| Titel: | Miscellen. | 
| Fundstelle: | Band 126, Jahrgang 1852, Nr. , S. 427 | 
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                        Miscellen.
                        Miscellen.
                        
                     
                        
                           Verzeichniß der vom 3. Septbr. bis 23. October 1852 in England
                              ertheilten Patente.
                           
                              Dem William Henry
                                    James, Civilingenieur in Charlotte-street, Grafschaft
                                 Surrey: auf verbesserte Apparate zum Erhitzen und Abkühlen. Dd. 3. September
                                    1852.
                              
                           
                              Dem P. Armand Grafen v.
                                    Fontainemoreau in South-street,
                                 Finsbury, Grafschaft Middlesex: auf ihm mitgetheilte
                                 Verbesserungen in der Leuchtgasbereitung, und in der Anwendung des Gases zum
                                 Heizen und Beleuchten. Dd. 7. September 1852.
                              
                           
                              Dem John James,
                                 Fabrikant in Leadenhall-street, City von London:
                                 auf Verbesserungen an Wägemaschinen und an Krahnen zum Wägen. Dd. 9. Septbr.
                                    1852.
                              
                           
                              Dem Henri Toussaint
                                 in Paris: auf sein Verfahren ein Product von der
                                 Cactuswolle zu gewinnen. Dd. 10. Septbr. 1852.
                              
                           
                              Dem Julian Bernard in
                                 Guilford-street, Russell-square, Grafschaft Middlesex: auf
                                 Verbesserungen in der Fabrication von Stiefeln und Schuhen. Dd. 10. Septbr.
                                    1852.
                              
                           
                              Dem John Theeby in
                                 Elizabethan Villa, St. John's Wood, Grafschaft Middlesex: auf Verbesserungen im
                                 Reguliren des Stromes von Flüssigkeiten. Dd. 10. Septbr. 1852.
                              
                           
                              Dem Stephen Taylor in
                                 New York: auf eine ihm mitgetheilte Construction der Feuergewehre und auf
                                 Patronen zum Laden derselben. Dd. 10. Septbr. 1852.
                              
                           
                              Dem Alexander
                                    Stewart, Fabrikant in Glasgow: auf
                                 Verbesserungen in der Erzeugung ornamentaler Fabricate. Dd. 10. Septbr. 1852.
                              
                           
                              Dem Frederick Sang,
                                 Künstler in Pall-mall, Grafschaft Middlesex: auf Verbesserungen im
                                 Bewegen der Schiffe auf dem Wasser. Dd. 16. Septbr. 1852.
                              
                           
                              Dem Charles Preller,
                                 Kaufmann im Abchurch-lane, City von London, ferner
                                 John Eastwood, Wollkämmer und Samuel Gamble, Mechaniker,
                                 beide in Bradford, Yorkshire: auf eine verbesserte Maschinerie zum Kämmen,
                                 Strecken oder Vorbereiten der Wolle und anderer Faserstoffe. Dd. 16. Septbr.
                                    1852.
                              
                           
                              Dem John Macintosh,
                                 Civilingenieur in New-street, Grafschaft Surrey: auf Verbesserungen im
                                 Zuckerraffiniren. Dd. 18. Septbr. 1852.
                              
                           
                              Dem James Wilson in
                                 Belmont, Vauxhall: auf Verbesserungen in der Fabrication von Wollentuch. Dd. 18. Septbr.
                                    1852.
                              
                           
                              Dem John Mitchell in
                                 Calench, Cornwall: auf Verbesserungen im Reinigen der Zinnerze. Dd. 18. Septbr.
                                    1852.
                              
                           
                              Dem William Smith,
                                 Pächter in Little Woolstone, Grafschaft Bucks: auf eine verbesserte
                                 Kornschneidmaschine. Dd. 18. Septbr. 1852.
                              
                           
                              Dem George
                                    Hutchinson, Kaufmann in Glasgow: auf ein
                                 Verfahren die Oele zum Schmieren und Brennen vorzubereiten. Dd. 18. Septbr.
                                    1852.
                              
                           
                              Dem James Warren an
                                 Montague-terrace, Mile End-road, und Bernard Walker in North-Street,
                                 Wolverhampton: auf Verbesserungen in der Fabrication von Schrauben und
                                 Schraubenschlüsseln. Dd. 18. Septbr. 1852.
                              
                           
                              Dem Moses Poole am
                                 Patent Office, London: auf ihm mitgetheilte
                                 Verbesserungen im Verbinden des Kautschuks mit anderen Substanzen. Dd. 18. Septbr.
                                    1852.
                              
                           
                              Dem Francois Mathieu
                                 in Hatton-garden, Grafschaft Middlesex: auf ihm mitgetheilte Apparate zum
                                 Aufbewahren von Flüssigkeiten, sowie zum Abkühlen, Filtriren und Abziehen
                                 derselben, deßgleichen zum Imprägniren derselben mit Kohlensäure. Dd. 23. Septbr.
                                    1852.
                              
                           
                           
                              Dem John Law,
                                 Mechaniker in Leeds: auf eine verbesserte Maschinerie zum
                                 Schwingen und Reinigen des Flachses. Dd. 23. Septbr. 1852.
                              
                           
                              Dem Jacques Tardieu
                                 in Paris: auf Verbesserungen im Coloriren von
                                 Lichtbildern. Dd. 23. Septbr. 1852.
                              
                           
                              Dem Robert Tennent,
                                 Kaufmann in Gracechurch-street, City von London:
                                 auf eine verbesserte Enthülsungsmaschine für Kaffeebohnen. Dd. 24. Sept.
                                    1852.
                              
                           
                              Dem Henry Medhurst,
                                 Ingenieur in Clerkenwell, Grafschaft Middlesex: auf Verbesserungen an
                                 Wassermessern, sowie im Reguliren und Registriren des Wasserzuflusses. Dd. 27. Septbr.
                                    1852.
                              
