| Titel: | Ueber Farben im technischen Sinne und ihre Untersuchung; von Prof. Dr. C. Remigius Fresenius. | 
| Fundstelle: | Band 118, Jahrgang 1850, Nr. LXXIX., S. 361 | 
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                        LXXIX.
                        Ueber Farben im technischen Sinne und ihre
                           Untersuchung; von Prof. Dr. C.
                              Remigius Fresenius.
                        Aus den Mittheilungen für den Gewerbeverein des Herzogthums
                                 Nassau, 1850.
                        Fresenius, über Farben im technischen Sinne und ihre
                           Untersuchung.
                        
                     
                        
                           Alle Substanzen, welche dazu dienen, anderen eine Farbe zu geben, nennen wir Farben. Färben dieselben einen Gegenstand in seiner
                              ganzen Masse, so heißen sie Zeugfarben, färben sie
                              hingegen nur auf der Oberfläche, Malerfarben.
                           1) Die Zeugfarben dienen vorzugsweise zum Färben der
                              Seide, Wolle, Baumwolle, Leinenfaser etc. und der daraus gefertigten Gewebe; sie
                              zerfallen je nach ihrem chemischen Verhalten in substantive und adjective
                              Farben.
                           a) Substantive Farben sind in Wasser unlösliche
                              Substanzen, welche an und für sich die Farbe besitzen, welche dem Zeuge gegeben
                              werden soll, und welche die Faser demnach unmittelbar färben, sofern man bewirkt,
                              daß sie mit derselben in innigste Berührung kommen.
                           
                           Der angedeutete Zweck kann allein erreicht werden, wenn man die unlösliche Farbe erst
                              auf und in der Masse des Zeugs entstehen läßt; so bewirkt man z.B. eine Färbung mit
                              Chromgelb (chromsaurem Bleioxyd), wenn man den Zeug oder dergl. zuerst mit
                              Bleizucker- (essigsaurer Bleioxyd-) Lösung tränkt, alsdann in eine
                              Auflösung von chromsaurem Kali bringt. Aehnlich wie Chromgelb werden Berlinerblau,
                              Goldschwefel, Schwefelarsen, Indigo als substantive Zeugfarben angewendet.
                           b) Adjective Farben (Beizfarben) sind in Wasser lösliche
                              Farbstoffe, welche in dauerhafter Weise nicht unmittelbar auf den Zeug gebracht
                              werden können, sondern bei denen man hierzu eines Aneignungsmittels (Beize) bedarf.
                              Der Farbstoff geht alsdann eine gefärbte chemische Verbindung mit der Beize ein, und
                              diese haftet auf der Faser. Die meisten in der Färberei angewendeten Pflanzenfarben
                              sind solche Beizfarben, z.B. Blauholz, Fernambuk, Wau, Curcuma, Krapp etc. –
                              Als Beizen dienen in der Regel: Alaun, essigsaures Kali und schwefelsaure Thonerde,
                              Zinnsalz, essigsaures Eisenoxyd etc. und die unlöslichen Verbindungen, welche aus
                              den löslichen Farbstoffen gebildet werden und an dem Zeuge haften, sind demnach
                              Verbindungen der Farbstoffe mit Thonerde, Zinnoxyd, Eisenoxyd etc.
                           2) Malerfarben. Dieselben dienen, wie bekannt, zum Malen
                              und Anstreichen aller möglichen Gegenstände. – Man hat gewissen Gruppen
                              derselben gemeinschaftliche Namen gegeben, deren Bedeutung wir zuerst in zwei Worten
                              erwähnen wollen.
                           a) Saftfarben nennt man in
                              Wasser mehr oder weniger lösliche Farben, welche nicht decken, sondern
                              durchscheinend sind. Sie werden vorzugsweise in der Malerei angewendet, z.B.
                              Saftgrün, Gummigutt, in Salmiak gelöster Carmin, lösliches Berlinerblau etc.
                           b) Lackfarben sind die
                              gefärbten Niederschläge, welche in Abkochungen vegetabilischer oder animalischer
                              Farbstoffe entstehen, wenn Alaun und Potasche, Zinnsalz, Bleiessig etc. zugefügt
                              wird; sie stellen demnach unlösliche Thonerde-, Zinnoxyd-,
                              Bleioxyd- etc. Verbindungen der an und für sich löslichen Farbstoffe dar,
                              z.B. Carminlack, Krapplack, Fernambuklack etc.
                           c) Anstrichfarben heißen in
                              Wasser unlösliche mineralisch gefärbte Verbindungen, welche mit Leimwasser,
                              Oelfirniß oder dergl. aufgetragen werden müssen, z.B. Bleiweiß, Berlinerblau,
                              Ultramarin, Schweinfurter Grün etc. Die meisten derselben sind giftig.
                           
                           Tuschfarben sind Lack- oder Anstrichfarben, welche
                              fein gerieben, mit Gummi- oder Hausenblasenschleim versetzt, in kleine
                              Zinnformen gegossen werden.
                           Pastellfarben nennt man Lack- oder Anstrichfarben,
                              welche mit Thon, Gyps oder Bleiweiß versetzt, mit Traganth- oder Gummischleim
                              angerieben und in Stängelchen geformt werden.
                           Tafelfarben heißen Lack-, seltener Anstrichfarben,
                              welche mit Hülfe einer Beize auf fertige Zeuge aufgedruckt werden.
                           Die Kenntniß der Farben ist, wie überhaupt, so namentlich für die Gewerbetreibenden
                              in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung; sie ist erstens interessant, weil es ja
                              überhaupt von Interesse seyn muß, die Stoffe kennen zu lernen, von denen man häufig
                              umgeben ist, und mit denen man häufig umzugehen hat, – zweitens wichtig, weil
                              diese Farben sehr starke Gifte sind, – drittens vortheilhaft, weil das Kennen
                              gegen Betrug sicher stellt. In allen diesen Beziehungen sind uns die sogenannten
                              Malerfarben, die zu Tapeten, Häuser- und Stubenanstrichen,
                              Zuckerbäckerwaaren, lackirtem Blech, Papieren etc. so vielfache Anwendung finden,
                              vorerst wichtiger als die Zeugfarben, daher wir vorzugsweise jene ins Auge fassen
                              wollen.
                           Eine klare Uebersicht über dieselben zu gewinnen, ist aus zwei Gründen nicht ganz
                              leicht, und zwar erstlich deßhalb, weil unter gleichen Namen oft verschiedene Farben
                              vorkommen, so ist z.B. jetzt Mineralblau eine Sorte des Berlinerblau, sonst war es
                              eine Kupferfarbe; – ferner deßhalb, weil von einer und derselben Farbe (im
                              chemischen Sinne) im Handel oft sehr viele, verschieden nüancirte Sorten vorkommen,
                              die alle verschiedene und ganz willkürliche Namen führen. So sind z.B. Chromgelb,
                              Pariser-, Leipziger-, Zwickauer-, Gothaer-,
                              Altenburger-, Kölner-, Kaiser-, Königs-, Neugelb etc.,
                              lauter Namen für Farben, die als färbendes Princip chromsaures Bleioxyd enthalten.
                              Die verschiedenen Nüancen der Malerfarben werden hervorgebracht durch nichtgefärbte
                              Zusätze, als Schwerspath, Kreide, Thon, schwefelsaures Bleioxyd etc., worauf man
                              stets, namentlich bei Untersuchung einer Farbe, Rücksicht nehmen muß.
                           Indem ich jetzt zu den einzelnen Malerfarben übergehe, schicke ich voraus, daß ich in
                              dieser Mittheilung beabsichtige, die Gewerbetreibenden mit der Natur und
                              Zusammensetzung der wichtigeren Farben, sowie mit ihrer Wirkung auf die Gesundheit
                              im Allgemeinen bekannt zu machen und denselben leicht ausführbare Methoden an die
                              Hand zu geben, zur sicheren Erkennung und Unterscheidung der Farben.
                           
