| Titel: | Apparat zum Bleichen der Baumwolle mit Chlorgas, welchen sich Pierre Isidor David in Paris, am 28. Februar 1849, für England patentiren ließ. | 
| Fundstelle: | Band 114, Jahrgang 1849, Nr. LXX., S. 367 | 
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                        LXX.
                        Apparat zum Bleichen der Baumwolle mit Chlorgas,
                           welchen sich Pierre Isidor
                              David in Paris, am 28. Februar
                              1849, für England patentiren ließ.
                        Aus dem Repertory of Patent-Inventions, Octbr.
                              1849, S. 213.
                        Mit einer Abbildung auf Tab. V.
                        David's Apparat zum Bleichen der Baumwolle.
                        
                     
                        
                           Beschreibung des Apparats.
                           A, Fig. 17, ist der Ballon
                              zur Entwickelung des Chlorgases; er ist mit zwei Röhren versehen und befindet sich
                              in einem Sandbad. B ein bleiernes Rohr, um durch den
                              Hahn Nr. 7 Salzsäure in den Ballon zu leiten. C ein
                              bleiernes Rohr, um das Chlorgas aus dem Ballon in die Flasche E¹ zu leiten. D, D bleierne Röhren, um
                              das Gas fortzuleiten und die Flaschen E¹, E², E³, E⁴ mit einander zu verbinden. Das Rohr C¹ führt das Gas in die Kammer F. Die Flaschen E, E¹
                              etc. können von Glas oder Steingut seyn und dienen zum Reinigen, Waschen und
                              Trocknen des Chlorgases; E¹ ist leer und nimmt
                              die Verunreinigungen des Gases auf; E² und E³ werden halb voll Wasser gefüllt und E⁴ halb voll mit Schwefelsäure von 66°
                              Baumé (zum Austrocknen des Chlorgases). Die Flüssigkeiten in diesen Flaschen
                              werden von Zeit zu Zeit abgezogen; z ist ein gläsernes
                              Sicherheitsrohr in jeder Flasche. F ist eine gasdichte
                              Kammer aus Holz; am unteren Theil derselben ist ein mit zahlreichen Löchern
                              versehener falscher Boden aus Blei, der sich über der Mündung des Einleitungsrohrs
                              C¹ befindet und auf welchen man die zu
                              bleichende Baumwolle legt, so daß unter ihr ein leerer Raum bleibt, welcher die
                              Wirkung des Gases erleichtert. An einer Seite der Kammer ist ein Fenster von weißem
                              Glase und ein anderes in ihrer Decke angebracht, durch welche man den Fortschritt
                              und das Ende der Bleichoperation sehen kann. G ist ein
                              bleiernes Rohr mit einem Hahn 3, um die Luft aus der Gebläsemaschine V in die Flasche H zu
                              leiten, welche zur Hälfte mit Stücken gebrannten Kalks gefüllt ist, um die
                              Feuchtigkeit der Luft zu absorbiren, welche aus der Flasche durch den Hahn 2 in die
                              Kammer F zieht. K ist das
                              Gestell des Apparats. L ist ein Gefäß mit zwei Röhren
                              welches das Material zur Erzeugung eines neutralisirenden Dampfes enthält, wie bei
                              der Behandlung des Apparats erklärt werden wird. M, M
                              sind Röhren mit Hähnen
                              Nr. 4 und 5 versehen, durch welche das Gas entweicht, so daß man die Baumwolle nach
                              dem Bleichen und Ventiliren sättigen und dann die Ventilation derselben erneuern
                              kann. T ist das Austrittsrohr für das Gas auf der Kammer
                              F, mit einem Hahn Nr. 6. Dieses Rohr ist zwischen
                              der Kammer und dem Hahn mit einer kleinen Oeffnung o
                              versehen; dieselbe wird dicht geschlossen erhalten und sie dient, um während des
                              Bleichens Luft austreten lassen zu können, wenn der Druck des Gases zu groß wird;
                              dieser wird durch die Höhe des Wasserstandes in den Röhren z angezeigt; sie soll etwa 15 Zoll betragen, wenn das Gas bei geeignetem
                              Druck wirkt. Letzterer hängt übrigens davon ab, ob die Baumwolle (man mag Garne oder
                              Gewebe anwenden) in der Kammer mehr oder weniger zusammengedrückt ist. V ist eine Gebläsemaschine (Druckpumpe oder Ventilator),
                              welche von Hand oder durch eine mechanische Kraft getrieben wird. X ist ein Zweigrohr von C,
                              mit einem Hahn Nr. 8 versehen, und in einen Schornstein mündend.
                           Die Hähne müssen aus einer Legirung bestehen, welche von Säuren und Chlorgas nicht
                              angegriffen wird, z.B. Blei mit 1/5 Antimon. Den Theil des Rohrs C¹, welcher sich zwischen der Flasche mit
                              Schwefelsäure und der Kammer F befindet, mache ich aus
                              vulcanisirtem Kautschuk.
                           