                           
                              Dem Auguste Loradour
                                    Bellford in Castle-street, Holborn: auf ihm mitgetheilte
                                 Verbesserungen in der Fabrication von Stiefeln und Schuhen. Dd. 30. Septbr.
                                    1852.
                              
                           
                              Dem Moses Poole am
                                 Patent Office, London: auf ihm mitgetheilte
                                 Verbesserungen in der Fabrication von Kämmen. Dd.
                                 30. Septbr. 1852.
                              
                           
                              Der Sarah Lester im
                                 St. Peter's-square, Hammersmith, Grafschaft Middlesex: auf eine ihr
                                 mitgetheilte verbesserte Behandlung des Flachs- und Hanfsamens. Dd. 30. Septbr.
                                    1852.
                              
                           
                              Dem Christopher
                                    Nickels, Fabrikant in York-road,
                                 Lambeth, und Benjamin Burrows in Leicester: auf
                                 Verbesserungen im Weben. Dd. 30. Septbr. 1852.
                              
                           
                              Dem Henry Gardner
                                    Jude in Lower Copenhagen-street, Barnsbury-road,
                                 Islington: auf Verbesserungen in der Fabrication von
                                 Buchdruckerlettern. Dd. 30. Septbr. 1852.
                              
                           
                              Dem Charles Billson
                                 und Caleb Bedells in
                                 Leicester: auf ihr Verfahren Posamentirerfabricate für Kleidungsstücke
                                 herzurichten. Dd. 30. Septbr. 1852.
                              
                           
                              Dem Edouard Moride in
                                 Nanzig, Frankreich: auf Verbesserungen im Gerben. Dd. 30. Septbr. 1852.
                              
                           
                              Dem William Hunt,
                                 Chemiker in Stoke Prior, Grafschaft Worcester: auf neue Methoden Ammoniaksalze
                                 zu gewinnen. Dd. 30. Septbr. 1852.
                              
                           
                              Dem P. Armand Grafen v.
                                    Fontainemoreau in South-street,
                                 Finsbury: auf ihm mitgetheilte Verbesserungen im
                                 Waschen, Bleichen und Färben des Flachses und Hanfes und im Mischen desselben
                                 mit andern Faserstoffen. Dd. 7. October 1852.
                              
                           
                              Dem Soloman Andrews,
                                 Ingenieur in Perth Amboy, Vereinigte Staaten von Amerika: auf Verbesserungen an
                                 der Maschinerie zum Fräsen, Lochen, Stanzen, Schmieden und Biegen der Metalle;
                                 dieselben sind auch zum Eintreiben von Pfählen und zum Pulverisiren von Erzen
                                 anwendbar. Dd. 7. Ocbr. 1852.
                              
                           
                              Dem Alexander Shairp
                                 in Fleet-street, City von London: auf eine ihm mit
                                 getheilte verbesserte Fräsmaschine. Dd. 7. Octbr, 1852.
                              
                           
                              Dem Richard Brooman
                                 in Fleet-street: auf ihm mitgetheilte Verbesserungen an der
                                 Strumpfstrickermaschine. Dd. 7. Octbr. 1852.
                              
                           
                              Demselben: auf ihm mitgetheilte Verbesserungen in der
                                 Zuckerfabrication und an den dabei gebräuchlichen Apparaten. Dd. 7. Octbr.
                                    1852.
                              
                           
                              Dem John Randell,
                                 Pächter in Newtyn East, Cornwallis: auf Verbesserungen an Kornschneidmaschinen.
                                 Dd. 7. Octbr.
                                    1852.
                              
                           
                              Dem William Edward
                                    Newton, Civilingenieur im Chancery-lane, Grafschaft
                                 Middlesex: auf ihm mitgetheilte Verbesserungen an Dampfdruckmessern. Dd. 11. Octbr.
                                    1852.
                              
                           
                              Dem Richard Brooman
                                 in Fleet-street: auf ihm mitgetheilte Verbesserungen an Mäh- und
                                 Kornschneidmaschinen. Dd. 14. Octbr. 1852.
                              
                           
                              Dem Walter Ricardo in
                                 der City von London: auf ihm mitgetheilte Verbesserungen
                                 an Gasbrennern. Dd. 14. Octbr. 1852.
                              
                           
                              Dem Thomas Carter,
                                 Schiffbauer in Padstow, Cornwallis: auf Verbesserungen im Forttreiben der
                                 Schiffe. Dd. 14.
                                    Octbr. 1852.
                              
                           
                              Dem John Field im
                                 Warnford-court, Throgmorton-street: auf ihm mitgetheilte
                                 Verbesserungen im Uebertragen und Drucken. Dd. 14. Octbr. 1852.
                              
                           
                              Dem William Brown,
                                 Mechaniker in Heaton bei Bradford, Yorkshire: auf verbesserte Maschinen zum
                                 Vorbereiten und Spinnen von Wolle, Haar, Flachs, Seide etc. Dd. 18. Octbr.
                                    1852.
                              
                           
                           
                              Dem Alfred Vincent
                                    Newton im Chancery-lane, Grafschaft Middlesex: auf eine
                                 ihm mitgetheilte verbesserte Methode Eisenbahnstühlchen zu fabriciren. Dd. 19. Octbr.
                                    1852.
                              
                           
                              Dem Joseph Palin in
                                 Liverpool und Robert Sievier in Upper Holloway, Grafschaft
                                 Middlesex: auf Verbesserungen im Vierbrauen. Dd.
                                 19. Octbr. 1852.
                              
                           
                              Dem William Edward
                                    Newton, Civilingenieur im Chancery-lane, Grafschaft
                                 Middlesex: auf eine ihm mitgetheilte verbesserte Maschinerie zum Nähen. Dd. 19. Octbr.
                                    1852.
                              
                           
                              Demselben: auf einen ihm mitgetheilten Apparat für
                                 öffentliche Fuhrwerke, um die Anzahl der Reisenden zu registriren, welche
                                 während einer gewissen Zeit darin fuhren, und die Entfernung auf welche jeder
                                 Reisende befördert wurde. Dd. 19. Octbr. 1852.
                              
