| Titel: | Ueber den Gehalt des bayerischen Normalbieres und eine Gehaltsprobe für Biere, von Prof. C. A. Steinheil. | 
| Fundstelle: | Band 105, Jahrgang 1847, Nr. XCI., S. 377 | 
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                        XCI.
                        Ueber den Gehalt des bayerischen Normalbieres und
                           								eine Gehaltsprobe für Biere, von Prof. C. A. Steinheil.
                        Steinheil, über den Gehalt des bayerischen Normalbiers und eine
                           								Gehaltsprobe für Biere.
                        
                     
                        
                           Unter dem Titel: „Gehaltsprobe für Biere, durch welche der Vollzug der in
                                 										Bayern gültigen Biergesetze möglich wird; abgeleitet aus Beobachtungen in dem
                                 										königl. Hofbräuhause zu München bei Erzeugung untergähriger Gerstenbiere, von C.
                                 										A. Steinheil, München 1847. 4. (70 Seiten) Druck von
                                 										F. S. Hübschmann,“ veröffentlichte der Verfasser unlängst die
                              									Resultate einer umfangreichen Arbeit, welche er zu dem Zweck unternommen hatte, eine
                              									Anleitung zur Bestimmung des Gehaltstarifs der bayerischen Biere für jedes Sudjahr
                              									mittelst seiner optisch-aräometrischen ProbeBeschrieben im polytechn. Journal Bd. XCIX
                                       												S. 358. aufzustellen.
                           „Keine der jetzt bestehenden Bierproben“ – sagt der
                              									Verf. – kann direct entscheiden ob ein Bier den vom Gesetze vorgeschriebenen
                              									Malzgehalt besitze: denn das Gesetz schreibt nur vor, daß vom Schäffel trockenem
                              									Malz 6 und 7 Eimer, respective Sommer- und Winterbier zum Verleitgeben, also
                              									über Abzug aller Geläger
                              									und des Nachbieres gebraut werden können und sollen, ohne den Gehalt, welcher unter
                              									diesen Umständen gewonnen wird, festzustellen. Man weiß also nicht was der
                              									Normalgehalt ist, und hat sonach keinen Vergleichungspunkt. Die Bierproben können
                              									wohl den Gehalt eines Biers an seinen wesentlichen Bestandtheilen, Zucker, Alkohol,
                              									Kohlensäure finden lassen, nicht aber angeben, ob dieß mehr oder weniger ist als das
                              									Gesetz verlangt.
                           Zum Anschluß einer Bierprobe an das Gesetz sind durchaus Beobachtungen über den
                              									Brauproceß erforderlich, weil alle Größen direct aus dem landesüblichen
                              									Brauverfahren selbst hervorgehen müssen, unabhängig von jeder Voraussetzung, wenn
                              									sie eine gesetzliche Gültigkeit begründen sollen.
                           Ich habe mich daher entschlossen, die Aufgabe aus diesem Gesichtspunkte zu bearbeiten
                              									und eine Bierprobe herzustellen, welche den Vollzug des Biergesetzes vom 25. April
                              									1811 möglich macht.
                           Ich gehe darauf aus zu zeigen, wie der Gehalt des Normalbiers bestimmt und gleich dem
                              									Gantersatze jedes Jahr für jeden Regierungsbezirk festgestellt werden könne und
                              									müsse. Ich wähle dabei den Gehalt, welchen die Würze zeigen muß, wenn aus ihr die
                              									vorschriftmäßige Quantität Bier werden soll. Ich zeige dann, nach Feststellung des
                              									Normalgehalts der Würze, wie durch die Ablesung zweier Instrumente an jedem Bier,
                              									welchem Gährungsalter es auch angehöre, der ursprüngliche Würzegehalt gefunden
                              									werden kann, welcher, verglichen mit dem Normalgehalt der Würze, dann entscheidet,
                              									ob das Bier zu geringhaltig sey oder nicht.
                           In solcher Art läßt sich die Aufgabe, welche ich mir stellte, in folgende Fragen
                              									zusammenfassen:
                           