                        
                           
                           I. Blaue Malerfarben.
                           1) Ultramarin. Man unterscheidet a) natürliches: aus dem Lasurstein (einem Mineral) bereitet, – b) künstliches: durch Glühen von Porzellanthon, Schwefel
                              und kohlensaurem Natron in geeigneten Verhältnissen und auf geeignete Weise
                              erhalten. Beide bestehen vorzugsweise aus kieselsaurer Thonerde mit einem Gehalt von
                              Schwefelnatrium; die Färbung ist abhängig von einer geringen Beimischung von
                              Schwefeleisen, und wird daher durch Salzsäure unter Entwicklung von
                              Schwefelwasserstoff vernichtet. – Herrlich blaue, feine Oel- und
                              Wasserfarbe, sehr dauerhaft, nicht giftig.
                           2) Kobaltultramarin (Kobaltblau, Thenard's Blau): durch
                              Erhitzen von Thonerdehydrat mit Kobaltoxydul, phosphorsaurem oder arseniksaurem
                              Kobaltoxydul gewonnen. – Bei Tage sehr schön blaue, bei Licht mehr röthliche,
                              sehr haltbare feine Wasser-, Oel- und Schmelzfarbe. – Nur bei
                              Arsenikgehalt giftig.
                           3) Smalte (Eschel), sächsisches Blau, blaue Farbe; die
                              dunkelsten Sorten (Königs-, Kaiserblau): durch Kobaltoxydul blau gefärbtes
                              Glas im fein gemahlenen Zustande; je nach dem Gehalt an Kobaltoxydul ist sie Heller
                              oder dunkler. – Haltbare Wasser- und Schmelzfarbe. – Die
                              meisten Sorten enthalten Arsen und sind deßhalb giftig.
                           4) Pariserblau (die helleren Nüancen: Berlinerblau,
                              Mineralblau, Preußisches-, Sächsisches- etc. Blau): durch Fällen einer
                              Blutlaugensalzlösung mit Eisenvitriollösung, Behandlung des entstehenden
                              Niederschlages mit Salzsäure und Chlorkalk, oder mit verdünnter Salpetersäure und
                              Auswaschen zu erhalten. Dasselbe ist eine Verbindung von Eisen, Kohlenstoff und
                              Stickstoff, und wird in der Chemie Eisencyanürcyanid genannt. – Harte
                              kupferglänzende Stücke, gerieben ein schönes blaues Pulver gebend. Wasser-
                              und Oelfarbe, nicht giftig (obgleich häufig für giftig gehalten). Nicht sehr
                              dauerhaft, durch Sonnenlicht, Kalk und Alkalien zersetzt.
                           5) Bergblau (Englisches-, Kalk-,
                              Kupfer-, Neuwieder- etc. Blau). Man unterscheidet a) natürliches: durch Pulvern der Kupferlasur zu
                              erhalten, – b) künstliches: durch Fällen einer
                              Lösung von salpetersaurem Kupferoxyd mit Kalkstaub bereitet. – a) ist basisch-kohlensaures Kupferoxyd. –
                              b) Kupferoxydhydrat und kohlensaurer Kalk. –
                              Wasser- und Kalkfarbe, durch Schwefelwasserstoff zersetzt; giftig.
                           6) Indigo: ein Farbestoff, der in verschiedenen Pflanzen
                              (meist ausländischen, Indigosera, – jedoch auch
                              inländischen, Isatis tinctoria
                               Waid etc.) farblos und
                              aufgelöst enthalten ist und beim Aussetzen ihres wässerigen Auszugs an die Luft
                              durch Einwirkung als blauer unlöslicher Niederschlag sich absetzt. – Der
                              Indigo wird so wie er ist, als Malerfarbe nicht angewendet, man bereitet jedoch
                              daraus:
                           a) Blauen Carmin, durch
                              Auflösen von Indigo in rauchender Schwefelsäure und Fällen der Lösung mit Potasche.
                              – Prächtig blaue, in Wasser lösliche Farbe, als Wasser- und Oelfarbe
                              benutzt.
                           b) Neu- oder Waschblau, durch schwefelsaure Indigolösung blau gefärbte
                              Stärke, in Form kleiner Täfelchen vorkommend.
                           c) Indigtinctur (flüssiger
                              blauer Carmin), Indigextract, durch Auflösen von Indigo in rauchender Schwefelsäure
                              und Abstumpfen des Säureüberschusses durch ein Alkali.
                           Die Indigofarben sind haltbar, nicht giftig.
                           7) Lackmus (Turnesol): aus verschiedenen Flechten durch
                              einen Fäulnißproceß erhaltener, an und für sich rother Farbstoff, der durch Zusatz
                              von Alkali (gefaultem Urin) in Blau verwandelt und unter Zusatz von Kreide zu einer
                              Masse verarbeitet wird, aus der die im Handel vorkommenden kleinen Würfel geformt
                              sind. – Wasser- und Kalkfarbe, nicht sehr haltbar, durch Säuren roth
                              werdend, nicht giftig.
                           