                           
                              Dem Edward Henry
                                    Jackson, Mechaniker in Litchfieldstreet,
                                 Soho, Grafschaft Middlesex: auf seine verbesserten
                                 Methoden künstliches Licht zu erzeugen und Triebkraft zu gewinnen. Dd. 21. Octbr.
                                    1852.
                              
                           
                              Den Edward
                                    Bright und Charles Bright,
                                 Telegraphen-Ingenieuren in Manchester: auf
                                 Verbesserungen im Telegraphiren und an den elektrischen Apparaten dazu. Dd. 21. Octbr.
                                    1852.
                              
                           
                              Dem William Reid,
                                 Telegraphen-Ingenieur in University-street: auf Verbesserungen an
                                 elektrischen Telegraphen. Dd. 21. Octbr. 1852.
                              
                           
                              Dem William Boggett
                                 im St. Martin's-lane, und George Pettit Gas-Ingenieur in
                                 Lisle-street, City von Westminster: auf
                                 Verbesserungen im Gewinnen und Anwenden von Wärme und Licht. Dd. 21. Octbr.
                                    1852.
                              
                           
                              Dem Civil-Ingenieur John
                                    Wilson in Thornton, bei Kircaldy, Grafschaft Fife: auf
                                 Verbesserungen an den Maschinerien und Processen zum Verarbeiten des Flachses.
                                 Dd. 21. Octbr.
                                    1852.
                              
                           
                              Dem Robert MacGarin,
                                 Kaufmann in Glasgow: auf Verbesserungen in der
                                 Fabrication von Eisen für den Schiffbau. Dd. 23. Octbr. 1852.
                              
                           
                              Dem Henry Needham
                                    Shrapnel in Gosport: auf Verbesserungen im Gewinnen des Goldes
                                 aus Erzen und Gesteinen. Dd. 23. Octbr. 1852.
                              
                           
                              Dem James Lamb und
                                 Joseph Memday in
                                 Kingsland, Grafschaft Middlesex: auf eine verbesserte Construction der Oefen zum
                                 Brennen von Kalk und Cement. Dd. 23. Octbr. 1852.
                              
                           
                              (Aus dem Repertory of
                                    Patent-Inventions, Octbr. und Novbr. 1852)
                              
                           
                        
                           Die Grundlage des französischen Telegraphentarifs.
                           Es ist vor einiger Zeit der für Frankreich bestehende Telegraphentarif von Straßburg
                              ausgehend veröffentlicht worden, dessen Construction vielleicht auch andern
                              Telegraphenbeamten, wie mir, als sehr sinnreich erscheinen und nicht allein für
                              Bildung ähnlicher Preistabellen für Telegraphenvereine als Muster dienen dürfte,
                              senden auch als Vorbild für viele ähnliche Berechnungen, wobei ich namentlich die
                              Tarife für Transportwesen auf Eisenbahnen, Canälen und Postanstalten etc. im Auge
                              habe. Die Grundlage der Berechnung des französischen Tarifes beruht nun auf
                              folgenden Bestimmungen:
                           Jeder, Tarifsatz besteht
                           α' aus einer constanten Taxe und deckt die
                              allgemeinen Verwaltungskosten der Anstalt, welche diese für Gehalte, Geschäftsräume,
                              Anschaffung der Apparate etc., Capitalzinsen und Capital vorlegen muß;
                           β' aus einem von der Entfernung der
                              Aufgabestation bis zur Abgabestation abhängenden Satze, der diejenigen Kosten zu
                              ersetzen bestimmt ist, die der Verwaltung auf zwischenliegenden Stationen zur
                              Beförderung eines Schriftsatzes, durch Unterhaltung und Beaufsichtigung der
                              Drahtleitung etc. entstehen;
                           α'' aus einem Satze, der lediglich von der Anzahl
                              der zu telegraphirenden Worte abhängt, und somit verhältnißmäßig die durch diese
                              vergrößerte Anzahl der Worte entstehende größere Mühe für das Telegraphiren selbst,
                              und die größeren Kosten für Unterhaltung der Apparate, Batterien, Beleuchtung etc.
                              vergütet;
                           
                           β'' endlich aus einem Zusatz, der von dem
                              Producte der Entfernung der Stationen und der Anzahl der Worte abhängt, weil die
                              Schwierigkeit der Uebertragung der Worte und somit die Kosten für die Anstalt
                              gleichzeitig mit der Entfernung und der größeren Anzahl der Worte wächst und eine
                              vergrößerte Sorgfalt in beiderlei Beziehung, also im zusammengesetzten Verhältnisse
                              aus beiden Elementen, erforderlich macht.
                           Bezeichnet man mit
                           y den Tarifsatz für eine gegebene Anzahl Worte zwischen
                              zwei Stationen, mit
                           x die Anzahl der Worte, mit
                           l die Entfernung beider Stationen, so wird
                           y = α' + β' b + (α'' +
                              β'' l) x.
                           Für Frankreich von Straßburg ab ist
                           α'  = 1,5000 Franken,
                           β'  = 0,0060
                                  “
                           α'' = 0,0750
                                  “
                           β'' = 0,0003
                                  “
                           unter der Voraussetzung, daß alle in Kilometern angegebenen
                              Entfernungen auf die nächstfolgenden zehn Kilometer abgerundet werden.
                           Ganz nach denselben Sätzen ist auch der von der belgischen Gränze für Frankreich
                              bestimmte Tarif berechnet, so daß wahrscheinlich für ganz Frankreich ein und
                              dieselbe Norm gültig ist.
                           Die Bestellgebühr an den Stationsorten ist hierbei für einzelne Tarife den
                              Tarifsätzen inbegriffen, bei andern wird dieselbe noch abgesondert zugeschlagen und
                              ändert sich nach dem Umfang der Orte.
                           Darmstadt, den 15. December 1852.
                           