                        
                           Behandlung des Apparates.
                           Man füllt die Kammer F mit Baumwolle im rohen Zustande,
                              oder als Gespinnst oder Gewebe, welche jedoch bloß ihre natürliche Feuchtigkeit
                              enthalten. Die Kammer mag ganz oder nur theilweise angefüllt werden, so muß man sie
                              hermetisch schließen, damit kein Gas entweichen kann. Nachdem die Flaschen E, E verkittet sind, bringt man in den Ballon A Braunstein in Stücken (von einem Braunstein welcher 80
                              Procent Mangansuperoxyd enthält, nimmt man vier Procent des Gewichts der zu
                              bleichenden Baumwolle). Nun werden die Röhren B und C an dem Ballon befestigt, worauf man durch einen
                              Trichter mittelst des Rohrs B Salzsäure von 21 bis
                              22° Baumé in den Ballon gießt (ein Braunstein von 80 Procent Gehalt
                              erfordert sein dreifaches Gewicht Säure). Man öffnet dann den Hahn Nr. 1, schließt
                              Nr. 8 und dann auch Nr. 7, worauf das Chlorgas die Bleichoperation beginnt. Nachdem
                              der Apparat etwa eine Viertelstunde lang in kaltem Zustande im Gang war, beginnt man
                              allmählich den Ballon zu erwärmen und zwar bis zu 48 oder 56° Reaumur, so daß
                              die Chlorentbindung in
                              zwei Stunden beendigt ist, wenn man nämlich eine einzige Kammer F anwendet; sind aber deren mehrere mit einander
                              verbunden, so dehnt man die Chlorentbindung auf vier Stunden aus.
                           In den Sicherheitsröhren z muß von Beginn der Operation
                              an, so lange der Bleichproceß dauert, die Wasserhöhe ihren Stand beibehalten (weil
                              sonst die atmosphärische Luft eine nachtheilige Gegenwirkung ausüben könnte); nur
                              gegen das Ende der Operation darf derselbe ein wenig fallen. Sollte der Druck zu
                              stark werden, so läßt man etwas Luft aus der Kammer durch die kleine Oeffnung o entweichen. Wenn jedoch der überschüssige Druck von
                              einer zu starken Gasentbindung herrührt, ist es zweckmäßiger (anstatt des Auslassens
                              bei o) einen Augenblick den Hahn Nr. 8 zu öffnen und
                              einige Minuten das Feuern des Ofens zu unterbrechen.
                           Mittelst des Fensters in der Seite der Kammer kann man den Fortschritt des Bleichens
                              beobachten und mittelst desjenigen in ihrer Decke kann man sich versichern daß das
                              Gas bis an das obere Ende der Baumwolle durchgedrungen und das Bleichen beendigt
                              ist; man schließt dann die Hähne Nr. 1, 4 und 5, öffnet den Hahn Nr. 6, dann auch
                              Nr. 2 und 3, und treibt eine halbe Stunde lang das Chlor aus der Kammer mittelst der
                              Gebläsemaschine, welche anfangs in langsame und dann in schnellere Bewegung gesetzt
                              wird.
                           Hernach treibe ich in die Kammer F durch den Behälter L vermittelst der Luft entweder Ammoniakgas oder
                              dampfförmigen Schwefeläther, um das Chlor und die Salzsäure, welche in der Baumwolle
                              zurückblieben, zu neutralisiren. Hierauf wird die Baumwolle noch einmal dem
                              Ventilirproceß unterzogen und kann nun aus der Kammer genommen werden.
                           Anstatt die Baumwolle zum zweitenmal zu ventiliren, kann man sie auch sogleich
                              auswaschen und in der Centrifugalmaschine (Hydro-Extractor) behandeln.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