                              Unterscheidung der blauen Malerfarben.
                              Zur Unterscheidung der blauen Malerfarben sind drei chemische Prüfungsmittel
                                 (Reagentien) erforderlich: Salzsäure, Kalilauge und Chlorkalk. – Die
                                 Unterscheidung gelingt nicht nur, wenn man die Farbe in Masse hat, sondern auch,
                                 wenn ein damit gefärbtes Stückchen Papier, eine Oblatte oder dergl. zu Gebote
                                 steht. – In welcher Weise und Reihenfolge die Reagentien angewendet
                                 werden müssen, um mit Sicherheit und auf dem kürzesten Wege das Ziel zu
                                 erreichen, ergibt sich aus folgender Uebersicht:
                              Man bringt die Probe mit etwas mäßig verdünnter Salzsäure zusammen. –
                                 Dadurch
                              I. werden verändert, und zwar
                              a) entfärbt: Ultramarin;
                              b) mit grüner Farbe gelöst: Bergblau;
                              c) geröthet: Lackmus;
                              II. werden nicht verändert: die übrigen.
                              Bei Zusatz von etwas Chlorkalk zu der mit Salzsäure zusammengebrachten Probe:
                              a) wird entfärbt: Indigo;
                              
                              b) werden nicht entfärbt: die übrigen.
                              Bei Zusatz von etwas Kalilauge zu einer neuen Probe
                              1) wird entfärbt: Pariser- (Berliner-) Blau;
                              2) werden nicht entfärbt: Kobaltultramarin und Smalte, von
                                 denen auf Glas gerieben
                              aa) kratzt: Smalte;
                              bb) nicht kratzt: Kobaltultramarin.
                              Zur Erleichterung der Prüfung mögen folgende Notizen dienen:
                              a) Zur Zeugfärbung werden in der Regel folgende
                                 blaue Farben verwendet:
                              1) Berlinerblau oder vielmehr Blutlaugensalz und Eisenvitriol
                                 (zu Raymond-, Kali-, Chemischblau);
                              2) Indigo und zwar a) reducirter
                                 Indigo oder Indigküpe (Küpenblau); b) schwefelsaure
                                 Indigolösung (zu Sächsisch Compositionsblau);
                              3) Blauholz zu Holzblau.
                              Die Farben blauer Zeuge sind leicht zu unterscheiden; denn durch Betupfen mit
                                 Salzsäure wird roth: Blauholz; unverändert: die beiden andern. Von diesen wird
                                 durch Kalilauge gelb: Berlinerblau; unverändert bleibt: Indigo.
                              b) Zu Papieren werden alle Farben, ohne Ausnahme,
                                 verwendet; am häufigsten Smalte, Bergblau, Berlinerblau, Ultramarin und
                                 vegetabilische Farbstoffe (Blauholz, Ligusterbeeren);
                              c) Holz und Elfenbein färbt man durch
                                 Indigtinctur.
                              d) Für Conditorwaaren werden angewendet (ist
                                 anzuwenden erlaubt): Ultramarin, Berlinerblau, blauer Carmin, Neublau, Lackmus
                                 und sonstige vegetabilische Farbstoffe, – nicht aber (sind erlaubt):
                                 Kobaltultramarin, Smalte und Bergblau.
                              e) Für Liqueure dienen: Indigtinctur (s. oben),
                                 Lackmus, Blauholz, Ligusterbeeren unter Zusatz von etwas Potasche oder Soda.
                              f) Schmelzfarben geben Kobaltoxydul und seine
                                 Verbindungen ab.
                              
                           
                        
                           II. Gelbe Malerfarben.
                           1) Chromgelb, durch Fällung einer Lösung von Bleizucker
                              (essigsaurem Bleioxyd) mit chromsaurem Kali und Auswaschen des Niederschlags zu
                              erhalten. Zusatz von freiem Alkali läßt die reingelbe Farbe derselben mehr oder
                              weniger in Orange (Chromorange) übergehen. – Der gelbe Niederschlag ist
                              neutrales chromsaures Bleioxyd, der orangenfarbene ein Gemenge dieses Salzes mit
                              rothem basischchromsaurem Bleioxyd. Beide sind sehr intensive und schöne, haltbare Oel- und
                              Wasserfarben, sie wirken giftig. Im Handel kommen unter den verschiedenartigsten
                              Namen (Pariser-, Leipziger-, Kaiser-, Königs-,
                              Neu- etc. Gelb) an 30 Farbennummern vor, welche alle die erwähnten
                              Niederschläge als färbendes Princip enthalten; die geringsten Sorten enthalten kaum
                              10 Proc. chromsaures Bleioxyd, besitzen aber trotzdem noch eine schöne gelbe
                              Farbe.
                           2) Kasselergelb, durch Zusammenschmelzen von 10 Theilen
                              Bleioxyd (Massiko, Mennige oder auch Bleiweiß) mit 1 Theil Salmiak (Chlorammonium)
                              zu erhalten. Schön gelbe, blättrige, strahlige, krystallinische Masse – ihrer
                              Natur nach eine Verbindung von viel Chlorblei mit wenig Bleioxyd; gemahlen ein
                              schönes, gold- bis schwefelgelbes Pulver darstellend. Dauerhafte Oel-,
                              Wasser- und Kalkfarbe; giftig.
                           3) Neapelgelb, nach verschiedenen Methoden darstellbar,
                              z.B. durch Nothglühen eines Gemenges von 2 Theilen gepulverten abgängigen
                              Buchdruckerlettern (Legirung von 83 Th. Blei und 17 Th. Antimon), 3 Th. Salpeter und
                              6 Th. Kochsalz, Aufweichen der geschmolzenen Masse und Auswaschung des sich
                              setzenden Niederschlags; oder schöner durch zweistündiges Nothglühen eines Gemenges
                              von 1 Theil Brechweinstein, 2 Theilen salpetersaurem Bleioxyd und 4 Theilen
                              Kochsalz, und Behandeln mit Wasser, wie erwähnt. – Pomeranzengelbes Pulver,
                              seiner Natur nach antimonsaures Bleioxyd; sehr haltbare (jetzt selten angewendete)
                              Oelfarbe; giftig.
                           4) Auripigment (Rauschgelb, Operment). Man unterscheidet
                              a) natürliches: dasselbe stellt, ungemahlen,
                              krystallinische Stücke von strahliger Textur – gemahlen, ein schön
                              citron- bis röthlichgelbes Pulver dar, und ist Schwefelarsen (die der
                              arsenigen Säure entsprechende Schwefelverbindung); b)
                              künstliches: im Großen dargestellt durch Sublimation von weißem Arsenik (arseniger
                              Säure) mit wenig Schwefel; ein Gemisch von weißem Arsenik und Schwefelarsen, heller
                              von Farbe als das natürliche. – Beide sind Oel-, Wasser- und
                              Kalkfarben, sehr giftig (das künstliche noch ungleich giftiger als das natürliche),
                              daher im Gebrauch zu beschränken; mit Metallfarben (Bleiweiß u.s.w.), sich unter
                              Bildung schwarzer Schwefelmetalle zersetzend, daher mit denselben nicht
                              mischbar.
                           5) Utramaringelb: durch Fällung von Chlorbaryumlösung mit
                              chromsaurem Kali und Auswaschen des Niederschlags zu erhalten; hellgelbes Pulver,
                              seiner Natur nach chromsaurer Baryt. Oel-, Wasser- und Kalkfarbe,
                              schwach giftig, selten im Gebrauch.
                           
