| Titel: | Verbesserungen in der Tafelglas-Fabrication, worauf sich William Farthing, zu Kingston-upon-Hull, einer Mittheilung zufolge am 8. Oct. 1846 ein Patent ertheilen ließ. | 
| Fundstelle: | Band 106, Jahrgang 1847, Nr. IX., S. 29 | 
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                        IX.
                        Verbesserungen in der
                           Tafelglas-Fabrication, worauf sich William Farthing, zu
                           Kingston-upon-Hull, einer Mittheilung zufolge am 8. Oct. 1846 ein Patent ertheilen ließ.
                        Aus dem London Journal of arts, Aug. 1847, S.
                              15.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              I.
                        Farthing's Verbesserungen in der
                           Tafelglas-Fabrication.
                        
                     
                        
                           Die Erfindung besteht
                           1) in der Anwendung künstlicher oder mechanischer Mittel zum Blasen und Ausdehnen des
                              Glases bei der Anfertigung von Cylindern, Glasglocken und ähnlichen Gegenständen,
                              welche für die Lungen der Arbeiter zu groß und schwer sind;
                           2) in einer Methode das Cylinder- oder Tafelglas auf dem Boden des Glühofens
                              so auszustrecken, daß das Glas während dieser Procedur durch Staub und kleine harte
                              Theilchen, welche aus dem Feuer herbeigeweht sich auf dem Boden des Ofens ablagern,
                              nicht beschädigt werden kann. Eine Modification dieses Theils der Erfindung besteht
                              in einer eigenthümlichen Methode das Tafelglas in schwebender Lage, anstatt, wie
                              seither üblich, auf dem Boden des Glühofens zu strecken. Die Erfindung besteht
                           3) in der Fabrication spiral- oder schraubenförmig gewundener Glasröhren für Destillirappparate.
                           Was den ersten Theil der in Rede stehenden Erfindung, nämlich, die Anwendung
                              mechanischer oder künstlicher Mittel zum Aufblasen und Ausdehnung des Glases
                              betrifft, so wird dieser Zweck mittelst Blasebälgen oder sonstigen Gebläsen
                              erreicht, welche in der Nähe des Arbeiters angebracht sind. Das Gebläse ist mit
                              einer biegsamen Röhre aus vulcanisirtem Kautschuk, und diese mit Universalgelenken
                              versehen, damit der
                              Arbeiter dieselbe willkürlich nach allen Richtungen bewegen kann. Die Röhre ist mit
                              dem einen Ende an die Mündung des Gebläses befestigt, und an dem andern Ende mit
                              Vorkehrungen versehen, um sie leicht an die das Glas aufnehmende Röhre befestigen zu
                              können. Das Gebläse sollte durch eine Person besorgt werden, deren einziges Geschäft
                              es ist, Luft in und durch die Röhre, an welcher das Glas angesammelt worden ist, zu
                              treiben, um die erforderliche Expansion des Glases zu erzielen. Ein anderes Mittel,
                              das Glas aufzublasen, bildet comprimirte Luft. Die Luft wird durch eine Luftpumpe in
                              einen guß- oder schmiedeisernen Recipient gedrückt, der mit einer, zwei oder
                              mehreren Kammern versehen ist. Diese Kammern communiciren mit einander mittelst
                              Ventilen, welche nach Belieben belastet und regulirt werden. Aus diesen Kammern läßt
                              man die Luft mittelst einer biegsamen Röhre entweichen, welche mit Universalgelenken
                              und zur Regulirung des Luftstroms mit Hähnen versehen ist.
                           Der zweite Theil der Erfindung, nämlich die Verbesserungen in der Methode die
                              Glascylinder zu strecken, wird auf folgende Weise in Ausführung gebracht. Man wendet
                              erstens einen neu construirten Ofen an, bei welchem die Nothwendigkeit,
                              Brennmaterial in denselben zu bringen, oder in directe Communication mit dem Innern
                              desselben zu setzen, beseitigt ist. Um die Kammer oder die Kammern des Ofens zu
                              heizen, legt man unterhalb des Bodens der Kammern Feuerstellen und Feuercanäle an,
                              die sich rings um das Gemäuer und über das Gewölbe des Ofens hinziehen, so daß in
                              den Kammern eine zur Streckung des Glases hinreichende Hitze erzeugt wird. Diese
                              Einrichtung verhindert die Ablagerung von Staub und harten Theilchen auf dem Boden
                              des Ofens, und verhütet die Entstehung jener zahlreichen bei dem Tafelglas
                              gewöhnlich beobachteten Mängel. Um ferner beim Ausbreiten der Glascylinder Risse,
                              Runzeln und andere Beschädigungen zu vermeiden, und dem Glase den natürlichen Glanz
                              und die Politur, welche es vor der Procedur des Streckens hatte, zu bewahren, wendet
                              der Patentträger einen Ofen an, welcher der Länge nach in drei Kammern getheilt ist,
                              die der Reihe nach das Glas aufnehmen. Die erste und dritte Kammer ist mit
                              Feuerstellen und Feuercanälen versehen, von denen aus die Hitze unter dem Boden und
                              dem Dach der Kammern sich hinzieht, um in diesen die erforderliche Temperatur zu
                              erzeugen. Fig.