                              J. J. L.
                              
                           (Eisenbahn-Zeitung, 1852, Nr. 51.)
                           
                        
                           Die vergleichsweisen Kosten des Transportes auf Canälen und
                              Eisenbahnen.
                           Ueber die vergleichsweisen Kosten des Transportes auf Canälen und Eisenbahnen wurden
                              in England zwei Versuche und zwar auf der Great-Northern-Eisenbahn und
                              dem Regent-Canale, beide Unternehmungen mit Steinkohlentransport
                              concurrirend, ausgeführt; – wobei nach den wirklichen Ergebnissen die
                              Selbstkosten einer Tonne Kohlen zu Wasser nach London geschafft um mehr als 25 Proc.
                              sich höher ergaben als auf der Eisenbahn. Ungeachtet die vorbenannte Eisenbahn die
                              Fracht für Steinkohlen mit 0,5 Pence per Tonne und engl.
                              Meile, oder nicht ganz 1/3 kr. für den österr. Centner und die österr. Meile
                              rechnet, und die Gesellschaft die Kohlen in London zu dem Preise von 1 Lr. 0 Sh. 7
                              P. für die Tonne oder 34 kr. C. M. für den österr. Centner verkauft, beträgt ihr
                              Reingewinn doch 46 Proc. der Bruttoeinnahme oder von der Tonne 4 Sh. 7 P., während
                              bei dem Wassertransporte der Gewinn per Tonne nicht mehr
                              als 4 Proc. beträgt; es beträgt nämlich:
                           
                              Beim Eisenbahntransport:
                              
                           
                              
                                 Ankaufspreis der Kohle für die Tonne an den
                                    Gruben selbst    (12 kr. per österr. Centner)
                                 – L.
                                   7 Sh.
                                 – P.
                                 
                              
                                 Bahnfracht von Durham nach London 240 engl.
                                    Meilen    à 0,5 P
                                 –  „
                                 10   „
                                 –  „
                                 
                              
                                 Zoll in London
                                 –  „
                                   1   „
                                 1  „
                                 
                              
                                 Auf- und Abladen und Ablieferung ins
                                    Haus
                                 –  „
                                   2   „
                                 6  „
                                 
                              
                                 Die Gesellschaft verkauft daher die Kohlen
                                    in London die
                                 ––––––––––––
                                 
                              
                                     Tonne zu
                                    dem Preise
                                 1 L.
                                   0 Sh.
                                 7 P.
                                 
                              
                           
                           Die Gesellschaft transportirt in ganzen Ladungen von 150 Tonnen, und dabei beträgt
                              für jede Meile:
                           
                              
                                 Die Brutto-Einnahme
                                 0 L.
                                 6 Sh.
                                 3 P.
                                 
                              
                                 Die Gesammtauslagen dagegen
                                 –  „
                                 3  „
                                 6  „Soll das berechnete Resultat genau erreicht werden, so müßten
                                          die Gesammtauslagen bloß 3 Sh. 4 5/8 P. betragen.
                                 
                              
                                 
                                 –––––––––––––––
                                 
                              
                                 mithin ihr Reingewinn
                                 
                                 2 Sh.
                                 9. P.
                                 
                              
                                 daher per Tonne
                                    4 Sh. 7 P.
                                 
                                 
                                 
                                 
                              
                           
                              Beim Wassertransport:
                              
                           
                              
                                 Kohlenankauf
                                 – L.
                                 7 Sh.
                                 – P.
                                 
                              
                                 Landtransport von der Grube nach
                                    Sunderland
                                 –  „
                                 1  „
                                 –  „
                                 
                              
                                 Selbstkosten des Wassertransportes
                                 –  „
                                 6  „
                                 –  „
                                 
                              
                                 Eingangszoll in London
                                 –  „
                                 1  „
                                 1  „
                                 
                              
                                 Leuchtthurmgebühr und Assecuranz
                                 –  „
                                 –  „
                                 2  „
                                 
                              
                                 Ladung, Umladung und Transport in die
                                    Wohnung des    Consumenten, und
                                    Provision
                                 0  „
                                 5  „
                                 –  „
                                 
                              
                                 
                                 –––––––––––––
                                 
                              
                                 Mithin die Selbstkosten einer Tonne
                                    Kohlen
                                 1 L.
                                 0 Sh.
                                 3 P.
                                 
                              
                                 Der obige Verkaufspreis
                                 1  „
                                 0  „
                                 7  „
                                 
                              
                                 
                                 –––––––––––––
                                 
                              
                                                                                             gibt
                                    Gewinn
                                 – L.
                                 – Sh.
                                 4 P.
                                 
                              
                           (Eisenbahnzeitung, 1852, Nr. 5.)
                           
                        
                           Ueber die Art der Wasseraufnahme der Drainröhren.Aus der Schrift: Sechs Gespräche über die Röhrendrainirung auf den Feldern und in der Ziegelei von Proskau. Mitgetheilt von Dr. phil. E. John, Versuchsdirigent und
                                    Lehrer der Landwirtschaft. Aufl. 2. Oppeln, 1851. In Commission bei Barth und Comp. in
                                    Breslau.
                              