                              1) Kann hergestellt werden, wie groß der Gehalt einer Bierwürze
                                 										seyn muß, wenn aus ihr nur die vom Gesetze vorgeschriebene Eimerzahl
                                 										verleitgebbares Bier per Schäffel Malz werden soll,
                                 										und auf welche Weise?
                              2) Kann aus jedem Alter des Biers zurückgeschlossen werden auf
                                 										den Gehalt, den dieses Bier als Würze gehabt haben muß? Welches sind die von
                                 										Voraussetzungen unabhängigen Mittel hiezu?
                              
                           Ad 1. Wenn man unter Gehalt an Malz in einer Würze die
                              									gelösten Bestandtheile an Stärkezucker und Stärkegummi, kurz die festen Rückstände
                              									versteht, welche gelöset auf das spec. Gewicht wirken, so muß ihre Quantität und ihr
                              									Verhältniß zu einander nothwendig abhängen von der Qualität der Gerste, von der
                              									Vollständigkeit, mit der bei ihr das Stärkmehl in Zucker und Gummi umgewandelt wurde
                              									und von der Operation
                              									des Umgestaltens. Der Gehalt von gleichviel Würze aus gleicher Schäffelzahl Malz ist
                              									daher abhängig von der Qualität der Gerste, ihrer Keimfähigkeit, ihrem Standorte und
                              									von dem üblichen Brauverfahren. Alle diese Größen variiren mit dem Jahr und mit der
                              									Gegend. Wollte man nun bloß einen Durchschnitt aus allen diesen Veränderlichen
                              									nehmen, so wären die Abweichungen vom Mittelwerth so groß, daß damit kein fester
                              									Anhaltspunkt gewonnen würde. Es wäre als hätte man den Durchschnittspreis der Gerste
                              									aus 100 Jahren und aus allen Lagen Bayerns zur Feststellung des Preistarifs gewählt.
                              									Dabei würden Schwankungen vorkommen, die lange Zeit hindurch den einen oder den
                              									anderen Theil wesentlich verkürzten. Diesem Uebelstand ist das Gesetz weislich
                              									ausgewichen. Denn der Tarif des Preises wird für jedes Jahr bestimmt. Es ist dabei
                              									der niedrigste Preis ganz ausgeschlossen. Er wird für jeden Regierungsbezirk
                              									besonders erhoben. Ein Gleiches muß bei Feststellung eines Tarifs für den Gehalt
                              									geschehen, weil dann der Mittelwerth des Gehalts analog mit dem Mittelwerth des
                              									Preises geht und beide nur unerhebliche Abweichungen zeigen können, hauptsächlich
                              									aber weil dann der gesetzliche mittlere Gehalt dem gesetzlichen mittleren Preis zu
                              									jeder Zeit und an jedem Orte entspricht. Die gestellte Frage 1 reducirt sich also
                              									darauf:
                           Kann für ein Sudjahr und für einen Regierungsbezirk – also mit Rücksicht auf
                              									das übliche Brauverfahren und auf die durchschnittliche Qualität der Gerste des
                              									Jahrgangs – der Gehalt der Bierwürze angegeben werden, welchen sie haben
                              									soll, wenn aus ihr nur 6 und 7 Eimer respective verleitgebbares Sommer- und
                              									Winterbier nach Abzug aller Geläger und des Nachbiers werden sollen?
                           Auf diese Frage müssen directe Beobachtungen die Antwort begründen. Denn aus ihnen
                              									muß hervorgehen, wie groß die Unterschiede in den Ergebnissen der einzelnen Sude
                              									sind, und ob der Mittelwerth eine ausreichende Sicherheit bekommt.
                           Es muß also aus Beobachtungen abgeleitet werden
                           
                              1) welchen Procentgehalt eine Würze bekömmt, deren beobachtete
                                 										Eimerzahl aus einer bekannten Schäffelzahl trocken Malz geworden ist;
                              2) welche Eimerzahl verleitgebbares
                                 										Bier aus einer gegebenen Eimerzahl trüber Würze gewonnen wird.
                              
