| Titel: | Miszellen. | 
| Fundstelle: | Band 97, Jahrgang 1845, Nr. LXIII., S. 233 | 
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                        LXIII.
                        Miszellen.
                        Miszellen.
                        
                     
                        
                           Oesterreichische Verordnung über Anlage von
                              Dampfkesseln.
                           §. 1. Bevor ein Dampfkessel, er sey fuͤr eine stehende Dampfmaschine
                              von hohem oder niederem Druke, ein Dampfboot, ein Locomotiv fuͤr Eisenbahnen
                              oder fuͤr was immer fuͤr einen Zwek uͤberhaupt bestimmt,
                              angewendet werden darf, hat der betreffende Mechaniker, Verfertiger oder
                              Eigenthuͤmer, fuͤr welchen der Kessel bestimmt ist, und zwar noch
                              bevor derselbe eingemauert, mit einem Mantel oder einer Huͤlle umgeben wird,
                              bei der Landesstelle die gesezliche Kesselprobe nachzusuchen, welche in der
                              Hauptstadt selbst und in deren Umgebungen bis auf eine Entfernung von sechs Meilen
                              durch das bestehende k. k. polytechnische Institut, bei Entfernungen uͤber
                              sechs Meilen von der Hauptstadt aber, und in jenen Hauptstaͤdten, wo noch
                              kein k. k polytechnisches Institut besteht, durch die k. k. Baudirectionen mit
                              Beiziehung der einschlaͤgigen oͤffentlichen Lehranstalten oder
                              wissenschaftlichen Institute vorzunehmen ist.
                           §. 2. Die Probirung der Dampfkessel von jeder Form und Constructionsart, mit
                              einziger Ausnahme der Locomotivkessel fuͤr Eisenbahnen, wird mittelst
                              Einpumpen von Wasser auf das Dreifache jenes Drukes,
                              welchen beim Gebrauche der Dampf im Kessel im hoͤchsten Falle uͤber
                              den Luftdruk annehmen soll, vorgenommen.
                           Dabei wird der Druk einer Atmosphaͤre mit 12 3/4 Pfd. auf den Quadratzoll
                              (Wiener Maaß und Gewicht) in Rechnung gebracht.
                           §. 3. Die Locomotiv-Kessel fuͤr Eisenbahnen werden auf dieselbe
                              Art, jedoch nur auf das zweifache des im vorigen
                              Paragraphen genannten Drukes probirt.
                           Die naͤhern Erlaͤuterungen dieser beiden Paragraphe sind in der
                              beifolgenden Instruction enthalten.
                           §. 4. Die Sicherheitsventile duͤrfen also beim Gebrauche des Kessels
                              hoͤchstens nur mit dem dritten Theil, und bei
                              einem Locomotivkessel mit der Haͤlfte jenes
                              Gewichtes belastet werden, bei welchem der Kessel probirt wurde; dabei muß, wenn ein
                              Ventil nicht unmittelbar, sondern mittelst eines Hebels, an welchem ein Gewicht
                              haͤngt, niedergedruͤkt wird, dieses Aufhaͤngegewicht
                              fuͤr den aͤußersten Punkt des Hebels, wohin dasselbe noch geschoben
                              werden kann, berechnet seyn.
                           Bei Locomotiv- und solchen Kesseln, bei welchen anstatt des
                              Aufhaͤngegewichtes eine Federwaage angebracht ist, muß dieselbe so
                              eingerichtet werden, daß sie nicht uͤber jenen Punkt hinaus, welcher bei der
                              Kesselprobe zum Grunde lag, gespannt werden kann.
                           §. 5. Jeder Dampfkessel muß mit zwei Sicherheitsventilen von gehoͤriger
                              Groͤße, wovon das eine in einem Gehaͤuse eingeschlossen, das andere
                              aber dem Maschinisten oder Waͤrter des Kessels leicht zugaͤngig seyn
                              muß, und außerdem noch mit einem Queksilber-Manometer mit oben offener
                              Roͤhre versehen seyn.
                           
                           Die Instruction enthaͤlt eine Tabelle uͤber die in den einzelnen
                              Faͤllen noͤthige Groͤße der Sicherheitsventile, so wie auch
                              eine Anweisung uͤber eine zwekmaͤßige Form derselben und des
                              Manometers.Das empfohlene Sicherheitsventil ist das im polyt. Journal Bd. LXXXIX S. 325 mitgetheilte
                                    belgische, das Manometer ein offenes Queksilber-Manometer.
                              