                           Nach einer Reihe von Versuchen, welche Hr. Dr. Krocker angestellt hat, unterliegt es keinem Zweifel
                              mehr, daß die Röhren durch ihre Wandungen nur eine sehr
                              kleine Menge Wasser aufzunehmen vermögen. Vier Röhren wurden vor dem Brennen auf der
                              einen Seite durch Thon geschlossen; zwei bestanden aus gewöhnlicher Röhrenmasse und
                              von diesen wurde die eine gewöhnlich, die zweite sehr scharf, die dritte schwach
                              gebrannt; die vierte bestand aus Lehm, welcher mit Häcksel gemischt worden war;
                              dieselbe wurde gewöhnlich gebrannt. Alle vier Röhren wurden, die geschlossene Seite
                              nach unten, bis an den oberen Rand in Wasser getaucht und durch Beschwerungen 24
                              Stunden in dieser Lage erhalten. Nach dieser Zeit fanden sich
                           in der schwach und in der gewöhnlich gebrannten 4 bis 6 Loth Wasser,
                           in der aus Häckselthon gefertigten 3 bis 4 Loth Wasser,
                           in der scharf gebrannten 1 bis 2 Loth Wasser.
                           55 Ruthen oder 660 Stück Röhren der ersten Sorte würden also unter gleichen
                              Verhältnissen 110 Pfd. = 1 2/3 Kubikfuß Wasser
                              aufgenommen haben.
                           Nach directen Messungen gab aber ein Röhrenzug von 55 Ruthen Länge und 3 Fuß Tiefe im
                              Monat Mai in 24 Stunden 60–80 Kubikfuß Wasser.
                           Demnach muß die Aufnahme des Wassers vorzüglich den Stoßfugen zugeschrieben werden.
                           Daß aber der undurchlassendste Boden durch das Drainiren so durchlassend wird, daß
                              ein langer, starker Regen 48 Stunden nach seinem Falle den Boden schon wieder
                              verlassen hat, erklärt sich nur durch die Betrachtung, daß der schwere Boden beim
                              Austrocknen eine unendliche Verzweigung von Rissen
                              bekommt; diese Riffe gehen von den Stoßfugen aus und leiten später das Regenwasser
                              nach den Stoßfugen. Es
                              steht damit die Erfahrung, daß auf schwerem Boden die Drainage ihre volle Wirkung erst nach Verlauf eines trocknen Sommers
                              zeige, im innigsten Zusammenhange, denn dieser muß zunächst das erste Austrocknen
                              des Bodens und die Bildung der Trocknungsriffe veranlassen.
                           
                        
                           Schwarzer Anstrich zu hölzernen Schreibtafeln.
                           Die Wandtafeln in den Schulen findet man gewöhnlich mit schwarzer Oelfarbe und
                              Bernsteinfirniß angestrichen, worauf, da solche glatt und glänzend sind, mit weißer
                              Kreide nicht gut sich schreiben und zeichnen läßt. Folgende Mischung gibt eine
                              sanftrauhe Fläche, worauf die Kreide sehr leicht zeichnet: man nimmt gleiche
                              Gewichtstheile fein gestoßenen Bimsstein und Mennige, reibt sie auf einem Reibsteine
                              mit Terpenthinöl, gut gesottenem Leinöl und etwas Bernsteinfirniß recht fein, und
                              setzt soviel Kienruß zu, bis die Farbe hinlänglich schwärz ist. Hiermit streicht man
                              die Tafel (welche zuvor mit dunkelgrauer Oelfarbe angestrichen worden) an, und
                              vertheilt den Anstrich mit einem Dachspinsel. Die schwarze Farbe muß mit dem
                              Terpenthinöl so mager gemacht werden, daß sie nach der Trocknung nicht glänzt,
                              sondern matt erscheint. Der Anstrich trocknet schnell und wird recht hart. (Polyt.
                              Notizblatt, 1853, Nr. 1.)
                           
                        
                           Die Verfälschungen des Zinnobers in Frankreich.
                           A. Triccard und A. Pommier
                              haben die in Frankreich im Handel vorkommenden Zinnober-Sorten analysirt,
                              wobei es sich herausstellte, daß nur der chinesische
                                 Zinnober in der Regel rein ist; die anderen Sorten sind meistens mit
                              basisch-chromsaurem Bleioxyd (sogenanntem künstlichem Zinnober) verfälscht,
                              welchem selbst häufig eine ziemliche Menge Bleiweiß beigemengt ist. Beim Sublimiren
                              des Zinnobers bleibt das basisch-chromsaure Blei (durch Behandlung mit
                              Salzsäure leicht zu erkennen), sowie Talk, Schwerspath, Eisenoxyd etc., womit er
                              verfälscht wurde, zurück.
                           Sogenannter englischer Zinnober enthielt 95 Zinnober und 5
                              Eisenoxyd.
                           Französischer Zinnober Nr. 1 enthielt 70 Zinnober und 30
                              basisch-chromsaures Blei; Nr. 2 enthielt 35 Zinnober und 65
                              basisch-chromsaures Blei; eine andere Sorte 70 Zinnober und 30 Mennige.
                           Sogenannter deutscher Zinnober enthielt 85 Zinnober und 15
                              Talk; eine andere Sorte 90 Zinnober und 10 Ziegelsteinpulver.
                           In keiner Zinnobersorte fand sich Realgar. – Man kann dem Zinnober eine
                              gewisse Menge Salmiak zusetzen, ohne daß sich dieses Salz durch Sublimation erkennen
                              ließe. Ein damit verfälschter Zinnober gibt bei der Behandlung mit destillirtem
                              Wasser eine Flüssigkeit, welche das salpetersaure Silber fällt; mit gebranntem Kalk
                              erhitzt, entwickelt er ammoniakalische Dämpfe. (Journal de
                                 Chimie médicale, Septbr. 1852, S. 556.)
                           
                        
                           Chlorzink als Lösungsmittel für Kupfer.
                           Das Chlorzink löst Kupfer auf, nicht Silber. Man kann demnach aus einem Gemenge von
                              Kupfer- und Silberfeile durch Chlorzinkauflösung das Kupfer ausziehen. Auch
                              kann man mittelst derselben Auflösung die Oberfläche von silberplattirtem
                              Kupferblech reinigen, wenn diese, wie es nach einem starken Erhitzen (z.B. beim
                              Verlöthen) der Fall ist, unscheinbar geworden. Es hat sich nämlich in diesem Falle
                              das Silber in das Kupfer hineingezogen und wird erst wieder sichtbar, wenn die
                              äußere Kupferoberfläche fortgenommen wird, was durch Eintauchen in die
                              Chlorzinkauflösung geschieht. (Polytechn. Notizblatt, 1853, Nr. 1.)
                           