                           Sind diese Größen aus einer hinreichenden Anzahl von Beobachtungen abgeleitet, so hat
                              									die Feststellung desjenigen Gehalts, welchen die Würze haben muß, um die gesetzliche Menge Bier zu
                              									liefern, keine Schwierigkeit mehr.
                           Aus Beobachtungen an 6 Suden im königl. Hofbräuhause, welche Bockbier, Doppelbier und
                              									Sommerbier lieferten, hat sich nun herausgestellt, daß bei dem Münchener
                              									Brauverfahren und den heurigen Gersten nach Abzug der Nachbiere etc. etc. im
                              									Durchschnitt
                           48,71
                           nutzbare Gewichtsprocente des trocken Malzes übergegangen sind
                              									in die klare Würze.
                           Daß aus der trüben Würze von dem Gehalt E nach
                              									Gewichtsprocenten und nach Eimern
                           1 – (E/940)
                           Eimer klare Würze geworden sind.
                           Daß aus der klaren Würze durch die Hauptgährung
                           1 – 0,00192 E
                              								
                           Bier geworden ist, wie es auf das Lager kömmt.
                           Daß durch Nachgährung und Verdunstung auf dem Lager im Durchschnitt aus
                              									Sommer- und Winterbier aus dem Bier nach der Hauptgährung
                           1 – (1/96)
                           Eimer verleitgebbares Bier geworden ist.
                           Daß man mit diesen Feststellungen den Gehalt eines normalmäßigen Biers zu 6 und 7
                              									Eimer per Schäffel rechnen könne, wenn an irgend einem
                              									Sud die Eimerzahl x₀ trüber Würze per Schäffel
                              									und ihr Gehalt E₀ beobachtet sind. – Daß
                              									sich die Rechnung endlich durch eine Schubtabelle ersetzen läßt, welche direct den
                              									Normalgehalt E' des Sommer- und des Winterbiers
                              									gibt.
                           Die Beobachtungen im königl. Hofbräuhause, aus welchem wir obige Folgerungen
                              									abgeleitet haben, beruhen sämmtlich auf Abwägungen, weil Wägen genauer ist als
                              									Messen. Es ist also gerechtfertiget, weßhalb wir uns der Waage zu denjenigen
                              									Bestimmungen bedienten, welche nur ein- für allemal zu machen sind. Für die
                              									jährlich wiederkehrenden Feststellungen des Gehaltstarifes ist jedoch das Messen
                              									vorzuziehen, weil es weit bequemer ist und weniger Einrichtung fordert.
                           
                        
                           
                           Sud Nr. 6 Sommerbier.
                           1847 den 12. April wurden 12 Schäffel trocken Malz in
                              									ganzen Schäffelbrenten abgemessen, in Säcke gefaßt und wiegen nach Abzug des
                              									Gewichts der Säcke aus einer Brückenwaage gewogen in bayer. Pfunden zu 0,56 Kilogr.
                              									2483,6 Pfd. Eingesprengt und gebrochen wiegt das Malz vor dem Einmaischen, nach
                              									Abzug des Gewichts der Säcke, 2674,5 Pfd. Es kömmt zu diesem Sud kein anderweitiges
                              									Glattwasser. Der Zusatz von Hopfen wiegt trocken 45 Pfd.
                              									Die von der Kühl ablaufende Würze kömmt in drei Gährbottige. Einer dieser
                              									Gährbottige Nr. 1 steht auf zwei großen Brückenwaagen tarirt und es kann sein Inhalt
                              									abgewogen werden. Diesem Bottig wird bei 8° R. 35 Pfd. Hefe beigemengt. Den
                              									beiden andern zusammen 45 Pfd. Im Ganzen also 81 Pfd.
                                 										Zeug zugesetzt.
                           Dieser Sud liefert:
                           