                                 10 stellt den Ofen im senkrechten Längendurchschnitt, Fig. 11 im horizontalen
                              Durchschnitt nach der Linie 1, 2, Fig. 10, dar. Fig. 12 ist
                              ein Querschnitt nach der Linie 3, 4, Fig. 10. a, b, c sind die drei Kammern, welche durch Mauern d und e von einander
                              getrennt sind. Jede
                              dieser Mauern ist mit einer verticalen Oeffnung versehen, um eine freie
                              Communication zwischen allen drei Kammern zu gestatten. Das Dach besitzt seiner
                              ganzen Länge nach eine Oeffnung, zu deren beiden Seiten starke eiserne Balken
                              angeordnet sind, welche ihre Lager in den Endmauern haben und das Dach tragen
                              helfen. An die obere Kante dieser Balken sind Rippen befestigt, die dem über das
                              Dach hinwegzuziehenden Wagen f als Eisenbahn dienen. Von
                              einer Rolle dieses Wagens hängt eine Kette herab, an deren unterem Ende ein Paar
                              Zangen g befestigt sind. Diese Zangen, welche so lang
                              als der zu bearbeitende Glascylinder seyn müssen, sind dazu bestimmt, das Glas
                              während der Operation des Streckens in der Schwebe zu halten und dasselbe
                              nöthigenfalls in die Glühkammer zu schaffen. Die Kammern a und c sind, wie aus Fig. 11 zu entnehmen,
                              jede mit zwei Feuerstellen und den geeigneten Feuercanälen versehen. Die Kammer a dient zur Aufnahme der vorher auf die gewöhnliche
                              Weise aufgeschnittenen Glascylinder. Wenn der Cylinder durch die Einwirkung der
                              Hitze zum Theil geöffnet worden ist, so läßt man die eine Kante desselben durch die
                              Zange g fassen und den Cylinder von dem erwähnten Wagen
                              herabhängen. Nachdem sich das Glas in Folge der Einwirkung der Hitze durch sein
                              eigenes Gewicht geöffnet hat, wird es mittelst einer Winde und Kette in die
                              sogenannte Streckkammer b gezogen. Die eigenthümliche
                              Construction dieser Kammer läßt sich am besten aus Fig. 12 entnehmen. h, h sind zwei gußeiserne Gestelle, welche die Seiten
                              der Kammer b bilden, und, da sie in das Gemäuer
                              eingefügt sind, das Dach tragen helfen. Diese Gestelle dienen den Schrauben i, i als Führungen. Die inneren Enden der Schrauben
                              drehen sich frei in Hülsen, welche an der Rückseite der beiden gußeisernen Platten
                              k angebracht sind; die äußeren Enden derselben sind
                              mit Handrädern versehen, durch deren Drehung die Platten k vorwärts getrieben werden. Die inneren Flächen dieser Platten sind mit
                              glatten gut zusammengefügten Stücken Buchen-, Ahorn- oder Birnbaumholz
                              oder mit einem feinen Kitt überzogen, welcher der ihn umgebenden Hitze widersteht
                              und eine glatte und ebene Oberfläche darbietet. Zwischen diesen Platten erfährt das
                              in der Mitte der Kammer von den breiten Zangen herabhängende Glas eine gleichmäßige
                              Pressung. Um jedoch die Oberflächen der Platten so viel wie möglich gegen die durch
                              die Oeffnungen der Quermauern hervorkommende Hitze zu schützen, sind zwei verticale
                              Schieber l, l vorgerichtet, die, wenn sie herabgelassen
                              werden, rings um das Glas einen engen Raum bilden, und somit der seitlichen
                              Verbreitung der Hitze einen Damm entgegensetzen. Nachdem das Glas in die Mitte der Kammer b, d.h. in den von den Schiebern gebildeten engen Raum
                              gebracht worden ist, werden die Platten k mit Hülfe der
                              Schrauben i nach Innen bewegt, bis sie nahe an die
                              Schieber l, l kommen. Die Schieber werden alsdann durch
                              die zu diesem Zweck in das Dach gemachten Oeffnungen in die Höhe gezogen, wobei
                              Gegengewichte behülflich sind, und die Platten k durch
                              fortgesetzte Drehung der Schrauben i gegen das immer
                              noch glühende Glas gedrückt, wodurch dieses in eine flache Tafel verwandelt wird.
                              Ist dieses geschehen, so zieht man die Glastafel zurück und läßt die Schieber l wieder in ihre vorherige Lage herab. Das immer noch
                              von dem Wagen herabhängende Glas wird nun mit Hülfe der Winde und Kette in die
                              dritte Kammer bewegt, daselbst von der Zange losgemacht und zum Abkühlen
                              hingestellt.
                           Der dritte Theil der Erfindung besteht, wie bereits erwähnt, in der Anfertigung
                              gläserner Schlangenröhren für Destillirapparate. Eine Glasröhre wird nämlich auf die
                              gewöhnliche Weise bis zu einer hinreichenden Länge ausgezogen und in dem Maaße als
                              die Streckung vor sich geht um ein kreisrundes Holzgestell gewunden, und zwar so daß
                              sie die Gestalt der Schlangenröhre annimmt. Das Gestell ist so eingerichtet, daß es
                              nachdem die Glasröhre hinreichend abgekühlt ist, leicht in einzelnen Stücken von
                              Innen herausgenommen werden kann. Die Schlangenröhre wird alsdann in den Glühofen
                              gebracht.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