                           6) Schüttgelb: eine gelbe Lackfarbe, die mit Thonerde
                              verbundenen Farbestoffe des Färberginsters, des Färberkreuzdorns, Waus etc.
                              darstellend. Man bereitet es (z.B. aus dem Färberginster), indem man die Pflanze mit
                              Kalkwasser kocht, den Absud mit Alaun und Kreide versetzt und aus der fast zur
                              Trockne verdampften Masse kleine Kegel oder Kugeln formt. Erdige Farbe, fast nur in
                              der Stubenmalerei Anwendung findend, nicht giftig.
                           7) Gelber Ocker (gelbe terra da
                                 Siena), ein Naturproduct (durch Eisenoxydhydrat gelb gefärbter Thon), von
                              mehr oder weniger bräunlich- oder röthlich-gelber Farbe, roh oder
                              geschlämmt in den Handel kommend, zuweilen nach vorhergegangenem gelindem Glühen,
                              wodurch die Farbe erhöht wird. – Oel-, Wasser- und Kalkfarbe,
                              haltbar, billig, nicht giftig.
                           8) Gummigutt: es tröpfelt aus den abgebrochenen Blättern
                              und dünnen Zweigen des Siamesischen Guttibaumes in Form eines milchartigen Saftes;
                              derselbe wird auf Blättern oder in Kokosnußschalen aufgefangen, an der Sonne
                              getrocknet und in Form braungelber Kuchen oder Stangen in den Handel gebracht. Es
                              ist ein Gummiharz und findet als Wasserfarbe Anwendung, wirkt schwach giftig.
                           Außer den genannten Farben findet in der feinen Oelmalerei auch noch das Cadmiumgelb
                              (Schwefelcadmium) Anwendung. Früher war auch Jodblei, Mineralturpeth etc. in
                              Gebrauch.
                           
                              Unterscheidung der gelben Malerfarben.
                              Erforderliche Reagentien: Kalilauge, Salzsäure, Salpetersäure, Schwefelsäure,
                                 Blutlaugensalz.
                              Man bringt die feingeriebene Probe mit Kalilauge kalt zusammen.
                              Dadurch
                              1) werden verändert und zwar:
                              a) gelöst: Auripigment (die Lösung, in welcher
                                 häufig fremde unlösliche Schwefelmetalle herumschwimmen, gibt mit Salzsäure
                                 einen gelben Niederschlag);
                              b) orange gefärbt (gleich oder nach kurzer Zeit):
                                 Chromgelb (bei Zusatz von Schwefelammonium zu der Probe, bildet sich schwarzes
                                 Schwefelblei; mit Salzsäure erhitzt liefert das Chromgelb einen weißen
                                 Niederschlag von Chlorblei und eine durch Chromchlorür grün gefärbte
                                 Lösung);
                              
                              c) braun gefärbt: Schüttgelb (beim Erhitzen verkohlt
                                 das Schüttgelb ohne vorher zu schmelzen, und hinterläßt einen weißen, erdigen
                                 Rückstand);
                              d) roth gefärbt: Gummigutt (beim Erhitzen schmilzt
                                 das Gummigutt, entzündet sich und brennt mit rußender Flamme).
                              2) Werden nicht oder nicht wirklich verändert: die übrigen (Kasselergelb löst
                                 sich sehr langsam auf). Man erwärmt eine neue Probe mit mäßig verdünnter
                                 Salpetersäure:
                              a) Sie löst sich leicht mit rothgelber Farbe:
                                 Ultramaringelb (die Lösung gibt mit Schwefelsäure einen weißen [in der gelben
                                 Flüssigkeit gelb scheinenden] Niederschlag);
                              b) sie löst sich unvollständig mit rothgelber Farbe:
                                 gelber Ocker (die Lösung wird durch Blutlaugensalz blau gefärbt);
                              c) sie löst sich schwierig zur farblosen
                                 Flüssigkeit: Kasselergelb (gibt vor dem Löthrohr mit Soda in innerer Flamme
                                 weiche Metallkügelchen);
                              d) sie löst sich nicht oder fast nicht: Neapelgelb
                                 (gibt vor dem Löthrohre mit Soda in innerer Flamme spröde Metallkügelchen).
                              Bei der Prüfung können folgende Notizen von Nutzen seyn:
                              a) Zur Zeugfärbung dienen in der Regel folgende
                                 gelbe Farben: chromsaures Bleioxyd, Eisenoxyd und eine Masse gelber
                                 Pflanzenfarben (Gelbbeeren, Quercitron, Gelbholz, Wau, Curcuma, Orlean und
                                 andere). Seide wird durch Salpetersäure gelb gefärbt.
                              b) Um Papier gelb zu färben, dienen chromsaures
                                 Bleioxyd und Ockerfarben, selten Pflanzenpigmente.
                              c) Elfenbein beizt man mit chromsaurem Kali und
                                 Zinnsalz, Holz mit Salpetersäure; auch verwendet man Curcumawurzel und andere
                                 Pflanzenfarben.
                              d) Für Conditorwaaren und Liqueure werden angewendet
                                 (dürfen angewendet werden) nur Pflanzenfarben (mit Ausnahme von dem stark
                                 wirkenden Gummigutt).
                              e) Gelbe Schmelzfarben liefern: Neapelgelb und
                                 andere Antimonverbindungen, Eisenoxyd, ferner Uranoxyd und Silbersalze.
                              
                           
                        
                           III. Grüne Malerfarben.
                           1) Grünes Ultramarin (Leykauf's Ultramaringrün): ähnlich
                              bereitet und zusammengesetzt wie das künstliche blaue Ultramarin. Hellgrüne, feine
                              Oel- und Wasserfarbe, nicht sehr lebhaft von Farbe, dauerhaft, nur durch
                              Säuren zerstört, nicht giftig.
                           