                              
                                 Im Bottig auf der Waage
                                 
                                   4539 Pfd.
                                 
                              
                                 Aus den andern zwei Bottigen gefaßt in
                                    											Faßwagen Nr. 1    und auf der königlichen
                                    											Mauthwaage abgewogen voll    mit Faß und
                                    											Wagen
                                 8372 Pfd
                                 
                                 
                              
                                 Faß und Wagen zurück
                                 2650  „
                                   5722   „
                                 
                              
                                 
                                 ––––––––––––––––
                                 
                              
                                 
                                    Im Ganzen Lagerbier
                                    
                                 
                                 10261 Pfd.
                                 
                              
                           Glattwasser (was sonst wieder verwendet wird) 608
                              									Pfd.
                           Trübes zweites Glattwasser 5 1/2 Eimer.
                           Sackbier was vom Kühlgeläger abfließt aber wieder in die
                              									Gährbottige (die nicht auf der Waage) vertheilt wurde 3 Eimer.
                           Träbern naß mit Wagen 4685 Pfd., Wagen zurück 1350; =
                              									3335 Pfd.
                           Teig 425 Pfd., Kühlgeläger
                              									abgelaufen 40 Pfd., gute Hefe 95,5 Pfd., schlechte Hefe 102,0 Pfd., Abschöpf 7,0
                              									Pfd. Im Ganzen Hefe 204,5 Pfd. (zugesetzt sind 81
                              									Pfd.)
                           
                              
                                 Träberprobe
                                    											naß                    trocken
                                 3,3015 Pfd0,8265   „
                                 
                                    
                                    
                                 Teigprobe
                                    											naß                trocken
                                 0,7843 Pfd.0,1743   „
                                 
                                    
                                    
                                 
                              
                           Der nasse Hopfen wiegt mit Würze
                              									angesaugt 190 Pfd.
                           Der Gehalt der Würze nach dem Zusatz der Hefe bestimmt,
                              									findet sich notirt in den Originalbeobachtungen (6).
                           Gehalt des ersten Glattwassers opt. 39,0; a = 4,0 des zweiten
                                 										Glattwassers opt. 10,5; a = 1,08.
                           
                              Der Gährbottig auf den Brückenwaagen
                              
                           
                              
                                 leer
                                   861,88 Pfd.
                                 
                              
                                 Den 14. Morg. 5h mit Würze angefüllt
                                 5544,25  „
                                 
                              
                                             
                                    											Nach Zusatz der Hefe (6₁)
                                 5580,25  „
                                 
                              
                                   „    „
                                    											  Abends 7h
                                    											(6₂)
                                 5578,92  „
                                 
                              
                                   „  15.
                                    											Abends 7h (6₃)
                                 5568,0    „
                                 
                              
                                   „  16.
                                    											Morg. 7h5 (6₄)
                                 5548,0    „
                                 
                              
                                   „  17.
                                    											Morg. 7h5 (6₅)
                                 5501,0    „
                                 
                              
                                   „  
                                    											„   Abends 7h
                                    											(6₆)
                                 5486,0    „
                                 
                              
                                   „ 18. Morg. 8h (6₇)
                                 5475,0    „
                                 
                              
                                   „  „   Abends
                                    												7h (6₈)
                                 5468,8    „
                                 
                              
                                 Den 19. Morg. 8h (6₉)
                                 5464,0 Pfd.
                                 
                              
                                   „    „
                                    											  Abends 7h (610)
                                 5461,0  „
                                 
                              
                                   „  
                                    											20. Morg. 7,5 (611)
                                 5460,5  „
                                 
                              
                                   „    „
                                    											  Abends 7h (612)
                                 5456,6  „
                                 
                              
                                   „  
                                    											21. Morg. 7h (613) wird gefaßt
                                 5457,0  „
                                 
                              
                                             Nach
                                    											dem Abschaumen
                                 5552,0  „
                                 
                              
                                             Nach
                                    											Ablaufen des Biers
                                   913,0  „
                                 
                              
                                             Leere
                                    											Bottig
                                   861,9  „
                                 
                              
                           Das gefaßte Bier zeigt opt.  + 12,°4. = b
                              									Aräom. Nr. 176. 5,44 + 12,°3.
                           Correction des Aräometers Nr. 176 + 0,10;  = a; Reductionstafel II gibt 11,87 = E.
                           
