| Titel: | Verfahren, feuchte Räume trocken zu legen und vom Schwamm ergriffene Räume von diesem Uebel zu befreien; vom Bauinspector Krafft in Stettin. | 
| Fundstelle: | Band 126, Jahrgang 1852, Nr. XXVIII., S. 148 | 
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                        XXVIII.
                        Verfahren, feuchte Räume trocken zu legen und vom
                           Schwamm ergriffene Räume von diesem Uebel zu befreien; vom Bauinspector Krafft in
                           Stettin.
                        Aus der Allgemeinen Bauzeitung, 1852, S.
                              236.
                        Verfahren feuchte Räume trocken zu legen.
                        
                     
                        
                           Die Erfahrung lehrt, daß vorzugsweise solche Räume an Feuchtigkeit und dadurch
                              entstehendem Schwamm leiden, welche zur ebenen Erde oder mit ihren Fußböden unter
                              dem angränzenden Terrain liegen.
                           Es soll hier ein Verfahren beschrieben werden, welches seit mehreren Jahren mit den
                              besten Erfolgen nicht nur zur Vertreibung, sondern zur Vorbeugung derartiger
                              Uebelstände angewendet worden, und mit welchem noch der Vortheil verbunden ist, daß
                              die ungesunde Luft aus solchen Räumen abgeleitet und durch bessere ersetzt wird.
                           Dieses Verfahren beruht auf einer Circulation und Ableitung der inneren Stubenluft
                              unter die schadhaften Fußböden nach dem Stubenofen und Küchenherde in den
                              Schornstein. Es wird dadurch ein Zug neuer Luft unter den Fußböden erzeugt, welcher
                              die dort sich entwickelnde Feuchtigkeit aufnimmt, nach dem Schornstein leitet und
                              dadurch die Fußbodenlager mit der Dielung trocken erhält. Dieß zu bewerkstelligen,
                              wird wie folgt verfahren. Der schadhafte Fußboden wird mit seinen Lagern
                              ausgebrochen und ganz beseitigt; darauf wird das Füllmaterial auf circa 2 Fuß Tiefe ausgehoben, von der Baustelle
                              geschafft, und das von Schwammranken überzogene Mauerwerk, insbesondere in den
                              Fugen, sorgfältig gereinigt. Bei dieser letzteren Operation wird vorzüglich auf
                              dasjenige Mauerwerk Aufmerksamkeit zu richten seyn, welches mit Holz in Verbindung
                              stand, als das hinter Thürbekleidungen u.s.w. Sind letztere oder die Schwellen
                              angegriffen, so müssen dieselben theilweise auch durch gesundes Holz ersetzt
                              werden.
                           Sind auf diese Weise die Schwammschäden überall beseitigt, so bleiben die hohl
                              gelegten Fußböden 8 bis 14 Tage der Zugluft durch Oeffnen der Thüren und Fenster
                              ausgesetzt, damit das feuchte Mauerwerk gehörig abtrockne, wobei eine warme
                              Witterung einen günstigen Erfolg befördert.
                           Bei mehreren aneinander stoßenden schadhaften Räumen sind diese durch kleine
                              Oeffnungen in den Fundamenten der Scheibewände unter einander in Verbindung zu
                              setzen.
                           Nachdem jene hohlen Räume abgetrocknet, wird mit dem Wiederfüllen derselben in der
                              Art vorgeschritten, daß trockener Sand oder Schlacken bis auf circa 9 Zoll unter die Oberfläche des zu erneuernden Fußbodens eingebracht
                              und festgestampft wird. Auf diese Auffüllung ist ein Mauersteinpflaster flach in
                              Sand zu legen und die Fugen sind mit Kalkmörtel auszugießen, wobei darauf zu achten
                              ist, daß die erwähnten Oeffnungen in den Zwischenwänden 5 Zoll breit und 3 Zoll hoch
                              in Entfernungen von 8 bis 10 Fuß über diesem Pflaster zu liegen kommen.
                           Die Stubenöfen oder noch besser der anstoßende Feuerherd oder beide Feuerungen sind
                              nunmehr umzusetzen, oder doch in ihren Feuerherden mit Oeffnungen von 4 Zoll im
                              Quadrat, welche über dem neu angelegten Stubenpflaster ausmünden, zu versehen; diese
                              Oeffnungen sind über den Feuerherden circa 4 Fuß als
                              russische Röhre aufzuführen, damit sie durch Asche nicht verstopft werden.
                           Wird der Stubenofen umgesetzt, so ist zu empfehlen, den vierzölligen Canal durch den
                              Ofen bis zur Ausmündung in den Schornstein fortzuführen. Bei Anlage eines Canals
                              oder russischen Rohrs über dem Feuerherde ist die Ausmündung jenes Rohres als
                              Einschnitt in die lothrechten Wangen desselben entgegengesetzt dem offenen Feuer
                              anzulegen, damit der Rauch des Herdes nicht in diese Oeffnung trete.
                           Nachdem diese Vorkehrungen getroffen, werden die Lager auf das Mauersteinpflaster
                              gestreckt und der Fußboden in gewöhnlicher Art gelegt.
                           