                           §. 6. Jeder Dampfkessel muß, selbst wenn er mit dem gewoͤhnlichen
                              Schwimmer oder den Probirhaͤhnen versehen waͤre, noch außerdem das
                              bekannte Wasserstandglas, d. i. ein mit dem Innern des
                              Kessels auf gehoͤrige Weise communicirendes Glasrohr, auf die Art wie es bei
                              den Locomotivkesseln der Fall ist, eingerichtet besizen, durch welches man den
                              wahren Wasserstand im Kessel jeden Augenblik leicht und sicher erkennen kann.
                           §. 7. Die nach Maaßgabe der Kessel-Durchmesser und der Spannung der zu
                              erzeugenden Daͤmpfe noͤthige Wand- oder Blechdike, welche die
                              aus Eisen- oder Kupferblech hergestellten cylindrischen Dampfkessel haben
                              muͤssen, wenn sie zur Probirung zugelassen werden wollen, ist aus der
                              anliegenden Tabelle der Instruction zu entnehmen.
                           §. 8. Nach vollendeter Kesselprobe (§§. 2 und 3) werden die
                              Sicherheitsventile und Hebel, wo solche vorhanden, von der
                              Untersuchungs-Commission mit einem Stempel versehen, und die Dimensionen
                              derselben sammt dem Gewichte der hoͤchsten Belastung der Ventile, welche beim
                              Gebrauche des Kessels stattfinden darf, so wie noͤthigenfalls auch noch jene
                              Merkmale, welche die Identitaͤt des Kessels jederzeit wieder erkennen lassen,
                              der Landesstelle angezeigt.
                           §. 9. Die hierauf von Seiten der Landesstelle an die betreffende Partei
                              hinausgegebene Bewilligung zur Benuͤzung des Dampfkessels, welche zugleich
                              wiederholend die im vorigen §. erwaͤhnten Dimensionen der Ventile und
                              Hebel, so wie das Gewicht der hoͤchsten Belastung derselben enthaͤlt,
                              ist entweder im Original oder in einer beglaubigten Abschrift in der Naͤhe
                              des Dampfkessels an einem leicht in die Augen fallenden Orte unter Glas so
                              aufzubewahren, daß vor Allem die Angabe dieser Dimensionen und die Belastung der
                              Ventile (oder vorkommenden Falles die Spannung der Federwaage) leicht sichtbar
                              ist.
                           §. 10. Durch diese vorlaͤufige Probirung des Dampfkessels wird dem
                              Eigenthuͤmer oder nach Umstaͤnden Werkfuͤhrer die
                              Verantwortlichkeit fuͤr die fortwaͤhrende Tauglichkeit des Kessels
                              keineswegs abgenommen, indem die erste Probe nur zur Entdekung solcher Gebrechen,
                              welche das Zerspringen des Kessels bei dem ersten Gebrauche befuͤrchten
                              lassen, keineswegs aber fuͤr die weitere Dauer bestimmt ist.
                           Der Eigenthuͤmer, oder nach Umstaͤnden auch der Werkfuͤhrer,
                              bleibt sonach fuͤr jede aus dem weitern Gebrauche des Dampfkessels
                              entstehende Gefahr streng verantwortlich, und er hat daher selbst die weitere Sorge
                              (wie z.B. die rechtzeitige Reinigung desselben von entstehendem Wassersteine und
                              dergl.) zu tragen, und sich nach Maaßgabe der fortschreitenden Abnuͤzung von
                              der ferneren Tauglichkeit und Gefahrlosigkeit des Kessels fortwaͤhrend zu
                              uͤberzeugen, und denselben bei Zeiten entweder ganz außer Gebrauch zu sezen,
                              oder die etwa noͤthig gewordenen Ausbesserungen daran vornehmen, und wenn
                              diese groͤßerer Art waͤren, den Kessel neuerdings gesezlich probiren
                              zu lassen.
                           §. 11. Die bei der Aufstellung oder Einmauerung eines Dampfkessels in
                              Feuersicherheitsruͤksichten intervenirende Baucommission wird zugleich auch
                              ihr Augenmerk darauf richten, daß die seitwaͤrts anzubringenden
                              Feuerzuͤge nicht uͤber, sondern noch einige Zolle unter das Niveau des
                              normalen Wasserstandes des Kessels zu liegen kommen.
                           §. 12. Von dieser im §. 2 vorgeschriebenen Probe, so wie den
                              uͤbrigen darauf bezuͤglichen Vorschriften sind nur die kleineren
                              Dampfapparate in chemischen und pharmaceutischen Laboratorien, welche jedoch eben
                              sowohl wie die Papin'schen Toͤpfe mit einem Sicherheitsventil versehen und von dem Verfertiger zur
                              eigenen Sicherheit gehoͤrig probirt seyn muͤssen, ausgenommen.
                           §. 13. Die Anwendung gußeiserner Dampfkessel oder
                              Siederoͤhren ist unter keiner Form und Bedingung gestattet.
                           