                        
                           Sud Nr. 5 Sommerbier.
                           Den 30. März 1847 Morgens 10h. 12 Schäffel
                              									trocken Malz wiegen 2484 Pfd. Abends 11h
                              									gebrochen 2633 Pfd. In die Maische kömmt von einem anderweitigen Sud 6 Eimer
                              									Glattwasser dazu. Ebenso kommen von dem Sud 6 Eimer gleich starken Glattwassers
                              									hinweg. Man kann es daher betrachten als wäre von diesem Sud kein Nachbier gemacht
                              									worden.
                           Hopfenzusatz 50 Pfd. Zusatz von Hefe 49,7 Pfd.
                           Der Sud liefert:
                           
                              
                                 Lagerbier 10126 Pfd., Gehalt = 11,85
                                 
                                    Pfd.
                                 
                                 
                              
                                 Trübes Glattwasser 5 Eimer, Gehalt opt. 50 = 5,16
                                    											Hefe u. Gährgeläger
                                    											148,4 Pfd. (Zusatz 49,7 Pfd.)
                                 Träberprobe
                                    											naß            
                                    											trocken
                                   3,114  0,798
                                 
                                    
                                    
                                 
                              
                                 Kühlgeläger abgelaufen 40 Pfd.
                                    											Nasse
                                       											Träbern        3205  
                                    											„
                                 Teigprobe
                                    											naß            
                                    											trocken
                                   0,6932  0,1467
                                 
                                    
                                    
                                 
                              
                                 Teig                                      
                                    											406   „
                                 
                                 
                                 
                                 
                              
                           Auch bei diesem Sude 5 stand ein Bottig auf den Brückenwaagen.
                           
                              
                                 1847 April zwei leere Bottig
                                   877,0 Pfd.
                                 
                              
                                 2 Morgens 7h Bottig + Würze
                                 5420     „
                                 
                              
                           Morgens 10h nach Zusatz der Heft 5441,5 Pfd.
                              									Nun streifte eine Waage und konnte nicht wieder in Stand gesetzt werden, so daß das
                              									Vier dieses Bottiges am 12. April gefaßt und auf der Mauthwaage abgewogen nach Abzug
                              									des Wagens 4381 Pfd. wiegt.
                           
                        
                           Sud Nr. 3. (Bockbier.)
                           Den 4. März, aus 16 Schäffel trocken Malz, welche 3310 Pfd. wiegen, werden zwei
                              									Bottige voll Würze bezeichnet 3 und 3' und 13 1/2 Nachbier. Hopfenzusatz 38 Pfd.
                              									Hefezusatz 54 Pfd.
                           Der Sud liefert:
                           
                              
                                 Lagerbock aus Bottig 3
                                 3998 Pfd.
                                 
                              
                                                       
                                    											aus Bottig 3'
                                 4060   „
                                 
                              
                                 
                                 –––––––––
                                 
                              
                                 Im Ganzen Bock
                                    										
                                 8058 Pfd. von 15,85 Proc.
                                 
                              
                           Nachbier (Geis) 13,5 Eimer; Gehalt opt.  = 11,55
                              									Proc.
                           
                           
                              
                                 Glattwasser 5 Eimer; Gehalt opt. 30,0 = 3,1 Proc.
                                 