                        
                           
                           Vegetabilische Bronzefarben aus Rothholz und Blauholz.
                           Wenn man in einem durch mehrtägige Ruhe geklärten Absud von Rothholz (St. Martins-, Japan- oder Bimasholz), Alaun
                              mittelst Wärme auflöst, so entsteht beim Erkalten der Auflösung ein freiwilliger
                              Niederschlag, der sich durch längeres Stehen der Flüssigkeit vermehrt und fast allen
                              Farbstoff enthält. Wäscht man den abgeschiedenen Niederschlag einmal mit Wasser aus
                              und streicht ihn etwas dick auf Papier, so trocknet er mit einer schön
                              goldglänzenden, sich etwas ins Grüne ziehenden Farbe auf, welche den Flügeldecken
                              der getrockneten spanischen Fliegen ziemlich ähnlich ist. Versetzt man den zur
                              Breiform gebrachten Niederschlag mit etwas Leim und Satinstoff (Glanzstoff) –
                              bestehend aus einer Auflösung von Wachs in Seife – und bestreicht dann
                              mittelst eines Pinsels das Papier einigemale damit, so läßt er sich mit einem Achat
                              oder mit einer Glaskugel glätten und nimmt einen schönen gelben Metallglanz, ganz
                              ähnlich der Bronze, an. Es ist hierbei aber nöthig daß das Papier so dick damit
                              überzogen wird, daß es vollkommen undurchscheinend ist.
                           Aehnlich wie dieser Farbstoff aus Rothholz verhält sich einer aus Blauholz, nur ist
                              die Bereitung etwas verschieden und der Metallglanz zieht sich mehr ins
                              Kupferfarbige, während jener sich mehr dem Messing nähert.
                           Nimmt man eine frisch bereitete concentrirte Abkochung von Blauholz und versetzt sie, in einem kupfernen Kessel erhitzt, mit
                              Zinnchlorür (Zinnsalz), so erhält man einen reichlichen dunkelbraunen Niederschlag,
                              den man unausgewaschen läßt. Dieser Niederschlag eben so behandelt wie der vorige,
                              ertheilt dem Papier eine Kupferbronze. Eine von letzterer verschiedene Nuance erhält
                              man, wenn man die erwärmte Blauholzbrühe mit wenig Alaun und dann mit noch weniger
                              rothem chromsaurem Kali versetzt; dieser Niederschlag ist dunkler und sein Glanz auf
                              dem Papier zieht sich mehr ins Gelbliche, so daß er gleichsam zwischen beiden
                              ersteren die Mitte hält.
                           Diese Niederschläge eignen sich alle drei ganz vorzüglich zur Buntpapier- und Tapetenfabrication;
                              denn, ist die Mischung von Leim, Glanzstoff und Farbe eine gut getroffene, so
                              erscheint der Metallglanz schon durch bloßes Reiben mit einer mäßig steifen
                              Bürste.
                           Als Anhaltspunkt zur Fabrication dieser Farben gebe ich nachstehende Formeln:
                           1) 10 Pfd. gutes Rothholz oder Fernambuk werden durch viermaliges Auskochen mit
                              Flußwasser von ihrem Farbstoff befreit und die gesammelten Brühen vier bis acht Tage
                              in einem offenen hölzernen Bottich der Ruhe überlassen. Dann wird die klare Brühe
                              vom Bodensatz abgezogen und in das vorher gereinigte Gefäß zurückgebracht. In einem
                              Theil der klaren Brühe löst man jetzt mittelst Wärme 5 Pfd. Alaun auf und vermischt
                              die Auflösung mit dem Ganzen. Nach acht Tagen wird sich der beabsichtigte
                              Niederschlag gesammelt haben, den man mittelst Seihetücher zur Breiform bringt und
                              als solchen aufbewahrt.
                           2) 10 Pfd. Blauholz kocht man zweimal mit Flußwasser aus und läßt die durchgeseihete
                              Brühe in dem Kessel bis zur Hälfte abdampfen; dann setzt man 20 Loth Zinnsalz hinzu
                              und bringt den Niederschlag auf Seihetücher.
                           3) Zu der wie vorher abgedampften Brühe setzt man zuvörderst 20 Loth Alaun und läßt
                              ihn sich lösen; dann streut man so lange zerriebenes rothes chromsaures Kali nach
                              und nach hinein, als eine herausgenommene auf Papier gestrichene Probe noch
                              dunkelblau erscheint, wozu ungefähr 2 1/2 Loth erforderlich sind. Zuviel chromsaures
                              Kali macht die Farbe schwarz und verdirbt sie. Man bringt sie ebenfalls sogleich auf
                              Seihetücher. L. Denzer.
                           