                           Demnächst werden an den Umfangswänden der Zimmer in Entfernung von 8 bis 10 Fuß
                              Löcher in den Fußboden 1 1/2 Zoll im Durchmesser groß gebohrt, und diese zwischen
                              den Fußbodenleisten ausgespart. Diese Zwischenräume werden dann mit einer den
                              Fußbodenleisten ähnlichen, jedoch auch durchbohrten Leiste übernagelt, und diese
                              Oeffnung mit siebartigem Blech geschlossen, damit jene Oeffnungen sich nicht
                              verstopfen. Es ist nun nicht zu verkennen, daß, wenn der Ofen geheizt oder auf dem
                              Herde Feuer angemacht wird, eine Erwärmung der Luft in den neu angelegten Röhren
                              erfolgt, wodurch diese verdünnt nach dem Schornstein ausströmt und durch die feuchte
                              Luft unter dem Fußboden und diese wieder durch die Stubenluft ersetzt wird.
                           Auf diese Weise tritt der vorerwähnte Luftzug ein, welcher die Schwammerzeugung
                              verhindert und die Stubenluft reinigt.
                           Die Leitung des Canals nach dem Feuerherde hat den Vorzug, daß ein stärkerer
                              Luftstrom unter dem Fußboden auch im Sommer erhalten wird, während die Stubenöfen im
                              Sommer weniger als im Winter trocknen.
                           Gränzt der Küchenherd nicht unmittelbar an das herzustellende Zimmer, so ist nach
                              demselben über die Flur u.s.w. ein gemauerter luftdichter Canal so anzulegen, daß in
                              diesen nur die Zimmerluft eintreten kann.
                           Haben die Umfangswände des Gebäudes durch die Erdfeuchtigkeit oder durch das vom
                              Dache niederfallende Wasser schon sehr gelitten, so ist außerhalb um die Fundamente
                              eine Isolirschicht auf 1 Stein stark in fünfzölliger Entfernung anzulegen, und diese
                              bis auf die End- und Eckpunkte mit Granitplatten oder Mauersteinen
                              abzudecken, im letzteren Falle auch wohl zu überpflastern.
                           Die außerhalb ausgesparten kleinen Oeffnungen sind hierauf mit 1 1/2 Zoll hohen
                              hölzernen 4 Zoll breiten Trümpfen zu schließen, welche letztere oben abgedeckt und
                              zur Seite mit Einschnitten versehen werden.
                           Bei dieser Einrichtung wird ein Luftzug außerhalb an den Fundamenten herbeigeführt,
                              welche letztere abtrocknet und eine fernere Durchnässung jener Fundamente durch die
                              feuchte Erde oder durch Traufenwasser verhindert.
                           In einem solchen Falle ist es auch von großer Wichtigkeit, das Gebäude mit einem
                              Rinnstein, wo er noch nicht besteht, zu umpflastern, um alle Feuchtigkeit vom
                              Gebäude abzuleiten.
                           Die vorbeschriebene Luftcirculation unter dem Fußboden ist insbesondere bei
                              Schulhäusern und da zu empfehlen, wo zu befürchten steht, daß nicht gehörig
                              ausgetrocknetes Holz zu den Fußbodenlagern verwendet wird.
                           Sind die Wände innerhalb bei Souterrainwohnungen sehr feucht, so ist die Anlage einer
                              Isolirschicht von 1/2 Stein Stärke innerhalb zu empfehlen, welche oben an der Decke
                              kleine Oeffnungen erhält, durch welche die Stubenluft unter dem Fußboden nach der
                              Feuerung treten und dabei die feuchten Wände abtrocknen kann.
                           Auch derartige Ausführungen sind mit dem besten Erfolge gekrönt worden.