                              
                                 Nasse Träbern
                                    											4739 Pfd.;
                                 Träberprobe
                                    											naß                  
                                    											trocken
                                 2,754 Pfd. 0,647 „
                                 
                                    
                                    
                                 
                              
                           Teig naß 406 Pfd.; trocken 1/3 (1 – 1/11)
                           Hopfenrückstand naß 164 Pfd. (zugesetzt sind 38 Pfd.)
                           Hefe gute 100 Pfd., schlechte und Abgang 59 Pfd. Im
                              									Ganzen 159 Pfd. (zugesetzt sind 54 Pfd.). Kühlgeläger
                              									abgetropft 35 P.
                           
                        
                           Sud Nr. 2. (Doppelbier.)
                           Den 3. März. 12 Schäffel trocken Malz wiegen 2483 Pfd. Zu diesem Sude kommen 13 1/2 Eimer anderweitiges Nachbier
                              									von 10,1 Proc. Gehalt. Hopfenzusatz 48 Pfd. Hefe 50
                                 									Pfd.
                           Der Sud liefert:
                           
                              
                                 Doppelbier 11135 Pfd. + 4 Eimer von
                                 12,35 Proc. den 12. März
                                 
                              
                                 Erstes Glattwasser 5 Eimer; opt. 50
                                 = 5,14 Proc.
                                 
                              
                                 Zweites Glattwasser 4 Eimer
                                      4,0 Proc.
                                 
                              
                           
                              
                                 Nasse Träbern 3705 Pfd.;
                                 Träberprobe naßtrocken
                                 2,595 Pfd. 0,667   „
                                 
                                    
                                    
                                 
                              
                                 Teig naß 404 Pfd.
                                 Teigprobe naßtrocken
                                 3,293  
                                    											„0,653   „
                                 
                                    
                                    
                                 
                              
                           
                              
                                 Hefe brauchbare  
                                    											„    schlechte
                                 64,5 Pfd.30,0  „
                                 
                                    
                                    
                                 94,5
                                 
                              
                                 Kühlgeläger abgetropft
                                 30 Pfd.
                                 
                                 
                                 
                              
                           Wir können nun zur Beantwortung der zweiten Frage schreiten.
                           Ad 2. Bei der Behandlung dieser Aufgabe ist man bisher
                              									ohne Ausnahme darauf ausgegangen, die wesentlichen Bestandtheile des Biers zu
                              									bestimmen, weil ihre quantitative Kenntniß durch Rechnung und unter bestimmten Annahmen
                              									Annahmen über das Verhältniß, in welchem sich Alkohol aus Zucker bildet, über
                                    											Ausscheidung von Hefe, über Verdunstung – endlich über die Einheiten,
                                    											in welchen die Bestandtheile auszudrücken sind. zurückzuschließen gestattet auf den Extractgehalt der Würze, aus welcher das
                              									Bier geworden ist.
                           Die physikalische Analyse läßt jedoch eine weit einfachere Lösung zu, welche noch den
                              									Vortheil bietet, daß sie ganz unabhängig ist von
                                 										Voraussetzungen. Sie bestimmt nicht erst Zwischengrößen wie den
                              									Zucker- und Alkoholgehalt, welche doch wieder eliminirt werden, weil man nur
                              									wissen will, was aus ihnen gefolgert werden kann, sondern sie gibt direct die
                              									verlangte Vergleichung des Biers mit dem tarifmäßigen durch zwei Beobachtungen ohne
                              									alle Rechnung. Aber nur eine lange Reihe von Schlüssen wird das hier Gesagte
                              									deutlich machen.
                           