                           §. 14. Jeder Maschinist, Locomotivfuͤhrer, Gehuͤlfe oder Heizer
                              einer Dampfmaschine oder eines Dampfkessels, welchem vorzugsweise die Bedienung oder
                              Ueberwachung der Maschine oder des Kessels anvertraut wird, ist gehalten, vorher in
                              einer Maschinenwerkstaͤtte die Bauart von Maschinen, insbesondere von
                              Dampfmaschinen, vollkommen sich eigen gemacht, durch laͤngere Zeit bei einer
                              mit Dampfmaschinen arbeitenden Fabrik, einer Locomotiveisenbahn oder auf einem
                              Dampfschiffe als Maschinenheizer gedient, sich die praktischen Kenntnisse zur
                              Besorgung einer Dampfmaschine daselbst angeeignet, sich hieruͤber bei einer
                              oͤffentlichen inlandischen technischen
                                 Lehranstalt einer strengen Pruͤfung unterzogen und ein in jeder
                              Beziehung befriedigendes Zeugniß erlangt zu haben.
                           §. 15. Derjenige, welcher
                           a) die angeordnete Anzeige vor dem Gebrauche eines
                              Dampfkessels zur vorlaͤufigen Untersuchung unterlaͤßt,
                           b) vor erfolgter Untersuchung den Kessel
                              benuͤzt,
                           c) den bei der Untersuchung nicht fuͤr sicher
                              erklaͤrten Kessel gleichwohl anwendet,
                           d) einem Maschinisten, Locomotivfuͤhrer oder
                              Waͤrter die Bedienung der Dampfmaschine oder des Dampfkessels, selbst wenn
                              keine Maschine damit in Verbindung steht, uͤberlaͤßt, welcher sich
                              nicht mit dem im vorhergehenden 14. §. vorgeschriebenen Zeugnisse
                              uͤber seine Befaͤhigung zu diesem Dienste ausweisen kann,
                           e) das Sicherheitsventil mehr belastet, als bei der
                              Kesselprobe bestimmt wurde und in der Concession angegeben ist,
                           f) den Hebel, im Falle ein solcher fuͤr ein
                              Sicherheitsventil vorhanden, verlaͤngert oder sonst veraͤndert, ohne
                              davon eine Anzeige zu machen, und endlich
                           g) sich uͤberhaupt was immer fuͤr eine
                              Handlung oder Unterlassung zu Schulden kommen laͤßt, wodurch bei dem
                              Gebrauche des Kessels Gefahr fuͤr die koͤrperliche Sicherheit
                              entstehen kann, macht sich einer schweren Polizeiuͤbertretung schuldig und
                              wird nach den bestehenden Vorschriften des II. Theils des Strafgesezes behandelt
                              werden.
                           