                        
                           Ein neuer Goldfirniß, dessen Farbe an Licht und Luft nicht
                              verbleicht.
                           Diejenigen Farbstoffe, welche man bisher zum Färben der Goldfirnisse verwendete,
                              verschießen mehr oder weniger in ziemlich kurzer Zeit am Tageslichte, und das schöne
                              Ansehen der damit überzogenen Metallarbeiten und Bronzen geht verloren, wie man dieß
                              an den Schaufenstern der damit Handelnden, wo dergleichen Sachen längere Zeit dem Lichte
                              ausgesetzt bleiben, oft genug beobachten kann. Keine von den gewöhnlich angewendeten
                              Farben entsprach meinen Anforderungen, ich nenne davon: Orlean, Drachenblut,
                              Gummigutt, Sandeltinctur, Saffran. Alle erbleichten in kürzerer oder längerer Zeit,
                              nur der Saffran hielt sich noch am längsten. Die Reihe der harziggelben Farbstoffe,
                              welche zu diesem Behuf anwendbar sind, ist ziemlich beschränkt, und deßhalb ist man
                              auch vorläufig bei demselben stehen geblieben.
                           Die außerordentliche Dauerhaftigkeit und Aechtheit des rothen Krapp-Pigments
                              (Alizarins) veranlaßte mich Versuche zu machen, es zu obigem Zweck zu verwenden, und
                              es ist mir auch gelungen, einen sehr haltbaren Goldfirniß auf folgende Weise damit
                              herzustellen.
                           4 Loth bestes französisches Garancin übergoß ich in einem Glase mit 12 Loth Alkohol
                              von 90 Proc. Tralles und digerirte zwölf Stunden, dann preßte ich aus, filtrirte und
                              erhielt so eine intensive klare Tinctur. Ferner löste ich hellen, orangefarbigen
                              Schellack in eben solchem Alkohol auf kaltem Wege auf und filtrirte die Auflösung
                              durch Fließpapier. Den filtrirten klaren Lack ließ ich so weit verdunsten, bis er
                              die Consistenz eines sehr dünnen Syrups hatte; alsdann setzte ich von der
                              Garancin-Tinctur soviel hinzu, bis durch eine aufgestrichene Probe auf einer
                              polirten Metallfläche nach dem Trocknen die Goldfarbe erschien.
                           Die mit diesem Goldfirniß bestrichenen Gegenstände haben sich Jahre lang in
                              unveränderter Farbe erhalten, nur ließ die Aehnlichkeit mit der Goldfarbe noch etwas
                              zu wünschen übrig, indem dieser Lack einen Stich ins Bräunliche hatte. Diesem
                              Uebelstande half ich indessen dadurch ziemlich genügend ab, daß ich etwas von einer
                              intensiven Saffrantinctur, welche mit demselben Alkohol bereitet war,
                              hinzufügte.
                           
                              – z –
                              
                           
                        
                           Gewürzschwefel zum Einbrennen der Weinfässer.
                           Gewürzschwefel zum Einbrennen erhält man, nach der Angabe Schubert's, wenn man 3 Pfd. arsenikfreien
                              Stangenschwefel bei mäßiger Hitze schmelzt, und 2 Loth Zimmet, ebensoviel Muskatnuß
                              und 3 Loth Gewürznelken, sämmtlich aufs feinste gepulvert, unter Umrühren dazu setzt
                              und Papierstreifen darin eintaucht. Zu starkes Erhitzen macht den Schwefel braun.
                              Das ganze Gemeng wendet man auf einmal zur Anfertigung der Schwefelschnitte an,
                              indem durch wiederholtes Aufwärmen oder Umschmelzen der Masse dieselbe an Wohlgeruch
                              verlieren würde. (Gem. Wochenschr. des polyt. Vereins zu Würzburg, 1852, S.
                              524.)
                           
                        
                           Lilionese, ein Schönheitsmittel.
                           Unter diesem Namen begreift man ein Schönheitsmittel, welches in Krystallflacons
                              aufbewahrt und mit sehr prunkhaften goldenen Etiquetten versehen, ein schmutzig
                              weißes, etwas dickflüssiges Fluidum bildet, aus welchem sich ein krystallinischer
                              Körper von ähnlicher Farbe abgelagert hat. Die stark alkalisch reagirende,
                              laugenhaft schmeckende Flüssigkeit besitzt einen angenehmen Geruch nach
                              Rosen- und Zimmetöl.
                           Nach Dr. Hartung-Schwarzkopf ist dieses Schönheitsmittel eine vollkommen
                              gesättigte Lösung von kohlensaurem Kali mit etwas Rosen- und Zimmetöl
                              versetzt, und aus welcher sich der großen Concentration halber ein Theil des Salzes
                              in fester Gestalt abgelagert hat. Der reelle Werth eines Fläschchens beträgt
                              höchstens 3 Silbergroschen, doch lassen sich die Fabrikanten den bescheidenen Preis
                              von 25 Silbergroschen dafür bezahlen. (Wittstein's Vierteljahrsschrift Bd. I Heft 3.)
                           
                        
                           
                           Ueber Stärkeglanz und Glanzstärke.
                           Wenn man erwägt, daß in den Färbereien von leinenen und baumwollenen Stoffen beim
                              Appretiren und Glätten derselben schon seit langer Zeit Talg,
                                 Wachs und dergleichen Materialien der Stärke und
                              dem Leim zugesetzt werden, um einestheils die Sprödigkeit
                              zu mildern, anderntheils den Glanz zu befördern, so muß es befremden, daß dieses
                              Verfahren nicht auch schon in den Haushaltungen beim Plätten und Glänzen der Wäsche
                              eingeführt wurde.
                           Den HHrn. Klotten und Comp. in Köln war es aufbehalten, erst in der neuesten
                              Zeit mit einem Fabricat unter dem Namen „Stärkeglanz“ hier in Berlin aufzutreten, welches sie als
                              Zusatz zur Stärke als Glanzmittel empfahlen, wonach die Wäsche nicht allein zarter,
                              sondern auch glänzender nach dem Plätten erscheinen sollte. Obgleich das Mittel kein
                              neues war, so war es doch jedenfalls ein zweckentsprechendes und hat sich auch
                              bereits Eingang und Anerkennung verschafft.
                           Jedermann erkannte sofort diesen Stärkeglanz als in Tafeln gebrachtes Stearin (Stearinsäure); nur war der Preis etwas
                              theuer.
                           Zweckmäßiger schien es mir daher, die Stärke vorher im gröblich-gepulverten
                              Zustande mit geriebenem Stearin zu vermengen und dann anzuwenden, wodurch die
                              Vereinigung beim Kochen der Stärke erleichtert wurde. Auf ein Pfund Stärke schienen
                              zwei Loth Stearin das beste Verhältniß zu seyn (am leichtesten pulvert man das
                              Stearin, indem man es auf einem gewöhnlichen Reibeisen reibt). In dieser Vermengung
                              wird auch jetzt schon in Berlin ein Präparat unter dem Namen
                              „Glanzstärke“ verkauft, welches sich bei dem betreffenden
                              Publikum alles Lobes erfreut; die damit behandelte Wäsche wird nicht nur weißer und
                              glänzender als mit gewöhnlicher Stärke, sondern das Plätten der Wäsche wird
                              bedeutend erleichtert und befördert, indem das Plätteisen schneller und leichter
                              darüber hingleitet. Insofern ist die Anwendung des Stearins als Glanzmittel immerhin
                              ein industrieller Fortschritt bei Behandlung der Wäsche.
                           Man nannte dieses Mittel zuerst „amerikanischen
                                    Stärkeglanz“, weil es zuerst in Amerika angewandt wurde
                              (nach einer Mittheilung im polytechn. Journal, 1846, Bd. CI S. 328). L. Denzer.
                           