                           Ich setze zwei Instrumente voraus. Das eine soll das specifische Gewicht von
                              									Flüssigkeiten angeben, die schwerer sind als das Wasser. Es sey eine Senkspindel von
                              									Glas mit specifischer Gewichtsscala und neben dieser Scala im Instrument eine andere
                              									willkürliche Scala, etwa entsprechend den specifischen Gewichten nach
                              									Gewichtsprocenten einer Zuckerlösung getheilt. Das andere Instrument sey die
                              									optische Gehaltsprobe – eine Vorrichtung, durch welche die Lichtbrechung
                              									einer Flüssigkeit gemessen werden kann. Es ist hier die Anordnung getroffen, daß man
                              									durch zwei gleiche mit den Brechungswinkeln entgegengesetzte Prismen nach einem
                              									Object sieht. Die Prismen sind von Parallelgläsern gebildet durch den Inhalt der
                              									eingeschlossenen Flüssigkeiten. Die eine Flüssigkeit ist Wasser, die andere
                              									diejenige deren Brechung man untersuchen will. Je mehr die Brechungskraft der zu
                              									untersuchenden Flüssigkeit von der des Wassers verschieden ist, desto weiter rückt
                              									das Bild des Objects, was durch die Prismen gesehen wird, auf die Seite. Da nun eine
                              									Schraube angebracht ist, durch welche das Bild wieder in die ursprüngliche Lage
                              									gebracht werden kann und der Kopf dieser Schraube eine Theilung hat, so mißt diese
                              									Theilung der Trommel die Brechungskraft der untersuchten Flüssigkeit in Einheiten,
                              									deren Bedeutung vorläufig ganz willkürlich seyn mag.
                           Ich bringe nun die Senkspindel in eine soeben von der Kühl in den Gährbottig
                              									eingelaufene Würze und notire die Angabe ihrer Gehaltsscala. Von derselben Würze
                              									bringe ich auch in die optische Probe und notire ebenso die Trommelangabe, welche
                              									der Normalstellung des Objectfadens entspricht. Wird nun Tags darauf die Beobachtung
                              									an der nun schon gährenden Flüssigkeit aus dem Gährbottig wiederholt, so zeigt sich
                              									eine Verminderung in der Angabe beider Instrumente. Tags darauf wieder kleinere
                              									Angaben beider Instrumente u.s.f. bis zum Schluß der Hauptgährung, von wo aus zwar
                              									die Verminderung der Angaben beider Instrumente nicht aufhört, aber nur sehr wenig
                              									fortschreitet (Nachgährung).
                           Denken wir uns jetzt die Scalen beider Instrumente rechtwinklig gegen einander auf
                              									einer Fläche verzeichnet. Die Angabe der Senkspindel geht horizontal von der Linken
                              									zur Rechten. Die Angabe der optischen Probe von oben herab. Errichten wir auf die
                              									Punkte beider Scalen, welche die erste Beobachtung an der Würze gab, Senkrechte, so
                              									werden sich diese in einem Punkt schneiden, und so werden für jede nachfolgende
                              									Beobachtung die beiden Senkrechten stets einen Durchschnittspunkt bilden. Verbinden
                              									wir nun alle diese Durchschnittspunkte durch eine Linie, so stellt diese offenbar
                              									den Gährungsverlauf der beobachteten Würze graphisch dar als Function der Angaben beider Instrumente.
                           Nun wurde untersucht, ob andere Bierwürzen von demselben anfänglichen Gehalte während
                              									ihrer Gährung dieselbe Linie nach den Angaben der beiden Instrumente durchlaufen,
                              									und die Resultate bestätigen dieß. Sogar eine völlige Abänderung der Gährungszeit,
                              									so daß die Hauptgährung in drei Tagen durchlaufen war, vermochte keine Abweichung in
                              									dem Zug der Gährungslinie zu bewirken. Ebenso bildet die Nachgährung eine
                              									Fortsetzung der Gährungslinie ohne den Zug zu ändern. In ähnlicher Art wurden jetzt
                              									auch Würzen von anderem Gehalt während ihrer Gährung verfolgt und endlich aus allen
                              									diesen Beobachtungen das ganze Netz von Gährungslinie als Function der Angaben der
