| Titel: | Vorsichtsmaßregeln gegen Schwamm; vom Hrn. Oberbaurath Mohn. | 
| Fundstelle: | Band 127, Jahrgang 1853, Nr. LXXXI., S. 383 | 
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                        LXXXI.
                        Vorsichtsmaßregeln gegen Schwamm; vom Hrn.
                           Oberbaurath Mohn.
                        Aus dem Notizblatt des hannover'schen Architekten- und
                                 Ingenieur-Vereins, 1852, Bd. II, S. 180.
                        Mohn, Vorsichtsmaßregeln gegen Schwamm.
                        
                     
                        
                           Nach den bei mehreren Gebäuden der hannover'schen Eisenbahnen gemachten Erfahrungen
                              hat es sich als nothwendig herausgestellt, bei den vorhabenden Bauausführungen gegen
                              die Bildung von Hausschwamm, Fäulniß und Stockung der Hölzer ausgedehntere
                              Hülfsmittel in Anwendung zu bringen, als solches früher geschehen und bei
                              gewöhnlichen Bauausführungen gebräuchlich ist.
                           Es werden diese weitergehenden Maaßregeln bedingt durch die größere Eile, in der
                              meistentheils die Eisenbahngebäude ausgeführt werden müssen, und welche nicht immer
                              gestattet die günstige Jahrszeit, so wie eine völlige Austrocknung der Mauern,
                              Hölzer, des Putzes, des Füllmaterials etc. so abzuwarten, wie solches bei
                              gewöhnlichen Gebäudebauten thunlich ist.
                           Zur Verhütung der daraus folgenden Nachtheile ist daher für die auszuführenden
                              Gebäude das Folgende bestimmt:
                           1) An der Perronseite der Hauptgebäude, an welcher in der Regel die Erdschüttung
                              6–7 Zoll unter Fußboden hinaufreicht, ist ein Isolirungscanal bis zur Tiefe
                              des vordern Terrains, je nach dessen Tiefe 1–1 1/2 Fuß breit anzulegen. Bei
                              besonders quelligem Terrain ist ein solcher Canal bis unter Kellersohle reichend, um
                              das ganze Gebäude auszudehnen. Derselbe ist mit Platten abzudecken, und für dessen
                              Ventilirung und den Wasserabzug in geeigneter Weise Sorge zu tragen.
                           2) Da erfahrungsmäßig der Schwamm in Fußböden über gewölbten Kellerräumen sehr selten
                              auftritt, so ist die Anlage von Kellern in einem ausgedehnteren Maaße in
                              Anwendung zu bringen, als dieses bisher der Fall gewesen. Es wird dieses namentlich
                              in den Fällen nicht zu versäumen seyn, wo die Kellerräume zu Magazinen,
                              Feuerungsräumen, Gerätheräumen der Bahnmeister etc. zweckmäßig verwandt werden
                              können, und wo wegen der, auch außerdem erforderlichen tiefen Fundamente die Anlage
                              der Keller verhältnißmäßig nur geringe Kosten veranlaßt.
                           3) Sind tiefe Fundamente nicht erforderlich und Kellerräume nicht zweckmäßig zu
                              verwenden, so sind unter den Fußböden, mit Ausnahme derer in den
                              Wärter-Wachthäuschen, Luftzugscanäle oder niedere hohle Räume anzulegen,
                              welche durch Züge mit den Schornsteinen und durch kleine, leicht verschließbare
                              Rosetten mit der äußern Luft in Verbindung stehen.
                           4) Ueber dem Sockel und an der Hinterseite desselben in der Höhe der
                              Fußboden-Lagerhölzer ist stets eine Isolirungsschicht von
                              Mastik-Cement, Asphalt oder Theermörtel in Anwendung zu bringen. Die
                              Lagerhölzer dürfen nicht ganz bis gegen die Mauerfläche stoßen, sondern müssen
                              1–1 1/2 Zoll davon entfernt bleiben.
                           5) Die Fenstersohlbänke, Gurtgesimse, so wie sonstige in die Mauern greifende
                              Sandsteinquader sind auf den einzumauernden Seiten mit Theermörtel etc. zu
                              überziehen, auf der obern freien Seite aber mit heißem Oelfirniß zu tränken.
                           6) Die Fundamente sind thunlichst lange frei zu halten, ehe dieselben mit Erde
                              angefüllt werden.
                           7) Der Humusboden ist aus den Gebäuden sorgfältig zu entfernen und zur Ausfüllung
                              trockener Sand zu verwenden. Die obere Schichte ist fleißig umzustechen, damit
                              dieselbe völlig trocken werde. Steinkohlenasche ist unter den Fußboden überall nicht
                              anzuwenden, da die Erfahrung gezeigt hat, daß dieselbe meistentheils hygroskopische
                              Theile enthält, welche die Feuchtigkeit anziehen und die Schwammbildung
                              befördern.
                           8) Die Lagerhölzer der Fußböden sind von Eichenholz zu nehmen und vor der Verwendung
                              mit Zinkchlorid zu imprägniren.
                           9) Zu den Fußböden und Fußleisten ist nur durchaus trockenes Holz zu verwenden, und
                              zwar zu den Fußböden untergeordneter Räume, unter denen keine Keller sich befinden
                              (z.B. in Wärterhäusern, Expeditionsräumen, Wartezimmern kleiner Stationen etc.),
                              wenn des Preises wegen irgend thunlich, Eichenholz,
                              welches in Zinkchlorid zu präpariren und in geringen 5–6zölligen Breiten zu
                              verwenden ist.
                           In Räumen, wo man Eichenholz verwenden und demselben ein besseres Ansehen verschaffen
                              will (in Wartezimmern etc.), ist der Fußboden mit Oelfirniß zu tränken, welchem man bei dem letzten
                              Anstriche etwas Ocker etc. zugesetzt hat. Diese Tränkung darf jedoch nur bei ganz
                              vollkommen trockenem Holze angewendet werden.
                           10) Das Putzen der Mauern ist erst dann vorzunehmen, wenn dieselben völlig
                              ausgetrocknet sind, ebenso sind erst hiernach die Holzarbeiten Fenster,
                              Thürbekleidungen, Fußleisten, Fußböden etc. anzubringen, indem dieselben sonst die
                              Feuchtigkeit wieder anziehen, wenn dazu auch völlig trockenes Holz verwendet
                              war.