| Titel: | Construction eines Eiskellers zum Aufbewahren von Früchten und Vegetabilien, worauf sich William Newton, Patentagent zu London, in Folge einer Mittheilung am 17. Sept. 1846 ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 105, Jahrgang 1847, Nr. LXVI., S. 264 | 
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                        LXVI.
                        Construction eines Eiskellers zum Aufbewahren von
                           								Früchten und Vegetabilien, worauf sich William Newton, Patentagent zu London, in Folge einer Mittheilung am
                           									17. Sept. 1846 ein Patent ertheilen
                           								ließ.
                        Aus dem London Journal of arts, Jul. 1847, S.
                              								404.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              									IV.
                        Newton Construction eines Eiskellers zum Aufbewahren von Früchten
                           								und Vegetabilien.
                        
                     
                        
                           Es ist eine bekannte Thatsache, daß sich Früchte und andere vegetabilische Substanzen
                              									unbestimmte Zeit lang vollkommen conserviren lassen, wenn man sie in einer
                              									Temperatur aufbewahrt, welche sich dem Gefrierpunkt des Wassers ziemlich nähert,
                              									ohne daß man sie wirklich gefrieren läßt. Dieser Bedingung soll durch den neuen
                              									Apparat entsprochen werden. Die aufzubewahrenden Artikel kommen in ein Gemach, worin
                              									sie auf allen Seiten von Eis oder dem Gefrierpunkt nahen Wasser umgeben aber so
                              									angeordnet sind, daß sie nicht damit in Berührung kommen und folglich auch nicht
                              									gefrieren können. Der Apparat ist so construirt, daß man ihn oben oder an den Seiten
                              									neuerdings mit Eis beschicken kann, wenn dieses erforderlich ist. Er besteht aus
                              									zwei Hauptabtheilungen, wovon die eine den Eisbehälter zum Beschicken der anderen
                              									bildet.
                           Fig. 26 ist
                              									eine obere Ansicht des vollständigen Apparats; von dem Eishaus ist das äußere Dach
                              									abgenommen, deßgleichen von dem Aufbewahrungsgemach ein zweites oder niedrigeres und
                              									inneres Dach. Fig.
                                 										27 ist ein senkrechter Längendurchschnitt durch die Mitte des Apparats.
                              										Fig. 28
                              									zeigt das Dach oder die obere Decke einer Abtheilung; das Dach ist nämlich für beide
                              									auf ähnliche Weise construirt. Fig. 29 ist eine äußere
                              									perspektivische Ansicht des Aufbewahrungsgemachs allein.
                           A, A bezeichnet den Grund oder vielmehr die gemauerten
                              									Seitenwände des im Boden ausgegrabenen Hauses für die beiden Gemächer; B ist das Eishaus und C das
                              									Aufbewahrungsgemach. D, D ist ein Raum zwischen den
                              									Seiten der Gemächer und der Seitenmauer, welcher die Fortpflanzung der Wärme
                              									verhüten soll. Jedes Gemach besteht aus einem doppelten Gehäuse von Brettern a, a und b, b, zwischen
                              									welchen sich ein Raum c, c befindet, welcher mit
                              									Kohlenpulver, Gerberlohe oder einem sonstigen schlechten Wärmeleiter gefüllt wird.
                              									Zwischen den zwei Gemächern ist eine ähnliche Füllung bei c*. Der Fußboden d, d der Gemächer befindet sich in
                              									einiger Höhe über dem Erdboden des ausgegrabenen Raums, damit letzterer ihm seine
                              									Wärme nicht mittheilen und auch das durch das Aufthauen des Eises entstandene Wasser
                              									leicht ablaufen kann.
                           E, E', Fig. 26, 27 und 29, bezeichnen das zweite
                              									oder niedrigere Dach jedes Gemachs; dasselbe ist wie das eigentliche oder obere Dach
                              									von der Mitte gegen die Seiten etwas schräg zulaufend. F,
                                 										F', Fig.
                                 										26 und 29 sind Thüren, durch welche man in die Gemächer eintreten kann. Man legt
                              									Eis auf das Dach E des Eishauses; beim Zergehen sickert
                              									dessen Wasser an der inneren Wand (Mauer) des Eishauses herab und absorbirt alle
                              									Wärme, welche sonst durch die Kohle etc. ihren Weg finden könnte, fließt dann unter
                              									das Aufbewahrungsgemach und sucht es auf der geeigneten Temperatur zu erhalten.
                           Das Aufbewahrungsgemach C, Fig. 29 (welches Fig. 27 im
                              									Durchschnitt zeigt), ist mit einem besonderen Gehäuse umgeben, welches aus Planken
                              									gemacht ist; es ist mit einem Dach E' (wie beschrieben)
                              									versehen und auf allen Seiten mit mehreren Trögen oder Röhren e, e umgeben, welche man mit Wasser füllt; im Durchschnitt Fig. 27 sind sie als
                              									Röhren dargestellt. f, f,
                              									Fig. 29, sind
                              									senkrechte Röhren durch welche man das Wasser eingießt, damit es in die mit e, e bezeichneten gelangt. Uebrigens füllt man diese
                              									Röhren nur bei sehr strenger Kälte mit Wasser, um das Gefrieren der Vegetabilien im
                              									Aufbewahrungs-Gemach sicher zu verhüten. G, G
                              									sind Planken an der Außenseite der Tröge e, e um zu
                              									verhindern, daß das Eis, welches man zwischen dem Gemach C und der es enthaltenden Aushöhlung (im Boden) einbringt, in directe
                              									Berührung mit der inneren Verschalung kommt. g, g ist
                              									der Raum zwischen dem Aufbewahrungsgemach und der Aushöhlung.
                           Ueber der Aushöhlung für das Aufbewahrungsgemach und also auch über dem Eishaus ist
                              									ein Dach H, H, Fig. 27 und 28,
                              									angebracht. Dasselbe besteht aus dicht zusammengefügten flachen Gehäusen, welche
                              									Kohlenpulver oder einen sonstigen schlechten Wärmeleiter enthalten. Zwischen dem
                              									Dach H und demjenigen E, E'
                              									ist ein Raum zum Einbringen einer Eisschicht; wenn dieses Eis erneuert werden muß,
                              									kann man irgend welche der Kohlenbehälter entfernen, ohne die übrigen zu verrücken.
                              									Wenn man in das Eishaus oder das Aufbewahrungs-Gemach gehen will, beseitigt
                              									man eine Thür I, Fig. 28, im oberen Dach,
                              									welche mit den Thüren F, F' im unteren Dach
                              									correspondirt. Wie bemerkt, erreicht der Boden des Aufbewahrungsgemachs den Erdboden
                              									der Grube nicht, sondern es ist zwischen beiden ein Raum gelassen, damit das
                              									entstandene Wasser entweder vom Erdboden verschluckt oder in einen Behälter abgezogen
                              									werden kann. Das Dach E' des Aufbewahrungsgemachs leitet
                              									das durch Schmelzen des Eises entstandene Wasser an die inneren Seiten der
                              									Verschalung b, b, an welchen es hinabträufelt; dieß
                              									reicht zum Schutz solcher Früchte und Vegetabilien, welche nicht leicht in Gährung
                              									übergehen, hin; für zartere Früchte etc. muß man hingegen Eis in den Raum g, g bringen, welcher nur einige Zoll weit zu seyn
                              									braucht.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