                           2) Grüne Kupferfarben.
                           a) Bremer Grün (bleu
                                 verditre): durch Fällen einer Lösung von Kupfervitriol (schwefelsaurem
                              Kupferoxyd) mit einer, noch kohlensaures Kali enthaltenden Aetzkalilauge zu
                              bereiten. Der Niederschlag kommt mit leichten weißen Zusätzen, meist mit Gyps
                              vermischt, in den Handel, und stellt lockere Stücke von grünblauer Farbe dar. Mit
                              Leimwasser oder Kalk liefert das Bremergrün einen blauen, mit Oelfirniß einen grünen
                              Anstrich. Sein färbendes Princip ist Kupferoxydhydrat mit etwas basisch kohlensaurem
                              Kupferoxyd.
                           b) Braunschweiger- und Berggrün: durch Fällen
                              einer Kupfervitriollösung mit kohlensaurem Kali oder Natron, Erwärmen und Auswaschen
                              des Niederschlags mit heißem Wasser (wodurch die Farbe lebhafter grün wird) zu
                              erhalten. Der Niederschlag kommt, gemischt mit schweren, weißen Zusätzen
                              (Schwerspath etc.), entweder in tafelförmigen Stücken (Braunschweiger Grün) oder
                              krümeligen Körnern (Berggrün) in den Handel; enthält eine Verbindung von
                              Kupferoxydhydrat mit neutralem, kohlensaurem Kupferoxyd (CuO₂, HO + CuO,
                              CO₂).
                           c) Grünspan. Derselbe wird bereitet, indem man
                              Kupferbleche mit Weintrestern oder mit in Essig getauchten Tüchern schichtet und
                              mehrere Wochen lang in Berührung läßt. Die erhaltene grüne Kruste wird abgekratzt,
                              mit Essig zerrieben, in Formen gedrückt oder ausgepreßt. Der nach der ersten Methode
                              gewonnene Grünspan ist blau, der andere grün. Beide sind wasserhaltiges basisch
                              essigsaures Kupferoxyd; der grüne ist basischer als der blaue. In Wasser vertheilen
                              sich beide unter Zersetzung und theilweiser Lösung zu einer breiartigen Masse.
                           Die grünen Kupferfarben sind haltbar, schwärzen sich durch Schwefelwasserstoff,
                              wirken giftig.
                           3) Grüne Arsenik-Kupferfarben.
                           a) Scheel'sches Grün (Mineralgrün, Schwedisch Grün):
                              durch Fällen einer heißen Kupfervitriol- (überhaupt Kupferoxydsalz-)
                              Lösung mit arseniksaurem Kali und Auswaschen des Niederschlags zu erhalten, ist
                              arseniksaures Kupferoxyd. Dunkelgrüne Stücke, oft auf der Oberfläche lichter
                              gefärbt, sehr giftig, durch die folgende Farbe fast gänzlich verdrängt.
                           b) Schweinfurter und Englisch Grün (Mitisgrün,
                              Wienergrün etc.): durch Eintragen von Grünspan in eine kochende Lösung von arseniger
                              Säure, oder durch
                              Vermischen einer kochenden Auflösung von krystallisirtem Grünspan (neutralem
                              essigsaurem Kupferoxyd), und längeres Stehenlassen zu bereiten. Die entstehenden
                              Niederschläge stellen eine Verbindung von arseniksaurem Kupferoxyd mit essigsaurem
                              Kupferoxyd, 3 (CuO, AsO³) + CuO. Ā dar. Je nach der Darstellungsweise
                              sind sie krystallinisch, weniger gut deckend, aber von hohem Feuer
                              (Schweinfurtergrün), oder unkrystallinisch, gut deckend, aber etwas minder lebhaft
                              (Englisch Grün). Sehr schöne hellgrüne Oel- und Wasserfarben, stark im
                              Gebrauche, sehr giftig; vermischt mit weißen und geblichen Zusätzen unter den
                              verschiedensten Namen im Handel vorkommend.
                           4) Grüner Zinnober (Oelgrün, Chromgrün etc.) Mischungen
                              von Berlinerblau mit Chromgelb. Hellere oder dunklere, laubgrüne Pulver, als
                              Wasser- und Oelfarbe anwendbar, zum Oelanstrich gegenwärtig sehr häufig
                              verwendet; schwach giftig, durch Alkalien und Kalk gelb werdend.
                           5) Grüne Erde (Veroneser Erde, Steingrün etc.): ein
                              Naturproduct (kieselsaures Eisenoxyd-Oxydul mit Kali und Bittererde). Es
                              kommt roh oder geschlämmt in lauch- bis olivenfarbenen Stücken im Handel vor.
                              Dauerhafte Wasser-, Oel- und namentlich Kalkfarbe; nicht giftig.
                           6) Saftgrün. Dasselbe wird aus den fast reifen Beeren des
                              Kreuzdornes (rhamnus catharticus) bereitet, durch
                              Eindampfen ihres Saftes unter Zusatz von etwas Alaun. Schwarzgrüne, auf dem Bruche
                              glänzende, oft etwas weiche Masse, nur als Wasserfarbe in Gebrauch; nicht
                              giftig.
                           
                              Unterscheidung der grünen Malerfarbe.
                              Erforderliche Reagentien: Kalilauge, Salzsäure, Schwefelsäure. Man kocht eine
                                 fein geriebene Probe mit Kalilauge. Dadurch
                              I. werden verändert und zwar:
                              a) orangegelb, dann mehr oder weniger roth gefärbt:
                                 Scheel'sches Grün und Schweinfurter Grün, welches, mit etwas englischer
                                 Schwefelsäure und einem gleichen Volumen Weingeist erwärmt, Geruch nach
                                 Essigäther ausgibt: dieses, – keinen Geruch nach Essigäther entwickelnd:
                                 jenes
                              b) unter Abscheidung von Eisenoxydhydrat (und den
                                 weißen Zusätzen) mit gelber Farbe gelöst: Grüner Zinnober. Die Lösung wird durch
                                 Zusatz von Salzsäure wieder grün oder blau;
                              