                        
                           Instruction für die gesezlich
                                 vorgeschriebene Probirung der Dampfkessel aller Art.
                           Sobald der Verfertiger oder nach Umstaͤnden der Eigenthuͤmer des zu
                              probirenden Dampfkessels der betreffenden Commission oder dem mit der Kesselprobe
                              beauftragten Beamten die groͤßte Spannung des Dampfes, welche dieser im
                              Kessel annehmen soll, angegeben, und diese sich von der dieser Spannung
                              entsprechenden Dike des Kesselbleches (wenn der Kessel naͤmlich cylindrisch
                              ist) und der Groͤße der beiden Sicherheitsventile nach den
                              beigefuͤgten Tabellen uͤberzeugt hat, wird die Kesselprobe auf
                              folgende Weise vorgenommen:
                           Von dem einen der beiden Sicherheitsventile wird die mit dem Dampfe in
                              Beruͤhrung kommende Kreisflaͤche genau gemessen, und darnach die der
                              declarirten, oder wenn diese fuͤr die vorhandene Blechdike zu hoch
                              waͤre, die dieser Blechdike des Kessels entsprechenden Dampfspannung
                              zukommende unmittelbare Belastung dieses Ventils berechnet.
                           Nachdem nun diese berechnete Belastung mit Ruͤksicht auf das eigene Gewicht
                              des Ventils fuͤr alle Dampfkessel, mit einziger Ausnahme der Locomotivkessel
                              fuͤr Eisenbahnen nach der jezt uͤblichen Constructionsart, dreifach, fuͤr die eben genannten Locomotivkessel
                              jedoch nur zweifach genommen, und dieses
                              Sicherheitsventil damit belastet, dagegen das zweite Ventil entweder
                              uͤberlastet oder ganz fest gemacht, ferner alle uͤbrigen Oeffnungen
                              und Communicationen des Kessels geschlossen worden, wird in den mit Wasser bereits
                              ganz vollgefuͤllten Kessel mit einer Drukpumpe, wofuͤr in vielen
                              Faͤllen auch eine Feuersprize dienen kann, durch eine der ohnehin vorhandenen
                              Oeffnungen in den Kessel noch so lange Wasser eingepumpt, bis es aus der so
                              belasteten Ventiloͤffnung ringsherum strahlenfoͤrmig auszusprizen
                              anfaͤngt und die Strahlen dabei eine beinahe volle ringfoͤrmige
                              Wasserflaͤche bilden.
                           
