| Titel: | Verfahrungsarten zum Aufbewahren thierischer und vegetabilischer Nahrungsmittel, worauf sich Robert Warington, Chemiker an der Apothekerhalle zu London, am 5. März 1846 ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 103, Jahrgang 1847, Nr. XCV., S. 412 | 
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                        XCV.
                        Verfahrungsarten zum Aufbewahren thierischer und
                           								vegetabilischer Nahrungsmittel, worauf sich Robert Warington, Chemiker an der Apothekerhalle zu
                           								London, am 5. März 1846 ein Patent ertheilen
                           								ließ.
                        Aus dem London Journal of arts, Oct. 1846, S.
                              								200.
                        Warington's Verfahrungsarten zum Aufbewahren von Fleisch
                           								etc.
                        
                     
                        
                           Der erste Theil dieser Erfindung besteht darin, thierische und vegetabilische
                              									Substanzen zu conserviren, indem man sie mit gewöhnlichem Leim, Gallerte oder
                              									concentrirter Fleischbrühe überzieht, so daß darüber eine luftdichte Haut oder Decke
                              									gebildet wird. Man erhitzt nämlich eine Quantität Leim, Gallerte oder concentrirter
                              									Fleischbrühe in einem geeigneten Gefäß und taucht dann das Fleisch etc., welches man
                              									an einem Strick schwebend hält, hinein; ist die Schicht von Leim etc. fest geworden,
                              									so taucht man das Fleisch wieder hinein und wiederholt dieß, bis man eine harte Haut
                              									von der gewünschten Dicke erzielt hat. Oder man taucht die zu conservirende Substanz
                              									in eine Mischung von Gyps und Wasser, und wenn der Ueberzug hart geworben ist,
                              									sättigt man ihn mit geschmolzenem Talg, Stearin, Wachs oder einer sonstigen
                              									Substanz, die ihn luftdicht machen kann. Oder der Patentträger wickelt um die zu
                              									conservirende Substanz einen dünnen Streifen von Kautschuk oder Gutta-Percha,
                              									oder wasserdichtem Zeug, so daß jeder Streifen ein wenig über den andern
                              									hinausragt; bei Anwendung von Kautschuk oder Gutta-Percha werden die Ränder
                              									des Streifens durch Eintauchen in kochendes Wasser zusammengekittet oder durch eine
                              									Auflösung von Kautschuk in Terpenthinöl mit einander verbunden. Auch überzieht der
                              									Patentträger die Oberfläche der zu conservirenden Substanz vor oder nach der zuletzt
                              									beschriebenen Operation mit einem Firniß oder Cement von Kautschuk oder
                              									Gutta-Percha.
                           Der zweite Theil der Erfindung besteht darin, die so überzogenen Artikel dadurch
                              									aufzubewahren, daß man sie in Decksyrup, Glycerin, Elain, Oele oder sonstige
                              									Substanzen eintaucht, welche sich in Berührung mit der Luft nicht so weit oxydiren
                              									oder zersetzen können, daß dieß auf die Conservirung der thierischen und
                              									vegetabilischen Artikel von Einfluß wäre; zum Aufbewahren der letzteren auf diese
                              									Weise muß man dichte Gefäße anwenden, die jedoch offen bleiben können; die
                              									thierischen oder vegetabilischen Substanzen müssen unverrückt darin bleiben, bis man
                              									sie zum Gebrauch herausnimmt.
                           Fleisch für die Tafel sollte vor dem Ueberziehen und Eintauchen halb gekocht werden,
                              									durch Sieden oder Rösten. Wenn man die Artikel in Oelen aufbewahrt, sollten letztere
                              									zuerst auf 220° F. (83° R.) erhitzt werden, worauf man die Artikel
                              									eintaucht und das Oel erkalten läßt. Fette etc., welche bei gewöhnlicher
                              									Lufttemperatur in festem Zustand sind, müssen vor dem Eintauchen der Artikel durch
                              									Schmelzen in flüssigen Zustand versetzt werden.