                              c) schwarz gefärbt: die grünen Kupferfarben, von
                                 welchen beim Erhitzen Essigsäure abgibt: Grünspan, – keine Essigsäure
                                 abgeben: Bremer und Braunschweiger Grün;
                              d) mit braungrüner Farbe gelöst: Saftgrün.
                              II. Werden nicht verändert: Ultramaringrün und grüne Erde, von welchen durch
                                 verdünnte Salzsäure: unter Schwefelwasserstoff-Entwickelung entfärbt
                                 wird: jenes – wenig Veränderung erleidet: diese.
                              Bei der Prüfung können folgende Notizen nützlich seyn:
                              a) Zur Zeugfärbung werden, in der Regel, Mischungen
                                 von Blau (Indigo, Berlinerblau, Holzblau) mit Gelb (Chromgelb, vegetabilischem
                                 Gelb), seltener arseniksaures Kupferoxyd und arseniksaures Chromoxyd angewendet.
                                 (Letzteres liefert beim Glühen grünes Chromoxyd, wird durch Chlor, schwache
                                 Alkalien und Säuren nicht verändert.)
                              b) Zu Papieren werden am häufigsten das
                                 Schweinfurter und Englisch Grün, sowie Berlinerblau (selten Indigo) mit
                                 Chromgelb oder vegetabilischem Gelb verwendet.
                              Tapeten, welche mit grünen Arsenik-Kupferfarben gefärbt sind, entwickeln,
                                 mit feuchten Wänden in Berührung, Arsenikwasserstoff, welcher sich durch seinen
                                 eigenthümlich unangenehmen Geruch verräth und höchst nachtheilig wirkt; daher
                                 die Anwendung solcher Tapeten große Vorsicht erheischt. Dasselbe gilt von denen,
                                 welche mit Auripigment gefärbt sind.
                              c) Zu Conditorwaaren werden angewendet (dürfen
                                 angewendet werden): Saftgrün, Blattgrün, Berlinerblau oder Indigo mit
                                 vegetabilischem Gelb;
                              d) Zu Liqueuren dienen: neutrale Indigotinctur mit
                                 gelben Pflanzenfarben, oder aus frischen Kräutern ausgezogenes Blattgrün;
                              e) grüne Schmelzfarben liefern: Chromoxyd,
                                 Eisenoxydul, Uranverbindungen und Mischungen aus blau und gelb färbenden
                                 Substanzen.
                              
                           
                        
                           IV. Rothe Malerfarben.
                           1) Zinnober. Findet sich in der Natur, aber selten so
                              rein, daß er unmittelbar nach dem Mahlen verwendbar ist. In der Regel stellt man
                              denselben künstlich dar, und zwar entweder auf trockenem, oder auf nassem Wege. Zu
                              ersterm Behufe vereinigt man Schwefel mit Quecksilber durch Zusammenschmelzen, oder
                              anhaltendes Schütteln (Idria) und sublimirt die gewonnene schwarze Verbindung,
                              – zu letzterm erwärmt oder schüttelt man auf nassem Wege, meist durch Zusammenbringen von
                              Quecksilber oder Quecksilbersalzen mit alkalischen Schwefelmetallen, bereitetes
                              Schwefelquecksilber, mit der wässerigen Lösung höher geschwefelter alkalischer
                              Schwefelmetalle. – Der Zinnober ist krystallisirtes Schwefelquecksilber, und
                              zwar die dem Quecksilberoxyde entsprechende Schwefelverbindung. Der sublimirte ist
                              in ganzen Stücken braunroth, und nimmt erst beim Zerreiben (was gewöhnlich unter
                              Zusatz von Wasser geschieht) hochrothe Farbe an; der auf nassem Wege bereitete ist
                              an und für sich feinpulverig und schön roth; der Zinnober kommt immer unvermischt in
                              den Handel. Sehr haltbare und unveränderliche Oel- und Wasserfarbe; kaum
                              giftig.
                           2) Mennige, rothes Bleihyperoxyd, durch andauerndes
                              schwaches Glühen von Bleioxyd (Massicot oder Bleiglätte) an der Luft zu erhalten,
                              lebhaft rothes Pulver mit einem Stich ins Gelbe. Oel-, Wasser- und
                              Kalkfarbe, häufig in Anwendung; giftig.
                           3) Chromroth (Chromzinnober), basisch chromsaures
                              Bleioxyd, durch Kochen des neutralen Salzes mit verdünnter Kalilauge – durch
                              Eintragen desselben in schmelzenden Salpeter und Auswaschen der geschmolzenen Masse
                              etc. zu erhalten. Gelbrothes, bis zum Zinnober rothes Pulver; Oel-,
                              Wasser- und Kalkfarbe; giftig.
                           4) Englischroth, Caput
                                 mortuum,
                              Blutstein, rothe Terra di
                                 Siena, Eisenoxyd, natürliches oder künstlich dargestelltes (z.B. durch
                              Glühen des gerösteten Eisenvitriols), in mehr oder weniger reinem Zustande.
                              Oel-, Wasser- und Kalkfarbe, ins Braune spielend; haltbar, nicht
                              giftig.
                           5) Rothe Lackfarben, in den verschiedensten Nüancen aus
                              den Abkochungen vegetabilischer oder animalischer Farbstoffe – meist durch
                              Bindung derselben an Thonerde – dargestellt. Die feineren, als: rother
                              Carmin, Krapplack, Münchnerlack etc., werden aus Cochenille oder Krapp, die
                              geringeren aus rothen Farbhölzern und Stocklack bereitet, z.B. Kugellack, Waschroth,
                              Lac-Dye etc. – Oel-, Wasser- und Kalkfarben von
                              verschiedener Haltbarkeit; nicht giftig.
                           
                              Unterscheidung der rothen Malerfarben.
                              Zur Unterscheidung der rothen Malerfarben sind erforderlich: Salzsäure,
                                 Salpetersäure und Chlorwasser, oder statt des letztern Chlorkalk.
                              
                              Man bringt die Probe mit Chlorwasser oder mit Wasser, Chlorkalk und etwas
                                 Salzsäure (letztere darf jedoch nicht vorwalten) zusammen. Dadurch
                              I. werden zerstört: alle Lackfarben;
                              II. bleiben unverändert: die übrigen.
                              Man bringt eine weitere Probe mit mäßig verdünnter Salpetersäure kalt in
                                 Berührung; dadurch
                              a) wird braun (durch Auftreten von braunem
                                 Bleihyperoxyd): Mennige;
                              b) werden nicht verändert: die übrigen.
                              Mit Salzsäure gekocht:
                              aa) bleibt von dieser unverändert: Zinnober;
                              bb) liefert einen weißen Niederschlag und eine grüne
                                 Lösung: Chromroth;
                              cc) liefert eine gelbe Lösung: Englisch Roth und die
                                 anderen durch Eisenoxyd gefärbten Substanzen. Die Lösung wird durch
                                 Blutlaugensalzsolution blau gefärbt.
                              Bei der Prüfung können folgende Angaben nützlich seyn:
                              a) Zur Zeugfärbung dienen fast nur vegetabilische
                                 oder animalische Farbstoffe: Krapp, Cochenille, Fernambuk etc.;
                              b) zu Papieren werden sämmtliche rothe Farben
                                 verwendet, am häufigsten Mennige und Lackfarben. – Die rothen Oblaten
                                 sind fast immer mit Mennige gefärbt;
                              c) für Conditorwaaren und Liqueure reicht man mit
                                 den vegetabilischen und animalischen Farbstoffen vollkommen aus; von den
                                 mineralischen dürfen zu den ersteren nur die rothen Eisenfarben verwendet
                                 werden;
                              d) Holz, Elfenbein etc. färbt man nur mit
                                 organischen Farbstoffen;
                              e) rothe Schmelzfarben liefern: Goldpurpur,
                                 Kupferoxydul, Eisenoxyd, Manganoxyd.
                              