                           Bei einem undichten Verschluß des Ventils kann ein einzelner Wasserstrahl schon
                              lange, bevor das Ventil selbst noch gehoben wird, an einer Stelle
                              ausstroͤmen, was leicht zu Taͤuschungen Anlaß geben koͤnnte,
                              wenn nicht die oben erwaͤhnte Erscheinung der sich bildenden vollen oder
                              strahlenfoͤrmigen Ringflaͤche abgewartet wuͤrde.
                           Von dieser bei der Probe angewandten Belastung des Ventils dient (immer mit
                              Ruͤksicht auf das Ventilgewicht) der dritte Theil, und bei Locomotivkesseln
                              fuͤr Eisenbahnen die Haͤlfte als normale oder hoͤchste
                              Belastung dieses Sicherheitsventils beim Gebrauche des Kessels, so wie auch
                              waͤhrend der auf dieselbe Weise vorzunehmenden Pruͤfung des
                              Queksilber-Manometers (welches der oben angezogenen Vorschrift zufolge nur
                              bei den Locomotivkesseln fuͤr Eisenbahnen fehlen darf), welche sofort
                              vorgenommen werden muß, um sich von der richtigen Theilung der Scala desselben zu
                              uͤberzeugen, oder eigentlich, um darauf jenen Punkt zu markiren, bis zu
                              welchem das Queksilber in der oben offenen
                              Glasroͤhre steigt, wenn der Dampf im Kessel jene Spannung erreicht hat,
                              welche der Kesselprobe zum Grunde gelegt wurde.
                           Wirkt das Belastungsgewicht nicht unmittelbar, sondern mittelst eines Hebels auf das erwaͤhnte Sicherheitsventil, so muß
                              das normale, fuͤr den Gebrauch des Kessels geltende Aufhaͤngegewicht
                              nach statischen Gesezen auf den aͤußersten Punkt des Hebels, welcher noch als
                              Aufhaͤngepunkt des Gewichtes dienen kann, reducirt werden; dabei wird das mit
                              zu beruͤksichtigende eigene Gewicht des Hebels am einfachsten und sichersten
                              sammt der am Hypomochlion stattfindenden Reibung in Rechnung gebracht, indem man,
                              waͤhrend der Hebel ganz so wie beim wirklichen Gebrauche eingehaͤngt
                              ist, untersucht, welchen Druk (bei horizontaler Lage des Hebels) der als
                              Aufhaͤngepunkt des Gewichtes dienende Endpunkt desselben auf eine Waage
                              ausuͤbt.
                           Nachdem sich die Pruͤfungscommission auch noch von der richtigen Belastung des
                              zweiten Sicherheitsventils uͤberzeugt, oder dieselbe allenfalls auch
                              berichtigt hat, werden die Ventile oder Hebel, im Falle leztere vorhanden sind, mit
                              einem einzuschlagenden Stempel versehen, und ihre Dimensionen, so wie auch die
                              Aufhaͤngegewichte, welche beim Gebrauche des Kessels weder vermehrt, noch
                              auch uͤber den angegebenen Aufhaͤngepunkt des Hebels
                              hinausgeruͤkt werden duͤrfen (das Gegentheil darf natuͤrlich
                              immer stattfinden), in dem an die betreffende Behoͤrde zu erstattenden
                              Berichte genau angegeben. Nur jene Hebel, welche manchesmal angebracht werden, um
                              die Belastung der Sicherheitsventile zu erleichtern,
                              koͤnnen von der Angabe der Dimensionen und der Stempelung ausgenommen werden,
                              wenn sie waͤhrend der Kesselprobe nicht eingehaͤngt oder in
                              Thaͤtigkeit waren.
                           Sollte ein Sicherheitsventil nicht bloß durch einen einfachen Hebel
                              niedergedruͤkt werden, sondern sind zu diesem Zweke mehrere oder sogenannte
                              zusammengesezte Hebel vorhanden, so wird die Rechnung
                              und Reduktion des Aufhaͤngegewichtes auf den Mittelpunkt des Ventils mit
                              Ruͤksicht auf die Hebelgewichte selbst auf eine ganz aͤhnliche Meise,
                              wie bei dem einfachen Hebel erklaͤrt wurde, vorgenommen.
                           Wird aber der Hebel, wie bei Locomotivkesseln, statt durch ein Gewicht, von einer
                              Federwaage (Springbalance) niedergezogen, so muß nach vollendeter Kesselprobe die
                              hoͤchste Spannung, welche diese Federwaage beim Gebrauche des Kessels
                              erhalten darf, bezeichnet und in dem erwaͤhnten Berichte oder Protokolle
                              ebenfalls mit angegeben werden.
                           Endlich hat sich die mit der Kesselprobe beauftragte Commission uͤberhaupt von
                              dem Vorhandenseyn aller in dem betreffenden Circulare geforderten Bedingungen zu
                              uͤberzeugen, und die etwa noch noͤthigen Aenderungen oder
                              Hinzufuͤgungen, welche noch vor dem Gebrauche des Kessels vorgeschrieben
                              sind, sogleich anzuzeigen oder auch nach Umstaͤnden selbst zu veranlassen.
                              Was dabei insbesondere die Sicherheitsventile anbelangt, so muͤssen sich
                              diese leicht und weit genug oͤffnen koͤnnen, um dem Dampfe einen
                              freien und ungehinderten Abzug zu gestatten; auch soll des sonst moͤglichen
                              Verleimens wegen, ihre Beruͤhrungsflaͤche mit dem Ventilsize so klein
                              oder schmal als moͤglich seyn; außerdem muß das im Gehaͤuse
                              eingeschlossene Ventil so eingerichtet seyn, daß es von Außen gehoben oder geluͤftet werden
                              kann, um sich von Zeit zu Zeit von dem freien Spiele desselben uͤberzeugen zu
                              koͤnnen.
                           
                              Französisches Reglement.Die franzoͤsische Verordnung über
                                       Dampfkessel und die dazu gehoͤrige Instruction nebst Beschreibung und
                                       Abbildung der Sicherheitsventile, offenen Manometer und Warnschwimmer wurde
                                       im polytechn. Journal Bd. XCII S.
                                          212, 304, 379 und 389 mitgetheilt.A. d. R.
                              Blechdike in Wiener Linien (Zehntel von Linien) fuͤr
                                 cylindrische Kessel, deren Durchmesser in Wiener Zollen, dagegen die hoͤchste
                                 absolute Dampfspannung im Kessel in Atmosphaͤren (à 12 3/4. Pfd. per Wiener Quadratzoll)
                                 gegeben sind.
                              
                                 
                                 Textabbildung Bd. 97, S. 237
                                 Absolute Dampfspannung in
                                    Atmosphaͤren; Kesseldurchmesser in Wiener Zollen; Wiener Linien.
                                 
