| Titel: | Verbesserungen in der Fabrication von Ziegeln, Backsteinen, Röhren, so wie der Zubereitung plastischer Materialien zu solchem Zweck, worauf sich Frederik Ransome, Ingenieur zu Ipswich, und John Warren aus Little-Horksley in der Grafschaft Essex, am 7. Jul. 1846 ein Patent ertheilen ließen. | 
| Fundstelle: | Band 106, Jahrgang 1847, Nr. XXXIX., S. 176 | 
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                        XXXIX.
                        Verbesserungen in der Fabrication von Ziegeln,
                           Backsteinen, Röhren, so wie der Zubereitung plastischer Materialien zu solchem Zweck,
                           worauf sich Frederik
                              Ransome, Ingenieur zu Ipswich, und John Warren aus Little-Horksley in der
                           Grafschaft Essex, am 7. Jul. 1846 ein Patent
                           ertheilen ließen.
                        Aus dem London Journal of arts, April 1847, S.
                              171.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              IV.
                        Ransome's Verbesserungen in der Fabrication von Ziegeln
                           etc.
                        
                     
                        
                           Die Erfindung besteht 1) in der Mengung gewisser Ingredienzien mit dem Thon oder
                              anderem plastischen Material, bevor derselbe in die verlangten Artikel geformt wird,
                              wodurch das Material zur Fabrication von Ziegeln, Backsteinen, Trockenlegungsröhren
                              u.s.w. tauglicher gemacht wird; 2) in einer neuen oder verbesserten Maschine zum
                              Formen von Ziegeln u.s.w. aus Lehm oder andern plastischen Stoffen.
                           Der erste Theil meiner Erfindung besteht in der Einverleibung und innigen Mischung
                              des Thons mit irgend einer vegetabilischen, bituminösen oder anderen Substanz,
                              welche durch Feuer zerstört oder aus den Ziegeln, Röhren u.s.w. ausgebrannt werden
                              kann, wenn man dieselben dem gewöhnlichen Proceß des Brennens unterwirft. Die
                              vegetabilischen, bituminösen etc. Substanzen sind: Sägespäne, Abfälle der
                              Gerberlohe, Hobelspäne, Holzkohle, Häckerling, Spreu; ferner Kleinkohle, Asphalt,
                              Pech oder andere geeignete bituminöse oder mineralische Substanzen, welche sich
                              durch Feuer ausbrennen oder zersetzen lassen.
                           Das Verhältniß in welchem diese Stoffe mit dem Thon gemengt werden sollen, hängt von
                              der Beschaffenheit des zuzusetzenden Materials ab. Man muß dabei nur Sorge tragen,
                              daß die zersetzbaren Stoffe nicht einen so großen Theil ausmachen, daß die Zähigkeit
                              des Thons beeinträchtigt wird, oder die Stärke des plastischen Materials d.h. der
                              unzerstörbaren Substanz nach erfolgtem Brennen nicht geschwächt und für den
                              beabsichtigten Zweck untauglich wird. Da der einzige Zweck des Zusatzes solcher
                              zerstörbarer Ingredienzien der ist, die Artikel porös zu machen, so wird ein Zusatz
                              von 1/10 zerstörbarer Stoffe (dem Gewichte nach) zur Erreichung dieses Zwecks
                              genügen. Die Materialien müssen in einer Knetmühle gemischt werden, um von ihrer
                              vollkommenen Einverleibung versichert zu seyn. Hierauf kann die plastische Mischung auf die
                              gewöhnliche Weise entweder von Hand oder mittelst einer geeigneten Maschine in die
                              verlangten Artikel geformt werden. Diese werden sodann getrocknet und gebrannt,
                              indem man sie einem starken Feuer aussetzt, so daß alle oder der größte Theil der
                              zerstörbaren vegetabilischen oder bituminösen Stoffe auf eine wirksame Weise
                              verbrennen, während der Ziegel oder Backstein u.s.w. seine ursprüngliche Gestalt und
                              eine für den zu erreichenden Zweck hinreichende Stärke beibehält. Die Erfahrung
                              zeigt, daß die auf diese Weise bereiteten Ziegel, Backsteine und Röhren überaus
                              porös sind; und zum Trockenlegen angewandt, werden sie das Wasser von der
                              anliegenden Erde in den hohlen Raum in ihrem Innern durchseihen und filtriren,
                              zugleich aber dem Sand und andern fremdartigen Stoffen den Eintritt in die Röhre
                              vollkommen verwehren, während die auf gewöhnliche Art bereiteten Ziegel, wenn man
                              sie zur unterirdischen Trockenlegung benützt, so wenig porös sind, daß es, um sie
                              mit Erfolg zum Austrocknen des Landes benützen zu können, nöthig erscheint, eine
                              lockere Verbindung herzustellen, oder einen kleinen Zwischenraum an den Fugen zu
                              lassen, damit das Wasser in die Röhre gelangen kann, da dieß auf andere Weise nicht
                              leicht möglich ist. Daher kommt es, daß in einigen Böden die Passage sehr bald durch
                              Anhäufung von Schlamm oder Sand, der mit dem Wasser durch die Oeffnungen an den
                              Fugen in die Röhre hereingeführt wurde, verstopft wird, so daß die Austrocknung
                              vollkommen stockt. Schließen dagegen die Fugen zu genau, so daß sie das Wasser nicht
                              ganz leicht einlassen, so gelangt dasselbe nicht überall in die Röhren, sondern
                              sammelt sich um dieselben an und kann nur auf dem Weg des natürlichen Verdunstens
                              entfernt werden. Wendet man dagegen die verbesserten Trockenziegel oder Röhren an,
                              so macht man die Fugen so genau als möglich, das Wasser kann daher, da es frei durch
                              die Röhre hindurchsickert, keine fremdartigen Bestandtheile, welche sich ablagern
                              würden, mit sich führen. Somit wird ein unterirdischer Abzug gebildet, der ohne
                              alles Nachsehen oder Reparatur Jahre lang sich hält.
