzt, und daß der flüssige
                              Schiffleim, mit 30 Proc. harten Leims vermischt, dem harten Leim und dem mit einer
                              größern Quantität harten Leims vermengten flüssigen Leim vorzuziehen ist.
                           Die mit einem Boot und dem Kiele des Schooners „Topas“
                              angestellten Versuche bestätigen obige Resultate. Da die erste Auftragung von
                              Schiffleim auf dem Boote nicht gehörig geschehen war, wurde es vom 24. Septbr. bis
                              2. Oktober auf folgende Weise präparirt. Der Kiel wurde mit zwei Schichten flüssigen
                              und harten Leims in gleichen Quantitäten, mit 6 Proc. Gift vermengt, überzogen; dann
                              mit drei Schichten vergifteter Flüssigkeit, die mit 8 Proc. flüssigen Leims
                              vermischt war. Die Quantität des Gifts wurde vermehrt, um die Wirkung der im
                              Mittelmeer sehr starken See-Vegetation besser zu bekämpfen. Das Boot wurde am
                              14. Januar 1845 ans Land gebracht und der Kiel desselben zeigte nicht die geringste
                              Spur von Vegetation. Den Schooner „Topas“ anbelangend, erhielt
                              sein Kiel am Steuerbord eine Schicht flüssigen Leims, die mit 5 Proc. harten Leims
                              vermengt und vergiftet war, am Bakbord aber eine Schicht derselben, nur nicht
                              vergifteten, Masse. Diese Operation geschah auf dem Stapel vom 20. bis zum 26.
                              Junius 1844. Der Schooner ging am 11. Sept. 1844 in den innern Hafen, um zwei neue Schichten flüssigen
                              Leims, vermischt mit 30 Proc. harten Leims und 5 Proc. Gift, und zwei Schichten
                              vergifteter Flüssigkeit, vermischt mit 8 Proc. flüssigen Leims, zu erhalten. Der
                              Kiel, der Vordersteven und der Hintersteven wurden mit Kupfer beschlagen, weil der
                              Marineleim-Ueberzug durch Reibung zum Theil weggerissen werden könnte. Das
                              Kupfer wurde übrigens eben so überzogen wie das lebendige Werk. Der
                              „Topas“ ging am 25. Septbr. 1844 aus dem innern Hafen und
                              bis jezt ist noch keine Spur von Wurmstichen und von Seegewächsen an dem Kiele,
                              wenigstens nicht in der Nähe der Tauchlinie zu bemerken, wo sie doch immer am
                              reichlichsten zu finden sind. Die Kosten dieses Verfahrens die Kiele zu präpariren
                              sind verschieden je nach dem Verhältniß des harten Leims und des Gifts. Bedient man
                              sich der Quantitäten wie bei dem „Topas“, welche die besten zu
                              seyn scheinen, so erhält man folgende Resultate. Es wurden für diesen Schooner
                              verbraucht 40 Kilogr. harten Leims zu 1 Fr. 50 Cent.; 142 Kilogr. flüssigen Leims zu
                              0,70 Cent.; 30 Kilogr. vergifteter Flüssigkeit zu 7 Frcs. und 25 Arbeitstage der
                              Kalfaterer zu 1 Fr. 50 Cent., was die Summe von 406 Fr. 90 Cent. ausmacht. Die
                              präparirte Fläche beträgt 165 Quadratmeter; der Quadratmeter kömmt also auf 2 Fr. 47
                              Cent., ein viel geringerer Betrag als 29 Fr. 25 Cent., auf welchen im Touloner Hafen
                              der Kupferbeschlag, Material und Arbeitslohn zusammen, zu stehen kömmt.
                           Es wäre nun die Dauerhaftigkeit des Schiffleim-Ueberzuges und des Kupfers zu
                              vergleichen. Die Commission kann die Zeit, wie lange der Schiffleim und das Gift die
                              Kiele schüzen, noch nicht genau angeben; ihre Versuche dauern noch nicht lange genug
                              und wurden außerdem mit unbeweglichen Körpern angestellt, während ausgemacht ist,
                              daß die Gewächse sich an die in Bewegung begriffenen Körper, wie an die Kiele der
                              fahrenden Schiffe, viel weniger anhängen. Nachdem die Zeit, während welcher der
                              vergiftete Anstrich wirksam bleibt, verstrichen ist, muß das Schiff in den innern
                              Hafen gebracht und sein Kiel mit frischen Giftschichten angestrichen werden.
                              Vorausgesezt, wovon sich die Commission noch nicht überzeugen konnte, daß dieser
                              neue Anstrich eben so wirksam sey wie der erste, so gleicht diese Operation das
                              Puzen des Kupfers aus, welches jezt, vorzüglich bei Dampfschiffen, sehr häufig
                              vorgenommen wird. Im Allgemeinen vermag die Commission sich nicht bestimmt darüber
                              auszusprechen, doch erscheinen ihr die erhaltenen Resultate
                                 hinlänglich vortheilhaft, um es nüzlich zu erachten, die Sache jezt im Großen
                                 auszuführen, und zwar bei Schiffen, welche für schnelle Fahrten bestimmt
                                 sind.