                              NB. Die Erfahrung lehrt uͤbrigens, daß man mit
                                 dem Durchmesser des Kessels und der Spannung des Dampfes nicht so weit gehen soll,
                                 daß die erforderliche Blechdike 6 1/2 Linien uͤberschreitet, da die aus zu
                                 dikem Blech (dessen gute Beschaffenheit ohnehin niemals so verlaͤßlich als
                                 bei duͤnnem Blech ist) hergestellten Kessel unter der Einwirkung des Feuers
                                 zu leicht Schaden leiden.
                              
                              Durchmesser in Wiener Zollen (Zehntel von Zollen) fuͤr die
                                 Sicherheitsventile, wenn die hoͤchste im Kessel stattfindende Dampfspannung
                                 in Atmosphaͤren (à 12 3/4 Pfd. per Wiener Quadratzoll) und die Heizflaͤche des
                                 Kessels in Wiener Quadratschuhen gegeben ist.
                              
                                 
                                 Textabbildung Bd. 97, S. 238
                                 Absolute Dampfspannung in
                                    Atmosphaͤren ausgedruͤkt; Heizflaͤche in Wiener Quadratfuß;
                                    Durchmesser der Ventile in Wiener Zollen.
                                 
                              (Encyklopaͤdische Zeitschrift, 1845, S. 28.)
                              
                           
                        
                           Zusammensezung der Atmosphäre in der Periode der
                              Steinkohlenbildung.
                           Prof. Rogers machte der
                              amerikanischen Gesellschaft der Geognosten folgende Mittheilung uͤber die
                              wahrscheinliche Zusammensezung der Atmosphaͤre zur Zeit der
                              Steinkohlenbildung: „Nachdem durch die neueren Untersuchungen
                                 amerikanischer Geognosten das Steinkohlenquantum in Nordamerika
                                 sorgfaͤltig ausgemittelt worden ist, koͤnnen wir jezt mit einiger
                                 Genauigkeit das Gesammtquantum auf dem Erdball schaͤzen und hienach die
                                 Menge der Kohlensaͤure berechnen, welche die alte Atmosphaͤre
                                 enthalten mußte, um diese Steinkohlenmasse zu liefern. Die gegenwaͤrtige
                                 Atmosphaͤre enthaͤlt in ihrer Kohlensaͤure so viel
                                 Kohlenstoff, als beilaͤufig 850,000,000,000 Tonnen Steinkohlen
                                 entspricht; das wahrscheinlich vorhandene Steinkohlenquantum, welches gaͤnzlich der alten
                                 Atmosphaͤre entzogen worden seyn muß, betraͤgt nahe
                                 5,000,000,000,000 Tonnen – also beilaͤufig sechsmal so viel als die gegenwaͤrtige Atmosphaͤre
                                 hervorbringen oder durch ihre Zersezung abgeben koͤnnte.“ (American Journal of Science, Julius 1844, S. 105.)
                           
                        
                           Martens' Daguerreotyp für
                              Umsichtbilder (daguerréotype panoramique).
                           Die neue Verbesserung des Daguerreotyps besteht im Wesentlichen darin, daß man mit
                              einem hinsichtlich seiner Dimensionen und Guͤte ganz mittelmaͤßigen
                              Objectiv Bilder von großer Laͤngenausdehnung und ausgezeichneter Reinheit
                              hervorbringen kann. So erhaͤlt man mit einem Objectiv von
                              gewoͤhnlicher Guͤte Ansichten von 14 Par. Zoll Laͤnge auf 4 1/2
                              soll Breite, welche auf dieser ganzen Flaͤche vollkommen rein sind und ein
                              Gesichtsfeld von mehr als 150 Graden umfassen.
                           Das Verfahren, wodurch man dieses Resultat erzielt, besteht in der Hauptsache: 1) in
                              einer horizontalen Bewegung, welche man dem Objektiv gibt, so daß es nach einander
                              alle Punkte des Horizonts durchlaͤuft; 2) in der cylindrischen
                              Kruͤmmung, welche das Silberblech anzunehmen genoͤthigt wird, und zwar
                              mittelst Aufhaͤlter, welche man nach Belieben anbringt: man bringt dadurch
                              die Brennpunkte von Gegenstaͤnden, welche noch so ungleich von einander
                              entfernt sind, auf die Oberflaͤche des Silberblechs; 3) die
                              merkwuͤrdige Reinheit der Bilder wird außerdem durch einen engen verticalen
                              Schliz hervorgebracht, welcher am Boden einer Art Buͤchse angebracht ist, die
                              dem Objectiv bei seiner Bewegung folgt. Dieser Schliz, welcher die Rolle eines
                              Diaphragma spielt, das man hinten anbringen wuͤrde, laͤßt auf die
                              empfindliche Schicht nur die Strahlen im Centrum wirken, naͤmlich diejenigen,
                              welche keine merkliche Aberration haben.
                           Die Stellung der Drehungsachse des Objectivs muß mit der groͤßten Genauigkeit
                              bestimmt werden, denn sonst wurden sich die Bilder der Gegenstaͤnde, gegen
                              welche sich der Apparat nach und nach richtet, bevor sie erloͤschen und den
                              nachfolgenden Plaz machen, auf dem mattgeschliffenen Glase und folglich auch auf dem
                              Silberblech bewegen; man koͤnnte dann keine reinen Bilder mehr erhalten.
                           Man erhaͤlt die geeignete Stellung der Achse in Bezug auf das Objectiv, indem
                              man das Rohr des lezteren mehr oder weniger hineindruͤkt, bis die
                              Unbeweglichkeit der Bilder vollkommen erreicht ist. (Comptes
                                 rendus, Junius 1845, No. 25.)
                           