                           Der zweite Theil der Erfindung besteht in einer verbesserten Maschine zur Anfertigung
                              von Ziegeln, Backsteinen, Röhren und andern Artikeln aus Thon oder plastischem
                              Material.
                           Fig. 11 ist
                              eine Seitenansicht der Maschine zum Theil im Durchschnitt, um die innere
                              Construction derselben zu zeigen; Fig. 12 stellt dieselbe
                              im Grundriß und zum Theil im Durchschnitt dar. Es sind zwei feste horizontale
                              Cylinder angeordnet, mit Formen an ihren äußern Enden und mit Thüren an ihrer oberen
                              Seite zur Einführung des Thons, welcher mittelst Kolben, die innerhalb der Cylinder
                              arbeiten durch die
                              Formen gedrückt wird. Das Eigenthümliche dieses Theils der Erfindung besteht in der
                              Bewegungsweise der Kolben. a, a sind die an eine
                              Bodenplatte festgeschraubten oder auf sonstige Weise befestigten horizontalen
                              Cylinder; b, b sind Formplatten von geeigneter Gestalt,
                              welche an die äußeren Enden der Cylinder a, a
                              festgeschraubt sind; c, c Thüren, welche mittelst eines
                              Riegels d für gewisse Operationen der Maschine
                              geschlossen werden; e, e die durch eine Platte f, f mit einander verbundenen und gleichzeitig sich
                              bewegenden Kolben. Auf der einen Fläche dieser Platte befindet sich eine Reihe von
                              Stiften, in welche ein Getriebe h abwechselnd auf der
                              unteren und oberen Seite eingreift. i, i sind
                              halbkreisförmige an der Platte f, f angebrachte
                              Führungen, welche dazu bestimmt sind, das Getriebe, wenn es an das eine Ende der
                              Stiftreihe gelangt ist, mit derselben stets im Eingriff zu erhalten, damit der Lauf
                              des Kolbens nicht unterbrochen wird. Das Getriebe h ist
                              in einem geschlitzten Träger k gelagert; seine Welle
                              kann mit einer Kurbel versehen werden, durch deren Umdrehung das Getriebe in
                              Rotation gesetzt wird. Die Cylinder a werden nach dem
                              Hinwegziehen des Riegels d und Oeffnen der Thür c mit Thon gefüllt, worauf die Thür wieder geschlossen
                              und befestigt wird. Die Umdrehung des Getriebe k bringt
                              dann den Kolben vorwärts und zwingt den eben eingefüllten Thon einen Ausgang durch
                              die Form b zu suchen. Während dieses geschieht, kann der
                              andere Cylinder leicht mit Thon gefüllt werden, welcher durch die rückgängige
                              Bewegung des Kolbens gleichfalls ausgetrieben wird. Es ist nun klar, daß die
                              ununterbrochene Drehung des Getriebe h in derselben
                              Richtung die Kolben abwechselnd in ihren Cylinder vorwärtsdrängen und den darin
                              enthaltenen Thon durch die an den Enden der Cylinder befestigten Formen
                              herauspressen wird.
                           Für einige Fälle schlagen die Patentträger vor, anstatt die Cylinder mit den Händen
                              zu füllen, an jedem Cylinder einen Trichter anzubringen, durch welchen der Thon
                              mittelst der Umdrehung von strahlenförmig von der Centralwelle ausgehenden geneigten
                              Armen eingefüllt würde. Beim Gebrauch solcher Trichter wird es aber nöthig seyn, den
                              Zufluß des Thons zu hemmen, so wie die Kolben vorrücken, um ihn durch die Formen zu
                              pressen. Man könnte dieß vermittelst einer Schieberplatte oder eines einwärts sich
                              öffnenden Ventils, welches den Boden des Trichters schließen müßte, bewerkstelligen;
                              oder die Kolben selbst könnten mit einem Schilde versehen werden, um den weiteren
                              Zufluß von Thon bei ihrem Vorrücken zu verhindern. In beiden Fällen wird es aber
                              nöthig seyn, die Drehung der Arme der Knetmühle einzustellen.  Es ist einleuchtend daß sich,
                              je nach Erforderniß, verschiedene Formen anwenden lassen, und daß die Maschine von
                              Hand oder durch eine andere Kraft getrieben werden kann.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