                           
                           Die Commission stellte überdieß mehrere Versuche über das Conserviren des Eisenblechs
                              mittelst Schiffleims in der Absicht an, sich desselben auch zu eisernen Schiffen zu
                              bedienen. Sie verglich diesen Anstrich mit dem Mennig-Anstrich. Sie ließ fünf
                              Eisenbleche nehmen, wovon das erste gar keine Zubereitung erhielt, das zweite zwei
                              Schichten eines Anstrichs von Mennig, die drei andern aber auf folgende Weise
                              präparirt wurden: man bezeichnete ihre eine Seite mit den Nummern 1, 2, 3, 4, 5 und
                              6. Die Fläche 1 erhielt eine Schicht harten Leims, die Hälfte vom Leim A, die andere vom Leim C,
                              ohne Gift, dann eine Schicht Gift. Die Flächen 2, 3 und 4 erhielten auf einem
                              Drittheil ihrer Ausdehnung eine Schicht vergifteten flüssigen Leims, dann 2
                              Schichten vergifteten flüssigen Leims, vermischt mit einem Drittheil harten Leims
                              endlich eine Schicht Gift. Die Fläche 5 erhielt 2 Schichten Mennig, eine Schicht
                              vergifteten flüssigen Leims und eine Schicht Gift. Die Fläche 6 endlich erhielt 2
                              Schichten Mennig und 2 Schichten Gift. Diese Zubereitungen geschahen zur selben Zeit
                              wie mit dem Kasten und die Eisenbleche wurden zugleich mit jenem ins Wasser gebracht
                              und am 9. September herausgenommen. Die Commission fand das nicht präparirte
                              Eisenblech sehr stark gerostet und beschmuzt, das mit Mennig bestrichene Blech mit
                              Seegewächsen und Schaalthieren bedekt und im Beginn zu rosten; das Blech 5 befand
                              sich beinahe in demselben Zustande wie das vorhergehende, indem der Leim dem
                              Mennig-Anstrich nicht anhaftete, wegen des darin enthaltenen Oehls; alle
                              andern Flächen waren sehr schmuzig, mit Ausnahme jener Theile, welche zulezt mit
                              einer Schicht Gift bestrichen wurden. Unter diesen lezten zeigten die Flächen 2, 3,
                              4 das vortheilhafteste Resultat; dann kam die Fläche 1 und endlich die Fläche 6,
                              welche jedoch viel weniger schmuzig war als die bloß mit Mennig angestrichene
                              Platte. Die Pflanzenkeime auf den mit Gift angestrichenen Flächen hingen nicht fest
                              an, und wären leztere am Kiele gewesen, so hätte das Kielwasser wahrscheinlich
                              hingereicht, um sie wieder verschwinden zu machen. Die Eisenbleche wurden wieder ins
                              Wasser gebracht und am 14. Januar von der Commission zum zweitenmal besichtigt. Die
                              Resultate waren wieder dieselben; nur bemerkte man, daß der Schiffleim dem Eisen
                              besser anhängt als der Mennig, welcher sich abzuschuppen angefangen hatte, und daß
                              der flüssige Schiffleim, mit einem Drittheil harten Leims vermischt, vor dem harten
                              Leim den Vorzug verdient. Der Schiffleim schüzt folglich das
                                 Eisen vor Oxydation und die vergiftete Flüssigkeit, auf den Schiffleim
                                 aufgetragen, schüzt die Oberfläche des unter Wasser befindlichen Eisenblechs,
                                 wenigstens eine gewisse Zeit lang, vor den Seegewächsen und Schaalthieren. Er eignet
                                 sich hiezu offenbar besser als der Anstrich mit Mennig.
                           Die respectiven Kosten dieser beiden Substanzen betreffend, kommt das Kilogramm
                              flüssigen Schiffleims, mit einem Drittheil harten Leims vermischt, ungefähr so hoch
                              zu stehen wie das Kilogramm Mennig-Anstrich und bedekt ziemlich eine
                              gleichgroße Oberfläche. Es bliebe also beim Präpariren des Eisenblechs mit
                              Schiffleim nur der Mehrbetrag der Kosten der vergifteten Flüssigkeit. Diese
                              Differenz wird aber unstreitig durch die größere Dauer aufgewogen, was allerdings
                              erst die Zeit zu entscheiden vermag. Der Schiffleim hat aber
                                 noch den sehr großen Vorzug für sich, weit weniger Schmuz anzunehmen als der
                                 Mennig.
                           Dem Vorhergehenden zufolge glaubt die Commission, daß Versuche im Großen angestellt
                              werden sollten mit den Kielen von Dampfschiffen und beantragt, den Schiffleim bei
                              dem zu Toulon im Bau begriffenen „Cato“ in Anwendung zu
                              bringen. Die Dampfschiffe anbelangend, deren Kiele schon den Mennig-Anstrich
                              haben, wäre das Auftragen zweier Giftschichten ohne Zweifel vortheilhaft, wie die
                              Blechplatte beweist, welche auf diese Weise präparirt wurde.
                           Bezüglich der Anwendung des Schiffleims auf Mauerwerk konnte die Commission keine
                              Versuche anstellen, weil sie nicht die geringste Anleitung hinsichtlich des dabei zu
                              befolgenden Verfahrens erhielt, weder zur Vorbereitung der Oberflächen, noch zur
                              Zusammensezung und Auftragung des fraglichen Ueberzugs; dem Erfinder selbst gingen
                              hierüber positive Thatsachen ab. Uebrigens wäre das Gelingen solcher Versuche
                              vielleicht auch keine völlig neue oder sehr wichtige Thatsache. Bekanntlich bedienen
                              sich z.B. die Steinhauer des Gummilaks, des Hauptbestandtheils des Marineleims, um
                              abfallende Splitter wieder anzukitten, und unter der Menge von Vorschriften für
                              wasserabhaltende Ueberzüge bedient man sich nur des Oehlanstrichs oder des
                              Steinkohlentheers im Großen, weil bei den übrigen der Preis mit dem beabsichtigten
                              Zwek nicht in Verhältniß steht.
                           Toulon, den 19. Febr. 1845.
                           Die Mitglieder der Commission.