                        
                           Ueber die Gutta Percha oder Gutta Tuban, ein Surrogat des
                              Kautschuks.
                           Diese Substanz wurde im Jahr 1843 von Dr.
                              Montgomerie zum industriellen Gebrauch empfohlen. Sie ist
                              der feste Saft eines großen in Waͤldern wachsenden Baums, der auf der Insel
                              Sincapore heimisch ist, und wird durch Einschnitte in dessen Rinde gewonnen, welche
                              dann diese Substanz in Form eines bald gerinnenden Milchsafts ausschwizt. Ihre
                              Eigenschaften sind beinahe ganz dieselben, wie die des Kautschuks; nur ist sie viel
                              weniger elastisch; doch besizt sie Eigenschaften, welche lezterer nicht hat und
                              durch welche sie zu Bougies, Kathetern und andern chirurgischen Instrumenten (die in
                              heißen Laͤndern ein großes Beduͤrfniß sind) ganz besonders geeignet
                              ist. Die Gutta Percha, in beinahe siedendes Wasser getaucht, klebt sehr leicht
                              zusammen und wird so bildbar, daß man ihr vor dem Erkalten (gegen 44 bis 48°
                              R.) jede beliebige Form geben kann, welche sie auch bei jeder Temperatur unter
                              36° R. beibehaͤlt. In diesem Zustand ist sie aͤußerst fest und
                              dauerhaft, so daß man sie auf Sincapore zu Heften fuͤr Werkzeuge etc.
                              anwendet, und zu diesem Zwek dem Holz und Horn vorzieht. Sie scheint durch das heiße
                              und feuchte Klima an der Meerenge von Malacca nicht im geringsten zu leiden,
                              waͤhrend die elastischen Instrumente von Kautschuk sich sehr bald erweichen,
                              klebrig werden und nichts mehr taugen. Der Handel lieferte bis jezt die Gutta Percha
                              in fluͤssigem Zustand und nicht nur heißes WasserWasier ertheilt der festen ihre plastischen Eigenschaften wieder, sondern sie
                              loͤst sich auch in denselben Loͤsungsmitteln auf, wie der Kautschuk
                              und es lassen sich aus ihr, wie aus lezterem Bloͤke, Massen etc. bilden.
                              Endlich kann man die Gutta Percha mit dem Kautschuk selbst verbinden, mit welchem
                              sie sich sehr gut vereinigt. – Hr. Wishaw uͤbergab kuͤrzlich der polytechnischen
                              Gesellschaft in London eine ziemliche Anzahl aus Gutta Percha geformter,
                              huͤbscher Gegenstaͤnde, wie Medaillenabdruͤke, Pfeifen etc., so
                              wie auch eine Flasche mit einem Muster dieses Safts in fluͤssigem Zustand,
                              wie er aus dem Baume koͤmmt. Er hatte sie aus Sincapore erhalten,
                              umhuͤllt mit einer Schicht dieser Substanz, welche den Inhalt der Flasche
                              gegen aͤußere Einfluͤsse vollkommen schuͤzte. Diese
                              Huͤlle, hart wie Leder, wurde, nachdem sie 2–3 Minuten in siedendes
                              Wasser getaucht worden war, sogleich wieder weich und konnte in eine feste Kugel von
                              der Groͤße einer Faust geknetet werden. – Der die Gutta Percha
                              liefernde Baum ist auf Sincapore sehr allgemein, weßhalb man sie in genugsamer Menge
                              zu beziehen im Stande seyn wird. Der bekannte Techniker Hancock ließ sich ein Patent ertheilen, die Gutta Percha, mit
                              Korkholzpulver, Gallerte und Melasse vermengt, zu wasserdichten Stoͤpseln
                              fuͤr Flaschen und andere Gefaͤße zu verarbeiten (mitgetheilt im
                              polytechn. Journal Bd. XCVI S. 332); bei
                              ihren vorzuͤglichen Eigenschaften wird sie aber bald viele andere, wichtige
                              Anwendungen finden. (Technologiste, Jun. 1845, S.
                              408.)
                           