                           
                        
                           V. Braune und schwarze
                                 Malerfarben.
                           1) Umbra (Terra umbrana).
                              Erdiger Thoneisenstein, ein Gemenge von Eisenoxyd und Manganoxydhydrat mit
                              Kieselerde und Thon. Leber- bis kastanienbraune Stücke, an der feuchten Lippe
                              haftend. – Durch Glühen erhält man dunklere, schwarzbraune Nüancen; sie
                              kommen als gebrannte oder holländische Umbra in den Handel. – Wasser-,
                              Kalk-, und Oelfarben; haltbar, nicht giftig. – Als rothbraune
                              Deckfarben sind auch die (ebenfalls durch Eisenoxyd oder Eisenoxydhydrat gefärbten) brauneren Nüancen des
                              Ockers und der Terra di Siena im Gebrauch.
                           2) Kölnische Umbra (Kesselbraun). Erdige Braunkohle. Sie
                              wird durch Schlämmen gereinigt und meist in Holzformen gepreßt. Dunkelbraune,
                              viereckige Stücke; Wasser-, Kalk- und Oelfarbe; fein, erdig; haltbar;
                              nicht giftig.
                           3) Ruß (Kienruß, Reben-, Druckerschwarz).
                              Vegetabilische Kohle, meist durch Verbrennen harziger oder fetter Substanzen bei
                              beschränktem Lufzutritt erhalten. – Lockere, leichte, feine, schwarze Pulver.
                              Wasser-, Kalk- und Oelfarben; haltbar, nicht giftig.
                           4) Beinschwarz. Thierische Kohle, durch Verkohlung von
                              Knochen, Hirschhorn etc. bereitet. Sandig anzufühlendes Pulver, weit schwerer als
                              die unter 3) genannten Farben. Nicht giftig.
                           5) Graphit (Reißblei, Wasserblei). Mineralische Kohle.
                              Schwere, fettig anzufühlende, stark abfärbende, stahlgraue bis eisenschwarze Stücke.
                              Nicht giftig.
                           6) Wad (Manganbraun, mineralischer Bister). Kommt in der
                              Natur vor, besteht im Wesentlichen aus Manganoxyd und Hyperoxydhydrat. Bräunliches
                              bis schwarzes Pulver; abfärbend; nicht giftig.
                           7) Sepia. Der verdickte schwarze Saft des Dintenfisches
                              (Sepia officinalis). Feine, schwarzbraune Farbe, nur
                              in der feineren Malerei verwendet. Sie verdankt ihre Färbung einem eigenthümlichen,
                              dem Augenschwarz sehr nahe stehenden animalischen Farbstoffe. Früher waren noch im
                              Gebrauch:
                           Breslauer Braun (Hatchett's oder chemisch Braun).
                              Ferrocyankupfer, durch Niederschlagen von Kupfervitriol mit Blutlaugensalz erhalten;
                              ferner:
                           Schwefelblei, Schwefelwismuth, Schwefelkupfer, nicht
                              krystallinisches Schwefelquecksilber.
                           Jetzt werden diese Farben nicht oder kaum mehr verwendet.
                           
                              Unterscheidung der braunen und schwarzen
                                    Malerfarben.
                              Erforderliche Reagentien: Kalilauge, Salzsäure. – Die erste Operation
                                 bleibt weg, sofern man auf Sepia nicht Rücksicht zu nehmen hat.
                              Man kocht eine Probe mit Kalilauge. Dadurch
                              I. wird mit brauner Farbe gelös't: Sepia;
                              II. bleiben unverändert: alle übrigen.
                              Man kocht eine weitere Probe mit Salzsäure. Dadurch
                              
                              a) werden mehr oder weniger aufgelöst:
                              aa) unter Chlorentwickelung: Wad;
                              bb) ohne oder mit schwacher Chlorentwickelung: die
                                 durch Eisenoxydhydrat gefärbten Substanzen, Umbra (Terra
                                    di Siena), brauner Ocker etc. – Die Lösung wird durch
                                 Blutlaugensalz blau gefärbt.
                              b) Bleiben in Bezug auf ihre Farbe unverändert: die
                                 durch Kohle gefärbten Substanzen.
                              Von denselben verbrennt:
                              aa) leicht und vollständig oder fast vollständig:
                                 vegetabilische Kohle;
                              bb) schwerer und mit Zurücklassung von viel Asche:
                                 thierische Kohle;
                              cc) sehr schwer: Graphit.
                              
                           
                              Notizen, betreffend die specielle Anwendung der braunen
                                    und schwarzen Farben.
                              a) Zeuge werden meist durch gerb- und
                                 gallussaures Eisenoxyd – welches mittelst Eisensalzen und
                                 gerbstoffhaltigen Substanzen in den Stoffen erzeugt wird – schwarz
                                 gefärbt, häufig unter Zusatz von Indigo, Blauholz etc. – braune Nüancen
                                 durch Vereinigung dunkler, schwarzer oder blauer Farben mit rothen oder gelben,
                                 ferner durch Eisen und Manganoxydhydrat, welche auf den Stoffen erzeugt
                                 werden;
                              b) Papiere werden durch Ruß oder Beinschwarz, Umbra,
                                 Ocker oder durch Mischungen von blauen und schwarzen mit rothen und gelben
                                 Farben gefärbt;
                              c) Elfenbein und Horn werden mittelst einer
                                 Auflösung von salpetersaurem Silberoxyd, oder durch Eisensalze, Galläpfel und
                                 Blauholz schwarz gebeizt. – Letzterer Mittel bedient man sich auch zum
                                 Schwarzbeizen des Holzes;
                              d) zu Conditorwaaren sind zu verwenden erlaubt: Ruß,
                                 Beinschwarz, Umbra, Terra di Siena, Lakritzensaft,
                                 Sepia;
                              e) braune und schwarze Schwefelfarben liefern:
                                 Mangan-, Eisen-, Kupfer-, Kobalt-, Uranoxyde, allein
                                 oder vereinigt.
                              
                           
                        
                           VI. Weiße Malerfarben.
                           1) Bleiweiß. Kohlensaures Bleioxyd mit Bleioxydhydrat,
                              durch Einwirkung von Kohlensäure auf basisch-essigsauresbasisch-esigsaures Bleioxyd zu erhalten.
                           
