| Titel: | Verfahren zur Bestimmung des Salpetergehaltes im Schießpulver. | 
| Fundstelle: | Band 132, Jahrgang 1854, Nr. CI., S. 371 | 
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                        CI.
                        Verfahren zur Bestimmung des Salpetergehaltes im
                           								Schießpulver.
                        Verfahren zur Bestimmung des Salpetergehaltes im
                           								Schießpulver.
                        
                     
                        
                           Uchatius gibt hiefür in den Berichten der Wiener Akademie
                                    									der Wissenschaften Bd. X S. 748 folgendes Verfahren an, als rasch zum Ziele führend
                              									und genaue Resultate ergebend.
                           20 Gramme Pulver werden mit etwa 50 Gram. Bleischrot in eine Flasche gebracht, 200
                              									Gram. Brunnenwasser mittelst einer tarirten Saugpipette zugesetzt, die Flasche wohl
                              									verstopft und 8 Minuten lang geschüttelt. Der im Pulver enthaltene Salpeter ist dann
                              									vollständig gelöst; die Lösung wird durch graues Fließpapier filtrirt. 172 Gram. des
                              									Filtrats, mit einer zweiten Saugpipette abgemessen, werden in ein Becherglas
                              									gebracht, ein Thermometer eingesenkt und die Flüssigkeit auf die dem angewendeten
                              									Brunnenwasser entsprechende Normaltemperatur (vergl. unten) gebracht. Ein gläserner
                              									Schwimmer wird nun eingesenkt, welcher so construirt ist, daß er bei einem
                              									Salpetergehalt des Pulvers von 75 Procent (oder in einer Lösung von 15 Gram.
                              									Salpeter auf 200 Gram. Wasser) bei der Normaltemperatur gerade noch zur Oberfläche
                              									aufsteigt, während er in der nur mit 4 bis 5 Tropfen Wasser verdünnteren Flüssigkeit
                              									zu Boden sinkt. Mittelst einer graduirten Saugröhre setzt man nun so viel einer
                              									specifisch schwereren Probeflüssigkeit Nr. 1 oder einer
                              									leichteren Nr. 2 zu (deren Zusammensetzung unten angegeben ist), daß der Schwimmer
                              									in der Flüssigkeit das eben angegebene Verhalten zeigt. Aus dem dazu nöthigen
                              									Volumen der einen oder der andern Probeflüssigkeit ergibt sich, wie viel weniger
                              									oder wie viel mehr Procente Salpeter, als 75, in dem untersuchten Schießpulver
                              									enthalten waren.
                           (Bei Sprengpulvern, welche etwa 60 Proc. Salpeter enthalten, wägt man 25 Gram.
                              									anstatt 20 Gram. ab, verfährt wie oben angegeben, muß aber das Endresultat mit 4/5
                              									multipliciren, um den Procentgehalt an Salpeter zu erhalten.)
                           Der gläserne Schwimmer ist birnförmig, mit einem nach
                              									vollendeter Construction oben zugeschmolzenen Haarröhrchen versehen, mit Quecksilber
                              									beschwert, so daß er bei 14 bis 16° R. gleiches spec. Gewicht mit einer
                              									Lösung von 15 Gram. reinem trockenem Salpeter in 200 Gram. Wasser hat.
                           
                           Für jede anzuwendende Quantität Brunnenwasser ist die Normaltemperatur zu ermitteln, bei welcher der Schwimmer und eine Lösung
                              									von 15 Gram. Salpeter in 200 Gram. des fraglichen Wassers gleiches spec. Gewicht
                              									haben, d.h. bei welcher der Schwimmer in dieser Lösung eben noch aufsteigt, auf
                              									Zusatz von 3 bis 4 Tropfen Wasser aber niedersinkt.
                           Zur Lösung, die aus 20 Gram. des als Normalpulver angenommenen Pulvers von 75 Proc.
                              									Salpetergehalt erhalten wird, wären 200 Milligr. Salpeter zuzusetzen oder
                              									wegzunehmen, um den Salpetergehalt um 1/75 oder um 1 Proc. zu steigern oder zu
                              									verringern. Nimmt man von der Flüssigkeit, die aus 20 Gram. Pulver mit 200 Gram.
                              									Wasser erhalten wird und annähernd 215 Gram. wiegt, wie oben angegeben nur 4/5 oder
                              									172 Gram. zur Untersuchung, so sind dieser nur 4/5 . 200 oder 160 Milligr. Salpeter
                              									zuzusetzen oder wegzunehmen, um den Gehalt um 1 Proc. zu steigern oder zu
                              									verringern. Hiernach wird die Probeflüfsigkeit Nr. 1,
                              									welche das an 75 Proc. Salpeter im Pulver Fehlende ersetzen soll, so bereitet, daß
                              									man 20 Gram. Salpeter in 200 Gram. Wasser löst; 7,017 Gram. derselben, welche auf
                              									der graduirten Saugröhre 1 Volumeinheit füllen müssen (die Volumeinheiten sind
                              									darauf indeß auch noch in Zehntheile getheilt), enthalten 160 Milligr. reinen
                              									Salpeter neben 6,857 einer Lösung, wie sie sich durch Behandeln von 20 Gram.
                              									Normalpulver mit 200 Gram. Wasser bilden müßte. Der Zusatz von je 1 Volumeinheit
                              									dieser Probeflüssigkeit Nr. 1 zu der in der oben angegebenen Weise erhaltenen
                              									Flüssigkeit, damit die letztere bei der Normaltemperatur von gleichem spec. Gewicht
                              									wie der Schwimmer werde, zeigt an, daß das untersuchte Pulver 1 Proc. Salpeter
                              									weniger, als 75, enthält. – Die Probeflüssigkeit Nr. 2, welche einen
                              									Ueberschuß über 75 Proc. Salpeter im untersuchten Pulver ausgleichen soll, wird
                              									durch Lösen von 10,184 Gram. Salpeter in 200 Gram. Wasser dargestellt; der Zusatz
                              									von je 7,017 Gr. derselben, gleichfalls 1 Volumeinheit der Saugpipette füllend, zu
                              									der wie oben angegeben erhaltenen Flüssigkeit, um sie auf gleiches spec. Gewicht mit
                              									dem Schwimmer zu bringen, zeigt einen Mehrgehalt an Salpeter von 1 Proc. über 75 in
                              									dem untersuchten Pulver an.