| Titel: | Ueber die Anwendung des Marineleims zum Tränken und Ueberziehen der Leinwand und verschiedener Gartengeräthschaften; von Hrn. Pépin. | 
| Fundstelle: | Band 127, Jahrgang 1853, Nr. LXIV., S. 306 | 
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                        LXIV.
                        Ueber die Anwendung des Marineleims zum Tränken
                           und Ueberziehen der Leinwand und verschiedener Gartengeräthschaften; von Hrn. Pépin.
                        Aus dem Agriculteur-practicien, Decbr. 1852, S.
                              90.
                        Pépin, über die Anwendung des Marineleims zum Tränken der
                           Leinwand.
                        
                     
                        
                           Die Wittwe Andouin (rue des
                                 Vieilles-Haudriettes Nr. 8 zu Paris) hat der Gartenbaugesellschaft
                              mehrere Muster von Leinwand und Cannevas übergeben, welche sich zum Zudecken der
                              Glashäuser, der Glasfenster auf Mistbeeten, der Schoppen und Spaliere in Gärten
                              eignen. Diese, in Marineleim (welcher durch Erwärmen auf etwa 96° R. flüssig
                              gemacht wurde) getauchten Tücher conserviren sich sehr lange an freier Luft und
                              widerstehen dem Witterungswechsel vollkommen. Es wurde zur Prüfung dieses
                              Gegenstandes eine Commission gewählt, in deren Namen ich hiemit Bericht
                              erstatte.
                           Der Marineleim, eine dem Theer ähnliche Substanz, wurde vor 8–10 Jahren von
                              Jeffery in London erfunden. Der Theer, dessen sich
                              unsere Gärtner zum Ueberziehen der Kufen, Fässer etc. bedienen, hat bekanntlich kein
                              Adhäsionsvermögen; das darin enthaltene ätherische Oel verflüchtigt sich an der Luft
                              und hinterläßt einen trägen Körper, welcher keine Elasticität besitzt; bei großer
                              Kälte schrumpft der Theer ein und wird brüchig, bei einer Sonnenhitze von 28°
                              R. schmilzt er und fließt ab. Der Marineleim hingegen, welcher ebensoleicht
                              aufzutragen ist, wie Tischlerleim und Theer, ertheilt zusammengefügten Hölzern eine
                              bedeutende Cohäsionskraft. Er eignet sich nicht nur als Ueberzug, sondern auch als
                              Anstrich, um Holz gegen Feuchtigkeit und Insecten zu schützen, läßt sich auf jedem
                              Material anbringen und erhöht dessen Haltbarkeit und Dauerhaftigkeit. Der
                              Feuchtigkeit ausgesetzt oder in Wasser getaucht, ist er ganz unauflöslich und ändert
                              weder seine Dimensionen noch seine Eigenschaften; je nach dem Mengenverhältniß
                              seiner Bestandtheile wird er entweder starr und unbiegsam, oder elastisch und
                              geschmeidig.
                           Die Marineleim-Tücher der Frau Andouin sind
                              dauerhaft, es können ihnen beliebige Farben gegeben werden und sie eignen sich zu
                              verschiedenen Anwendungen in Gärten; die starken und dichten für Glashäuser und
                              kleine Mistbeetfenster, auch für Schoppen; sie sind geschmeidig und lassen sich
                              leicht rollen oder zusammenlegen. Die Tücher, welche eine Art groben lose gewobenen
                              Cannevas bilden, können im Frühjahr zur Beschützung der Spaliere gegen Spätfröste
                              und im Sommer zur Beschirmung der Treibhauspflanzen gegen die Sonnenstrahlen dienen.
                              Die feineren Tücher, jenen ähnlich, welche man an Spalieren etc. zum Abhalten der
                              Vögel und Insecten von den Früchten benutzt, halten ebenfalls sehr lange aus; man
                              bediente sich in letzterer Zeit dieser lose gewobenen Leinwand häufig zur
                              Verfertigung von Traubensäcken. Schnüre von jeder Dicke, und namentlich diejenigen,
                              welche man zur Verfertigung der Strohmatten verwendet, werden durch Tränken mit
                              flüssigem Marineleim sehr dauerhaft und widerstehen der Feuchtigkeit und dem Wetter
                              vortrefflich.
                           Auch Schläuche zum Begießen kann man von Leinwand anfertigen, in welchen nach dem
                              Gebrauch keine Feuchtigkeit zurückbleibt. Alles Holzwerk in Gärten, wie Fässer,
                              Schutz- und Zaunpfähle, die Sparren der Glashäuser etc. kann man mittelst
                              Marineleim gegen Feuchtigkeit und Insecten schützen.
                           Wir machten seit drei Jahren Versuche mit 300 Stück eichener Pfähle, die wir sieben
                              Monate lang in der Erde stecken ließen, und seit zwei Jahren mit 200 Stück
                              Kastanienstangen, welche bis jetzt nicht die geringste Veränderung erlitten. Auch
                              ermangelten wir nicht Erkundigungen über den Erfolg der Anwendung des Marineleims in
                              mehreren Gärten einzuziehen und erfuhren, daß man mit so getränkter Leinwand statt
                              der Strohmatten etc. seit einer Reihe von Jahren sehr zufrieden ist; mit bestem
                              Erfolg hat man auch die Kästen, in welche Orangebäume etc. gepflanzt werden, mit
                              Marineleim angestrichen.Der Marineleim zu den angegebenen Zwecken kostet in Paris:1 Kilogr.grüner.80Centimes    „holzfarbiger70    „    „schwarzer60    „Ein sehr gutes Product erhält man bei der Anfertigung
                                    des Marineleims nach der Vorschrift von Dr. Winterfeld, mitgetheilt im polytechn. Journal
                                    Bd. CXV S. 398.A. d. Red.