                           Leitet man den Proceß in der Weise ein, daß man Bleiplatten mit Essigdämpfen in
                              Berührung läßt, bei Gegenwart verwesender (Kohlensäure liefernder) organischer
                              Ueberreste, so erhält man das am besten deckende. Die neueren Methoden, nach welchen
                              man Kohlensäure in eine Lösung von basisch – essigsaurem Bleioxyd strömen
                              läßt, liefern billigeres, aber nicht so gut deckendes Bleiweiß. – Durch
                              Vermengung der reinen Farbe mit Schwerspath, schwefelsaurem Bleioxyd, Kreide, weißem
                              Thon etc. in verschiedenen Verhältnissen, entstehen die zahlreichen Sorten des
                              Handels. Durch Zusatz von Berlinerblau wird das Perlweiß,
                              durch Vermischung mit Nuß das Silbergrau erhalten.
                              – Sehr häufig verwendete Oel- und Wasserfarbe, durch
                              schwefelwasserstoffhaltige Ausdünstungen schwarz werdend; giftig.
                           2) Kreide (Wiener-, Marmorweiß.) Kohlensaurer Kalk,
                              natürlich vorkommend, gemahlen und geschlämmt. – Wasser und Kalkfarbe;
                              haltbar, nicht giftig.
                           3) Schwerspath. Schwefelsaurer Baryt, natürlich
                              vorkommend, gemahlen und geschlämmt. Die Sorten sind in Bezug auf ihre Deckkraft
                              ungleich. – Haltbare Wasser- und Kalkfarbe; in größeren Mengen
                              schädlich, nicht gerade giftig.
                           Wenig im Gebrauche sind: Weiß gebrannte Knochen (präparirtes Hirschhorn), weißer Thon
                              (Bolus), Gyps, präparirter Kalk, ferner Zinkweiß (Zinkoxyd) und Wißmuthweiß
                              (basisch-salpetersaures Wismuthoxyd).
                           
                              Unterscheidung der weißen Malerfarben.
                              Erforderliche Reagentien: Schwefelwasserstoff, – Schwefelammonium (oder
                                 statt dessen Schwefelleberlösung), Salpetersäure, Schwefelsäure, Salzsäure,
                                 Chlorbaryum, Salmiakgeist.
                              Man übergießt eine kleine Probe mit Schwefelwasserstoff-Schwefelammonium.
                                 – Dadurch
                              I. werden schwarz: Bleiweiß, Wißmuthweiß und schwefelsaures Bleioxyd. Von diesen
                                 sind in verdünnter Salpetersäure löslich: die beiden ersten; nicht löslich: das
                                 schwefelsaure Bleioxyd. Wird die salpetersaure Lösung durch Schwefelsäure weiß
                                 gefällt, so ist die Farbe Bleiweiß, im andern Falle Wismuthweiß;
                              II. bleiben unverändert: alle übrigen.
                              Man behandelt eine neue Probe mit verdünnter Salzsäure. – Dadurch
                                 werden
                              a) gelös't:
                              
                              aa) unter starkem Aufbrausen: Kreide;
                              bb) ohne oder mit ganz schwachem Aufbrausen:
                                 Zinkweiß, Gyps und Knochenasche. Bringt in der verdünnten Lösung Chlorbaryum
                                 einen beträchtlichen weißen Niederschlag hervor, so ist die Farbe Gyps
                                 (schwefelsaurer Kalk.)
                              Bleibt die Lösung bei Zusatz von überflüssigem Salmiakgeist klar, so ist sie
                                 Zinkweiß, entsteht ein bleibender Niederschlag: Knochenasche.
                              b) Nicht gelöst: Schwerspath und Bolus.
                              Von diesen ist ausgezeichnet:
                              aa) durch großes specifisches Gewicht:
                                 Schwerspath;
                              bb) durch Knetbarkeit mit Wasser: weißer Thon.
                              Bei der Prüfung können folgende Notizen von Nutzen seyn:
                              Papiere (Glacépapiere) werden meistens mit Bleiweiß, zuweilen auch nur mit
                                 Schwerspath gefärbt.
                              Zu Conditorwaaren sollten nur Kreide, Thon, Talk, Stärkemehl und Knochenasche
                                 verwendet werden, Gyps und Schwerspath sind minder anzurathen. Die Metallfarben
                                 aber dürfen schlechterdings nicht gebraucht werden.
                              Zum Weißfärben des Glases dient Knochenasche oder Zinkweiß.
                              
                           
                        
                           VII. Metallfarben.
                           1) Aechte Bronzen. Aus ächtem Blattgold und Blattsilber,
                              durch Abreiben mit Honig und Syrup, und Auswaschen zu erhalten. – Zarte
                              gold- oder silberfarbene, glänzende, feine Pulver.
                           2) Unächte Bronzen. Aus geschlagenen gold- oder
                              silberfarbenen Metalllegirungen, wie die ächten bereitet. Die Gold- und
                              Kupferbronzen bestehen meist aus Kupfer und Zink, die Silberbronzen in der Regel aus
                              Zink und Zinn, selten aus Wismuth, Zinn und Quecksilber.
                           3) Musivgold, Zinnsulfid. Besonders schön durch mäßiges
                              Erhitzen von 12 Th. Zinn, 6 Theilen Quecksilber, 7 Th. Schwefel und 6 Th. Salmiak in
                              Retorten oder Tiegeln, theils im Rückstand, theils als Sublimat zu erhalten.
                              Goldfarbene, fettig anzufühlende, feine Flitterchen, im Aussehen der Goldbronze sehr
                              ähnlich, derselben aber an Haltbarkeit weit nachstehend.
                           
                              Unterscheidung der Metallfarben.
                              Man erwärmt eine Probe mit mäßig verdünnter Salpetersäure. Dadurch I. werden nicht gelös't:
                                 ächte Goldbronze und Musivgold. Von diesen lös't sich beim Kochen in Kalilauge:
                                 Musivgold; unlöslich darin ist: ächte Goldbronze (diese lös't sich in einer
                                 Mischung von Salpetersäure und Salzsäure. Die verdünnte Lösung gibt mit
                                 Eisenvitriolsolution einen bräunlich-schwarzen Niederschlag).
                              II. Werden gelös't: die übrigen
                              a) unter Hinterlassung eines weißen Pulvers: die
                                 Zinn enthaltenden;
                              b) zu grünblauen Lösungen, welche durch Salmiakgeist
                                 lasurblau werden: die Kupfer enthaltenden;
                              c) die Lösung der Silber enthaltenden wird auch nach
                                 starkem Verdünnen durch Salzsäure weiß gefärbt;
                              d) die Zink enthaltenden liefern auf Kohle der
                                 innern Löthrohrflamme ausgesetzt, einen, so lange er heiß ist, gelben, beim
                                 Erkalten weiß werdenden Beschlag.
                              Zur Verzierung von Conditorwaaren dürfen nur achte Bronzen verwendet werden.