                        
                           Salpetersaures Quecksilberoxydul zur Vertreibung des
                              Ungeziefers bei dem Vieh.
                           In der Umgegend von Hookfiel wird von einem Thierarzte an Landleute zur Vertreibung
                              des Ungeziefers bei dem Viehe ein Pulver verkauft, das sich zu seinem Zwecke sehr
                              bewährt erwies. Dasselbe zeigte sich bei der vom Apotheker Ingenohl zu Hooksiel vorgenommenen chemischen Untersuchung aus
                              schwefelsaurem Quecksilberoxydul und Alantwurzelpulver zusammengesetzt. Da aber das
                              schwefelsaure Quecksilberoxydul in Wasser schwer löslich ist, so bereitet Ingenohl zu gleichem Zweck ein Pulver aus 2 Scrupel
                              krystallisirtem salpetersaurem Quecksilberoxydul und 1/2 Unze irgend eines
                              vegetabilischen Pulvers, welches zur Verhütung seiner Zersetzung bei der Lösung in
                              Wasser mit 10 bis 15 Tropfen reiner Salpetersäure, und des Wohlgeruchs halber noch
                              mit einigen Tropfen eines stark riechenden ätherischen Oeles versetzt wird. Die
                              Landleute brauchen das Pulver mit den günstigsten Erfolgen, indem sie dasselbe mit
                              einer halben Kanne Regenwasser übergießen und ihr Vieh damit waschen. Da nun in
                              einigen Gegenden der Gebrauch besteht, das Ungeziefer beim Vieh mit arseniger Säure
                              zu vertreiben, die doch nie zu empfehlen ist, so dürfte man wohl auf die Wirkung des
                              salpetersauren Quecksilberoxyduls in dieser Beziehung aufmerksam machen
                              (Landwirthsch. Dorfzeit.)
                           
                        
                           
                           Wirkung des Salzes auf Verbesserung der Futterstoffe.Aus der neu erschienenen, empfehlenswerthen Schrift:Ueber den vielseitigen Nutzen des Salzes in der
                                       Landwirthschaft. Ein guter Rath für Landwirthe, bei nassen Jahren
                                    ihr Vieh vor den nachtheiligen Folgen des durch Regen ausgewaschenen und
                                    verdorbenen Heues und Grummetfutters zu schützen. Nach der französischen
                                    Preisschrift des Dr. M. Desaive, deutsch bearbeitet von Wilhelm Protz. Nordhausen, Verlag von A. Büchting, 1852.
                              
                           Der berühmte Grogniez, den der Tod den tierärztlichen
                              Wissenschaften zu früh geraubt hat, beschreibt die Wirkungen des Salzes auf
                              Futterstoffe folgendermaßen:
                           1) Es nützt zur Verhütung der Währung und Erhitzung des auf große Schober gebanseten
                              Heues, welches bei feuchter Witterung eingebracht wird (15 Pfund auf 40
                              Centner).
                           2) Diese Wirkung ist noch sicherer bei feuchtem Stroh, und wenn Futterstroh mit
                              Salzwasser benetzt wird, so kann es in Bunden lange Zeit aufbewahrt werden; man kann
                              es dann den Ochsen anstatt des Heues geben. (Praxis des Alterthums.)
                           4) Baumblätter, mit ein wenig Salz in Gruben gebracht, können lange vor der fauligen
                              Gährung geschützt werden und bekommen gute Fütterungseigenschaften. Auf diese Weise
                              conserviren die guten Landwirthe des Mont d'Orlyonnais ihr Weinlaub zum
                              Ziegenfutter.
                           4) Futterstoffe von geringerer Qualität, z.B. Stroh, von Regen und Sonne
                              ausgeblaßtes, zu spät geerntetes, holzig gewordenes Futter macht man durchs
                              Einsalzen schmackhaft und leichter verdaulich (ein Pfund Salz in 5 bis 6 Kannen
                              Wasser auf einen Centner schlechten Heues).
                           5) Wenn man das Siedefutter von Rüben, Turnips und Weißkraut salzt, so beseitigt man
                              den beißenden Geschmack, welchen die Kuhmilch bei fortgesetzter Futterung desselben
                              zu bekommen pflegt.
                           6) In Flandern streuet man Salz auf den neuen, noch feuchten Haber, welchen man den
                              Pferden gibt, und dann ist er ihnen unschädlich. Man kann dasselbe Mittel auch bei
                              neuem Heu anwenden, um dessen Nachtheile zu beseitigen, wenn man zuweilen solches
                              füttern muß, welches seine Feuchtigkeit noch nicht ausgedunstet hat.
                           7) Wenn man staubiges, schlammiges, schimmeliges Futter nach vorhergegangenem
                              Auswaschen und Dreschen mit Salzwasser besprengt, so verbessert man die schlechten
                              Eigenschaften allerdings nicht vollständig, aber man vermindert sie, und dieß ist
                              ein großer Nutzen, wenn ein totaler Mangel an besserem Futter vorhanden ist.
                           Mittelst des Salzes macht man Wasser trinkbar, welches ohne Salz zum Tränken des
                              Viehes unbrauchbar seyn würde.
                           In landwirtschaftlicher Beziehung füge ich hinzu, daß der Dünger von Vieh, welches
                              gesalzenes Futter bekommt, von vorzüglicher Güte ist, und daß Moose, Läusekräuter
                              und andere schlechte Schmarotzergewächse durch Salzdüngung von den Wiesen vertrieben
                              werden.