                        
                           Anbau des Zukerrohrs und Zukerfabrication an der andalusischen
                              Küste.
                           Hieruͤber erschien von Hrn. Ramon
                                 de la Sagra vor kurzem eine Abhandlung. Nach demselben wurde das
                              Zukerrohr an der andalusischen Kuͤste vor sehr langer Zeit, schon vor der
                              Herrschaft der Araber, angebaut. Waͤhrend der leztern aber wurden die
                              Fabriken zahlreicher und noch jezt findet man Ueberreste jener alten
                              Zukersiedereien. Gegenwaͤrtig sind noch neun in Thaͤtigkeit, die
                              jaͤhrlich 15 Millionen Kilogr. Zukerrohr von den 25 Millionen, welche die
                              Ernte liefert, verarbeiten. Das Uebrige wird, wie auf den Antillen, in Natur
                              consumirt, indem die Einwohner den Saft aus dem Rohr zu saugen pflegen. Diese neun
                              Zukersiedereien sind zu Motril, Alumisecas, Mavo, Nerja, Trijiliana, Torroz und
                              Velez-Melaga, herrliche Gegenden eines tropischen Klima's, mit reichem, von
                              den die Sierra-Nevada herunterkommenden Fluͤssen beneztem Boden, in
                              welchem die Banane, der Guajakbaum etc. im Freien wachsen. In dieser Gegend Spaniens
                              werden zwei Arten des Zukerrohrs gebaut, das kleine, auf den Antillen das creolische genannt, welches in Spanien auf den
                              balearischen und canarischen Inseln schon vor der Eroberung angebaut wurde, und das
                              große, otaheitische Zukerrohr, welches im Jahr 1816 eingefuͤhrt wurde. Beide
                              koͤnnen im neunten Monat nach der Pflanzung geschnitten werden und in den
                              meisten Gegenden kann jaͤhrlich einmal geerntet werden. Das andalusische
                              Klima eignet sich so sehr zum Zukerbau, daß man in den Colonien weder besser
                              cultivirte Felder, noch schoͤneres Rohr sehen kann. Das Rohr liefert bis 77
                              Proc. Saft von 10, 11 bis 11 1/2° Baumé bei mittlerer Temperatur. Das
                              Fabricationsverfahren ist aber sehr mangelhaft und gleicht dem alten Verfahren auf
                              den Colonien. Doch wird das Rohr viel besser ausgepreßt und man hat sogar
                              hydraulische Pressen von 500,000 Kilogr. Druk eingefuͤhrt, deren man sich
                              nach Anwendung der gußeisernen Muͤhlen bedient. Der mittlere Ertrag dieser
                              Zukerrohre ist 10 bis 12 Proc. Zukersubstanz. Von diesem Product sind 2/5 weißer und
                              brauner Zuker und 3/5 Zukersyrup (Melasse). Die gegenwaͤrtige Fabrication
                              liefert daher beinahe 2 Millionen Kilogr. Zukerproducte, wovon 400,000 Kilogr.
                              weißer, 400,000 brauner Zuker und das uͤbrige Syrup ist. Die Fabrication ist
                              uͤbrigens in der Ausdehnung und Verbesserung begriffen, so daß die
                              andalusische Kuͤste bald allein die 25 Millionen Kilogr., deren Spanien
                              gegenwaͤrtig bedarf, liefern wird. (Echo du monde
                                 savant, 1845, Nr. 48 und 49.)