                              									beiden Instrumente entworfen. In das Bereich dieser Beobachtungen sind möglichst
                              									verschiedenartige Gebräue gezogen als: Bockbier, Doppelbier, Sommerbier, Nachbier.
                              									Keines derselben ist in irgend einem Punkt während des Verlaufs der Gährung mehr
                              									abgewichen, als im Maximum 1/3 Proc. des ursprünglichen Gehalts der Würze.
                           Wir können daher mit eben dieser Sicherheit jetzt die Aufgabe umkehren, und aus den
                              									Angaben der beiden Instrumente für ein Bier die Linie auf einer schiebbaren Tafel
                              									finden, welche demselben entspricht. Auf dieser Linie ist das Bier geworden. Die
                              									Linie führt also wieder auf den anfänglichen Gehalt zurück, welchen das Bier als
                              									Würze hatte und hiemit ist unsere Aufgabe gelöst, gelöst ohne Voraussetzungen, weil
                              									die Linien selbst durch den Gährungsverlauf gezogen sind.
                           Indessen hätte diese Untersuchung wenig bleibendes Interesse, wenn sie nur für die
                              									beiden Instrumente gültig wäre, an welchen alle Beobachtungen gemacht sind. Wir
                              									haben ihnen aber dadurch einen bleibenden Werth zu verschaffen gesucht, daß wir die
                              									Angaben der Instrumente, d.h. die Einheiten ihrer Angaben für alle Zeiten fixirt und
                              									alle Fehlerquellen untersucht haben, welche auf sie einwirken können. Wir haben
                              									nämlich gezeigt wie die Angaben der Senkspindel auf Zuckergewichtsprocente zu
                              									bringen sind; wie Fehler ihrer Scalen verbessert werden können durch die
                              									Aräometerscala; welcher Zusammenhang zwischen den Angaben der Senkspindel und den
                              									specifischen Gewichten stattfindet, und welchen Einfluß die Temperatur auf die
                              									Angaben der Instrumente ausübt. Ebenso haben wir gezeigt: was die den Angaben der
                              									Senkspindel entsprechenden Angaben der optischen Probe sind, und zwar für
                              									Bierwürzen, für Zuckerlösungen, für Lösungen von Stärkgummi, für Hopfeninfusion, für aufgelösten
                              									Bierextract, für Biere mit Kohlensäure und ohne Kohlensäure.
                           Aus allen diesen angeführten Orts umständlich mitgetheilten Resultaten und den
                              									erwähnten Originalbeobachtungen folgt nun:
                           daß die Kohlensäure keinen meßbaren Einfluß auf das specifische Gewicht, also auch
                              									auf unser Aräometer übt und keine mit Bestimmtheit erkennbare Aenderung der Angabe
                              									der optischen Probe hervorbringt;
                           daß aus der Hopfeninfusion keine meßbare Gehaltserhöhung der Würze hervorgeht;
                           daß die Bierwürzen bei gleichem specifischen Gewicht ein stärkeres Brechungsvermögen
                              									haben, als Lösungen von Kandiszucker (nach Abzug des Krystallwassers), was
                              									hauptsächlich dem Stärkezucker der Biere zuzuschreiben ist;
                           daß den verschiedenen Hauptbestandtheilen einer Bierwürze allen sehr nahe dasselbe
                              									Brechungsvermögen zukömmt, daß somit erhebliche Aenderungen in ihrem Verhältniß zu
                              									einander vorkommen können, ohne merkliche Abweichungen im optischen Verhalten zu
                              									erzeugen;
                           daß die Beobachtungen an sehr verschiedenartigen Bierwürzen als: Bockbier, Geis,
                              									Doppelbier, Sommerbier, Nachbier und Glattwassern, mit Schwankungen die nie über 1/3
                              									Proc. betragen, factisch nachgewiesen haben, daß sie sämmtlich als Verdünnungen
                              									einer und derselben Würze optisch betrachtet werden können;
                           daß die Gährung aller dieser verschiedenen Würzen, selbst unabhängig von der Zeit und
                              									der Temperatur, demselben von uns ermittelten Gesetze folgt;
                           
                              daß somit der ursprüngliche Würzegehalt eines Biers durch die Ablesung der beiden
                                 										Instrumente und durch Anwendung einer Schiebtafel mit einer für die Praxis
                                 										völlig genügenden Genauigkeit gefunden wird.“